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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.01.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189801051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18980105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18980105
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-01
- Tag1898-01-05
- Monat1898-01
- Jahr1898
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.01.1898
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Wochen- und Nachrichtsdlatt zugleich HWsk-ZMgn für Mnttrs, Aidütz, Kemdors, Wkrs, Sl. Wim, Keimichrort, Komm M Men Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. — — -— »8. S«tzrgO»g. «r. 3. »""'N.',7"*"" Mittwoch, den S. Januar -'L'".".'»,?<".?" 1898, Wirse» Blatt erscheiut täglich (außer Sona» and Festtag») abend» für den folgend«» Tag. -vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark SS Mennig«. — Sinreln« Nummer 10 Pfennig«. — »istrllungeu nehm«» außer der Expedition in Lichtenstein, Marv 179, all« tkatserl. Postomstaltrn, Postboten, sowie di« »n»träg«r entgegen. — Inserat, werde» dir viergrspaltn» «orpuSzeile oder deren Raum «tt 10 Pfennigen berechnet. — «mahne der Inserate täglich di» späLstrn» vormittag iv Uhr. vela»»t««ch»»g, die Ginführung der Fleifehbefchau in den Stödten Lichtenstein und Callnderg betreffend. Die Vertretungen der Städte Lichtenstein und Callnderg haben di« gemein schaftliche Einführung der Fleischbeschau beschlossen. Nachdem da« hierüber von den städtischen Kollegien» zu Lichtenstein in Gemeinschaft mit dem Stadtgemeinde rate zu Lallnberg ausgestellt« Regulativ die Genehmigung der Königlichen Krei-Hauptmannschaft zu Zwickau gefunden hat, bringen wir die- mit de« Be merken zur öffentlichen Kenntnis, daß das Regulativ von heute an zu Jeder mann- Einsicht in den RatSexpeditionen zu Lichtenstein und Callnberg ausliegt, demnächst aber in Druck erscheinen und alsdann gegen Bezahlung des Selbst kostenpreises in den vorbezeichneten Ratsexpedttionen zu haben sein wird. Eben daselbst können vom Zeitpunkte de» Inkrafttretens des Regulativs, doS ist vom 15. Januar 1898 an, Formulare zu Schlachtmeldescheinen und zu Fleischbüchern gegen eine entsprechende Gebühr erlangt werden. Lichtenstein und Callnberg, am 30. Dezember 1897. Ler vMtt st AWstm. Ln CtÄtlMtiüntt st KMtkt Lauge, Vüegermeister. Praytel, Bürgermeister. veka»»tm«ch«»g. Nach einer Mitteilung der königlichen Amtsbauptmannschaft zu Glauchau vom 3. diese» Monat» ist in Et. Egidte« die Mank« und Klauenseuche wieder erloschen. Lichtenstein, am 4. Januar 1898. Der Stadtrat. Lange. Ans Stadt ««d Laud. *— Lichtenstein, 4. Jan. Die KnappsckaftS- fahve de» früher Fürstl. SteinkohlenwerkiS in OelS- aitz, welche am vorigen Sonntag unter Führung des Obersteigers Kröhnert und zwölf Oberhäarrn an Ihre Durch!. Frau Erbprinzessin von Schönburg- Waldenburg überreicht wurde, wird bis auf weitere» Im Fürstl. Museum zu Waldenburg Ausnahme finden. Dieselbe ist au» schwerer Seide, in den Schönburgt« scheu Farben, w«iß und rot, hergestellt. Die eine Seite enthält in Stlberftickeret die Inschrift „Knapp schaft der Fürstlich Schönburgische« Steinkohlenwerke zu Oel Snitz i. E., 30. August 1887- (übrigen» der Geburtstag Sr. Durchlaucht de» Prinzen Günther von Schönburg-Waldenburg); auf der anderen S ite zeigt sich in schwerer Buntstickere« da» Schönburgische Wappen mit zwei Bergleuten al» Schildhalter. De, Fahneuschaft ist mit einer Anzahl goldener und sil berner Fahnennägel, die bet der Fahnenweihe im Jahre 1889 gespendet wurden, geschmückt. — Eine Warnung vor der Explosionsgefahr beim Verbrennen de» Tanneobaum« dürfte gegen wärtig geboten sein. Noch einige Tage und der Baum, unter dessen Zweigen an den letzten Tagen de» Jahre- so unendlich viel Glück und Freude ver eint war, ist der Vergessenheit verfallen, wenn er nicht durch den Unverstand der Menschen noch Un glück verursacht. E» besteht bekanntlich vielfach die Gewohnheit, den Tannenbaum im Zimwerofen zu verbrennen. Wenn die- sorgsam geschieht, indem mau «inen Zweig nach de« andern den Flammen anver traut, hat e» keine Not. Fall» aber größere Mengen de« Ofen überaeben werden, kann sehr leicht eine Explosion im Ofen stattfiaden. Also Vorsicht bei« Verbrennen de» TavnendaumeS! — Au« der evangelisch«» Landr-kirche Sachsen» 1896 (II). Die Zahl der zur Konfirmation gelangten Kinder, die zwei Jahre hintereinander abgenomme» hatte, ist wieder gestiegen, nämlich von 68165 auf 71036. Abgenommen hat aber die unter ihnen be findliche Zahl von Kindern au» gemischten Ehe», Welche von 1383 auf 1318 zurückging. Nu» in sech» Fälle» wurde die Konfirmation von de» Beteiligten verweigert, 1895 in 11 Fälle». In 22 Fällen mußte die Konfirmation von Seiten der Kirche beanstandet »erde». Die Abhaltung von besonderen Gottes diensten zur Eröffnung de» KonfirmandenunterrichtS breitet sich »ehr und mehr au», auch besonderer liturgischrr Schlußgotterdtenst kommt vor. — Zum Verluste der kirchlichen Ehrenrechte wegen Nicht- achtang kirchlicher Ordnung kam es im Berichtsjahre 772mal, gegen 76O«al tm Vorjahre, nämlich 302mal »egen Taufuvterlaflung, 469mal wegen Trauunter- laffung aud einmal auf Grund von § 22 der Trau ordnung vom 23. Juni 1881. Die Wtedererteilung der kirchlichen Bollberechtigung erfolgte 379mal gegen 34Smal tm Vorjahre, nämlich 230mal nach Nach holung der Taufe and 14Smal nach Nachholung der Trauung. Da» Verfahren nach de« Kirchengesetz« »vw 1. Dezember 1896, einige Bestimmungen über Aufrechterhaltang kirchlicher Ordnung betreffend, ist selbstverständlich nur gegeu Mitglied» der evange lisch-lutherischen Landeskirche statthaft; doch kann gegenüber solch«» Christen, die ihr nicht angehöre», wen» sie die eigene Trauung unterlassen, di« Tauf« eine- eigenen Kinde» verzögern, die Konfirmation eine» solche» verwriger», wenigsten» so viel in Frage kommen, ob sie al-Paten zu lande-kirchlichen Taufen zugelassen sind. Das Landeskonststoriu« betrachtet dabei den Gesichtspunkt als maßgebend, daß die Landeskirche solchen Tauf- und Trausäumigen jeden falls keine günstigere Stellung einräumen könne, als ihren eigenen Gliedern. " — Wieder eine »»verständliche Entscheidung deS ReichSgerichteS! Eine« Saufmanne in H am- burg war während der Fahrt im Pferdebahnwagen daS Zehopfenmzbilltt verloren gegangen. Obwohl ihm der Schaffner bezengte, daß er die Fahrt bezahlt, forderte ihn doch der Kontroleur auf, nochmals zu bezahlen, und ließ, da er sich weigerte, ihn durch einen Schutzmann vom Wagen weisen und aus der Polizeiwache seinen Namen feftstellen. Der Kauf mann ist in alle» Instanzen und nun auch vom Reichsgericht zur nochmaligen Bezahlung der 10 Pf. verurteilt worden, weil über Straßenbahnverkehr bestimmt ist, daß der Passagier sein Billet bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahre» hat. Nu» muß mau sich doch fragen: Ist diese Bestimmung getroffen, um die Straßenbahn vor Schaden zu schützen, oder da» Publikum zu chikaniere»? Wen» sogar daS Zeugnis eine« Beamten der Straßenbahn- gesellschast vorliegt, daß die Fahrt bezahlt worde» ist, dann kann doch von einer Schädigung der Stra ßenbahn nicht die Rede sei». Wie sich das Reichs gericht auf einen anderen Standpunkt stellen kann, ist unverständlich. — Zum Kapitel von den polizeiliche» Ueber- griffen, welche in »euerer Zeit wieder i» Berlin so unliebsame Bereicherungen erfahren hat, verdienen die PolizeiverhaltuugSmaßregeln Beachtung, die der frühere Polizeipräsident von Dresden, Herr Schwank, am 1. Juli l892 leinen Untergebenen erteilte. In einer damals gehaltenen amtlichen Ansprache betonte Herr Schwauß: „Ich l«ge ganz besonderen Wert darauf, daß feiten» aller Polizeibeamte», inSbeson- dere der Gendarmerie, welche unau-iesetzt mit dem Publikum in Berührung steht, die Rücksichten der Humanität, welche die neuere Zeit mit Recht fordert, stet» im Auge behalten werden, die Gendarmen im Verkehr mit den Einwohnern stet- höflich and ge- fällig, ohne dabei bedientenhast zu werden, sich be- nehmen, nicht jede kleine polizeiliche Zuwiderhand lung gegen polizeiliche Anordnungen al» grobe« Vergehe» ansehen, überhaupt immer verwarnend, vorbeugend vermittelnd vorgehen und wenn es nö tig ist, auch ernstlich einzuschreite», die« mit Festig keit und Ruh« thun, aber auch bei Ausführung der härtesten Maßregeln wie Arrrtirren und Haussu chungen immer die «ildeste Form wähle».* In der neuen Geschäftsordnung für dir König!. Sächs. Ge- richtSbehörden vom Jahre 1896 heißt «S im Z 262: „Im amtlichen Verkehr mit dem Publikum hat sich jeder Beamte unausgesetzt vor Auge» zu halten, daß jedermann berechtigt ist, den Anspruch za erhebe», vo» den Behörd«» tn verständiger, ruhiger und höf lich» Weis« behandelt zu werde», u»d daß dem Ansehen und der Würde der Behörde, sowie der Achtung vor dem Beamten selbst nicht« so sehr scha det al« ein unangemessene« Verhalte» gegen da» Publikum. Der Beamte hat sich Hiera» selbst dann zu halten, wenn er in die Lage kommt Zurechtwei sungen za erteilen * Der Gewährsmann deS „Berl. Tgbl.* fügt hinzu, daß diese Anweisungen in Dres den von den Polizetorganen befolgt werden. — Gelegentlich einer unweit deS Dorfes O. abgehaltenen Jagd rannte ein Has« i» de» Garten de» Gemtindevorstande« und stürzte in de» nicht ge nügend zugedeckten Brunneu und der ihn verfolgende wertvolle Jagdhund ebenfalls. Beide Tiere waren ertranken, bevor sie herausgeholt werden konnten. Der Besitzer de» Hundes verklagte nun den Bruu- nenbesttzer wegen Fahrlässigkeit, der Letztere ab» erhob Widerklage gegen den Jäger, weil dieser daS Weidwerk in nächster Nähe deS Dorfes aaSgeübt und in der Nähe bewohnter Gebäude geschossen hatte. Auf den AuSgaug de» Prozesse» darf «an gespannt sein. — Dresden, 31. Dezbr. In den ersten Januartagen de» neuen JahreS siud e» gerade 50 Jahre, daß ein hiesige- Tageblatt täglich zweimal erschien. ES war diese doppelte Ausgabe nur ein Versuch zu nennen, denn bereit» nach kaum vier Woche» wurde da» doppelte Erscheinen, früh und abend», wieder eingestellt. Die Chronisten berichten, daß der „Dresdner Anzeiger* vom 1. Januar 1847 ab täglich zweimal, früh und abends erschien, daß aber am 26. Januar diese zweimalige Ausgabe schon Wied» eingestellt. Die Kostspieligkeit dieser Neuerung stand mit den Nutzerfokgrn tn keinem Verhältnis. Noch bi» heute erscheint tn DreLde» keine Zeitung täglich zweimal. — Leipzig, 31. Dez. Seit dem 12. Dez. 1897 wird der Kaufmann Gustav Alexander Horn, geb. 1844 zu Sroßwrnzleben, au» seiner in der Beethovenstraße 7, 2. gelegenen Wohnung ver mißt. Sa dem erwähnten Tage war der Vermißte noch abends in der 10. Stunde iu dem am Neuen Theater gelegenen Restaurant „zum schwarze» Brett*. — Hohenstein-Ernstthal, 31. Dezbr. Die Anschließung Ernstthal» an Hohenstein hat eine Neuetnteilung der Geschäfte und der Geschäftsstellen des Stavtrate« mit sich gebracht, in die sich nun die Einwohnerschaft der vereinigten Stadt erst einrichten muß, die jedoch mit Rücksicht auf die verfügbaren Räumlichkeiten notwendig war. Es giebt für Hohen stein-Ernstthal nur noch zwei Kassensteüen, nämlich die Stadthauptkasse im Hohenstein» Rathause uad die Spar kaffe im Ernstthaler Rathanse. Ferner be- finde» sich im Hohenstein» Rathause: die Rat«-und Polizei-Expedition, daS Königl. Standesamt, da» Einwohoermeldeamt, da- Stadtbauamt, die Ge- meindekrankenkasse und die Polizeihauptwache. Zur Bequemlichkeit für die Einwohnerschaft ist vorgesehen, daß Dienstag« und DvunerStagt nachmittag- von 3 bi- 5 Uh» Steuern und Schulgeld im Ervftthaler Rathause bezahlt und Spareinlagen u»d Stückzahl»»- ge» aus bereit» bestehende Sparbücher auch i» der Stadthauptkaffe i« Hohenstein» Rathause geleistet »erden kö»»e», außerdem könoen vom 15. Januar ab Za-, Um- aud Fortzüge d» Einwohner auch auf der Bezirk-wache im Ernstthal» Rathause g«meldet
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