Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.12.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190612068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19061206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19061206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-12
- Tag1906-12-06
- Monat1906-12
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
LWS Don«erSt«g, »e« 6. Dezember S83 Frankenberger Tageblatt Anzeiger 65. Jahrgang. begründet 1842. AmlMlt siir die ZmM DkljWpllMMsEafl NA^Mg^ md dm Uadlral zii IrMMz i. S«. B-ran,wörtlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. - Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. abends für den folgenden Tag. Bezugs- Preis vierteljährlich 1 50 A, monatlich SO H. Trägerlohn extra. — M°'>ats 5 § früherer Monate 10 L vepelinnge« werden tn unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe- pellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Jnferate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis - spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgab-wg-s. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. 51, Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die S-gesp. Petitzeile oder deren Raum IS bei Lokal- Anzeigen 12 H; im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 30 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2S H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen «Expeditionen. Von Dienstboten bete. -—Diez diesjährigen Zinsen aus der Körner-, Emilie Gnauck- und Friedrich Dchtebler-Sttftung sür treue Dienstboten sind an eine oder mehrere Dienstboten, welche m hiesiger Stadt in Diensten stehen, zu vergeben. Hierbei können nur solche Dienstboten berücksichtigt werden, welche dornigsten- sechs Jahre hintereinander bei einer und derselben Herrschaft treu, ehrlich, fleißig und zur vollständigen Zufriedenheit gedient, auch überhaupt einen stillen, frommen und unbescholtenen Lebenswandel geführt haben und dies nach allgemeiner Wissenschaft, sowie durch klares und bestimmtes Zeugnis ihrer Dienst herrschaft unter Beglaubigung der Ortsobrigkeit nachzuweisen vermögen. Indem wir Dienstherrschaften und Dienstboten in hiesiger Stadt auf diese Bestimmung aufmerksam machen, bemerken wir, daß Anmeldungen von Dienstboten vorerwähnter Art bis zum 12. Dezember 1SV6 unter Beifügung der Dienstbücher schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen sind. Frankenberg, den 5. Dezember 1906. Der Stadtrat. Stablewskis Nachfolger. Di« Erzbischofswahl in Posen dürft« nach dem Tode Sta- Kiew,kl«, ^namentlich unter den jetzigen politischen und kirchlichen Verhältnissen, «ine der wichtigsten Fragen der nächsten Zukunft werden. Vergegenwärtigen wir uns zunächst die Rechtslage, wie st« nach den bestehenden Gesetzen gegeben ist. Innerhalb acht Tagen nach dem Tode de» Erzbischof« be stellten die Domkapitel von Posen und Gnesen zwei Kapitular« oikare. Mit der Bestellung erhielten dir beiden Geistlichen die Befugnis, die Verwaltung der vakanten BlStümer zu führen. Nach dem Gesetz vom 20. Mai 1874 hat derjenige, der bischöfliche Recht« oder Befugniss« auSüben will, dem Oberpräsidenten unter Angabe de« Umfange« der au«zuübenden Rechte davon schriftlich MMei'ung zu machen, dabei den ihm erteilten kirchlichen Auftrag darzutun, sowie den Nachweis zu führen, daß er vie persönlich-n Eigenschaften besitzt, von denen gesetzlich die Ausübung eine« gellt« lichen Amtet in Preußen abhängig ist. Gleichzeitig muß sich der Kapitularmkar bereit erklären, sich eidlich verpflichten zu wollen, daß er dem König treu und gehorsam sein uno die Staa>sges«tze befolgen will. Innerhalb zehn Tagen nach dem Empfang vieler Mitteilung kann der Oberpräfident gegen die beanspruchte Aus übung der bischöflichen Rechte und Verrichtungen Einspruch er heben. Geschieht da« nicht, so erfolgt dir eidliche Verpfl chtung de« Kapitularvikar«. Bekanntlich haben die beiden zu Kapitular- Vikaren gewählten Geistlichen, obwohl sie ebenfalls Nationalpolrn find, ihre Bestätigung erhalten. Die Wahl de- neuen Erzbischof« geschieht durch die beiden Domkapitel innerhalb dreier Monate nach Erledigung de« erz bischöflichen Stuhle«. Bei schuldbarer Verzögerung der Kap tel geht da« Wahlrecht an den Papst über, der jedoch den Dom kapiteln die Wahlfrist verlängern kann. Nach Vereinbarungen mit der römischen Kurie ist der Landesherr berechtigt, vor der vom Domkapitel vorzunrhmenden eigentlichen Wahl diejenigen bei einer Borwahl in Aussicht genommenen Kandidaten zu bezeichnen, die ihm nicht gmehm find. Diese Personen tönnen rechtsgültig nicht gewählt werden. Bei der Wahl wirken auch die Ehren-Domherren mit. Ueblich ist dir Einreichung einer Kandidatenliste, auf der der Monarch alle Namen streichen kann. Beide Domkapitel zählen einschließlich der Ehren-Domherren 21 Mitglieder, da» Posener Kapitel 14, da» Gnrsener 7. Nur die klrmer« Hälfte der 21 Herren gilt, wie im „Pos. Lgbl." heroorgehoben wurde, bei den Polen al» „zuverlässig". Au« diesen gesetzlichen Bestimmungen und Abmachungen zwi schen Regierung und Kurie geht hervor, daß der Staat einen starken Einfluß auf di« Wahl de« neuen Erzbischof« au«zuüben »ermag. Dann aber wird ihm auch bei der gegenwärtigen poli tischen Konstellation die nationale Pflicht zusallrn, diesen Einfluß bi« auf« äußerste au-zunützrn. Wir hoben schon hervor, daß d,e Wahl eine« Polen al« ausgeschlossen gelten muß. Selbst wenn man nicht verkennt, welche Schwierigkeiten einem Deutschen aus diesem erzbischöflichen Stuhl erwachsen müssen, darf die« nicht au« dem Auge gelaffen werden. Dir Ostmark kann in nationalem Inter» ffe nun und nimmermehr einen zweiten Stablrw»ki auf der Posener Dominsel residieren sehen. Ein nationalgrsinnter, un- bedingt zuverlässiger Deutscher, der ohne Boieingenommenheit sein hohe« Amt antritt, wird geeigneter sein. */* Pofe». Al» Kandidat *für den erzbischöfliche» Stuhl wird Professor Klo-ke, Regent de» Gnesrner Pttest«jcmmar», ernst, hast genannt. Molke ist Deutscher, beherrscht dir polnische Sprache und ist bezüglich der Polenfragt versöhnlich gestimmt. Örtliches und Sächsisches. (Der Nachdruck unserer örtlichen Originalberichte ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet.) Frankenberg, 5. Dezember 1906. -fx. Wichtig für Geschäft«It»tel Die nach dem hiesigen Lokalstatut über den Verkehr in offenen Verkauf«läven vorgesehene Au»nahme, daß der Ladenschluß „an den 14 letzten Werktagen vor Weihnachten" abend» erst um 10 Uhr zu erfolgen braucht, tritt di«»mal mit Sonnabend, den 8. Dezember, in Kraft. An den noch inzwischen liegenden drei Adoenlsonntagen hat el sein Be wenden damit, daß um 9 Uh, obrnd« der Ladenschluß erfolgt. sr. An» der Stadtverordnete»-Sitzi«ng. (Nichtamt. licher Bericht.) In der am Montag abend unter Leitung de» Herrn Aml-richter Or. Bähr abgchaltenen Sladtoerordneten-Sitzung wurde die vorliegende Tagesordnung verhältnismäßig glatt ab- gewlckelt. Unter „Eisgänge" lagen nur zwei Schreiben der Herren Staviräte SanitälSral Or. Birkner und Fabrikant Lohr vor, in welchen genannte Herren dem Kollegium für ihre Wieder, wähl den Dank auSjprechen. Zur Rtchligsprechuug einiger Rechnungen velschreltend, berichtete zunächst Herr Stv. Boldorf üoer einen Nachtrag zu der bereit« genehmigten Rechnung über da« Schulfest. Da e« sich hier nur um eine rein formale Sache handelt-, konnte man dato darüber hrnweggrhen und den Bericht ve« Herrn Stv. Schweitzer über d»e SUktrizität«werKkaffe ent. gegennehmen. Auch diese» Rechnungswert wurde richt,«gesprochen. Ueber die Rechnung der Stadthaupikaffe referierte Herr Stv. Verein-bank-Kasfierer Beyer. Es handle sich, bemerkte er, hier um die umfangreichste Rechnung aller stäotljchen Kaffen (21 Bücher uno 1500 Belege); sie oatanzlere IN Einnahme uno Ausgade Mit 341106,60 Mark. E« hallen bei der P.üfung felbstoerstänoUch nur Stichproben oorgenommen werden können, doch hätten diese zu Ausstellungen nicht Veranlassung gegeoen, und nachoem auch vom Kontrolleur da« Rechnungswert m 135pünoiger Arbeit nach- geprüft worden sei, könne er, der Referent, orffen Richligsprechung befürworten. Dem diesbezüglichen Antrag kam denn auch da« Kollegium nach. Sovann sprach man sich auf Grund de« Be. nchlS de« Herrn Sto. Heinse für du Aufgabe eiae« Bor- kauf-rrchl« aus, stimmte der Abänderung de» 1. Nachtrag» zum OtlSgefetz über die Freibank (Berichterstatter: Herr Sro. Strauß) zu, ebenso brr Urberuahme der Kosten der Gas beleuchtung der Ktrmkmder-Brwahranstalt aus die Stadt- hauptlasse (Kosten: 35 — 36 M. — Referent: Herr Stv. Weiß bach) und sprach sich sodann nach zwei Berichten veS Herrn Sro. llr. Költzsch für du Verhängung de» Schankstältruoerbot« üoer zwei hartnäckig« Slrurrichutaiur au»; in einem FaUe geschah oit« gegen fünf Summen. ylcrnuch genehmigte da» Kollegium noch ou Erweiterung de» etrktrtjchea LrttuagSurtze» tu der Schtachthospraße (Kosten: 120 M. — Referent: Herr Slo. ttöyler), und stimmte endlich nach einem Bericht de« Vorsteher« Herrn Amtsrichter Or. Bähr der Neubeschasfuug voll Vtlrage» für die Nealschulk, wa« einen KchUnaufwano von 170 M. vcr- urfachen wrrs, zu. Nunmehr ging man über zur nochmaligen Beratung der Adrechuuog zur Feststellung der Bestände des Biigeehospitalsond» und der Sqwarytfchrn Stisluageu. Der Vorsteher Herr Amtsrichter Or. Bahr bemerkte hierzu, baß nun mehr auf Grunv eine« in letzter S tzang gestritten Antrages Vrm Kollegium ein Expvsö or» Herrn Sravrrat Stephan al« Druck vorlage zugänglich gemacht wvrorn fei, jooatz man sich heute über die Angelegenheit fchlüssig machen tönne. Dade» werde man sich allerding« mit der bereit« belannten Tatsache abfinbcn müssen, baß die infolge nicht entsprechender Auffassung einer Testaments- brstlmmung den Schwartze - Slislungen -nlgangenen 15851,88 M.*) wieder von der König Alben» Lttsiung (Bürgerhospiial- Fond«) abzuschreiben sind, während die noch zu Unrecht ent gangene Summe von 28 796,98 M.**) zuzuglich der ausgelaujenen Zinsen aus die Zeit vom 1. Januar 1906 ab den Schwartze- schen Stiflungen au« Anleihemittetn wieder zugeführt werben muffe. Er ersuche nunmehr va« Kollegium um Genehmigung oazu. Darob entspann sich eine längere Aussprache. Herr Slo. Glauch war ungefähr der gleichen Ansicht wie der Vorredner. An der Gc- schichte sei nicht« mehr zu ändern, obgleich er e« gern gesehen Haden würde, wenn dl« Angelegenheit einen für die Stadt glucklicheten Verlauf genommen hätte. Herr Sro. Vcrein«dank-Kafflerer Beyer bemängelte, baß ein derartige« Mtßocrstänom« jener Testament«. *) Diese Summe setzt sich zusammen auS denjenigen Zinsen und Zinseszinsen, die dem Äürgcryusptia l-FoncS (Bestand am 31- Dezember 1905: 48251,88 Mk.) aus der Schwartzcschcn Frei» st el len-Stiftung irrigerweise zugesührt worden waren, unv verteilt sich auf die ZmSerträgmßc der Jahre 1902 bis Ende 1905. Rach Abzug dieser Zinsen und Zinseszinsen wird der Bestand des Bürgerhospital-FondS sich auf 32399,80 Marl stellen. ** ) Die Summe setzt sich zusammen aus einem Betrag von 11641,83 Mk. Zinsen und Zinseszinsen auf die Zeit von 19M bis Ende 1905 (Bürgcrhospnal-AondS), emem weileren Betrag von 11436,77 Mk. Ausgleich (FrciilcUcn-Ltlftung) und einem Beirag von 5718,38 Mk. Ausgleich zwischen ArcistcUcn-SUstung und Schwartze- Stiftung zu UntcrstutzungSzwcckcn. Zu bemerken ist noch, Vag von der Stadtgcmcinde auch ein Betrag von 8804,25 Mk. (Begräbnis- und ErbschastSrcguIicrungSlostcn cinschi. Erbschaftssteuer und der tlostcn sür das Dcnlmai) getragen werden muß, der, wie sich erst später heraussteUIe, nicht von der Schwartzcschcn Nachlaß- mafsc abgczogcn wcrbcn durfte, wie es semer-cit auf Beschluß der städtischen Kollegien geschehen war. bestimmung übtlhaupt grschehrn könnt«. Man würd« «S in der Bürger schaft nicht verstehen, wenn so etwa» ungerügt hinginge. Er möchte den Wunsch aussprechen, daß in Zukunft bei Entgegen nahme von Stiftungen die die»bezüglichen Au»führung»beftimmungen peinlicher geprüft würden. Herr Amtirichter Or. Bähr entgegnete aus die Worte drS Vorredner»: Daß ein Fehler gemacht worden sei, könne nicht geleugnet werden, aber man müsse sich die ganze Sache noch einmal vergegenwärtigen, ehe man so scharse Urteile fälle. Hinterher ließe sich gut tadeln. Der Betreffende, der da» Versehen sich habe zu schulden kommen lassen (in Frage kommt hierbei unser slüherrr Herr Bürgermeister vr. Mettig. Die Red.), habe ganz bestimmt in gutem Glauben gehandelt. Und so sei der Fall ganz erklärlich. Darauf erwiderte Herr Sto. Verein»bank-Kasfierer Beyer: Auf wen solle man sich denn da noch verlaffin, wenn nicht auf den Juristen, der an der Spitze der Verwaltung stünde?! Im übrigen seien die StiftungSbe« stimmungen so klar, daß ihm die Sache tatsächlich nicht recht ver« stänvlich sei. Nunmehr ergriff Herr Sto. Schieb ler da» Wort. Er wie» darauf hin, daß er sozusagen die „historische Entwicklung" der Angelegenheit versolgt habe, und da hätte sich folgende» heraus« gestellt: Gegen wen sich die Suche richte, da» wisse man, aber der Herr sei nicht mehr hier, um sich verteidigen zu können. Da sei «» nötig, daß man die Angelegenheit auch einmal von einem anderen Gesichtspunkt au» betrachte. Herr Schwartze habe 1890 eine Snflung sür ein Krankenhaus gemacht. 1894 habe dann der damalige Bürgermeister vr. Beck eine Aenderung ang-strebt, da sür einen KcankenhauS-Neubau da» Bcdürsnis nicht voihanden war. 1898 hätten die Herren Postvirektor a. D. Roßbach und Bürgermeister Or. Mettig den Stifter bei Gelegenheit eine» Be suche« in Frankenberg bezüglich de« Zwecke« der Stistung um« gesttmmt. Die Verhandlungen mußten damal« in sehr subtiler Weise geführt werben, da Herr Schwartze bereit« stark leidend war. Ungefähr ein Vierteljahr später starb der Glister. Nach Herrn Schiebler« Versicherung habe Herr Bürgermeister Or. Mettig weder die Höhe der Summe gekannt, noch Kenntni« gehabt von der Teilung oer Sliftung«summe (eine Hälfte für Freistellen, die andere für Baulichkeiten). Die ganze Summe sei dann sür Frei stellen in dem zu errichtenden Bürgerhospital bestimmt worden. Herr Bürgermeister Or. Mettig habe dabei angenommen, daß da« Bürgeihelm zur Errichtung komme, ehe der Ltrster die Augen schließen werde. Da dieser aber, wie gesagt, schon rin Vierteljahr nach ver Umwandlung der Stistung gestorben und bei dem damal« vor« hanvenen kleinen Baufond« an eine Errichtung de« Gebäude« nicht zu denken gewesen fei, hatte Herr Or. Mettig, um den Wohltäiig» keil-abstchten de« Stifter« so schnell al« möglich gerecht zu werden, die Zinsen jener Stistung dem Bausond« zugesührt. Ec sei da bei von der Ansicht ausgegangen» daß der Bau dadurch beschleu nigt und ohne Schulden errichtet werden könne, wodurch sich na turgemäß die Kosten der einzelnen Stellen wesentlich verringern mußten. Herr Or. Mettig sei dem Wortlaut de« Testament« nicht peinlich genau gefolgt, habe aber dadurch da« Werk Schwartze- zestltch wie finanziell zu fördern geglaubt. Somit hätte er tat sächlich im Sinne Schwartze« gehandelt und dabei auch die In« terrffcn der Stadt zu wahren gesucht. „Ich st-hc nicht an, zu erklären", schloß dec Redner, „daß dieser Standpunkt, selbst wenn er irrig ist, eine wohlwollende Würdigung verdient." Die noch folgende Au-sprache, an der sich die Herren Stvo. Schweitzer, Schramm, Gurckhau«, Naumann und Vorsteher Amt«, lichter Or. «ähr beteiligten, förderte nicht« Neue« zutage. Herr Sto. Or. Költzsch brach noch eine Lanze für Herrn Bürger- meister Or. Mettig uns meinte dann, er hätte e« sür richtiger gehallen, wenn die ganze Angelegenheit nicht so durch die scharse juristische Brille betrachtet worden wäre, und er hätte von Herrn Aml«richter Or. Bähr erwartet, daß dieser weniger Ven Juristen, so.wern mehr den Siadtv.-Vorsteher herautkehren würde, als e- die Sache zu regeln galt. Da« wäre sicher im Jntcresie der Slavt gewesen. Dem gegenüber verwahrte sich Herr Amt«richt«r Or. Bähr mit dem Hinweg, daß rS seine Pflicht al« Mensch gewesen sei, hier so einzugreisen, wie er e« getan. Und seine Pflicht al« Jurist sei e« ebcnsall«, unsicheren Rechtilagen nach bestem Können und Gewissen zur Klärung zu ve>Helsen. Von ihm sei wohl hinreichend bekannt, daß er mit seiner Meinung nicht hinter dem Berge halte. Zum Gegenteil sei er nie zu Ha den. Nachdem noch Herr Stv. Hunger zur Sache gesprochen und seinem vesiemdrn darüber, daß eine solche Mißdeutung de« Testament« möglich gewesen fei, Au«bruck gegeben hatte, solgt« die Abstimmung. Sie ergab di« Richtigfprechung drr von Herrn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite