Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 6.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454427Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454427Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454427Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (16. Juli 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (VII)
- Untertitel
- Aufhören des Patentschutzes
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbeschreibungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszeichnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 6.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1881) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1881) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1881) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1881) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1881) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1881) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1881) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1881) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1881) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1881) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1881) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1881) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1881) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1881) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1881) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1881) 225
- ArtikelEine Wanderung durch die Patent- und Musterschutz-Ausstellung zu ... 225
- ArtikelUeber Chronoskop-Uhren oder Sekundenzähler 226
- ArtikelAus der Praxis 226
- ArtikelEin Beitrag zur Berechnung und Konstruktion der Pendel ... 227
- ArtikelSelbständige Chronometerhemmung, eine Chronometerhemmung mit ... 228
- ArtikelSprechsaal 229
- ArtikelAllgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (VII) 230
- ArtikelPatentbeschreibungen 230
- ArtikelVereinsnachrichten 230
- ArtikelVerschiedenes 230
- ArtikelAuszeichnung 230
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 231
- ArtikelBriefkasten 231
- ArtikelAnzeigen 231
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1881) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1881) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1881) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1881) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1881) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1881) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1881) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1881) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1881) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1881) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1881) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1881) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1881) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1881) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1881) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1881) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1881) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1881) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1881) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1881) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1881) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1881) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1881) 409
- BandBand 6.1881 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 230 — aber nicht an der Scheibe schaben lassen, sondern ruckweise fest heranführen. Die Feile federt dann etwas und es bildet sich auf der Scheibe eine Art feiner scharfer Hieb, den man bei einiger Uebung so tief und so grob oder fein machen kann, wie man denselben für den benöthigten Zweck ge brauchen will. Johannes Kluckow in Zirke. Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens. VII. Aufhören des Patentschutzes. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent-Anwalt in Plagwitz- Leipzig. Ein Patent erlöscht beim Eintritt folgender Thatsachen: 1) durch die Zurückziehung, 2) durch Versagung, 3) durch Nichtigkeitserklärung, 4) durch Nichtzahlung der Taxe, b) durch mangelhafte Fabrikationsausühung, 6) durch Verweigerung der Abgabe von Licenzen (s. Nr. 19). Zurückziehung eines Patentes kann nur von seiten des Erfinders er folgen, und zwar wenn er die Erfahrung macht, dass seine Erfindung vor der Einreichung nicht mehr neu war und infolgedessen die Befürchtung hegt, dass andere ihm durch Einsprucherhebung oder Nichtigkeitsanträge deren Erfolg er voraussieht, Kosten verursachen können. Andernfalls kann das Patent zurückgezogen werden wegen Ver änderung oder Verbesserung der Erfindung, damit die Veröffentlichung durch Anmeldung vermieden werde, um nicht Gelegenheit zu geben, dass andere die noch unvollständige Erfindung kennen lernen und Verbesserungen, die der Erfinder selbst zu machen beabsichtigt, anbringen und sich patentiren lassen. Die Versagung des Patentes wird vom Patentamt verfügt und öffent lich bekannt gemacht. Dieselbe erfolgt dann, wenn es sich erweist, dass die Erfindung, nachdem sie vom Patentamt als patentfähig erachtet und infolge dessen die öffentliche Anmeldung erlassen, von Dritten mangels Patent fähigkeit angefochten wurde und der Erfinder nicht im Stande war, die gegnerischen Behauptungen zu widerlegen. Die Versagung des Patentes hebt den vorläufigen Schutz auf und hat die Wirkung, dass derselbe als überhaupt nicht vorhanden gewesen zu betrachten ist, weshalb hieraus eine rechtliche rückwirkende Kraft ent springt, die zur Folge hat, dass die event. rechtskräftig gewordenen Urtheile in Patentprozessen bez. Verletzung keine Giltigkeit haben. Die Nichtigkeitserklärung des Patentes wird ebenfalls vom Patentamt ausgesprochen und zwar dann, wenn während der öffentlichen Auslegefrist, welche der Anmeldung folgt, keine begründeten Einsprüche erhoben, dem zufolge die Ertheilung des Patentes beschlossen wurde und hierauf von seiten Dritter begründeter Nichtigkeitsantrag gestellt wurde. Die Nichtigkeitserklärung hebt das Patent auf und ist ebenso wie die Versagung des Patentes rückwirkend, indem auch in diesem Falle vor hergegangene Urtheile bezüglich stattgefundener Verletzung des Patentes ihre Bechtskräftigkeit verlieren, da ein solches Patent als ein Recht an gesehen wird, was niemals bestanden hat. Das Erlöschen des Patentes erfolgt, sobald die zu zahlenden Gebühren nicht rechtzeitig an das Patentamt eingesandt werden, weshalb es für den Erfinder sehr wichtig ist, den Zahlungstermin gut im Auge zu behalten, da das Erlöschen des Patentes durch Nichts rückgängig gemacht werden kann. Das Patentamt erinnert nicht an die Fälligkeit der jährlichen Taxen, sondern weist nur bei der Uebersendung der Urkunden gebührend auf die Wichtigkeit der Taxzahlungen hin. Das Erlöschen des Patentes hat keine rückwirkende Kraft, sondern hebt dasselbe nur für die Zukunft auf. Betreffend der mangelnden Fabrikation des Objektes bestimmt das Gesetz, dass das Patent nach Ablauf von 3 Jahren dann vom Patentamt zurückgenommen wird, wenn der Patentinhaber es unterlässt, seine Er findung in angemessenem Umfange zur Ausführung zu bringen, oder doch alles zu thun, was erforderlich ist, um diese Ausführung zu sichern. Diese Bestimmung ist ähnlich dem Licenzzwang, ein gesetzliches Mittel, gewissen Möglichkeiten vorzubeugen, welche event. entstehen können, wenn eine Erfindung von hervorragendem allgemeinen Interesse ge macht wird. Die Zurücknahme des Patentes wegen mangelhafter Fabrikationsaus übung wird schon deswegen selten erfolgen, weil der Ausdruck „angemessener Umfang und Vorbereitung zur Ausführung“ sehr unbestimmte Begriffe sind und die Feststellung dieser, zur Zurücknahme des Patentes unbedingt er forderlichen Thatsachen schwierig ist. Die Zurücknahme eines Patentes kann ferner erfolgen, wenn der Patentinhaber sich weigert, die im öffentlichen Interesse erforderlichen Licenzen zu ertheilen, über welche letztere bereits im vorigen Artikel zur Genüge gesprochen wurde. Pätentbeschreihuugeii. Neuerungen an galvanischen Elementen. Kl. 21. Patent Nr. 13349 für Michael S. Azapis und Panagiotis S. Azapis in Athen (Griechenland). Die Neuerungen bestehen in der Verwendung von Quassia-Decoct und Lösungen schwefelsauren Chinins (etwa 0,216 Gr. Chinin auf 36 Gr. Wasser) als Ersatz der in den äusseren Gefässen der Bunsen’schen und Daniell’sehen Elemente angewendeten Säuren oder angesäuerten Flüssigkeiten. Neuerungen in der Herstellung von Schmirgel scheiben und anderen Schleifvorrichtungen. Kl. 80. Patent Nr. 12924 für John Pearson, James Whitestone- und Richard Rüssel Gubbins in London. Zur Herstellung von Schmirgelsteinen wird ein Bindemittel au» 77 Kgr. Leim in etwas Wasser und 23 Kgr. Tannin in 23 Lit. starkem Methylalkohol bereitet Mit dieser Masse werden 600 Kgr. auf 105° er hitzten Schmirgelpulvers innig gemengt, worauf das Ganze in einer auf 105° erhitzten Form comprimirt und dann bei dieser Temperatur zunächst in der Form, dann ausserhalb derselben getrocknet wird. Neuerungen in der Herstellung elastischer wasserdichter Schleifsteine. Kl. 80. Patent Nr. 13292 für die Gesellschaft des echten Naxos- Schmirgels Naxos-Union-Schmirgel-Dampfwerk in Frankfurt a. M. Zur Herstellung künstlicher Schleifsteine schmilzt man 100 Th. Kautschuk und setzt der Masse sodann 25 Th. Schwefel, gemischt mit 450> bis 1050 Th. der körnigen Mineralien, wie Schmirgel etc. hinzu, presst die durchknetete Masse in Formen unter hydraulischem oder anderem Druck und setzt dieselbe sodann in den Formen und später lose einer Hitze bis zu 300° C. aus. Vereinsnachrichten. Uhrmacher-Verein München. Jenen Herren Kollegen, welche eine schriftliche Anzeige- zur Betheiligung an einem gemüthlichen Kneip-Abend, während ihres Aufenthaltes beim Schützenfeste hier, zur Zeit noch nicht möglich war einzuschicken, diene zur Nachricht, dass sie über Lokal und Abhalten dieses Kneip - Abends, näheres bei unserem Vorsitzenden J. Geb hart, Kaufingerstrasse 18, erfahren. Der Ausschuss. Verschiedenes. Um Messingplatten ein ornamentales Aussehen, ähnlich den an den Fenstern sich bildenden Eisblumen, zu geben, kocht man sie in Aetzkali, spült sie in reinem Wasser ab und taucht sie dann in Salpetersäure, bis alles Oxyd ent fernt ist. Dann wäscht man sie schnell ab, trocknet sie mit. Sägemehl von Buchsbaumholz und lackirt sie, während sie noch warm sind. („W. T. Bl.“) Auszeichnung. Dem Thurmuhrenfabrikant J. J. Fuchs in Bernburg wurde für seine ausgestellten Uhren auf der Gewerbe- und Industrie-Ausstellung zu Halle a/S. der I. Preis in der Gruppe XVII. (Uhren und wissenschaftliche Instrumente), ertheilt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder