Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 03.08.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-192008030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19200803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19200803
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1920
- Monat1920-08
- Tag1920-08-03
- Monat1920-08
- Jahr1920
-
-
-
-
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rle> it gs- ine E ei»' des Ii> eil^ mit uch >ett mit sÄ> um ^>r w. I». l. I » t » » I i Amts- und Anzeigeblatt Nr den AmtsgerichLsdeZirk Eibenstock und dessen Umgebung »rzugtprei» oterteljührlich 12 ML — Ma. oder «onaMH 4 ML — Psg. in der D.-schlift». Pell«, bei unseren Boten sowie bei allen Reich». »ostanstalten. — Erscheint tüglich abend» mit Uusnahm« der Sonn- und Feiertag« sür den folgenden Tag. ?»i» )sde«r ,".u«g ot>er <»-..<!,xtt nc-ndiv!!»" "Ur^n«<n »et »7» 777 Li-'tra:>u^ d» v.i^nun2«ewn-?uns«!> — kkr Ar>l7^ ». oder der od«.- „»< d<S<>. ,«ÄI«, de« üe,»M,re!ft«. Het.-Adr.r Amtsblatt. H77 M Eircüsto», Lc:!r?ek, hMLWbel, >,4 g>kvUN« Nrsh8)t.SbeM-«qM!,SchSttheiLe, fichSqeidech^'.Krr. - rsa, LrteMtzt»-««, MLesthal ufm. Bermttwrrü. Schrift!etter, Drucker und Verleger: Emi! Hannebohn in Eibenstock. —-—-^^7..^---— 67. Jahrgang. > - . Dienstag, den 3. August «Inzeigenvrri» - die kleinspalt. Zeile N1 Ptu , aus wärt. 60 Pfg. Im Reklameteil di« Zeil« 100 Pkg. Im amNtchen Teil« dir oespaltrne Zell« 125 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten» vormittag« 10 Uhr, für größere Tag» vorher. Eine «rwähr stlr die Aufnahme der Anzeige» am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« somit an bestimmter Stell« wird nicht gigebrn, «drnfowentg für die Richtigkeit der durch Fern. Sprecher ausgegebener. Anzeigen. . Mer«k»r«cher Ar. 110. LN20 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Nachachtung zur öf fentlichen Kenntnis gebracht. 571 III Kr. 1 X Dresden, am 29. Juli 1920. 4057 Wirtschastsministcrium. Bekanntmachung über die Aushebung des Verbots der Ankündigung und Abhaltung von Ausverkäufen für Textilwaren. Vom 12. Juli 1920. Nus Grund der Verordnung der Reichsregierung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Tertilgebiei vom 1. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) wird bestimmt: 8 r- Die Bekanntmachung der ReichsbekleidungSstelle über das Verbot der Ankündigung und Abhaltung von Ausverkäufen vom 12. April 1919 (Reichsanzeiger Nr. 85 vom 12. April 1919) sowie 8 6 der Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bundesratsvcr- ordnungen über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren vom 10. Juni 23. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) und über Befugnisse der Reichs, bekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 257), vom 27. November 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1922) werden aufgehoben. 8 2. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1920. Der R-ichswirtschaftsminister. I. V.: vr. Hirs ch. Verkehr mit Butter und sonstigen Speisefetten. Zufolge Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. Juli 1920 betreffend Freigabe des Absatzes von Margarine, Kunstspeisefett, Speise talg und Speiseöl (Reichsgesetzbl. S. 1462) wird bestimmt: I. An Stelle von 88 6—12 und 8 14 der Bekanntmachung vom 12. September 1916 betreffend Regelung des Verkehrs mit Butter und sonstigen Speisefetten im Ge biete des BezirkSoerbandeS Schwarzenberg (Eczgeb. Volkrfreund Nr. 215 vom 15. Sep tember 1916), in ihrer Fassung laut Bekanntmachung vom 6. Februar 1917 (Erzgeb. Bolkssreund Nr. 32 vom 9. Februar 1917), treten folgende Bestimmungen: 8 6. Als sonstige Speisefetts im Sinne dieser Bekanntmachung gelten Butter schmalz und Schweineschmalz. Sie dürfen an Verbraucher nur von solchen Personen oder Stellen abgegeben werden, die von der OrtSbehörde damit beauftragt oder vom Bezirksverband zum Ver kauf ausdrücklich zugelassen sind. 8 Butter und sonstige Speisefette dürfen an Verbraucher nur unter gleichzeitiger Ab trennung der entsprechenden, im Zeitpunkte der Abgabe giltigen Abschnitte der vomBc- zirksverban.d auszugebenden LpetssfettEarte verabfolgt werden. Die auf einen Abschnitt der Speisefettkarte abzugebende Menge an Butter und sonstigen Speisefetten wird jeweils vom Bezirksverband festgesetzt und bekanntgcgcben. Lie Ablieferung der Anmeldescheine durch die Händler an tue Ortsbehörden regelt sich nach 8 8 der Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 betreffend Lebensmittelkarten und Gastmarken (Erzgeb. Volksfreund Nr. 126 vom 5. Juni 1917). 8 8. Alle Personen, die nicht Selbstversorger (8 9) sind (VersorgungSberechtigle), erhalten eine Speisefettkarte. Kranke, die auf Zuteilung von Krankenbtttterkarten Anspruch erheben wollen, haben einen beamteten Arzt (Bezirks-, Impf- oder Armenarzt) um Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses zu ersuchen. Dieses Zeugnis, das nähere Angaben über die Art der Krankheit enthalten und auf Elfordern des BezirkSoerbandeS auf einem besonderen Vordruck ausgestellt sein muß, hat der betreffende Arzt unmittelbar an den Bezüktvcr- band einzusendrn. Die Entscheidung über den Antrag kifft der BezirkSoerbaud. 8 9. Als Selbstversorger gellen alle Personell, die in eigner Wirtschaft Butter erzeugen, sowie die von ihnen beköstigten, H« ihrem Haushalt gehörigen Personen. Selbstversorger dürfen höchstens LV« x Butter auf den Kopf und die Woche verbrauchen. Eie erhalten keine Speisefettkarten. II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1920 in Kraft. Mit dem gleichen Tage werden die Bekanntmachungen des Bezirksverbandes vom 31. Januar 1918 betreffend Butterverbrauch der Selbstversorger (Erzgeb. Volksfreund Nr. 29 vom 3. Februar 1918) und vom 8. August 1919 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 184 vom 12. August 1919) aufgehoben. III Besonders sei noch darauf hingewiescn, daß Butter nach wie vor der Rationierung unterliegt. Die Ablieferung aller Butter, die der Kuhhalter nicht für sich und seine Haushaltangchörigen verwenden darf, ist dringend notwendig, um den Verbrauchern auch nur eine geringe Buttermenge zuweisen zu könnens Schwarzenberg, den 30. Juli 1920. 1823 kl. 8. Der Bezirksverband der Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Belieferung der Bezirkslebensmittelkarte in der Woche vom L. bis 8. August 192«: Marke 1 für Kinder im 1.—4. Lebensjahre « 250 x Knorr« Kindernahrung, 250 g (violetter und roter Druck): i Tcigwaren, s Marke -V 1 (schwarzer Druck): Hascrnährmittel, Bohnen n. Suppen in beliebig. Menge, Marke -X 2 125 Hülsenfruchtmehl, Marke 3 250 Z Marmelade. Verkausshöchstpreise: Teigwaren 2.20 Mk. für 1 2-40 „ 1 Pfund, Hafernährmittel Marmelade 3.70 „ „ I Bohnen 2-50 „ „ 1 Suppen 1.80 „ „ 1 Hülsenfruchtmehl 1-20 „ „ 1 KnorrS Kindernahrung 2.30 „ „ 1 Schwarzenberg, am 2. August 1920. Der Bezirksverband der Amtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Der Höchstpreis für Frühkartoffeln im Kleinhandel wird für den Bezirk des Vezirksverdandes Schwarzenberg bis auf weiteres auf 45 Mg. js Mmd festgesetzt. Der Bezirksverband der Amlsyauptmannschaft Schwarzenberg. Erwerbslofenfürsorge. Tie Unterstützung wird bis auf weiteres so ausgezahlt: Dienstag 2—5 Uhr für männliche Unterstützte (Textil) Mittwoch 2-5 „ „ „ „ (Nichttextil) Donnerstag 2—5 „ „weibliche „ Eibenstock, den 2. August - 920. Dev Stadtvat. Bekanntmach ung. Varn l. August 1920 sind die Wochenbeiträge für die Invalidenversiche rung wie folgt festgesetzt worden: in Lohnklaffe I 90 Psg. (Einkommen bis 350 Mk. jährlich) ., .. U 100 „ ( „ 351 „ 550 „ „ ) Ul 110 „ ( „ 551 „ 850 „ „ ) IV 120 „ ( „ 851 ,, 1150 „ „ ) ,, „ V 140 „ ( „ über „ 1150^ „ „ ). Eibenstock, den 31. Juli 1920. Allgemeine Orlslrankcnlasse. Die letzte Woche. Tie Erörterung der Beschlüsse der Konferenz zu Spaa (Entwaffnung und Kohlenlieserung) hat sich im Reichstage ziemlich weit ausgejparmen, wenn es auch natürlich unmöglich war, zur Sache selbst wr- lentlich Neues zu sagen, und deshalb Tinge breiter behandelt wurden, die mit Spaa nicht direkt m'Ver bind ung standen. Besonders sind dir A-ußer-i^gr^ des Ministers des Auswärtigen, Tr Simons, ein gehend behandelt worden, der der recht n Lette des Hauses zu verbindlich gegenüber dem Ausland er- schien, während die Unabhängigen es beifällig aus nahmen, daß die Verwaltung des ruffischen Balsäw- tvismus in Moskau doch nich: ganz so schlecht ist,-wie bisher ziemlich al:gemein angenommen wurde. Man wiro beim An treten dieses R.tchsminffters des Aus- »värtigen unwillkürlich an den Staatssekretär von Kühlmann erinnert, der vor zwei Jahren die deutsche Auswärtige Politik leitete und ebenfalls Aussehen erregende und damals verblüffende Mitteilungen machte. Kühlmann sagte damals, wo noch nie mand im Volke an einen unglücklichen Kriegüauz gang dachte, daß der Feldzug von uns nicht mit kden Wassen, sondern nur durch diplomatische Verstand lungen zum befriedigenden Abschluß gebracht iver den könne Er trar wegen dieses Ausspruches bald darauf von seinem Posten zurück, aber Recht hat er doch behalten Vielleicht behält auch Simons recht mit seiner Auffassung, daß durch seine Tonart nach außen hin mehr zu erreichen ist, wie durch die scharfe Betonung der Gegensätze, nur wäre es wohl besieg diesen Akkord vor aller OeffentlichLeit erst dann an- zuschlagcn, wenn auf Erfolge hingewiesen werdet kann. Tenn sicher sind wir nicht, ob es in Geäst bei den Verhandlungen über die Höhe der Kriegs- entschädigung nicht doch zu Konflikten wegen der jranzüsischen Ansprüche kommt. Wie der Reachswirt jchajtsrai kann jetzt auch der Reichstag nur auf p ak tt che Ermöglichung der Festsetzungen von Spa» hio- wirken. Tie Zwischenfälle, die Veränderungen in ! den politischen Verhältnissen Europas yerbeifützsens I tonnen, dürfen wir heute noch nicht i» R, s stellen, müssen aber mehr Würde Hochhalten In ocr Lebensmittelversorgung der deutschen Bevö.kerung arbeite: die Reich regierung noch immrr E mehr mit Hoffnungen, als mit Tatsachen Sie hat j sich nur zur Freigabe des Margarine Bertaujs ent- < schließen können, während in Fleisch und Kartoffel^ an der Zentralstelle das maßgebende Werr noch nicht gesprochen ist, obwohl eine ganze Anzah: »an ! Städten und selbst mehrere Staaten zur Selbsthilfe ! geschritten sind. Es ist bedauerlich, daß das Rach- hinken bei uns immer noch in Permanenz erklärt bleibt, das uns schon so viel Schaden gebrach: hat l Auch die >!riegsgesellschasten werden noch mit Glace ! Handschuhen behandelt und von ihrer Beiseitejchi,^ ! bnnß, die so wohl verdient ist, hört man einstweiiew ! noch nichts. Der in vie.en Branchen matte Geschä t'gang Hal f sich noch nicht gebessert, Trotzdem ist die Ltreikaztt»- ' tion noch nicht zur vollen Einsicht gekommen, daß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht