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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (26. April 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Weltausstellung in Sidney
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den Werth der Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- ArtikelVereinsnachrichten 131
- ArtikelZur Weltausstellung in Sidney 132
- ArtikelUeber den Werth der Patente 132
- ArtikelSchwungrad mit Pendeltritt 133
- ArtikelUeber die Hilfskompensation (Fortsetzung) 134
- ArtikelSprechsaal 135
- ArtikelEingesandt 136
- ArtikelVerschiedenes 136
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 136
- ArtikelBriefkasten 136
- ArtikelAnzeigen 137
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 132 — Tagesordnung gebracht werden sollen, sind bis längstens den i 5. Mai c. an den Vorsitzenden einzusenden. Vorherige An meldungen sind an den ergebenst Unterzeichneten erbeten. Tagesordnung. 1) Beschlussfassung über sofortigen Anschluss an den Central- Verband; 2) Neuwahl des Vorstandes; 3) Rechnungsablegung durch den Kassirer; 4) Eingänge. I. A.: E. Schneider, Schriftf. Zur Weltausstellung in Sidney. Am 16. April Vormittags 11 Uhr fand in Berlin auf Veranlassung und unter dem Vorsitze des Reichskommissars Geh. Regierungsrath Professor Reuleaux eine Kommissions sitzung statt, an welcher die Herren Konsul Sahl, Sidney; Dr. Jung, Leipzig; Carl Lautenschlager, Stuttgart; von Zedlitz; Dr. R. Jannasch, Vorsitzender des „CentralVereins für Handels geographie und Förderung; deutscher Interessen im Auslandes Theil nahmen. Die Kommission äusserte sich dahin: 1) Anmeldungen der Aussteller, welche die Ausstellung von Sidney zu beschicken gewillt sind, müssen bis späte stens zum 15. Mai d. J. unter der Adresse: Anmeldung für die Ausstellung von Sidney. An den Reichskommissar für die australischen Weltausstellungen zu Berlin W. Wilhelmstrasse 75. eingesandt werden. 2) Von der Einsetzung einer Kommission, welche eine Prü fung der eingehenden Ausstellungs-Anmeldungen vor nimmt, ist wegen Kürze der Zeit abzusehen. Dagegen erscheint es im Interesse einer würdigen Vertretung der deutschen Industrie nothwendig, dass der Reichs kommissar die Zulässigkeit der Anmeldungen durch die zuständigen Handels - und Gewerbekammern, Central stellen für Handel und'Gewerbe u. s. f. begutachten lässt. 3) Die von den Herren Lautenschlager in Stuttgart und Konsul Kirchner in Wiesbaden entgegengenommenen Anmeldungen deutscher Aussteller gehen an den Reichs kommissar über. 4) Die Anmeldungsformulare sind von den Ausstellern unter obiger Adresse vom deutschen Reichskanzleramte in Berlin zu verlangen. 5) Der für die Ablieferung (franko) der Ausstellungsgüter zu fixirende Termin und Hafenplatz wird sobald als nur thunlich durch den Reichskommissar im Reichs anzeiger bekannt gegeben. Als spätester Termin der Ablieferung wird der 15. Juni d. J. bezeichnet. 6) Die Transportkosten sowie Transportversicherungsprämie bis Sidney, und die Feuerversicherungsprämie während der Ausstellung trägt die Reichsregierung. Ebenso übernimmt dieselbe die durch die Ausstellung der Güter entstehenden Auslagen für Dekoration, Barrieren, Tische, llaggen, Holzwände, Reinigung der Ausstellungsräume und Güter etc. 7) Die Kosten für Schränke, Repositorien, Glaskasten etc. \ Aussteller. Diese Behälter etc. sind bei Ablieferung der Ausstellungsgüter von den Ausstellern beizugeben. 8) Jeder Aussteller ist verpflichtet, für die Dauer der Aus stellung von Sidney sich durch einen dortigen Agenten veitieten zu lassen. Aussteller, welche in Sidney keine veibmdungen haben, vertritt der Reichskommissar bis zur Beschaffung eines Vertreters. Das Anmeldeformular wird darauf bezügliche Angaben enthalten. 9) Das Programm der Ausstellung wird binnen kürzester Frist veröffentlicht werden. Die vorstehenden Mittheilungen werden eine wesentliche Aenderung schwerlich erfahren. Dem Reichstage werden in einer seiner nächsten Sitzungen die nöthigen Vorlagen wegen Bewilligung eines Extraordinariums für die australischen Ausstellungen von der Reichsregierung zugehen. Der Bundes rath wird voraussichtlich bereits am 19. April in die Bera- thung der Vorlage eintreten. Ueber den Werth der Patente. Es ist für den Eingeweihten eine bekannte Thatsache dass viele Erfinder in dem Glauben befangen sind das Patent gesetz biete die Handhabe, patentirte Objekte zu verhältniss- mässig hohen Pi eisen auf den Markt zu bringen Hierbei wird von den Betreffenden zu ihrem eigenen Nachtheile ausser Acht gelassen, dass der Werth eines Obiektes nur durch das Urtheil des Konsumenten bestimmt wird indem Letzterer die Vortheile des Neuen gegenüber dem Alten ab wägt und durch die Anschaffungskosten des Ersteren sich mehr oder weniger bewogen fühlt, das Alte zu verwerfen. Sobald der Erfinder hierin die richtige Grenze einzuhalten versteht, wird es ihm, vorausgesetzt, dass das Objekt überhaupt brauchbar ist, in den meisten Fällen gelingen, Vortheile aus seiner Erfindung zu ziehen. Betrachtet man ferner die weiteren Konsequenzen des Patentschutzes in Bezug auf einen praktisch brauchbaren Ge genstand, so wird sich leicht erkennen lassen, dass sich dem Konkurrenten des Erfinders des neuen Gegenstandes die Fra^e aufdringen muss, ob es nicht möglich sei, das neue Objekt in irgend welcher anderen Form oder Zusammenstellung zu fabri- ziien, ohne das Patent des betreffenden Erfinders zu verletzen Diese Kardinalfrage, welche von den meisten Erfindern zu ihrem grossen Nachtheile häufig übersehen wird, bildet den Ausgangspunkt zu Eifindungen, welche entweder nur fr eschaffen v ui den, um das mangelhaft abgefasste Patent des ersten Erfinders zu umgehen, oder überhaupt Verbesserungen an sich zu tragen, die der Letztere leicht mit geringer Mühe selbst machen konnte, wenn er sich herbeigelassen hätte, seine Erfindung einer sachverständigen vertrauensvollen Person zur Prüfung vorzulegen. Bezüglich der Grundsätze, welche bei der Entnahme von Patenten maassgebend sind, ist vor Allem darauf hinzuweisen dass der Werth eines Patentes nicht allein von der möglichst ausführlichen und klaren Beschreibung des betref fenden Gegenstandes abhängt, sondern seine Grundlage lediglich in den sogenannten Patentansprüchen findet. Der Werth der Letztem wird, wie die Erfahrung lehrt, nur in sehr geringem Maasse geschätzt und es ist aus diesem Grunde nicht zu verwundern, wenn die Erfinder erst bei Auf klärung über diesen Punkt zu der Anschauung gelangen, dass es zur Entnahme eines Patentes keineswegs nur der einfachen Darstellung und Beschreibung des betreffenden Ob jektes bedarf, sondern die Patentbeschreibung einer scharfen Durcharbeitung bez. der richtigen Abfassung unterliegen muss, was der Erfinder nur in seltenen Fällen und schon deshalb nicht ausführen kann, weil er meistens zu einseitig über seine Sache urtheilt und in Folge dessen übersieht, seinen Patent ansprüchen diejenige Fassung zu geben, welche ihm bez. der Ausführung und Gestaltung seines Objektes die mög lichst weit gehenden Grenzen gestattet. Bei einer solchen Sachlage ist es entschieden rathsam für jeden Erfinder, die Hilfe eines tüchtigen Patentanwaltes in Anspruch zu nehmen, welcher sich nicht nur die Aufgabe stellt, für die gewissenhafte Auffassung und Ausführ ung° der ihm übermachten Aufträge zu sorgen, sondern auch durch günstige Bedingungen den Erfindern die Erlangung von Patenten nach jeder Richtung hin erleichtert.
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