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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (26. Juli 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber amerikanische Verhältnisse im Allgemeinen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Piratenthum auf dem Gebiete der Erfindungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rückersystem mit Schneckenscheibe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- ArtikelAn unsere geehrten Herren Abonnenten! 235
- ArtikelPreisausschreibung für Uhrmachergehilfen 235
- ArtikelEin Besuch der Kunstgewerbe-Ausstellung zu Leipzig, in Bezug auf ... 236
- ArtikelUeber amerikanische Verhältnisse im Allgemeinen 237
- ArtikelDas Piratenthum auf dem Gebiete der Erfindungen 238
- ArtikelRückersystem mit Schneckenscheibe 238
- ArtikelUnsere Werkzeuge 239
- ArtikelDie Schwarzwalder Uhrenindustrie und ihre Gefahren (II) 239
- ArtikelPolirpulver 239
- ArtikelBenzol und Benzin 239
- ArtikelPostalisches 240
- ArtikelVerschiedenes 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 240
- ArtikelBriefkasten 240
- ArtikelAnzeigen 241
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 238 — Zeit erlernt werden, was gerade den meisten Auswanderern fehlt. Kleine Kaufleute gibt es hier nicht. Der Kleinhandel wird von Leuten besorgt, die in früheren Jahren Hausknechte gewesen sind, sich durch ausserordentliches Talent zum Hungern Etwas erspart haben und nun an den Strassenecken neben vielen Kolonialwaaren auch Schinken, Käse, Seife, Bier, Peitschenstiele etc. verkaufen. Bei diesen Leuten existirt keine Buchführung, „hie Geld, hie Waare“ ist das Feldgeschrei, und die einzig nothwendige Ivenntniss besteht im Mischen der Schnäpse. Die Musik ist eine gute Mutter, doch muss Jemand sagen, können, dass er in Europa auf einem Konservatorium gewesen ist, um nicht von vornherein in die zweite oder dritte Klasse hinabzusinken, dorthin, wohin die Leute aller möglichen Stände sich flüchten, wenn sie Schiffbruch gelitten und wo Einer dem Anderen das gelbe und manches andere Fieber an den Hals wünscht, nur um einen Konkurrenten los zu werden. Das ist das traurigste aller Geschäfte. Die einzigen zwei Fächer, denen in Amerika eine grosse Zukunft blüht, sind das Maschinenbauwesen und die Chemie in ihrer Anwendung auf die Grossproduktion; diese zwei Fächer erfordern aber Studium und Zeit und viel Geld, durch welches man auch in Europa zu Glück und Wohlstand gelangen kann.“ Anm. der Red. Speziell über den Stand der amerika nischen Uhren industrie brachten wir schon früher, in Nr. 12 u. s. w. dieses Jahrg. vortreffliche Aufsätze aus der Feder unseres geehrten Korrespondenten, des Herrn L. B r e i t i n g e r in Philadelphia, und wir verweisen nochmals darauf hin. Das Pirateiitlium auf dem Gebiete der Erfindungen. Die „Ind.-Bl.“ enthalten unter Anderem Folgendes aus einem Artikel von H. Knoblauch. Die Fahrlässigkeit des Pu blikums, vor Allem der Fabrikanten, Handwerker und aller Gewerbetreibenden, gestattet es den Piraten auf diesem Gebiete, unter dem Schutze des Gesetzes die Zügel schiessen zu lassen. Würden die strebsamen, auf Verbesserung ihres Faches resp. Handwerkes bedachten Gewerbetreibenden aufmerksamer die Patentanmeldungen verfolgen und die §§ 23 und 24 des Patent gesetzes für das deutsche Reich beachten, dann würde so man chem professionirten _ Erfinder das Handwerk gelegt werden. Das Patentamt unterzieht die Sache nach bestem Wissen einer Vorprüfüng auf die Neuheiten, und wird die Anmeldung für ge hörig erfolgt erachtet, so verfügt es die Bekanntmachung der Anmeldung (§ 22). Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung tritt für den Gegenstand der Anmeldung einstweilen der Patent schutz ein, und kein Anderer als der Patentsucher ist von da ab berechtigt, diesen Gegenstand zu fabriziren und feil zu bieten; von demselben Tage ab liegen aber auch Zeichnung und Beschreibung der angeblichen Erfindung für Jedermann beim Patentamte 8 Wochen zur Einsicht aus. Offiziell erfolgen diese Bekanntmachungen durch das „Central-Handelsregister für das Deutsche Reich“ und die Beilage des „Deutschen Reichs- und Ivönigl. Preuss. Staats-Anzeigers“, auch bringen fast sämmtliche grössere technische Zeitungen dieselben. ^ Sehr häufig kommt es vor, dass Patentanmeldungen von Personen erfolgen, die niemals im Stande gewesen wären, aus sich heraus Erfindungen zu machen; diese Sorte von Erfindern haben entweder Aehnliches in ausländischen Blättern gelesen oder ihre angebliche Erfindung einem tüchtigen Handwerker abgelauscht; in der Hoffnung, dass innerhalb der Einspruchs frist (acht V ochenj Niemand Einspruch erheben wird und vor Allem, dass der betr. Handwerker, nicht ahnend, dass man ihm seme Kunst abgelauscht hat, seine Zeit zur Arbeit, nicht zum Zeitungslesen verwendet , riskirt jener Dritte die 20 Mk. Anmeldegebühi und erhält vom Patentamte nach erfolgter Vorprüfung die Bescheinigung, „dass die Bekanntmachung der Anmeldung gemäss § 23 des Patentgesetzes angeordnet ist.“ Hat der angebliche Erfinder ein sehr schlechtes Gewissen, so wartet er die Patentertlieilung nicht ab, sondern eingedenk des V ahrspruches: „die Dummen sterben nicht aus“, sucht er sieh einen Käufer und verkauft sein Recht auf das zu ertliei- lende Patent möglichst bald; ist Derselbe seiner Sache sicherer, dann wartet er die Patenturkunde ab und verkauft diese mit allen ihm zustehenden Rechten, wogegen er Pflichten niemals übernimmt. Um diesem Treiben einigermaassen ein Ziel zu setzen, gibt es nur das bereits erwähnte Mittel, dass jeder bedeutendere Handwerker und Fabrikant die Patentanmeldungen liest, und wenn er irgend etwas seiner Arbeit oder seiner 'S erbesserung Aehnliches findet, entweder selbst Einsicht nimmt oder dies durch einen 'S ertreter besorgen lässt, um rechtzeitig Einspruch erheben zu können. Ist erst die Einspruchsfrist abgelaufen und die Patentertlieilung erfolgt, dann wird der Benachteiligte auf den langwierigen Weg des gerichtlichen Verfahrens verwiesen und erst durch richterliches Erkenntniss kann ein Patent aufgehoben werden: nicht nur der eigentliche Erfinder, sondern der eventuelle Käufer sind die Geprellten, denn in den seltensten Fällen dürfte der Pirat Mittel besitzen, aus denen er Entschädigung leisten könnte. So weit uns be kannt ist, werden viel sorgfältiger die Patenterteilungen, als die Patentanmeldungen gelesen], und das eben führt häufig zu Prozessen, die leicht vermieden werden könnten. Biickersystem mit Sclmeekenscheifie. Zu den vielfachen Bestrebungen, dem Rückerzeiger sehr kleine, aber doch dem Auge sichtbare und ausserdem sicher wirkende Bewegungen zu erteilen, gehört das hier abgebildete Regulirungssystem, welches wahrscheinlich in Amerika*) er funden und dort zuerst angewandt worden ist. Der Rückerzeiger b wird vermittels einer Feder c an die kleine stählerne Schnecke a gedrückt**). Die Letztere steckt mit der, in Grade geteilten Rückerscheibe fest auf dem Viereck einer W eile oder eines Zapfens, der in die obere Platine ein gelassen ist. Die Scheibe klemmt sich mit genügender, gleich förmiger Reibung und wird entweder mittels eines Schrauben ziehers beim Schnitte a gedreht, oder man schiebt an dem äusseren Ende (der Spitze) der Schnecke die benötigte Kor rektion. Das deutliche Ablesen der nach A oder R eingestellten Bewegung wird hier, wie gewöhnlich, durch das Ende des Rückerzeigers bewirkt, nur mit dem Unterschiede, dass dieser Zeiger nicht direkt geschoben, sondern die Rückerscheibe selbst gedreht wird. Beim Abhebeii des Unruhklobens bew r egt sich *) Die Erfindung rührt von der Fabrik Tiffany & Comp, in New- York her; die Ausführung unterscheidet sich von der liier abgebildeten nur wenig; so ist z. B. die Feder c dort geradlinig gemacht und ungefähr bei R eine besondere Zeigerspitze auf die Uhrpiatte geschraubt, was zwar be quem, aber nicht unbedingt nothwendig ist. **) In Nr. 3 dieses Jahrg. findet man ein Regulirungssystem mit dop pelter Schnecke abgebildet. Bei dieser Bauart liegen zwei feine Stifte zu beiden Seiten der Schnecke an, jeder Stift ist in einem, dem Zirkel ähn lichen Arme befestigt. Im Uebrigen, besonders in «einer Wirkungsweise, hat das dort abgebildete System keine Aehnlichkeit mit diesem.
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