Worbei zu merken, daß jedem Teile die Aufkündigung dieser Bestallung jederzeit frei steht. Alles treulich, sonder Argelist und Eefehrde. Zu Urkund dessen hat ofterwähnter Rat diese Bestallung doppelt zu Papier bringen und ausfertigen, auch selbige mit dem gewöhn lichen Stadtsekret corroborieren (bekräftigen) und bedrücken lassen. Und weil vielermelter Weinschenke H. Christian Hütter seinen Stiefvater, Herrn Michael Segnitzen, vornehmen Bürger, zu seinem wirklichen Zahls- bürgen erbeten und vorgestellet, welcher auch die Bürgschaft nach Inhalt des dritten Artikuls stipulata manu (mit Handschlag) angelobet, als haben sie auch diese respect. Bestallung und Kaution mit eigenhändiger Subskription und gewöhnlichen Petschaften bekräftiget; gedachter Herr Segnitz aber hat sich aller Exception (Ausflucht), so einem Bürger zu statten kommen könne, gänzlich begeben und sich uf begebenden Fall zu selbgeltender Haftung kraft dieses verobligieret. ^ctum Löbaw in Lon868su Lenatus (in der Ratssitzung) d. 28. Sept, ^nno 1680. Stadtsiegel. Michael Sägnitz, mppria. Christian Hütter, mppria. Die Waage war ein städtisches Privileg. So heißt es z. B. im Rats protokoll vom 1. März 1740: Weil hiesige Stadt mit der Waage besonders privilegieret, sind Mstr. Joh. Gottfried May und Joh. Adam Buchold schuldig, ihr abzusendendes Meßgut auf hiesiger Stadtwaage wägen zu lassen. Christian Hütter war von 1680 bis 1689 Weinschenk. Am 11. Februar 1689 bewarb sich I o h a n n e s W ä n s ch e r, ein Bücker aus Görlitz, der am 15. Mai 1688 Bürger von Löbau geworden war und der Schwager des Bürgermeisters Matthäus Walther war, um die Pacht bzw. das Weinschenkenamt und bot Kaution durch seinen Vater Christoph Wünscher in Görlitz. Er erhielt den Stadtkeller auf drei Jahre in Pacht, gab aber nach zwei Jahren den Keller los und bat um Nachlaß. Nun nahm der Rat den Keller wieder selbst in Verwaltung und setzte im April 1691 als Weinschenk Herrn Martin Blaßer, einen Kramer, ein. Am 2. Juli 1691 beschwerte sich dieser über die schlechte Wohnung, in die es hinein regne und deren Dielen verfault seien, ferner über den geringen Abgang an Pech, weil die Böttcher auch welches verkauften, und bat, daß nicht bloß auf ein Faß von 6 bis 7 Eimern, sondern auf jeden Eimer eine Kanne Zehrwein gerechnet würde. Uber den Erfolg seiner Beschwerde berichten die Akten nichts. Sein Nachfolger wurde Gottfried Winter, ein Tuchscherer aus Budissin. Am 26. März 1696 bat er den Rat, ihn bis zum 18. Juli im Keller zu lassen, da er bis dahin sein Haus in der Eörlitzschen Gasse vermietet habe. Aber bereits am 4. Mai trat der neue Weinschenk an. Diesmal war es der ^uri8- con8ultor (Rechtsberater) Christian Limmer. Am 11. April 1698 bat er, ihm für das Faß nicht bloß zwei, sondern vier Kannen Trauf- oder Zehrwein passieren zu lassen, da zwei Kannen bei weitem nicht langten, wenn ein Faß 18 bis 20 Wochen zu zapfen gehe. Am 15. Juli