Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (9. August 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Grenzen zwischen Musterschutz und Patentschutz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Besuch der Kunstgewerbe-Ausstellung zu Leipzig, in Bezug auf die Zwecke der Uhrmacherei (Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- ArtikelPreisausschreibung für Uhrmachergehilfen 251
- ArtikelBekanntmachung 252
- ArtikelVerbandsnachrichten 252
- ArtikelDie Grenzen zwischen Musterschutz und Patentschutz 253
- ArtikelEin Besuch der Kunstgewerbe-Ausstellung zu Leipzig, in Bezug auf ... 253
- ArtikelUnsere Werkzeuge 254
- ArtikelUebersicht der Uhrmacher-Fachjournale 255
- ArtikelSprechsaal 256
- ArtikelLiteratur 256
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelAnzeigen 257
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 253 — Die Grenzen zwischen Musterschutz und Patentschutz. *) Trotz der in der Sache ergangenen und in den amtlichen Blättern veröffentlichten letztinstanzlichen Urtheile herrscht doch, wie wir uns täglich zu überzeugen Gelegenheit haben, noch grosse Unklarheit darüber, welche Gegenstände auf Patent schutz und welche auf Musterschutz Anspruch haben. Wir können hier nicht die eingehenden sehr umfangreichen Gut achten der von den Gerichten zur Entscheidung dieser Frage zugezogenen Sachverständigen wiedergeben, beschränken uns vielmehr darauf, die zwischen Muster- und Patentschutz ge zogene Grenze kurz zu bezeichnen. Anspruch auf Musterschutz haben nur diejenigen Gegen stände, bei deren Werthbemessung der Geschmack (ob der selbe gut oder schlecht ist, kommt nicht in Betracht) maass gebend ist, und bei deren Herstellung bisher unbekannte tech nische Schwierigkeiten nicht zu überwinden waren. Gegenstand des Patentschutzes dagegen sind alle Dinge, durch welche eine neue technische Wirkung erzielt wird, und bei deren Herstel lung technische Schwierigkeiten zu überwinden waren. Wäh rend sich mithin der Urheber von Gegenständen des Muster schutzes stets zu fragen hat: wird dieser Gegenstand dem Auge des Abnehmers gefallen, wird mit dem neuen Muster auf den Geschmack des neuen Abnehmers derart eingewirkt, dass dieser dadurch bestimmt wird, meiner Waare vor anderen sonst gleich nützlichen den Vorzug zu geben: lässt sich der Urheber einer patentfähigen Erfindung von der Erwägung leiten, ob der Gegenstand seiner Erfindung eine neue tech nische Wirkung hervorzübringen vermag, einerlei ob durch Anwendung der Erfindung der Gegenstand schöner oder häss licher wird. Nehmen wir als Beispiel einen Stiefelzieher: Wenn diesem der Tischler eine Form gibt, welche den in seiner einfachen Gestalt so unansehnlichen Bock zu einer Zierde des Schlaf zimmers macht, wenn er ihm z. B. die Gestalt eines grossen Hirschkäfers gibt, so hat er für diese neue Form Anspruch auf Musterschutz. Gibt er dagegen dem Stiefelzieher eine neue Form, durch welche ein leichteres oder bequemeres Aus ziehen der Stiefel bewirkt wird, so muss er, wenn er sich diese Form schützen lassen will, um ein Patent nachsuchen. Da die betreffenden Behörden, bei welchen Muster auf Grund des Musterschutzes hinterlegt werden, nicht zu prüfen haben, ob der hinterlegte Gegenstand musterschutzberechtigt ist oder nicht, so sind seit Bestehen des Gesetzes vom 11. Januar 1876 eine Menge Gegenstände unter Musterschutz gestellt worden, die zu diesem Schutze gar keine Berechtigung haben, also in der That zur Zeit ganz schutzlos sind und ungestraft nach gemacht werden können. Portemonnaie-Bügel mit neuen mehr oder weniger praktischen Verschlüssen u. s. w. sind von ihren Urhebern zu Dutzenden unter den hier ganz unwirksamen Musterschutz gestellt worden. Wie unklar stellenweise die Begriffe über Patentschutz und Musterschutz sind, geht daraus hervor, dass ein Fabrikant, welchem das Patent auf eine an gemeldete Pumpenkonstruktion wegen mangelnder Neuheit abgeschlagen wurde, bei uns anfragte, ob er denn nicht, um wenigstens einigermaassen geschützt zu sein, seine Konstruktion auf Grund des Musterschutzgesetzes hinterlassen könne. Der Erfinder eines neuen Treibriemens machte seinen Anwälten ernstliche Vorwürfe darüber, dass sie ihn veranlasst hätten, für seine Erfindung die theueren Patente nachzusuchen, da doch nach Geheimrath Kloster mann der Musterschutz voll ständig ausgereicht hätte. Wir wissen nicht, ob der Herr, der unseres Wissens seine Patente ganz gut verwerthete, sich hat überzeugen lassen und nicht noch heute denkt, er habe, indem er den Patentschutz nachsuchte, unnöthig viel Geld aus gegeben. (Aus dem „Patentanwalt“ von F. Wirth in Frankfurt ä/Mi) *) Siehe unter Literatur. Ein Besuch der Kunstgewerhe- Ausstellung zu Leipzig, in Bezug auf die Zwecke der Uhrmacherei. (Schluss.) Die Ausstellung der antiken Uhrmachereierzeugnisse besteht meist in Taschenuhren; von grossen Standuhren findet man nur drei Stück, eines davon, die schon in voriger Nummer erwähnte Bouleuhr mit Bronzeaufsatz, eine Figur des Saturn vorstellend; alsdann eine grosse silberne Standuhr im Besitze des Herzogs von Sachsen-Altenburg mit Schildpatt und email- lirtem Wappen, 1712 in Augsburg gefertigt. Die dritte alte Uhr ist eine Stutzuhr mit Spielwerk, Viertel- und Stunden schlagwerk; sowol das Gehwerk (Spindelgang), als die beiden Schlagwerke haben Schnecke und anstatt Ketten starke Darm saiten, die sich um die Trommel wickeln. Unter den kleineren Uhren in vergoldeten Metallgehäusen sieht man zwei Kunstuhren mit Planetenlauf aus dem 17. Jahr hundert; ferner eine grosse alte Kontroluhr in vergoldetem Bronzegehäuse aus dem Leipziger Kunstgewerbe-Museum; die selbe sieht einem grossen runden Reisewecker sehr ähnlich, nur mit dem Unterschiede, dass sie überall mit Ornamenten bedeckt ist und kein Emailleblatt hat. Auch ist noch eine Horizontaluhr mit Schlagwerk zu erwähnen, deren Werk durch Glasscheiben an den vier Seiten sichtbar ist; sie stammt aus dem 17. Jahrhundert und gehört dem Hofuhrmacher M. Weisse in Dresden. Die Sammlung von 20 alten Taschenuhren bietet auch manches interessante Stück, mehrere derselben haben Schlag werk, eine ist mit Kalendarium und eine andere mit Repetir- werk versehen; die Gehäuse sind von Silber und die Werke haben Spindelgang, die älteste stammt von 1696. Das seltenste Stück unter den ausgestellten Taschenuhren ist unzweifelhaft die im Besitze der Königin von Sachsen be findliche kleine Spindeluhr mit Platinen von Elfenbein und Gehäuse von Holz mit Elfenbein geschmückt. Von dem Werke dieser kleinen Uhr ist die obere Platte sichtbar. Die Zapfen und die Schraubengewinde gehen in eingesetzten Messing futtern, ebenso ist unter jedem Schraubenkopfe ein Messing plättchen untergelegt, damit das Elfenbein nicht beschädigt werden kann. Auch sind in die Platte Linienornamente ein gegraben, die mit rothem Farbstoff ausgefüllt worden sind; das Werk scheint übrigens sehr gut erhalten zu sein. Ehe wir die Thurmuhr von Z a c h a r i ä, das letzte Stück auf unserer Wanderung, in Augenschein nehmen, wollen wir an beiden Längsseiten der Ausstellungshalle die verschiedenen Zimmereinrichtungenen mit den darin befindlichen Uhren mustern. Es gibt 26 verschiedene ausmöblirte Räume, dar unter 11 Zimmer (Wohnzimmer, Salon, Herrenzimmer), 2 Zim mer für Damen (Budoir), 1 Studirzimmer, 5 Speise-, 4 Schlaf- und 3 Badezimmer. In den meisten Zimmern ist eine Uhr untergebracht; es sind dies oft moderne ‘französische Stücke, die nur zur Ausschmückung dienen und bei welchen der Name des Uhrmachers, welcher sie für die Ausstellungszeit über lassen hat, nicht angegeben ist; diese Stücke befinden sich theils auf der Kaminplatte, theils auf einem Schreib- oder Spiegeltisch; einige bilden mit 2 zu beiden Seiten stehenden Vasen oder Leuchtern eine Garnitur. In einem Zimmer fun- girt eine ziemlich grosse Bronzefigur als Uhrträger. Zu unserem Erstaunen finden wir nicht in einem der vier im Uebrigen prächtig ausgestatteten Schlafzimmern eine Nachtuhr aufgestellt; man hätte dazu auch nicht nach fran- zösichem Fabrikate zu greifen brauchen, sondern findet deutsche 8 Tage gehende Nachtuhren mit Cylindergang bei J. Ru off, Uhrmacher in Dresden. Die Fiisse dieser Nachtuhren sind von Meissner Porzellan in jeder gewünschten Malerei und die Kugeln von Milchglas. Am beliebtesten ist das blaue Zwiebel muster geworden und da dies wieder mit dem Waschgeschirr, welches meist in den Schlafstuben plazirt ist, übereinstimmt, so ist die Wirkung eine harmonische. Von den Erzeugnissen der grösseren Mechanik finden wir
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder