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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 6.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454427Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454427Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454427Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (6. August 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (VIII)
- Untertitel
- Wirkungslosigkeit eines Patentes Dritten gegenüber
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente über Gegenstände der Uhrmacherei und Mechanik
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 6.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1881) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1881) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1881) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1881) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1881) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1881) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1881) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1881) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1881) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1881) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1881) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1881) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1881) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1881) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1881) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1881) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1881) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1881) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1881) 249
- ArtikelDie Uhrenfabrikation zu Besançon im Jahre 1880 und über die ... 249
- ArtikelZur Spindeluhrenkalamität 250
- ArtikelSprechsaal 251
- ArtikelAllgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (VIII) 251
- ArtikelPatente über Gegenstände der Uhrmacherei und Mechanik 251
- ArtikelEtwas über die Behandlung der Triebfeder 252
- ArtikelNationale Industrie-Ausstellung in Mailand 253
- ArtikelFärbung von Messing 253
- ArtikelVereinsnachrichten 253
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 253
- ArtikelBriefkasten 253
- ArtikelAnzeigen 254
- AusgabeNr. 33 (13. August 1881) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1881) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1881) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1881) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1881) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1881) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1881) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1881) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1881) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1881) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1881) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1881) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1881) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1881) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1881) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1881) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1881) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1881) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1881) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1881) 409
- BandBand 6.1881 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 251 — Sprechsaal. Bemerkungen über das Verfahren einen Eingriff tiefer oder seichter zu stellen. Das Verfahren einen Eingriff tiefer oder seichter zu stellen, wie es Herr F. P. in Nr. 30 dieses Blattes beschreibt, ver anlasst mich, hierzu einige Worte zu bemerken. Ich glaube sehr gern und es ist wol eine allbekannte Thatsache, dass man durch seitliches Aufreiben eines Loches, wie es Herr P. beschreibt, einen Eingriff verstellen kann, aber — dass derselbe hierdurch auch richtig gesetzt wird und dass überhaupt diese Methode rationell ist, möchte ich sehr be zweifeln. Gesetzt, es gelingt z. B. den Eingriff vom Minutenrade in das Zwischenrad durch seitliches Aufreiben der Löcher des letzteren Rades je nach Bedarf etwas seichter oder tiefer zu stellen, wie sieht es dann aber mit dem Eingriff vom Zwischenrade in das Sekundenrad aus? da doch nothwendiger- weise dieser Eingriff durch (wenn auch weniges) Versetzen des Zwischenrades in Mitleidenschaft gezogen wird. Und noch bedenklicher wäre es, wenn das so zu versetzende Rad das Sekundenrad war. Will man auch, um ganz sicher zu gehen, wie Herr P. meint, den Eingriff im Eingriffzirkel richtig stellen und einen Bogen schlagen, so ist doch nach der beschriebenen Weise das genaue Treffen desjenigen Punktes, in dem allein der Eingriff am günstigsten steht, ein grösser Zufall. Ist ein Eingriff zu tief und es erlauben erstens die Grössen verhältnisse oder die Breite des Radkranzes nicht, den Ein griff durch Kleinerwälzen des Rades zu berichtigen, oder zweitens ist der Eingriff zu seicht und der betreffende Arbeiter nicht in der Lage, das Rad durch ein grösseres ersetzen zu können oder er will nicht zu dem Nothbehelf des Streckens greifen, so ist wol die allereinfachste Methode, das Loch dicht zu füttern und die Eingriffe vermittels eines richtigen Eingriffzirkels zu setzen. Die Zeit die dieses Verfahren mehr in Anspruch nehmen sollte, als das der in Nr. 30 beschriebenen Methode, wobei man um sicher zu gehen ebenfalls den Ein griffzirkel zur Hand nehmen muss, wird sehr gering sein und wird sicher durch den Vortheil, beide Eingriffe gleich richtig gesetzt zu haben reichlich aufgewogen. Schreiber dieses, den der Herr P. kennt, richtet diese Zeilen auch weniger gegen ihn. Die Arbeit einen Eingriff zu verbessern oder zu setzen, ist zu bekannt, dass diese Be merkung überflüssig erscheint. Er wollte hiermit nur ver hüten, dass junge und unerfahrene Arbeiter durch Veranlassung des erwähnten Aufsatzes auf einen falschen Weg geführt werden könnten, der ohnehin durch Brechen vieler Reibahlen theuer zu stehen und doch wenig Vortheil bieten würde. H. H. Noch einige Worte über die in Nr. 24 beschriebene und abgebildete Bügelbefestigung für Remontoiruhren. Auf verschiedene Anfragen an die Redaktion d. Bl. gebe ich zu der Hauptansicbt in Nr. 24, S. 189, noch eine Ansicht von oben im Durch schnitt. Man sieht daselbst, wie der Bügel a a in die Oeffnungen des Gehäusekopfes b ein gesprengt ist. An den Enden des Bügels sind Einschnitte gemacht, über welche das harte Messingfutter c gesteckt wird. C. F. Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens. VIII. Wirkungslosigkeit eines Patentes Dritten gegenüber. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent-Anwalt in Plagwitz- Leipzig. Obwol das Patent den Schutz gewährt, dass nur der Patentinhaber die Anwendung, den Vertrieb und die Fabrikation des Patentobjektes aus üben darf, so gibt es doch Fälle, in welchen Dritte einem bestehenden Patent gegenüber das Recht haben, Patentobjekte in Benutzung zu nehmen, ohne dass ihnen gesetzliche Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen, ebenso können Diejenigen, denen dieses Recht erwächst, ausser Stande sein, das Patent dem ersten Anmelder streitig zu machen. Diese angedeutete Wirkungslosigkeit eines Patentes tritt ein, wenn nachstehend erläuterte Verhältnisse vorhanden sind. A macht eine Erfindung; reicht dieselbe zur Patentirung ein und er hält darauf Patent. B hat vor der Zeit der Anmeldung die von A eingereichte Erfindung gekannt, indem er selbst denselben Erfindungsgedanken bearbeitete und zu diesem Zwecke die betreffenden Versuche und Vorarbeiten zur Vollendung seines Objektes in seiner Werkstatt ausführte. A ist dem B mit der Einreichung seines Gesuches zuvorkommen und muss Letzterer daher auf ein Patent verzichten. B ist nicht im Stande, eine offenkundige Benutzung seiner Erfindung vor der Einreichung des A’schen Patentgesuches nachzuweisen und falls im üebrigen die Erfindung als eine neue zu betrachten ist, so kann dem A von keiner Seite das Patentrecht streitig gemacht werden. Da B aber vor der Einreichung des A’schen Patentgesuches mit der Herstellung eines Objektes beschäftigt war, welches nachweislich seine eigene, von der A’schen unabhängigen Erfindung ist, so kann ihn A als Patent inhaber nicht hindern, sein Objekt fertigzustellen und zu benutzen. Mit diesem Recht, dass B ein patentirtes Objekt fertigstellen kann und in Benutzung nehmen darf, erwächst ihm aber keineswegs die Befugnis, auch fernerhin neben dem Patentinhaber A die Patentobjekte zu fabriziren und zu verkaufen. Hierdurch würde dem B unter dem Schutze des A’schen Patentes ein Recht gegeben, welches ihm nichts kostet und ihn infolgedessen in den Stand setzen könnte, seine Fabrikate billiger als A auf den Markt zu bringen, da Letzterer bei seinen Veranschlagungen die Patentspesen berücksichtigen muss, die B nicht zu entrichten braucht. Um dieses für den Patentinhaber nachtheilige Verhältnis zu mildern, ist die Wirkungslosigkeit der Patente Dritten gegenüber so aufzufassen, dass nur diejenigen Fabrikate nicht als Patentverletzungsobjekte zu be trachten sind, die unter den oben angeführten Umständen vor der Ein reichung eines Patentgesuches in der Fertigstellung begriffen oder als fertige Objekte noch nicht offenkundig in Benutzung genommen waren. Patente über Gegenstände der Ubrmacherei und Mechanik. Patent - Ertheilungen. Nr. 15146. Kl. 83. J. H. Eisei e in Kiel, Muhliusstrasse 96. „Selbständige Chronometer-Hemmung.“ Nr. 15123. Kl. 83. F. L. Löbner in Berlin W., Potsdamerstr. la. „Neuerungen an Pendeluhren.“ Erlöschung von Patenten. Nr. 9318. Kl. 83. Kalenderuhr. Nr. 9905. Kl. 83. Verbesserungen an einer Kalenderuhr (Zusatz zu Patent Nr. 9318). Nr. 6728. Kl. 83. Befestigung der zum Schlagwerk von Schwarz wälder Uhren gehörenden Falle. Ausländische Patente. Turin in Paris. „Thermo-barometrische Uhr.“ Franz. P. 135210 vom 23. Februar 1880. W. Müller in Wien. „Astronomische magnet-elektrische Uhr.“ Oest. P. vom 29. März 1880. ElihuT. Quimby in Hanover, N. St. Automatischer Zeit- registrirapparat. Verein. Staaten P. 236257 v. 5. Mai 1880. Och u. Bouillon in Paris. Astronomische Uhr ohne Räder werk. Franz. P. 137291 v. 20. Mai 1880. J. S. Aubert in Chaux-de-Fonds. Chronograph. Ver. St. P. 238203 v. 9 Dez. 1880. L. P. Juvet in Giens Falls, N. Y. Globusuhr. Ver. St. P. 238913 u. 238914 v. 13. Dez. 1880. W. Fogleson in Shelby, Ohio. Komposition z. Härten d. Stahls. Ver. St. P. 239236 v. 10 Sept. 1880. A. L. Strassburger in Chaux-de-Fonds. Verbess. an Chrono graphen. Engl. P. 385 v. 28. Jan. 1881. Huguenin & Sohn. Chronograph. Franz. P. 138524 v. 1. Sept. 80. Th. de Bojano. Verbess. an Thomas’ Arithmometer. Franz. P. 138912 v. 29. Sept. 1880.
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