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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 5.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454426Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454426Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 9 - 12 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (23. Oktober 1880)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lehrlings-Arbeiten-Ausstellung zu Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulordnung für die deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Fortsetzung aus No. 41)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 5.1880 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1880) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1880) 13
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1880) 21
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1880) 29
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1880) 37
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1880) 45
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1880) 53
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1880) 61
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1880) 69
- AusgabeNr. 10 (6. März 1880) 77
- AusgabeNr. 11 (13. März 1880) 85
- AusgabeNr. 12 (20. März 1880) 93
- AusgabeNr. 13 (27. März 1880) 101
- AusgabeNr. 14 (3. April 1880) 109
- AusgabeNr. 15 (10. April 1880) 117
- AusgabeNr. 16 (17. April 1880) 125
- AusgabeNr. 17 (24. April 1880) 133
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1880) 141
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1880) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1880) 157
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1880) 165
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1880) 173
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1880) 181
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1880) 189
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1880) 197
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1880) 205
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1880) 213
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1880) 221
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1880) 229
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1880) 237
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1880) 245
- AusgabeNr. 32 (7. August 1880) 253
- AusgabeNr. 33 (14. August 1880) 261
- AusgabeNr. 34 (21. August 1880) 269
- AusgabeNr. 35 (28. August 1880) 277
- AusgabeNr. 36 (4. September 1880) 285
- AusgabeNr. 37 (11. September 1880) 293
- AusgabeNr. 38 (18. September 1880) 301
- AusgabeNr. 39 (25. September 1880) 309
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1880) 317
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1880) 325
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1880) 333
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1880) 341
- ArtikelVereinsnachrichten 341
- ArtikelLehrlings-Arbeiten-Ausstellung zu Dresden 341
- ArtikelSchulordnung für die deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte ... 342
- ArtikelWichtige Bekanntmachung für Patentinhaber 343
- ArtikelDer Streit um die Uhr mit Normal-Chronometergang von Aug. E. ... 343
- ArtikelPostwesen 343
- ArtikelPraktische Abhandlung über die Repassage einer Cylinderuhr 344
- ArtikelNeuer Punktir-Chronograph von M. Grossmann, Uhrenfabrikant in ... 345
- ArtikelVerhältnisse der Uhrmacherei in Australien 345
- ArtikelSchulbaufonds 346
- ArtikelVerschiedenes 346
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 346
- ArtikelQuittung über Beiträge zum Schulbaufonds in Glashütte 346
- ArtikelAnzeigen 346
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1880) 349
- AusgabeNr. 45 (6. November 1880) 357
- AusgabeNr. 46 (13. November 1880) 365
- AusgabeNr. 47 (20. November 1880) 373
- AusgabeNr. 48 (27. November 1880) 381
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1880) 389
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1880) 397
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1880) 405
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1880) 413
- BandBand 5.1880 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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es auch der kommenden Generation nicht an handlicher Ge schicklichkeit, an Kunstfertigkeit und Kunstsinn fehlen wird, sondern dass hierin, wie es auch nothwendig ist, ein Fort schritt bevorsteht. Wenn es möglich wäre, diesen Zweck hier bei immer im Auge zu behalten und nach keiner Seite davon abzuweichen, so dürfte gegen diese Ausstellungen durchaus nichts einzuwenden sein. Aber der Besuch mehrerer Aus stellungen dieser Art lässt denn doch die Ueberzeugung auf- kommen, dass man damit ein sehr gefährliches Feld betreten hat. Man sieht auf solchen Ausstellungen so sauber und akkurat ausgeführte Sachen, dass ein Sachverständiger unmög lich glauben kann, sie seien allein von einem Lehrlinge nach 1 bis 2jähriger Lehrzeit gefertigt; wäre dies wirklich der Fall, dann wäre es überflüssig, den jungen Mann noch länger lernen zu lassen, es wäre dann eine Lehrzeit überhaupt nicht nöthig, weil ein Meister, der viele Jahre selbständig sein Gewerbe betrieben hat, stolz sein könnte, wenn er diese Arbeit allein und ohne fremde Hilfe ausgeführt hätte. Wenn nun auch bei diesen Ausstellungen vorgeschrieben wird, dass der Meister erklären muss, die Ausstellungsgegenstände seien von seinem Lehrlinge selbständig und ohne fremde Hilfe ausgeführt, so wird er doch bei Sachverständigen wenig Glauben finden, weil es für einen Lehrling eben ganz unmöglich ist, nach so kurzer Lehrzeit so vollkommene Arbeit zu liefern. Es scheint dabei oft, als ob diese Ausstellungen mehr für den Meister da sind, der da zeigen kann, wie viel er dem Lehrlinge in der kurzen Zeit beigebracht hat, als zum Antrieb für Letzteren. Hierin aber liegt eine grosse Gefahr und diese ist in kurzen Worten folgende: Derjenige Meister, welcher seinem Worte streng nachkommt, und dessen Lehrling wirklich nur das liefert, was er allein zu liefern im Stande ist, wird mehr oder weniger etwas Unscheinbares ausstellen, er wird sich dann mit Recht hintenangesetzt und gekränkt fühlen, wenn die Prüfungskommission seinem Lehrlinge nicht die Anerken nung zu Theil werden lässt, die er erwarten konnte, und welche dagegen die Lehrlinge derjenigen Meister erhalten, welche es! mit ihrem Worte nicht so genau nahmen. Der nichtprämiirte' ehrliche Lehrling wird verbittert werden, während die prämi- I irten Lehrlinge nur gar zu leicht glauben, sie haben das Stück ! selbst gefertigt und sich da schon mehr oder weniger unfehl bar dünken. Beides ist für die spätere Laufbahn der jungen Leute von den verderblichsten Folgen und dürfte kaum wieder gut zu machen sein. Man hat deshalb vorgeschlagen — und es wäre dies wol auch der beste Weg, wenn man wirklich auf diese Ausstellungen noch Werth legt, — dass die bei einer Lehrlingsarbeiten - Ausstellung sich betheiligenden Lehrlinge die betreffende Arbeit nicht bei ihrem, sondern bei irgend einem anderen Meister ihres Berufes allein und selbständig anfertigen sollten. Dadurch würde mau erst ein wahres Bild der Leistungsfähigkeit der Lehrlinge erhalten, die Ausstellung würde dann allerdings ein anderes, weniger glänzendes Bild bieten, aber ein desto wahreres. Die Schwierigkeiten der Durchführung dieser Maassregel sind zwar gross, aber nicht unbesiegbar. Nur wenn die hier genannte oder eine andere gleich wirksame Maassregel durchgeführt wird, können wir die Lehrlingsarbeiten-Ausstellungen gut heissen. Schulordnung für die deutsche Uhrmacher schule zu Glashütte (unter Berücksichtigung der neuesten Aenderungen und Zusätze.) (Fortsetzung aus No. 41.) Abschnitt IV. Von den Lehrern. *26. Die Lehrer werden vom Aufsichtsrathe ernannt, welcher aus ihnen, unter Vorbehalt der Bestätigung des Zentral vorstandes der deutschen Uhrmacher, auch den Direktor der Schule erwählt. 2?. Die Rechte und Pflichten der Lehrer sind durch deren Anstellungsverträge festgestellt. *28. Der Direktor ist, ausser mit der Beaufsichtigung und inneren Leitung der Schule, hauptsächlich beauftragt: a) Mit dem theoretischen und praktischen Unterrichte und der Beaufsichtigung desselben, soweit er durch die anderen Lehrer ertheilt wird; b) mit der Berichterstattung an den Aufsichtsrath über die Fortschritte, das Betragen und den Fleiss der Schüler; c) mit der Ausfüllung und Versendung der Zeugnisse der Zöglinge unter Mitwirkung des Vorsitzenden des Auf- sichtsrathes; d) mit der zur Verwaltung der Schule nöthigen Buchführung. 29. Der Direktor muss dem Vorsitzenden des Aufsichts- rathes alle Anfragen, Aufnahme von Schülern betreffend, über mitteln. Er darf keinen Schüler zulassen, der nicht zuvor vom Aufsichtsrathe angenommen worden ist. Abschnitt V. Von den Schülern. 30. Das Gesuch um Aufnahme eines Schülers ist, wenn möglich, 3 Monate vor dem Beginne des Schuljahres einzu reichen. Es sind demselben beizufügen: ein Schulzeugnis und wenn der Angemeldete schon praktisch gearbeitet hat, ein Zeugnis des Lehrherrn, bezw. des Arbeitgebers. Das Gesuch ist vom Vater oder Vormund des Aufzunehmenden zu unter zeichnen, falls der Letztere noch nicht volljährig ist. 31. Für den Fall, dass eine grössere Anzahl von Gesuchen vorliegen sollte, als die Schule zu gegebener Zeit mit Sicher heit bewilligen könnte, ist die die zweckmässige Grenze über steigende Anzahl abzuweisen. Es hat dies diejenigen Bewerber zu treffen, deren Zeugnisse die am wenigsten befriedigenden sind. Unter sonst gleichen Umständen haben die dem deutschen Reiche Angehörigen den Vorzug vor Ausländern und unter den ersteren die Söhne und Ausgelernten von Mitgliedern des Zentralverbandes. Sollte seitens der Vereine eine Aufnahme angefochten werden, so ist dem Zentralvorstande die Entscheidung über die Aufnahme zu übertragen. 32. Die Dauer des Schulbesuches soll für Diejenigen, welche noch nicht praktisch gearbeitet haben, mindestens drei Jahre betragen. Den Schülern, welche diese Zeit in der Schule verbleiben, wird ein Abgangszeugnis von der Schule ausgestellt. Es kann denen, die darum nachsuchen, der Besuch der Schule auch über 3 Jahre hinaus vom Aufsichtsrathe gestattet werden. 33. Diejenigen Schüler, welche nicht den regelmässigen Lehrgang der Schule durchmachen, sondern während eines kürzeren Zeitraumes in gewissen Arbeitsfächern sich aus- bezw. weiterbilden wollen, werden zur Unterscheidung von den eigent lichen Schülern „Gäste“ genannt. 34. Die Benutzung der Schule in dieser Richtung steht Jedem frei, welcher in der Regel 4 Jahre in der praktischen Uhrmacherei beschäftigt war. Der Nachweis hierüber nebst Zeugnissen über praktische Befähigung und sittliches Verhalten ist bei der Anmeldung mit einzusenden. 35. Der Eintritt der Gäste kann jederzeit geschehen und ist an gewisse Termine nicht gebunden. Nur für solche Gäste, die gleichzeitig den theoretischen Unterricht mitgeniessen wollen, ist es rathsam, am Beginne des Schuljahres einzutreten. 36. Der Eintritt geschieht mindestens auf 3 Monate, und es kann nach Ablauf dieses Zeitraumes das Verhältnis monatweise fortgesetzt werden. 37. Die praktischen Arbeiten, in welchen Unterricht ertheilt werden kann, sind im Wesentlichen dieselben, wie sie für die Schüler in § 15 aufgeführt werden. Ausserdem kann auf Verlangen auch gründlicher Unterricht in Steinarbeiten, dem Fassen der Steinlöcher und Verbessern derselben, dem Anfertigen und Verbessern von Ankerhemmungen und Kom pensationsunruhen durch tüchtige tipezial-Lehrer ertheilt werden. Endlich wird die Schule auch Gelegenheit zur praktischen Ausbildung in den neuesten Leistungen der Elektro-Mechanik bieten. 38. Die Gäste sind der Schulordnung in jeder Beziehung
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