Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 14.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191901147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19190114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19190114
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-14
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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung N»u,o«prtt« Vierteljahr!. Mt. 2.70 onschlteßl. de« .-Uuftr. UnterhaUung«blattr>- ln der Geschast«. Nell», bei unseren Voten sowie bei all«, Reich«. »ofianstaUen. — Erscheint tSalich abend« mit «»«nahm« der Sonn- und Feiertag« für ben solgendrn Lag. z» ftuLi e»e«r«r »»alt — »rt«, oder !»»«,«« k,,ad»«l«»> »«« »tritt«« t«r gritwiii, d«r tUirrant«» «t«r t,. »rn»7»«ru>»-^>r.i»tu''-«n - ya« d«r »>i«t<r kN»«» «lr>i»rua «^run, »der Raqli«i«n,na t«r 8« tun, »t«, «n< »»« ^lu«, t«1 »,u,N>rN?e« :UU. Adr.: -wtollatt. ls? 10 M Libenfto», Larkselb, hmdrhübel, Neuheid«, SberstützengrSn, Schönheide, Schönheiderhamm«, Sosa, Unterstiitzen-kiin, Mldenthal usw. verant»«rtl. Schriftleiter, Druck« m:d Verleger: «mil Hannebrhntn Eibenstock 66 Iahrgavg . —— Dienstag, den 14. Januar IVIS «nzetgenprei«: die NeinspaUiae Zell« 20 Ps, Im ReNamrteU die Zell« bO Pig.' Im amtlichen Teil« dir «spalten« Zeile SO Ps». Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Hin« <A«wühr für die Ausnahme der Anzeige« am nächsten oder am oorgrsHriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht «oüd«, ebensowenig für die Richtigkeit der durq Fern sprecher aufgegeoenen Anzeigen. Fernsprecher Nr. tt». Z«r Ausführung der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten und des Staatssekretärs deS Jnnem vom 28. Dezember 1918 (RGBl. S. 1479) sowie des Landeswahlgesetzes vom 27. Dezember 1918 (G-- u. V.-Bl. G. 408) wird folgen des bestimmt: I 1. Die Vorschriften in Artikel l der Verordnung vom 28. Dezember 1918 finden aus die Wahlen zur Volkskammer der Republik Sachsen mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, daß die wahlberechtigten Angehörigen deS Heeres und der Marine, die «ach dem LI. Januar 1S1S aus dem Felde nach Sachsen hetmkehren, ohne Ein tragung in die Wählerliste auf Grund einer Bescheinigung über ihre Heimkehr an dem sächsischen Orte zur Wahl zugelassen werden, an dem sie sich am Wahltage aufhalten. Für die vorher heimkehrenden Militärpersonen bleibt die Eintragung in die Wähler liste Voraussetzung der Ausübung des Wahlrechts sür die Volkskammer. 2. Das Ministerium für Milttärwesen bestimmt, welche militärischen Dienststellen für die Ausstellung der Bescheinigungen über die Heimkehr zuständig sind und erläßt die erforderlichen Anweisungen an diese Stellen. II. 1. Das Ministerium deS Innern wird zugleich mit der ihm nach § 9 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes vorbehaltenen Anordnung bestimmen, welche sächsischen Orte als „zunächst gelegene deutsche Gemeinden" im Sinne von Art. Il Abs. 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 für die wahlberechtigten Beamten und Arbeiter der sächsischen Zoll- und Etsenbahnverwaltung, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben, so wie die wahlberechtigten Angehörigen ihres Hausstandes gelten. 2. Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste kann sowohl für die Wahlen zur Nationalversammlung als auch für die Volkskammerwahlen gemeinsam für sämt liche wahlberechtigten Personen von dem Vorstand der Dienststelle bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. 3. Als Beamte bez. Staatsbeamte im Sinne von 8 3 Abs. 2 des LandeSwahl- gesetzes gelten auch Pfarrer und Lehrer der Beamtengemetnde in Bodenbach und der Lehrer der Beamteugemeinde in DoiterSreuth. 4. Die Vorschrift in 8 3 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes findet auch auf Ange hörige des Hausstandes Anwendung, die nicht Familien initglieder sind. Dresden, den 8. Januar 1919. 2611.. Ministerium des Iunern. WahImWge dkr Pirkien im 39. Kreis für Lie Mühlen m «tchßuWtdtudeu denWn Nitmalnechmmim-. Zu den am Sonntag, den 19. Januar 1919 stnttfindenden Nationalversammlungs wahlen sind von den Parteien folgende Wahlvorschläge, die nach der Zeit ihres Ein ganges in meiner Geschäftsstelle aufgeführt sind, eingegangen: Sozialdemokratische Partei: 1. NoSke, Gustav, Chefredakteur, Chemnitz, Weststraße 113, 2. Meier, Richard, Parteisekretär, Zwickau, Hohenzollernstraße 35, 3. Schöpflin, Georg, Redakteur, Berlin dl 65, Eeestraße 23, 4. Stück len, Daniel, Schriftsteller, Berlin-Steglitz, Lenbachstraße 6u, 5. Molkenbuhr, Hermann, Stadtrat, Berlin-Schöneberg, Feurigstraße 36, 6. Schilling, Minna, Hausfrau, Döbeln, Gartenstraße 5, 7. Röhle, Paul, Arbettersekretär, Plauen, Gunoldstraße 49, 8. Jungnickel, Max, Parteisekretär, Annaberg, Große Sommerleite 12, 9. Rannacher, Ewald, Geschäftsführer, Rebesgrüu i. V., 45 b, 10. Heldt, Max, Gcwerkschaftsbeamter, Chemnitz, Gravelottestraße 22, 11. Castan, Ernst, Materialwarenhändler, Chemnitz, Schüffnerstraße 14, 12. Wagner, Helene, Hausfrau, Chemnitz, Holbetnstraße 44. Deutsche Demokratische Partei: 1. Richter Alfred Brodaus, Chemnitz, Zietenstraße 99, 2. Schulrat Dr. Richard Seyfert, Zschopau, 3. Kaufmann Okcar Günther, Plauen t. V, Liitzowstraße 51, 4. Oberpfarrer Paul M. G. Ende, Lichtenstein-Callnberg, 5. Frau Eugenie Schumann, Rechtsanwaltsgattin, Plauen i. V., 6. Werkfüherer Franz Hardt, Crimmitschau, Eophieüstraße 4, 7. Land- und Gastwirt Hermann Matthäi, Lauenhain b. Mittweida, 8. Rechtsanwalt Justizrat Richard Raabe, Aue i. E., 9. Obertelegraphen-Sekr. Arthur Britz, Zwickau t. Sa, Moritzstraße 11, 10. Tischlerobermetster Paul Herrmann Klemm, Chemnitz, äußere Klosterstraße 32, 11. Fabrikant Wilhelm Otto Nendel, Frankenberg t. Sa , 12. Frau Clara verw. Crüwell, Annaberg t. E , Buchholzer Straße 14. Unabhängige sozialdemokratische Partei r l. Jäckel, Hermann, GewerkschastSbeamter, Altglienicke b. Berlin, Gartenstadtstraße 27, 2. Sachs«, Hugo, Gewerkschaftsbeamter, Chemnitz, Ltmbacher Straße 67, 3. Fiedler, Emil, Expedient, Crimmitschau, Ritterstraße 22, 4. Puchta, Fritz, Redakteur, Plauen, Parkstraße 13, 5. Pöhlmann, Karl, GewerkschastSbeamter, Falkenstein, Goethestraße 6, 6. Rothe, Martha, Haussrau, Crimmitschau, Glauchauer Chaussee 31, 7. Dressel. Hugo, GewerkschastSbeamter, Plauen, Lenaustraße 2, 4. Zschöbtsch, Hedwig, Hausfrau, Plauen, Morgenbergstraße 51. Chriftltch.Demokrattsche BottSpartet (Zentrum) r 1. Rothe, Curt, Rechtsanwalt, Chemnitz, Theaterstraße 86, ll, 2. Scholz, Joseph, Kabrikschlosser, Chemnitz, Lutherstraße 24, 3. Albrecht, Georg, Lehrer, Zwickau, BiLmarckstraße 17, 4. Dr. med. Glaß, Julius, praktischer Arzt, Mtldenau i. E, 24«, 5. Iäck «l, Emil, GerichtSsekrrtär a D, Plauen i. V., Leißnerstraße 38, 6. Albrecht, Ida, Textilarbeiterin, Plauen t. V., Blumenstraße 36s, 7. Bothe, Richard, Forstmeister, Neudorf t. E. Nr. 152, 8. Hoffmann, Friedrich, Schneidermeister, Chemnitz, Salzstraße 20, 9. Puff, Georg, Bergarbeiter, Zwickau, Kurze Straße 10, 10. Dittert, Paul, Handlungsgehilfe, Chemnitz, Poststraße 21, 11. Frau Heeg, Marta, Chemnitz, Kanzlerstraße 48, 12. Nachtmann, Lorenz, Bergarbeiter, Zwickau, Nikolaistraßs 6. Deutschnattonale Volkspartet r 1. Biener, Franz, Bäcker-Obermeister, Chemnitz, Heinrich-Beck-Straße 51, 2. Dr. Barth, Staatsanwalt, Stadtverordneter, Zwickau, Retchsstraße 19, 3. Pezold, Carl, Rittergutspächter, Rittergut Netzschkau, 4. Hanitzsch, Roma, Ehefrau, Nnnaberg, Kleine Kirchgasse 23, 5. Geh. Kommerzienrat Gulden, William, Fabrikant, Chemnitz, Stollberger Str. 30, 6. Frl. Bräuer, Elise, Oberlehrerin, Chemnitz, Barbarossastraße 7, 7. Heymann, Theodor, Lehngerichtsbesitzer, Großolbersdorf, 8. Kommerzienrat Clavtez, Emil, Fabrikdirektor, Adorf i. V., 9. Thieme, Johannes, Fabrikant, Plauen, Dobenauerstraße 127, 10. Hahn, Rickard, Obcrsorstmeister, Geh. Forstrat, Schwarzenberg, Schloßstraße 17, 11. Gräfe, Camillo, Pfarrer, Arnsfeld, 12. Leithold, Arno, Gutsbesitzer, Tettau (Bez. Chemnitz). Die Vorschläge werden hiermit öffentlich bekanntgegeben. Der gemäß 8 22 des Reichswahlgesetzes gebildete Wahlausschuß hat sämtliche Vor- schläge, da sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, zugelassen. Der Vertrauensmann eines jeden Wahlvorschlags hat von der Zulassung schrift lich Kenntnis erhalten. Eine Aenderung oder Rücknahme der Wahlvorschläge ist nicht mehr zulässig. Die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln dürfen nur einem einzigen der vor stehend bekanntgegebenen Wahlvorschläge entnommen sein. DaS Entnehmen von Na men aus verschiedenen Wahlvorschlägen hat die Ungiltigkeit des Stimmzettels zur Folge. Die Hinzunahme von Personen, die auf keinem Wahlvorschlage stehen, ist unwirksam. Sind auf einem Stimmzettel ausschließlich solche Personen, die auf keinen: Wahl vorschlag stehen, benannt, so ist dieser Zettel ungtltig. Es genügt, daß auch nur ein Name aus einem Wahlvorschlage genannt wird. Die deutschnattonale Volkspartei und die christlich-demokratische Volkspartei haben ihre Vorschläge sür verbunden erklärt. Tie verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. Eine Rücknahme der Ver bindung ist nunmehr unzulässig. Chemnitz, den 12. Januar 1919. Der WliWommissar sür den 30. Kreis. Stadtrat Dr. Härtwig. Polizeistunde. Die Kreishauptmannschaft Zwickau hat sich im Hinblick auf den anhaltenden Rückgang der Kohlenförderung im Einvernehmen mit dem ArbeitS- und WirtschastL- mintstertum gezwungen gesehen, alle hinsichtlich der Polizeistunde bewilligten Aus nahmen zurückzunehmen. Nach 8 3 Absatz 1 der Bundesratsverordnung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln vom 11. Dezember 1916 (Retchsgesetzblatt Seite 1355) sind daher alle Gast-, Speise- und Gchankwirtschasten, Kaffees, Theater, Lichtspielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art, z. B. Tanzsäle und dergl., um 10 Mr avends und zwar an allen Tagen zu schließen. Dies gilt auch von Vereins- und Ge- sellschastSräumen, in denen Speisen und Getränke verabreicht werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit Hast oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, am 10. Januar 1919. Pie Amisyauptmannschaft und die Stadträte der vorgenannten Städte. Bclvcrtimg der Fleischmürken- Auf Anweisung des Kriegsernährungsamtes hat das Arbeits- und Wirtschafts- Ministerium bestimmt, daß in Zukunft überall für die örtlich sichergestellte Wochenfleisch- menge — ohne Rücksicht auf deren Höhe — sämtliche Kleischmarken der Woche abzugeben sind Wenn also, wie zur Zett, im Bezirk 180 g Fleisch wöchentlich sichergestellt sind, so sind für den Fleischbezug dieser 180 x beim Fleischer nicht wie bisher nur 9, sondern alle 10 Fleischmarken abzugeben. Ebenso würden alle 10 Fletschmarken abzugeben sein, wenn der Bezirksverband z. V. nur 170 x Fletsch wöchentlich zur Verteilung bringen könnte und diese 170 x beim Fleischer bezogen werden. Dementsprechend haben die Fleischer bei der Anmeldung ihres Fleischbedarf« jede sichergestellte Wochenfleischmenge der Vollkarte mit 10 Fleischmarken zu belegen. Im übrigen behalten die Fletschmarken ihren früheren Wert bet. Wer also z. B. sein Fletsch nicht insgesamt beim Fleischer bezieht, sondern einzelne Mahlzeiten in der Gastwirtschaft einnimmt, hat für je 20 g Fleisch, die er eHält, «ine Fletschmarke ab zugeben. Diese Bekanntmachung tritt am 12. Januar 1919 in Kraft. Schwarzenberg, am 10. Januar 1919. Per Aejirksverßand Per AErer- und Soldatenrat der Amtsyauptmannschatt Schwarjenöerg. Dr. Wimmer. Aurich.
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