Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.01.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190901135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19090113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19090113
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1909
- Monat1909-01
- Tag1909-01-13
- Monat1909-01
- Jahr1909
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.01.1909
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Früher Wochen- und Nachrichtsblatt ^3 Tageblatt sd MU ßmsbrs, Mns. öt.WU fjtiWrnl. Unia«, MW, viimwills, Ms« Lt. MM, St. z«ü St. WU StaiaW, Üm. Wimillsa, WtiM w MW Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbqiü « ' — S». JechngaNS ' " - - Nr. 9 LLWchSW! Mittwoch, den 13. Januar. 1909. Liese« Blatt «scheint täglich außer Vonn« und Seplag« nachmtttog» für den folgenden Lag. — Bierteliährlicher v^asprÄ» 1 MmE 80 Pfennig», durch Lie Pop bezog« 1 ML 78 Pf. Mügeln« Nuwmnn 10 Pfennig». Bestellungen nehmen äußert der «rpeLmori in Lichtenstein, HoiSauerpr. Nr. Vb, all» Kaiserlich»« Popanpaltrn, Postboten, sowie Lie Au»ttäg« entgegen. Snferotr werden di» stinsgrspollrni «rurdzeilr wit 1V, für auswärtig« Jns«r»trn wit lv vfg. Lrrrchnrt. N«Nam«»U« SV Pfg. Im amtlichen Leilr kostrt dir zwitspaltigr Zelle VO Pf. GaonsPrech'Nnfchlnß N». 7. J»sera1r»°«l«ttchMe täOliich »i« fpittofk»« »ormwns« 10 Wß». Leiegramm Adreffe r L a geb lat t. Bekam«twachtt«g, dß« A»««Id«»g d«r Militärpflichtig«» z»» «ekr»tier»»g«fta««roa« telreffimd. In G«mäßh«it -er Bestimmungen -er Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 rrerben alle männlichen Personen, welche 1. im Jahre 188» oler stühir gtboren find, sofern über ihre Dienstpflicht noch nicht «ndgtltig ents^eden ist, und 2. in der hirfigen Stadt ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnfitz haben, hierbmch aufgefordert, sich irnerbalb der Zeit vom 1». Januar bi« I. Februar diese« Jahre« von 4—6 Uhr rachmittag« in der hlifigen Rattkanzlet zur Rekrutieturgr- stamwrolle pulöniich onzumelden, und zwar diejenigen, welche ihre An« meldun g erfimol g bewirken und nicht tn Liä tenstein selbst geboren find, unter Borlegurg ihre« «ur für MUitärzweSe au«gestellte» Geburt«« fcheiue«, die Übrigen unter Abgabe ihn« ewp'argrnen Losungkscheine«. Bon den zrlltzt bezeichneten Militärpflichtigen find auch etwa ringrtrrtene Ber Sn de»ungen in Bezug auf den Aufenthalts« oder Wohnort, den Stand, tas Bewerb« usw. bei der Anmeldung anzuzeigen. Als dauernder vufentha t im Sinne ter ange-ogenen wehrordnung ist anzufehen: er. für militärpflichtige Dienstboten, Haut« oder WIrlschasttbeamte, Hand« lungSdieuer, Handwei kSgesellen, LlhrUtge, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichem Verhältnisse pehtndt Mttttärpflichtige der Qkt^Alr -em fi« in der Lehre, im Dienste oder in der Arbeit stehen; b für militärpflichtige Studt »ende, Schüler und Zvgltnge sonstiger L-Hr. anstaiten der Ort, wo sich die Lehranstalt befindet, der dir Genannten angehären, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Militär pflichtige, die innerhalb -et Reichsgebietes weder einen dauernden , Aufenthalt, noch einen Wohnfitz haben, meldrn sich in ihrem Geburtsort zur I Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in dem Orte, in l de« di« Eltern od«r Familien Häupter ihren letzten Wrhnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, in dem sie ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnort haben, zeitweilig abwesend (auf ber Reife befindlich« Handlungtgehilfen usw ), so haben ihre Eltern, Bormünke', Lehr«, Brot« und Fabrikherrn die D«fflch'unz, sie innerhalb d«S im Anfang« dieser Bekannt- machung erwähnten Zettrcumes zur Stammrolle anzrmelden. Militärpflichtige, di« nach Anmeldung zur Stammrolle im Laus« eines ihrer Mtlitärpflichijshre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs« oder Musterungtbezirk verlegen, haben die« behuss Berichtigung ter Stammrolle sowohl beim Abgang« der Behörde oder Person, -i« fie in die Stammrolle ausgenommen Hai, als auch nach Ankunst in dem neuen Ort de jenigen, welche daselbst die Stanmulle führt, spätestens inner« halb drei« Lage zu melden. Versäumnis der Mrldesrist entbindet nicht von der Meldefrist. Untttlefsurg der vorgeschrtebenen Melkung zur Rekrutinunorstammrclle oder zur Bertchtigurg derselben zieht nach Z 25 Ziffer 11 der Wehrordnung eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft der zu s Degen nach sich. Lichtensteir , am 7. Januar 1909. Dar Stabtrat BeßGNNtMMchmmg. Gemäß § 25 der Wehrordnung werden alle sich hier aufhallendrn Mili tärpflichtigen und zwar: 1. die im Jahr« 1889 geborenen; 2. di« vor dem Jahr« 1889 aebor«n«n, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, ausgrsordert, behufs Aufnahme in die Militär* stammrolle in der Zeit vo« 1S Ja ««ar bi« I. F«br»ar df«. Jh«. in hiesig« Gemeinde,xpedit!on persönlich anzumelden. Dte im Jahre 1889 auswärts Geboreren haben ihre Geburtsurkunden (für militärisch« Zweck«) und alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen ihre LosungSscheine betzubringen. Zur Anmeldung von vorübergehend von BernSdcrf abwesenden Militär« pfltcht gen find deren Eltern, Vormünder, Lehr« od« Dienstherrschaften verpflichtet. Di« Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Martz oder mit Haft bis zu 3 Dogen bestraft. Bernsdorf, den 11. Januar 1909 Da» G«w«i»devorsta»d List. Schule z« Hohndorf. Die A»«eld«n> der Ostern 1909 schulpflichtig werdenden Kinder hat rom Montag, Len 18. bi» Mittwoch, den SV. Ja»., »achm. von 2—4 Uhr im Zimmer Nr. 2 (Parterre) der Schule zu erfolgen. Schulpflichtig werden di« Kinder, die bis Oster« 1909 da» 6. Lebensjahr «süllt haben; ausgenommen könne» auch solche werden, die bis zum 3O.^Junt das 6. Leben» jahr vollenden. Für jedes Kind ist der Impfschein rorzulegen, Mr nicht in Hohndorf geborene Kinder außerdem «tue standesamtliche Geburtsurkunde mü pfarramtlich«» Danfbescheinigung Die Anmeldung kann nur von Personen bewirkt werde«, die über alle Frage« gruaue Auskunft gebe« könne» Hohndorf, am 12. Januar 1909. Die Schuldirektio«. Grosser. Nutzholzauktion auf den Revieren Forder- und Hinterglauchau. Mittwoch, de« 2V Januar vo« vormittag« V,1L Uhr au sollen im Hotel Stadt Hamburg in Glaucha« die im Zlchäbtgt, Hrinholz, Rün pfwcld ReinhowShainer Forst und am Elzenberger Wege aufbereitrten Nutzhölzer, als: 4000 Nadelholzstämme 10/19 ow stark, 7S0 , . 20/29 , „ , 70 , „ 30/37 „ , , 160 Nadelholz-Klötzer 10/28 , „ , 2000 „ «Stangen 7/15 , „ und 140 Laubholz-Nutzstück« 10/47 „ „ unter den vor der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen gegen sofortig« Bezahlung teils schlag, teils postenweise versteigert werden. Wegen roihniger Besichtigung der Hölzer und behufs Erlangung fp«. zi«ller AutttonSvrrzrichnifse wolle man sich an tie Lvkalbramten wenden. Gräflich Schöuburgische Forstvriwaltuug «od Reutamt Glauchau, am 7. Januar 1909. D ce LichlWt. * Tie Zweite Kammer des sächsischen Landtages «rledigle gestern mehrere Petitionen über die Er- richtung von Amtsgerichten. * Ter Reichstag tritt heute nach den Wejhnachts- forien wieder zusammen. Auch das preußische Ab geordnetenhaus nimmt heute seine Litzungen >vie- der aus. * Ter Gesamtsehlbetrag des Reiches für 1RB wird loeit über R-o Nkillionen betragen. * Heutige Meldungen über die Lage in Indien find für England im höchsten Grade beunruhigend. * Auch nach den heutigen Nachrichten erscheint die Aufnahme des österreichischen Vorschlages bei der Pforte als gewiss. * Bei einem Grubenunglück in Illinois (In- dianck) wurden 2.", Arbeiter getötet. litt Nicht HMtt »l «Mu ÄMti tkili MMMe sein. ! Es musttc aussallen, daß die Meldung der Täg lichen Rundschau am Lvnutag über neue Uäiuvie an der Nordwestgrenze von Kamerun, in denen der Iührer der Grenzexpedition, Lberleulnant von ! Ltephani, schwer verwnndet jein sollte, von amtlicher j Leite weder bestätigt noch dementiert worden war, i obgleich man bisher überhaupt ujcbts vou solclieu ! Uäiupseu mit den Eingeborenen gebärt hatte. Jem endlich meldet sich die Norddeutsche Allgemeine Ieitnug ! zum Worte uud mau ersährt, daß in diewu gäinvfen > mit den Regern aus englischem Gebiete deutsche und englische Truppen im Jener zusammengestandcn und sich gegenteilig kameradschajtliche üilie geleistet liaben. Ter Bericht der Norddeutschen Allgemeinen Iejtuug lautet: Tas erfreuliche Entgegenkommen der englischen Behörde beim Grenzschuh in Tentsch-Lüdwestafrika, , von dem nur in der letzten Woche Mitteilung machen I tonuteu, liat vou deutscher Leite bereits eine Er- wlderung rrsatireu. Jur Ieüstellung der Nordwest- greuze vou .uainerlln gegen Britisch-Lüd Nigerien ist bekanntlich ejne g mischte Grenz.chp.dition unier- tvegs, tvelclie deutsciterieits von dem Lberteutnant voll Ltevbaui gesührt ivird. Jur Porbereilung dieser Ervedition sind, wie seiiierzeit im amtlichen Tenkscbeu .golvnialblatt berichtet wurde, ans deut scher Leite im vorigen Iabre durch die Expedition des Maiors Puder gegen die Mumschis die nöligen Aufklärungen eriolgt, so daß diesmal hier keine Lcluvierigteiten entstanden sind. Tagegen scheinen ähnliche Lchritte aus englischer Leite nicht erfolgt zu sein. Lo ist denn die Greuzexvedition aus eng lischem Gebiet von den mit Weißen überhaupt noch wenig in Berührung gekommenen dortigen Muut- schis einen, heiligen Augriss ausgesetzt gewesen. Tie gemeinsame Aktion der deutschen und englischen Truppen erfolgte nach der an amtlicher Lielle vor liegenden telegraphischen Meldung detz Gouver neurs vou Kamerun auf Ersuchen des britischen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite