Suche löschen...
Sächsisches Kirchen- und Schulblatt
- Bandzählung
- 57.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id339659882-190700007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id339659882-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-339659882-19070000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45, 07.11.1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchen- und Schulblatt
- BandBand 57.1907 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1, 03.01.1907 1 2
- AusgabeNr. 2, 10.01.1907 17 18
- AusgabeNr. 3, 17.01.1907 33 34
- AusgabeNr. 4, 24.01.1907 49 50
- AusgabeNr. 5, 31.01.1907 65 66
- AusgabeNr. 6, 07.02.1907 81 82
- AusgabeNr. 7, 14.02.1907 97 98
- AusgabeNr. 8, 21.02.1907 113 114
- AusgabeNr. 9, 28.02.1907 129 130
- AusgabeNr. 10, 07.03.1907 145 146
- AusgabeNr. 11, 14.03.1907 161 162
- AusgabeNr. 12, 21.03.1907 177 178
- AusgabeNr. 13, 28.03.1907 193 194
- AusgabeNr. 14, 04.04.1907 209 210
- AusgabeNr. 15, 11.04.1907 225 226
- AusgabeNr. 16, 18.04.1907 241 242
- AusgabeNr. 17, 25.04.1907 257 258
- AusgabeNr. 18, 02.05.1907 273 274
- AusgabeNr. 19, 09.05.1907 289 290
- AusgabeNr. 20, 16.05.1907 305 306
- AusgabeNr. 21, 23.05.1907 321 322
- AusgabeNr. 22, 30.05.1907 337 338
- AusgabeNr. 23, 06.06.1907 353 354
- AusgabeNr. 24, 13.06.1907 369 370
- AusgabeNr. 25, 20.06.1907 385 386
- AusgabeNr. 26, 27.06.1907 401 402
- AusgabeNr. 27, 04.07.1907 417 418
- AusgabeNr. 28, 11.07.1907 433 434
- AusgabeNr. 29, 18.07.1907 449 450
- AusgabeNr. 30, 25.07.1907 465 466
- AusgabeNr. 31, 01.08.1907 481 482
- AusgabeNr. 32, 08.08.1907 497 498
- AusgabeNr. 33, 15.08.1907 513 514
- AusgabeNr. 34, 22.08.1907 529 530
- AusgabeNr. 35, 29.08.1907 545 546
- AusgabeNr. 36, 05.09.1907 561 562
- AusgabeNr. 37, 12.09.1907 577 578
- AusgabeNr. 38, 19.09.1907 593 594
- AusgabeNr. 39, 26.09.1907 609 610
- AusgabeNr. 40, 03.10.1907 625 626
- AusgabeNr. 41, 10.10.1907 641 642
- AusgabeNr. 42, 17.10.1907 657 658
- AusgabeNr. 43, 24.10.1907 673 674
- AusgabeNr. 44, 31.10.1907 689 690
- AusgabeNr. 45, 07.11.1907 705 706
- AusgabeNr. 46, 14.11.1907 721 722
- AusgabeNr. 47, 21.11.1907 737 738
- AusgabeNr. 48, 28.11.1907 753 754
- AusgabeNr. 49, 05.12.1907 769 770
- AusgabeNr. 50, 12.12.1907 785 786
- AusgabeNr. 51, 19.12.1907 801 802
- AusgabeNr. 52, 26.12.1907 817 818
- BandBand 57.1907 -
- Titel
- Sächsisches Kirchen- und Schulblatt
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ILchsisches Kirchen-mwSchulvlatt. Die Wahrheit in Liebe! Die Liebe in Wahrheit! Verantwortliche Redaktion: Pfarrer Richter in Langenbernsdorf bei Werdau. Erscheint jeden Donnerstag. — Abonnementspreis Wrlich 8 MI. — JnsertionSgedühr 20 Pf. für die 2 gespaltene Petitzetle. — ZettungspretSlifte 1807: Seite 328. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Pdfianstalten. Ur. 4o. Leipzig, 7. Uovembcr 1907. Inhalt: Taufe und Kirche (Schluß). — Kellers Bitten an die evangelischen Pfarrer Deutschlands. — Zur Blaukreuzarbeit. — Kirchliche Nachrichten aus Sachsen und Zeichen der Zeit: Allgemeine evangelisch, lutherische Konferenz; Kleine Mitteilungen. — Personalien. — Vom Büchertisch. — Stellenbewegung. — Inserate. Taufe und Kirche. Decissiu «lebet infantibus bspjiswuw ^rt. 8in. V. (Schluß.) 2. Die These, daß das Kind christlicher Eltern in die Christenheit hineingeboren werde, daß wir, bevor uns das verkam visibiis in der Taufe zu Christen macht, schon vorher durch unsere Geburt zu Christen geworden seien, hineingeboren in die christliche Volkskirche als Stätte der Wirkungen des heiligen Geistes, — diese These entnimmt Rietschel der Wirklichkeit des Christenlebens, wo es ohne die Taufe sich zur Glaubenspersönlichkeit entfaltet hat, aber er begründet sie mit der Anschauung der alten Kirche, die bis ins 5. Jahrhundert hinein die Taufe vielfach nicht als kirchlichen Aufnahmeakt gewertet habe, und vor allem durch 1. Kor. 7, 14. „Und was das Wichtigste ist, für unsere Forderung tritt das Zeugnis der Schrift ein. Denn wenn Paulus 1. Kor. 7, 14 die Kinder eines christlichen Vaters, einer christlichen Mutter als ansieht, so gründet er ihre Heiligkeit und Zugehörigkeit zum Gottesvolke nach dem ganzen Zusammenhang seiner Worte offenbar auf ihre Ab stammung, nicht auf ihre Taufe". Die Anschauung der alten Kirche ist das sicher nicht. Die Praxis des 4. und 5. Jahrhunderts, die Taufe zu verschieben, ist ein Abkommen von der älteren Kindertauf praxis aus anderen Motiven, wie kürzlich I. Leipoldt in der „Allgem. Evang.-Luth. Kirchenztg." Nr. 32 wieder er örtert hat. Aber seiner Meinung, die Berufung auf die Taufe der Lydia mit ihrem Hause, des Kerkermeisters mit all den Seinen für die Wahrscheinlichkeit der Kindertaufe in apostolischer Zeit, sei nur Vermutung und kein Beweis, ist einfach entgegenzuhalten: Beweise mir das Gegenteil, daß es nicht wahrscheinlich sei. Die gesamte apostolische Verkündigung und Praxis von Petri Wort an: „euer und euerer Kinder ist diese Verheißung" kennt die Taufe als Einverleibung in die Gnadengemeinschaft durch Christum. Daß die Apostel nur die Proselytentaufe gemeint und geübt hätten, ist angesichts des Taufbefehls für die Jünger des die nouLl« segnenden Jesus eine unwahrscheinliche Be hauptung. Aber 1. Kor. 7, 14! Sollte nicht die einfache ! Erwägung, daß das obige Verständnis dieser Stelle völlig aus dem Rahmen des Neuen Testaments heraustritt, stutzig machen, in Zwinglis Bahnen ein Hineingeborenwerden in die Christenheit, ein natürliches der Kinder durch ihre christlichen Eltern dort zu lesen? Paulus redet dort von den Mischehen zwischen Christen und Nichtchristen, wohl mit dem Blick auf bestimmte Fälle in Korinth, wenn der eine Teil christlich geworden war, der andere noch heidnisch geblieben. Er hat es mit Ge- wisseusbedenken des christlichen Teils zu tun. Darf dieser dem nichtchristlichen Teil in der Ehe verbunden bleiben? Soll er ihn nicht verstoßen? Antwort: Je nach dem Ver halten des nichtchristlichen Teils. Trennt er sich, laß ihn in Frieden ziehen; ob du in erzwungener ehelicher Ge meinschaft ihn für den Herrn gewinnst, ist sehr fraglich. Gefällt ihm aber das Bleiben in der ehelichen Gemein schaft, so verstoße ihn nicht. Grund: Der unchristliche Teil durch den christlichen Teil, ist durch ihn geweiht. Das will offenbar nichts aussagen über eine sachliche Veränderung des unchristlichen Gatten, als sei dieser durch die Ehe mit dem christlichen selbst schon christ lich; sondern das zeigt dem christlichen Gatten in der Ehe den unchristlichen in anderem Lichte, als ein Objekt heiligen Handelns. Nicht von sich stoßen, sondern in seine Liebe hineinnehmen soll der gläubige den un gläubigen Teil. „Durch die eheliche Verbindung mit dem christlichen Gatten ist der nichtchristliche mit hineingezogen in den Bereich der heiligen Gottesordnungen und Pflichten des Christenlebens, so daß die ehelichen Pflichten ihm gegenüber nicht etwa aufgehoben, sondern heilig zu halten sind" (Göbel). Dann folgt als weiterer Grund ein Ana logieschluß: Sonst wären ja eure Kinder «x«Kapr«, nun aber sind sie Der Apostel meint: „Wenn wirklich der christliche Gatte den nichtchristlichen als einen Un reinen verstoßen müßte, mit dem er keine innige Gemein schaft haben dürfte, dann müßten auch ebenso christliche Eltern ihre Kinder verstoßen als Unreine; denn auch sie stehen von Geburt nur in einem mit Sünde behafteten natürlichen Leben und ermangeln der persönlichen Vor- 705 706
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder