Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 05.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191912058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19191205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19191205
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-05
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»««Heide, Gb«MWMk, Schönheide, ?«r»f,r«he, Nr. 11Y. ISIS zuzustellen. 8 4. (Stpl.) (Stpl) I. A : v. Brotzem Der Gemeindevorstand XXH./128. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern wird in der Gemeinde Schönheide ein MieteinigungSamt errichtet. DaS MieteinigungSamt hat die ihm durch Gesetz oder besondere Ermächtigung übertragenen Aufgaben. Sie küßen wähl en de» farbig) i. Gurt ad New» ilson« t, sodaß hrer der lson ge» nische elhelten lber ^n. tgend^ h zu den - «ine wie die fen sein rnnt ge« rgen mit irrten erbro- um Auf» r Regte- rbsichttgt. in den «Mission Ordnung für das Mieteinigungsamt der Gemeinde Schönheide (Erzgeb.). Amts- un- Änzeigeblatt Wr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »0 Mk., für 30 8 Wurst 0.18 Mk., Wurstkonserven 0,29 Mk. Lie Bestimmungen treten sofort in Kraft. Schönheide (Erzgebirge), am 24. Juni 1919. K-r Kemeinderat. Winzer, Gemeindevorstand. «i. Jahrgang Freitag, dm 5. Dezember Dem auf Grund der vorstehenden Ordnung errichteten MieteinigungSamt der Ge meinde Schönheide sind vom Ministerium des Innern die Befugnisse nach §§ 2—4 der Bekanntmachung znm Schutze der Mieter vom 23. September 1918 verliehen worden. Schwarzenberg, am 2V. November 1919. Kie Amtsyauptmarmschaft. ^5281 aße 1. lc am t. - 110 g Feischkonserven und 30 x Wurstkonserve». Personen «nter v Jahren erhalten dte Hälfte. Der Preis für 1 Pfund Frischfleisch beträgt 3,30 Mk., für 30 für 110 x Feischkonserven 1,16 Mk. und für 30 g Wurstkonserven Schwarzenberg, amS. Dezember 191». Der AejirksverSand der Amtsyauptmannschaft SchwartenSert. äerieNährlich 4 Mk. l» Ma. »dar Mk. M Psg. tn der B-Mf»- c«n Boten sowie bei allen Reich«. - Bescheint täglich abend« m» der Son», und Feiert««! PK b« folgende» Lag. SA -.»« 4«i»aU — «r<«, od« 1»n«a«r k' de« »et«<b« der Ue^Iung, der Aeser<mt«n oder d« DaS Amt deS Vorsitzenden und das der Beisitzer ist ein Ehrenamt, jedoch haben dte Genannten Anspruch auf Vergütung der baren Auslagen, die, soweit der Vorsitzende tn Frage kommt, nach den Bestimmungen des für Staatsbeamte geltenden Reisekosten- gesetzeS nach Klasse V entschädigt werden mit der Maßgabe jedoch, daß bet einhalbtä- gtger Reise 8 Mark Entschädigung gezahlt werden. 8 b. Die Beisitzer werden in alphabetische,. Reihenfolge zu den Sitzungen etnberufrn. 8 e Für das Verfahren vor dem EtnigungSamte gelten die Vorschriften in § 14 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter vom 23. September 1918, sowie dte Bestim mungen der Anordnung vom 23. September 1918 für das Verfahren vor den Eind» gung-ämtern (Reichsgesetzblatt Seite 1146 folgend). Parteien, die sich vertreten lassen, haben die Kosten ihres Vertreter« in jedem Falle selbst zu tragen. 8 Mieteinigungsamt Schönheide. Dem von der Gemeinde Schönheide errichteten MieteinigungSamte sind vom Ministerium des Innern die Befugnisse au« den 2—4 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter vom 23. September 1S18 verliehen worden. Für das Mtetetni- gungSamt ist eine Ordnung aufgestellt wordeu, deren Bestimmungen hiermit in Kraft treten. Die Ordnung wird nachstehendS bekanntgegeben. Zum Vorsitzenden bei den Verhandlungen d«L MieteinigungSamteS ist von der Amtshauptmannschaft Herr Amtsrichter Dr. Thier in Eibenstock und zu dessen Stellver treter Herr Rechtsanwalt Rodeck tu Eibenstock emannt worden. Schönheide, am 1. Dezember 1919. Rach dem Gesetz über die Wahlen für die Gemeindeverwaltung vgm 17. Ju»t 1919 haben mit JahreSschluß 1919 die unbesoldeten Gemeindeältesten aus dem Ge meinderat auszuscheiden und eS macht sich dir Vornahme von Neuwahlen erforderlich. Nach dem Ortsgesetz der Gemeinde Schönheide vom 1. September 1919 werden dte Gemeindeältesten von den Gemeindevrrtrrtern in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl nach denr Grundsätze der Verhältniswahl gewählt. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 6 Jahren und findet Sonnlag, den 21. Peremver 1S1S, norm, von s—10 Mr im Rathause — Sitzungssaal — statt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen de« OrtSgesetzeS der Gemeinde Schönheide vom 1. September 1919 sind bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltage, --- 13. Dezem ber cr., Wahlvorschläge, dte von mindestens 3 stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein müssen, einzmeichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Temeindeältest« zu wählen sind und es ist von jedem vorgeschlagenen Bewerber eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen. Der Name des Bewerbers, der in dem Wahloorschlag an erster Stelle genannt ist, dient zur Bezeichnung de» Wahlvorschlages. Die Stimmberechtigten werden hierdurch zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Schönheide, am 2. Dezember 1919. . Der Gemeindevorstand. Winzer, Wahlkommifsar. nistcrn größere Geschlossenheit. Die Revolution Hit geglaubt, jedem staatlichen Arbeitsgebiete >hre sicht bare Spitze geben zu sollen, hat rber nur eine ge naltige Zahl von gar nicht mehr zu übersehenden Verordnungen und durch die gesteigerte Beamtenzahl eine große Verteuerung der Verwaltung Herberge- führt. Wo wir doch gerade sparen wollten, und sparen müssen. Eine wirkliche Besserung in den oft als unerträglich empfundenen Zuständen ist noch nicht eingetreten Daraus erscheint also eine Zusammen legung der ministeriellen Wirkungsstätten ange bracht, t'mit die Regierungsmajchme intensiver arbeitet. Es soll aber nicht damit gesagt fern, daß die Landesstellen zugunsten der obersten Reichsstelle auf ein Minimum zusammenschrumpsen sollen, den» bei allem Respekt vor der Energie der ster werden sich die Bewohner der Einzelstaaten doch mehr auf ihre eigenen Minister und deren Landes- kenntnis verlassen, wie auf den guten Wille" mneS dem Reichsminister Nachgeordneten Mgrcrungsrrtes Die übergroß« Zahl von Beamten und amtie renden Stellen, die mit der Bildung der vrelen Räte ihren Anfang nahm und mit der bevorstehende" Bil- schlügen für die Wahl zu Händen ihres Vorsitzende» schriftlich aufgesordert werde». Jeder Vorschlag hat insgesamt die Namen von 12 zur Wahl geeigneten Personen zu enthalten, aus deren Mitte der Gemeinderat die Beisitzer zu wähle» hat. Dte Bor- schläge müssen spätestens eine Woche vor der Wahl beim Gemsindevorstande eingehen. Gehen rechtzeitig keine Vorschläge ein, so wählt der Aemeinderat nach freiem Ermessen. Zu Beisitzern sind nur Männer wählbar, die daS fünfundzwanzigfte Lebensjahr vollen det haben und tn der Gemeinde Schönheide wohnen. Auf alles da« ist tn der schrift lichen Aufforderung htnzuwrisen. Die Aufforderung ist mit Boten oder durch die Post Das Verbacken von Stogge«. «nd Weizenmehl 94 prozentiger Ausmah. lnng wird hiermit untersagt. Etwaige in den Bäckereien noch vorhandenen Rest« dieser Ausmahlung find gegen Gewichtequittung sofort an die Mehllagerstelle abzuliesern, dte daS Mehl geliefert hat. Bezahlung erfolgt durch den BezirkSverband Schwarzenberg. Schwarzenberg, am 3. Dezember 1919. Der Mestsächflsche KommynatverSand für den PetirksverVand der Amtsyauptmannschaft Schmarren-erg. Im Handesregister für den Stadtbezirk ist heute auf Blatt 347 dte Atrma Hn» vnni-ack tn Eibenstock und al» deren Inhaber der Kaufmann Rax Oonraä in Eibenstock eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation feiner Herrenwäsche. Eibenstock, den 3. Dezember 1919. Das Amtsgericht. 150 Minister. Der Reichsjustizminister Schrjser hat in einer Konferenz mit den einzelstaatlichen Justizministcr" die interessante Tatsache mitgetetlt, daß wir zur zeit in der deutschen Republik 150 Minister in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen, habe" >ln» hat daran die Ansicht geknüpft, daß diese große Zahl von Ministern, ohne die Selbständigkeit der Einzel staaten zu beeinträchtigen, denn doch etwas beschränkt werden könnte. Ter Reichsjustizminister hat damit gewiß Recht, aber wir dürfen nicht verkennen, daß diese Steigerung «der deutschen Minister in ihrer Zahl um mehr als das dreifach« eigentlich nur d«e allgemeinen Verhältnisse widersptegeli. In so vielen Betrieben hat sich die Zahl der Arbeitskräfte be deutend vermehrt, ohne daß deshalb die Leistungen erhöht worden wären. Aber diese Tatsache will nicht scherzhaft, son dern ernst genommen sein. Si« zeigt vor allen Dingen, daß die alte Verfassung doch nicht sv unprak tisch war, denn sie bvt in ihrer kleinen Zahl von Mi- düng der Betriebsräte wohl noch nicht ihren-Ab-' fchluß finden wird, ist keine Eigenart der deutschen Republik, sondern der Republiken überhaupt. Und der wahre Grund dazu ist, daß es in den Freistaaten s« of^ an der straffen Schulung und praktischen Er fahrung fehlt. Wo ein durchgebildeter Beamter selbst ständig entscheidet und das Richirge trifft, werden picht selten Kommissionen in Bewegung gesetzt u"d operieren gegeneinander. In der Pariser Deputier-- tenkammer klagen Jahr für Jahr einsichtige Leute über den Beamtenüberfluß, aber es werden nicht weniger, sondern immer mehr. In Italien steht es ähnlich, während England trotz aller parteipositl^ schen Ministerwechsel einen ausgezeichneten Stab von geschulten Beamten besitzt und behält, der besonders seiner auswärtigen Politik und Koloniatoerwaltunz zugute kommt. Die Einsicht, daß es sich bei uns mit oem heu tigen Beamtenüberfluß nur um einen Uebergaag han delt, ist schon da, und es ist vorauszusehen, daß daS Ansprobieren mit neuen parteipoltti ch, aber nicht verwaltungstechnisch geschulten Personen pur sc4"e Zeit dauern kann. Denn die Kritik der Bevölkerung. Fleisch Verteilung. In der laufenden Woche komme» auf ReichSstetschmarken zur Verteilung: A« de» Schlachtheztrko« Eibenstock, Schneeberg, SchSnhetde, Schwarze«, berg «nd Ane r 110 8 Frischfleisch und 30 x Wurst, t« de« Schlachtbezirke« Johanngeorgenstadt, Stascha« ««d La«te»r ftr «buch«». hmdrhübel, Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, sur größere Lag« vorher. Lin« Bewähr für di« Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Lage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Ham» sprech« aufgrgebenen Anzeigen. DaS MieteinigungSamt besteht aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Amtshauptmannschaft ernannt, müssen für da» Rtchteramt oder den höheren Verwaltungsdienst befähigt sein. , § 3. Dte Beisitzer müssen zur Hälfte aus dem Kreise der Hausbesitzer und zur Hälfte au» dem Kreise der Mieter stammen. Dte Beisitzer werden von dem Gemetnderate auf dte Dauer rtne» Jahre» gewählt. Spätesten« drei Wochen vor der Wahl werden der Hausbesitzerverein und der Mteterverein vom Gemeinderat« zur Einreichung von Vor-
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