Allgemeine Eintheilung der Baukunde. h. 1. Es ist der Begriff DcS Wortes Bauen zwar ein sehr ausgedehnter, doch verstehen wir hier insbesondere darunter daS plan- und zweckmäßige Gestalten und Verbinden einzelner Körper (wie der Steine, des Holzes w.) zu einem Ganzen, welches letztere man wiederum im allgemeinsten Verstände ein Bauwerk, ein Gebäude nennt. Die Knust und Wissenschaft nun, welche unö diese Ver bindung lehrt, heißt dieBankunst, welche manchfache Eintheilung und Benennung erfahren hat. Mau gicbt ihr z. B. nach ihrer verschiedenen Anwendung verschiedene Beinamen, welche ih ren besonderen Zweck bezeichnen, als: bürgerliche Bau kunst, Wasserbaukunst, Schiffsbaukuust, Kricgs- baukunst, Maschinenbauknnsi, Bcrgbaukunst w. Eine andere Eintheilung der Baukunde ist folgende: 1 .) Landbau künde, welche wiederum zwei Unterabtheil- ungen, und zwar a) Privat- und I>) öffentliche Baukunde, in sich begreift. Die Privatbaukunde soll die städtische, oder bürger liche, und die landwirthschastliche Bauknnde umschlie ßen; die öffentliche Baukunde werde aber dadurch in ihrer speciellen Bedeutung erkannt, daß man solche auch die höhere oder Prachtbanknndc nenne. Im strengeren Sinne gehören aber zur öffentlichen Bankunde auch noch folgende Hauptab- theilungen, als: 2.) Wasscrbanknnde, 3.) Brückenbaukunde und 4.) Straßenbaukunde. , Da nun aber wohl füglich alle solche Gebäude und Bau werke, weiche der Allgemeinheit gewidmet sind, die einen öffent lichen Charakter haben und auf Kosten der gesummten Staats- einwohnerschast, d. h. auf Kosten des Staates, erbaut werden, zur öffentlichen Baukunde gerechnet werden können, so ist auch eine summarische Eintheilung in Privat- nud Staatö- bankunde bezeichnender als die obige. Unter Prachtbankunde versteht man aber wiederum