Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 17.07.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190907170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19090717
- OAI
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- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-17
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ISO» Hrankenberger Tageblatt tzegründet 184L 68. )ahrgans- -MU flr die MM AmkhWlimWft Md«, du; ZmizliHt -MM md dm Slidlmi z« Imnkmßtrg i. Ko. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G- Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint a« jede« Wochentag abend- für den folgenden Tag. Bezug?- preis vierteljährlich 1 50 monatlich SO Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats ü früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. stach- S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Di« 8-gesp. Petitzelle oder deren Raum 1b bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" i» Redaktionsteile zb H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten. Annahme werden 2b ,) Extragebühr berechnet. Jnferaten-Aunahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditione». Ueber das Vermögen des Korbmachermeisters Florens Emil Arnold in Frankenberg wird heute, am 16. Juli 1909, vormittags Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt vr Schatz in Frankenberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 6. August 1808 bei dein Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 6. August 1808 vormittags V,11 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 17. August 1S0S vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum H. August 1808 Anzeige zu machen. (L. 8/09.) Königliches Amtsgericht Frankenberg. Montag, de« 18. Juli 1808, vormittags 11 Uhr soll in Braunsdorf im Grundstück 4l» eine Lederwalze meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Bieter sammeln in Lohses Restaurant. Frankenberg, am 14. Juli 1909. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Handelskammer Chemnitz. u G I» UI G. Am 12. Juni dieses Jahres ist unter Führung des Zcntralverbandes Deutscher In dustrieller und des Zentralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes, sowie unter Anteilnahme fast sämtlicher Handelskammern Deutschlands und einer großen Zahl kaufmän nischer, industrieller und gewerblicher Interessenvertretungen der Ha«fa»B«ud für Ge werbe, Handel u«d Industrie begründet worden. Zweck dieser Vereinigung ist es, Gewerbe, Handel und Industrie gegen An griffe und Schädigungen jeder Art zu schützen, aber auch positive Vorschläge in deren Interesse zu machen und auf die Au»gleichu«g der bestehende« Gege«fätze i« de« eigenen Reihen zu wirken. Der Bund will des weiteren bei der Vorbereitung von Wahlen für die Aufstellung und die Wahl solcher Kandidaten tätig sein, welche jeder drohenden ge setzgeberischen Schädigung und jeder einseitigen Belastung von Gewerbe, Handel und Industrie entgegenzutreten entschlossen sind; in erster Linie soll für die Wahl von Kandidaten aus den eigenen Reihen dieser Stände eingetreten werden. Es ist eine wohl überall anerkannte Tatsache, daß es Handel, Industrie und Gewerbe bisher an politischem Einfluß gebrach und daß aus diesem Grunde die Volksvertretungen bei der Gesetzgebung die gebührende Berücksichtigung der berechtigten Interessen dieser Erwerbs stände vermissen ließen. In der Hoffnung, daß der ins Leben gerufene Hansabund hier eine Wendung zum Besseren herbeizuführen gewillt ist, begrüßen wir die Gründung des neuen Bundes und bringen den handel- und gewerbtreibenden Kreisen unseres Bezirks zur Kenntnis, vaß die Organisation der Sympathie« unserer Kammer gewiß sei« darf. Wir ersuchen daher die selbständigen Unternehmer, sowie die Angestellten unseres Bezirks, dem Hansabunde beizutreten. Der Beitrag beläuft sich auf M. 3.— ; für Angestellte (Handlungsgehilfen oder Be triebsbeamte) M. 1.—. < Beitrittserklärungen wird gebeten, an das Bureau des Hansabundes, zu Händen des Herrn Geheimrats Dr. -Rießer, Berlin m, Dorotheenstraße 3, die unterzeichnete Handels kammer oder an die bestehenden Ortsgruppen und Lokalkomitees gelangen zu lassen. Zahlstelle für den Hansabund ist der Chemnitzer Bank-Verein in Chemnitz. Chemnitz, den 14. Juli 1909. Die Handelskammer. Philipp, Vorsitzender. Dr. Schlenker, Syndikus. ver Zcbmr au Saubanamrlru. Erst vor wenigen Wochen ist das Gesetz zur Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker in Kraft getreten, und schon macht sich in den beteiligten Kreisen der lebhafteste Widerstand dagegen geltend. Um diesen zu verstehen, muß man sich den Inhalt des Gesetzes vergegenwärtigen. Es be steht aus zwei Abteilungen; der erste Teil handelt von den allgemeinen Sicherungsmaßregeln und ist bereits am 21. Juni für das ganze Reich in Kraft getreten. Er bestimmt, daß jeder Bauunternehmer zur Führung eines Bau buches verpflichtet ist, aus dem alle Zahlungen, Forderungen u. a., also der gesamte finanzielle Stand des Unternehmers zu ersehen ist. Weiter soll an jedem Neubau deutlich Name und Wohnung des Bauherrn verzeichnet sein. Drittens wird der Bauunternehmer entgegen dem bisher geltenden Brauche gesetzlich verpflichtet, Baugeldzahlungen nur zur Bestreitung von Aufwendungen für den Neubau selbst, nicht aber für andere Zwecke zu verwenden. Schon dieser erste Teil des Gesetzes würde den bisher üblichen, typisch großstädtischen Bauschwindel unmöglich machen. Dieser besteht nämlich darin, daß ein Bauunternehmer die Zahlungen, die ihm die Bau geldbank für den Neubau leistet, zur Tilgung anderer Schul den, sowie sonstiger Ausgaben verwendet. Die Bauhand werker und Lieferanten mußten dann ihre Forderungen stun den, verloren schließlich die Geduld, es kam zum Zusammen bruch; in der Zwangsversteigerung wurde das Grundstück von irgendeinem anderen Gläubiger erworben, und die Hand werker waren um ihr Geld geprellt. Das Strafgesetz bot bisher keinerlei Handhabe gegen den Bauschwindel, denn ge setzlich war der Bauunternehmer nicht verpflichtet, gerade die Forderungen der Handwerker mit dem Baugeld zu bezahlen. Das wird in Zukunft nun anders sein, die neuen Gesetz bestimmungen werden zwar diese Art des Bauschwindels aus schalten, der soliden Bautätigkeit aber keine Beschränkung auf erlegen. Anders ist es mit dem zweiten Teil des Gesetzes, der von der dinglichen Sicherung der Bauhandwerker sorderungen handelt. Er ist bisher noch nicht in Kraft getreten, kann jedoch jederzeit durch landesherrliche Verfügung Geltung erlangen. Durch ihn wird den Forderungen der Bauhandwerker durch Eintragung des sogenannten Bauver merkes ein gewisses Vorrecht gegenüber einem Teil der An sprüche der Besitzer von Restkaufgeldhypotheken eingeräumt, und auch die Baugeldbanken müssen sich im gewissen Grade eine Verringerung der Sicherheit der Forderungen gefallen lassen. Gegen ein Gesetzwerden dieses Abschnittes hat sich nun ein scharfer Widerstand der beteiligten Kreise erhoben. Es wird von dieser Seite darauf hingewiesen, daß der Be sitzer einer Baustellenhypothek viel zu wenig Interesse an dem Beginn eines Neubaues habe, als daß er freiwillig in eine Minderung eines Teiles seiner hypothekarischen Sicherheit willigen würde. Der zweite Teil des Gesetzes bietet ein zweischneidiges Schwert; ob es möglich ist, die Bestimmungen vauernd aufrcchtzuerhalten, muß erst eine längere Beobach tungszeit erweisen. Allerdings hat bisher das neue Gesetz auf dem Baumarkt nur die Wirkung gehabt, daß die Bau tätigkeit fast allenthalben gewachsen ist. Das erklärt sich wohl daraus, daß eine große Anzahl von Baugeschäften vor einem etwaigen Inkrafttreten der Bestimmungen des zweiten Teiles zur Abwicklung gebracht wurde. Oenilcber u»a Zscbrircder Frankenberg, 16. Juli 1909. Bor -er Ernte. Das muß schon ein ganz verhärtetes poesieloses Gemüt sein, das den Zauber nicht spürt, der uns umfängt, wenn wir jetzt die wogenden Felder mit dem bald schnittreifen Getreide von einem Hügel oder Berg aus überblicken. Ein schöneres und gleichzeitig erhabeneres Bild ist kaum denkbar, als üppig stehende Kornfelder, über die leise mit geheimnisvollem Weben der. Abendwind hinstreicht. Jetzt sind wir nicht mehr weit von der Ernte, und der Landmann schaut mit Dank gegen Gott den Schöpfer auf seine Felder, die ihm entgegenlachen in stattlicher Fülle. Er sieht seine rastlose Arbeit gelohnt, und er hat nur noch die Bitte, daß der goldene Segen auch unbeschädigt in seine Scheunen und Kammern eingefahren werde. Das wogende Kornfeld ist uns das beste Sinnbild der fruchtspendenden Erde, aber auch des rastlosen und un beugsamen fleißigen Landmannes. Heimatzauber geht vom wogenden Kornfeld aus, in ihm liegen die stärksten Wurzeln unseres deutschen Heimatgefühls. Was auf den Feldern der Ernte entgegenreift, ist das kostbarste Besitztum, und die ganze Nation schaut mit Stolz auf den Stand des Landmannes, des echten deutschen Bauern. Dieser Titel ist ein Ehrentitel und soll als solcher wieder mehr gewürdigt und gebraucht werden. Darf es uns wundern, daß die poetische Stimmung, die ein wogendes, der Ernte entgegenreifendes Kornfeld aus löst, den treuherzigen gemütstiesen Matthias Claudius zu den schlichten gläubigen Versen begeisterte: O, wer das nicht gesehen hat, Der hat des nicht Verstand; Man trifft Gott gleichsam auf der Tat Mit Segen in der Hand. Und sieht's vor Augen, wie er frisch Die volle Hand ausstreckt, Und wie er seinen großen Tisch Für alle Wesen deckt. Und wie wundervoll singt Martin Greif vom wogenden Kornfeld: Still ruht die weite Welt, Schlummer füllt des Mondes Horn, das der Herr in Händen hält, nur am Berge rauscht der Born, — zu der Ernte Hut bestellt, wallen Engel durch das Korn! * -s- Kür -e« Hausabuu- veröffentlicht die Chemnitzer Handelskammer im amtlichen Teil vorliegender Blattnummer einen Aufruf, auf den auch an dieser Stelle hingewiesen sei. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß nicht nur selbständige Unternehmer, sondern auch Angestellte (Hand lungsgehilfen oder Brtriebsbeamtc) dem Bunde bcitreten können. fg Ans -em Gewerbeverei«. In den Kreisen der Mitgliedschaft wird die für nächsten Montag geplante Ex kursion nach Marienberg und Zöblitz viel Meinung entgegen gebracht. Es bleibt aber zu wünschen, daß die Ausflugsleiter den Ausdruck der unverkennbaren Sympathie in bestimmter Anmeldung durch Entnahme von Teilnehmerkarten betätigt sehen. Am Sonnabend mittag muß eine vorläufige und am Sonntag mittag eine endgiltige Teilnehmerzahl nach Marien berg gemeldet werden, wenn die Mittagsverpflegung so exakt vor sich gehen soll, wie dies erwünscht ist. Es sei deshalb auf die heutige nochmalige Bekanntgabe des Vereins aufmerk sam gemacht. (Siehe Inseratenteil!) ff. Pserdeversicherungsverein. Am 14. Juli wurde im „Hotel zum Roß" in Frankenberg auf Anregung der Kgl. Amtshauptmannschaft, unter Leitung des Herrn Regie rungsassessor Beschorner, ein Pferdeversicherungsverein auf Gegenseitigkeit analog der gesetzlichen Bestimmungen für Frankenberg und Umgegend für nachstehende 16 Ortschaften mit ca. 130 angemeldeten Pferden gegründet: Frankenberg, Auerswalde, Garnsdorf, Ober- und Nirderlichtenau, Ebers dorf, Lichtenwalde, Ortelsdorf, Gunnersdorf, Merzdorf, Sachsenburg, Jrbersdorf, Neudörfchen, Dittersbach, Mühlbach und Hausdorf. In den Vorstand wurden vorbehältlich der Genehmigung des Vereins durch die Kgl. Kreishauptmann schaft zu Chemnitz Herr Erbgerichtsbesitzer Weber in Haus dorf als Vorsitzender, Herr Rittergutspachter v. Sanders leben auf Rittergut Frankenberg als Stellvertreter und als Rechnungsführer Herr Gemeindevorstand Fischer in Hausdorf gewählt. -f* Die Gastwirte stehen vor einer schweren Krisis, hervorgerufen durch die vom Reichstag beschlossene, demnächst in Kraft tretende Brausteuer. Diese Steuer bedingt eine ganz erhebliche Verteuerung des Bieres, und die Wirte sind nun gezwungen, einen Pretsaufschlag eintreten zu lassen. Sie haben außer der lokalen Biersteuer die vor einigen Jahren vom Reiche eingeführte Steuer auf sich genommen, auch die neue Steuer zu tragen, ist ihnen unmöglich, zumal ja auch viele andere Sachen teuerer geworden sind, vor allem die Zündhölzer, die ja auch ziemlich hoch besteuert wurden. Diesmal wird also der Konsument der Leidtragende sein. Als Folge wird sich ein Rückgang des Bierkonsums ergeben, durch den besonders kleine Brauereien und die Gastwirtschaften, die lediglich Bicr- konsum haben, schwer betroffen und in ihrer Existenz gefährdet werden. Das Publikum sei jetzt schon auf die unvermeidliche Preiserhöhung hingewiesen und gebeten, den Gastwirten ihr Erwerbsleben nicht noch saurer zu machen. f Wirkung der neuen Stenern ans den Dvrch- schntttShavshalt. Wie hoch die neue Finanzreform den deutschen Durchschnittshaushalt im Monat belastet, darüber stellt die „Nationalztg.", indem sie nur die Verbrauchssteuern be rücksichtigt, folgende Rechnung auf: Zündwaren st euer: MonatSvcrbrauch für den Haushalt jetzt 3 Pakete ä 10 Pfg. gleich 30 Pfg-, zukünftig 75 Pfg., da das Paket 25 Pfg. kosten wird, Mehrkosten 45 Pfg.; Bi erst euer: Durchschnitt»« kosten jetzt: täglich 4 Flaschen » 10 Pfg. gleich 40 Pfg., monatlich 12 Mark, zukünftig, da die Flasche oder das Glas
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