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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.07.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190907142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19090714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19090714
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-14
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.07.1909
- Autor
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essr Früher Wochen- und Nachrichrsvlart Tageblatt sir WM, Mit, Lmsdns. Mns, A. W», Hmli-Ält, Rtritin, MW, MMbrs, Msn A. W«s, A. ZW, N. Weil, SWMrs, Aim, MemAsn, SiWM ui TnWtM Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein — Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt ------ - - ...» 8-. JOtzVMgNU. — - -E Nr 1«0 L"LWLW Mittwoch, dm 14, JE E Vttse» Blatt rrschrtnt tkgttch außer Sonn- und Festtag, nachmittag, für dm folgend« M«. - Mrrt-Uichrlicher : L 50 pfm, durch die Post bqogm 1 Mk. 75 Pfg. Gdqrlue Lummern 10 pfg. Bestellungen nehm« außer der «rpedttto» tu Lichtenstein, Vmtchauerftratze «r. Kd, all« Laiserttchm Pestmstalte», Postdotm, sowie dir Au,träger entgegen. Inserate werd« die fSnfgesualteue »ruucheUr mtt 10, für auswSrtiae Iusrrmtm mit 15 Pfg. derechnet. «edtaumrti» 30 pfg. I» amttichm «rite kostet die rweispaMge Seile 30 Pfg. Fern iprech-An sch luß Ur. 7. Inseratm-Annahme tstgitch dt» ft»"««» »ornUttag, 10 Ahr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Bekanntmachung, die Ausfüllung der Hauslifte« zur Aufstellung der Laudtagswähler- lifte betrefteud. Jedem Hausbesitzer und »Verwalter hiesiger Stadt wird in der Zeit vom 12. bis 15. dickes Monats durch unsere Schutzmannschaft eine Hausliste zugestellt. welche spätestens bis zum 20. dieses Mouats auszufüllen ist. An alle Hausbesitzer und -Verwalter ergeht deshalb hiermit das Ersuchen, uns durch ihre Mitarbeit zu unterstützen und die Hausliste auf das Sorgfältigste auszufüllen und zur Abholung bereit zu halten. Lichtenstein, am 12. Juli '909. Der Stadtrat. Das Wichtigste. * Der König Friedrich August von Lachsen wird am 15. Juli mit seinen Kindern die Reise nach Sets antreten. * Der Bundesrat hat gestern den Gesetzentwürfen, betreffend die Finanzreform, in der vom Reichstage beschlossenen Fassung die Zustimmung erteilt. * Ter Tichter Hans Hoffmann ist Sonntag mit tag im Alter von nahezu 01 Jahren in Weimar ge storben. * Tas dänische Königspaar hat die Reise nach Rußland angetreten. * Die Nachricht von einem großen Grubenunglück in Portugal entbehrt jeder Begründung. * Generaloberst Freiherr von der Goltz ist gestern in Konstantinopel eingetroffsn. * General Marina hat Vollmacht, mit allen Mit teln Leben und Eigentum der spanischen Staatsan gehörigen Nordmarokkos zu sichern. * Infolge des Brandes im Cherbourger Arsenal sind sämtliche dort stationierten Unterseeboote gefechts unfähig. * itzeneral Kitchener wird Chef eines Kaiserlich Britischen Generalstabes. * Tie Spannung zwischen Argentinien und Bo livien wächst. 8ü»»i«iW MD« reMnIMÄ« (Eigen - Bericht.) ' Sch. Berlin, den 12. Juli 1909. Nur noch die Beamtenbesoldungsvorlagen will der Reichstag erledigen, dann soll Schluß gemacht werden. In Preußen ist die Frage der Gehaltserhöhung der Beamten bereits geregelt worden, im Reiche harrt sie noch der Lösung. Nun will man in rascher Arbeit dem Unwillen ob dieser Verzögerung ein Ende machen. In der Kommission gab es ein langes und breites Hin und Her. Alle Parteien Überboten sich in Be amtenfreundlichkeit, und die Regierungsvcrtreter stan den entsetzt dabei und schlugen die Hände über dem Kopfe zusammen: Woher soll das Geld kommen? Nach manchem Umfall einigte mau sich darauf, für die Reichsbeamten jährlich 117 Millionen Mark aufzuwenden. Taran hält aber nun auch die Re gierung fest. Weiter will sie keineswegs gehen. Trotz dem flogen ihr im Lause des heutigen Tages aber wieder eine Reihe von Anträgen zu, die eine Er höhung dieser und jener Gehaltssätze forderten. Ta gegen nahmen sowohl der Schatzsekretär Tr. Sydow, als auch der preußische Finanzminister Freiherr von Rheinbaben entschieden Stellung. Ja, sie drohten sogar, an diesem Punkte das ganze Gesetz scheitern zu lassen. Tas hielt aber die einzelnen Redner der Parteien nicht davon ab, im Wohlwollen für die Be amten überzufließen, weil sie wohl wußten, daß ihre Forderungen doch nicht durchkommcn würden. Aber es macht sich gut, wenn man jm Parlament für Ge halts- und Lohnerhöhungen cintritt. Auch mit der Ortsklasseneinteilung waren viele Städte durchaus nicht zufrieden. Durch ihre parla mentarischen Vertreter ließen sie Anträge auf Ver setzung in eine höhere Servisklasse beantragen. Dazu kam noch der Groll, der in den einzelnen Parteien ob des Ausganges der Finanzreform steckt. So gab es ein rednerisches Durcheinander, das auf Sachlichkeit keinen Anspruch machte, aber große Aehnlichkeit mit Wahlreden hatte. Mühsam schleppte sich die Debatte stundenlang hin. Ein Schweif von persönlichen Be- Znerkungen folgte, als ein Schlußantrag ihr ein ge waltsames Ende bereitet hatte. Bei den einzelnen Bestimmungen brach noch einmal der Sturm los. Die dazwischen liegenden namentlichen Abstimmungen bil deten das beruhigende Moment. Einige Anträge wurden auch gegen den Willen der Regierung an genommen, die sich also wieder in einer peinlichen Lage befindet. In später Stunde ging man aus einander. Deutsches Reich. Berlin. (Der Kaiser) verläßt, wie wir hören, Dienstag abend Kiel und ist am Mittwoch srüh in Berlin. Am Mittwoch nachmittag wird aller Wahr scheinlichkeit nach die Ernennung des neuen Reichs kanzlers bekannt gegeben werden. Fürst Bülow ver läßt Ende dieser Woche Berlin und begibt sich nach Norderney.' Als neuer Reichskanzler wird mit Be stimmtheit Herr von Bethmann-Hollweg bezeichnet. Die Entscheidung war anscheinend am Freitag gesällt, als die Nachricht ausgegeben wurde, daß der bis herige Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Herr von Schoen, aus seinem Posten bleiben werde. — (Tie Termine für das Inkrafttreten der Steuer gesetze, sind ganz verschieden. Es werden in Krast treten: das Brausteuergesetz am 1. August dieses Jahres, die Bestimmungen über die Abgabcnerhebung von Bier für Rechnung von Gemeinden, die Acnderun- gen des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867 dagegen erst am 1. April 1910, das Tabaksteuergesetz am 15. August 1909, bezüglich der Aenderung des Zigarettensteuergesetzes von 1906 am 1. September 1909, das Branntweinsteuergesetz am 1. Oktober 1909, die Reichsstempelnovelle am 1. August 1909, die Be stimmungen über den Scheckstempel am 1. Oktober 1909, die Erhöhung des Kaffee- und Teezolles am 1. August 1909, die Zündholz- und Belcuchtungs- steuer am 1. Oktober 1909, desgleichen die Schaum- weinsteuer. — (Ueberflttssige Sorgen.) Jm Standard las man gestern, daß achtundzwanzig deutsche Schlachtschiffe und Kreuzer am Sonntag morgen nm fünf Uhr Wick Bab in der Richtung auf Pentland Firth passierten Das Blatt macht daraus aufmerksam, daß die deutschen Flottenmanöver vor vierzehn Tagen begonnen und daß man nichts über sie wisse, außer daß sie sich in der Nordsee absvielen. — Hätte man in England deutsche Zeitungen gelesen, so wüßte man auch dort seit längerer Zeit, daß sich unsere Hochseeflotte auf der üblichen Tommerübungsreise befindet, die sich bis zu den Azoren ausdehnt. Die Redaktion. Zur Landtagswahl. In diesen Tagen bereits gehen den Hausbesijwrn bezw. Hausverwaltern Listen zur Ausfüllung zu, die dann die Unterlagen zur Aufstellung der Landtags- Wählerlisten gewähren sollen. Was man zur Aus füllung dieser Listen wissen und worüber überhaupt auch jeder Laudtagswähler orientiert sein muß, ist in folgenden Paragraphen des neuen Sächsischen Wahl gesetzes enthalten: 8 9. Stimmberechtigt ist jeder Sachse männlichen 61e- schlechts, der eine direkte Staatssteuer im Königreiche Sachsen entrichtet, bei Abschluß der Wählerliste das 25. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 2 Jahren die sächsische Staatsangehörigkeit besitzt und feit min destens sechs Monaten seinen Wohnsitz im Orte der Listenausstellung hat. I 8 10. Ausgeschlossen vom Stimmrecht sind: a) Personen, die unter Vormundschaft stehen: b) Personen, zu deren -Vermögen Konkurs eröffnet worden ist, während der Tauer des Konkurs verfahrens ; c) Personen, denen durch gerichtliches Urteil die bür gerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Be kleidung öffentlicher Aemter entzogen worden sind, auf die Dauer dieser Entziehung; d) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, wegen dessen aus Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann oder muß, die Vorunter suchung oder die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist, ingleichen diejenigen, die sich zur Zeit der Wahl in Untersuchungs- oder Strafhaft' befinden oder zwangsweise in einer öffentlichen Besserungs- oder Arbeitsanstalt untergebracht worden sind; e) Personen, die unter Polizeiaufsicht stehen: f) Personen, die bei Abschluß der Wählerliste mit den seit länger als ein Jahr fälligen direkten Staats- oder Gemeindesteuern im Rückstände sind; g) Personen, die öffentliche Armenunterstützung er halten oder im letzten der Anordnung der Wahl vorhergegangenen Jahre erhalten haben. Als Armenunterstütznng sind nicht anzusehen: 1. die Krankenunterstützung, 2. die einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen gewährte Anstaltspflege, 3. Unterstützungen zum Zwecke der Erziehung oder der Ausbildung für einen Beruf, 4. sonstige Unterstützungen, wenn sie nur in der Form vereinzelter Leistungen zur Hebung einer augenblicklichen Notlage gewährt sind, 5. Unterstützungen, die erstattet sind. 8 11. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, soweit ihm nicht nach den folgenden Bestimmungen mehrere Stimmen zukommen. A. Zwei Stimmen haben die Wahlberechtigten, a) die ein Einkommen von mehr als 16Oo Mark haben, b) die aus öffentlichem Amt oder aus privater dauernder Anstellung ein Einkommen von mehr als l 100 Mark beziehen, c. die zur Gewerbekammer oder zum Landeskulrur- rat wählen dürfen und aus ihrem Betrieb ein Einkommen von mehr als 140o Mark beziehen, d) die bei Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreiche < Sachsen Grundbesitz haben, auf dem mindestens 100 Steuereinheiten hasten, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wäblers 1250 Mark über steigt, e> die beim Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreiche Sachsen Grundbesitz haben, von dem inehr als 2 Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als ein halber Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen, f) die ihre wissenschaftliche Bildung durch Zeug nisse, die für den einjährig freiwilligen Militär dienst genügen, Nachweisen können. B. Drei Stimmen haben die Wahlberechtigten, a) die ein Einkommen von mehr als 2200 Mark haben,
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