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Wilsdruffer Tageblatt : 05.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191807053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19180705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19180705
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-05
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 05.07.1918
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Zum verbleibenden Rest wird neuer angesäuerter Saft vom ersten Gefäß nachgesüllt, so daß eine ständige Essigerzeugung eintritt, die so lange dauert, als es Gbstabfälle im Haus halt gibt. — Weitere Ausdehnung der spanischen Krankheit. N)i« von sachverständiger Seite verlautet, sind in letzter Zeit auch in verschiedenen Vrtrn Thüringens Erkrankungen an spanischer Grippe aufgetreten. Die Fälle sind durchweg günstig verlaufen, so daß nicht der geringste Grund zu irgendwelcher Besorgnis vorliegt. — Wie die Moritzburger Waldungen, so ist auch der Vberauer Forst zu Beginn der für den ft Juli festgesetzte» Heidetbeerernte von Tausenden von Pflückern besucht worden. Schon in der Nacht vom Sonntag zum Montag waren die nach dort führenden Straßen von Männlein und Weiblein, kleinen und großen, bevölkert. Nicht nur unser Mrt, sondern die ganze Umgebung und selbst Dresden stellten Mannschaften. Das mühsame pflücken lohnte aber nicht so recht; durchschnittlich wurden von den meisten nur etwa bis 5 Liter nach Hause getragen. — Rathen. Der verbotene Rlettersport hat abermals ein Vpfcr gefordert. Sonntag abend ist in der Nähe der Bastei, vom sogenannten Wehlturm, ein junger Mann von 27 Jahren abgestürzt. Infolge Schädelbruchs trat der Tod sofort ein. — Zittau. Ein weiblicher Bäckermeister dürfte dem nächst hier tätig sein. Die Frau eines im Heeresdienste stehenden Bäckermeisters hat die Gewerbekammer Zittau um die Zulassung zur Meisterprüfung gebeten, damit sie sich das Recht zur Anleitung von Lehrlingen erwerben kann. Seit der vor drei Jahren erfolgten Einberufung ihres Mannes zum Heeresdienste habe sie den Betrieb selbständig geleitet und sich so viel praktische Aenntnisse angeeignet, daß sie nunmehr in die Meisterprüfung eintreten möchte. Die Gewerbekammer hat nach Anhörung der Bäckerinnung beschlossen, die Frau in Anerkennung der von ihr ausge übten praktischen Tätigkeit zur Meisterprüfung zuzulafsen, sofern sie sich vorher der Gesellenprüfung unterzieht. Die Gesellenprüfung war bereits mit Erfolg. — Traunstein in Bauern. Lin strammer Gendar meriewachtmeister, der seinen Dienst — die Geschichte spielt nicht sehr weit von Traunstein in Bayern — recht ernst nimmt, (die Hamsterer können ein Lied davon singen) fühlt sich nicht mehr wohl und begibt sich zum dortigen Arzt, einen etwas geradlinigen Herrn. Es entspinnt sich folgende Unterhaltung: „Na, Herr Wachtmeister, wo fehlts? — Im Magen, Herr Doktor, immer stärker auftretende Schwächen usw." Folgt kurze Untersuchung und als Er gebnis: „Sie sind unterernährt/' „Glaube ich auch", sagt der Wachtmeister. „Leben sie vielleicht nur von den Marken?" fragt der Jünger Aeskulaps. „Ja!" antwortete der Gestrenge. „Na, dann tut mir's leid, alsdann kann ich auch nicht helfen," sagt der Herr Doktor mit so einem recht spöttisch-mitleidigen Blick«. Die heutige Nummer umfaßt 4 Seite«. Herausgeber, Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Sckristleitung: Oberlehrer i. R. Gärtner, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. . > Amtlicher Teil. Nachstehende Verordnung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 21. Juni 1918 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Meißen, am 28. Ium 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft »ud der Stadtrat. Bekanntmachung betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Aohle, Roks und Briketts durch die Lieferer. Auf Grund der Zß 1, 2 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (R.-G.-Bl. S. 1S7), der 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (R.-G.-Bl. S. 19Z) und 1, 2 und 5 der Verordnung des Bundesrats über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (R.-G.-Bl. S. 804) wird bestimmt: 8 l. Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen gewerblichen Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts Brennstoffs abgegeben hat, ohne daß in Beziehung auf diese Brennstoffabgabe die vorschriftsmäßige Reichs-Monatsmeldekarte bei ihm eingereicht und von ihm ordnungsgemäß weitergegeben worden war, hat diese Brennstoffabgabe in der Zeit vom 1. bis 5. des auf die Versendung folgenden Monats zu melden. 8 2. Die Meldung geschieht auf einem „Meldeschein für Aushilfslieferung", der von den Amtlichen Verteilungsstellen für 5 Pfg. das Stück zu beziehen ist. 8 3. Auf der Vorderseite dieses Meldescheins ist die Aushilfslieferung in gleicher Weise zu melden, wie sie der betreffende Verbraucher in der Monatsmeldekarte zu melden hat. Der Meldeschein ist eingeschrieben an denjenigen Vorlieferer weiterzusenden, von dem der meldepflichtige Lieferer den Brennstoff bezogen hat; auf der Rückseite des Meldescheins ist dabei die Weitersendung nach Vordruck zu v»merken. In gleicher Weise reichen der Vorlieferer und seine Vormänner den Meldeschein «eiter, bis er zum Hauptlieferer kommt; dieser sendet ihn der Amtlichen Verteilungs stelle zu. 8 4- Wurde die auf einem Meldeschein gemeldete Brennstoffmenge bei mehr als einem Borlieferer bezogen, so ist der ursprüngliche Meldeschein an den Vorlieferer des größten Mengenanteils weiterzuleiten. In dem für „Bemerkungen" auf der Rückseite vorgesehenen Raume ist einzutragen, in welcher Weise sich die Gesamtmenge auf die einzelnen Vor lieferer verteilt. Je eine wortgetreue Abschrift dieses so behandelten Scheins ist an die Vorlieferer der Restmengen abzusenden. Für die weitere Behandlung dieser Abschriften sind die für den Meldeschein selbst geltenden Vorschriften maßgebend. - « 5. Hat ein Lieferer (Händler) in einem Monat Brennstoffe an einen anderen Lieferer (Händler) abgegeben, an den er in dem Liefermonat vorausgehenden Monat Brennstoff nicht abgegeben hatte, so hat er in« den ersten 5 Tagen des auf die Abgabe folgenden Monats an die für die abgegebenen Brennstoffe zuständigen amtlichen Verteilungsstellen mit eingeschriebenem Brief eine Meldung folgenden Wortlauts zu machen: „Ich habe im Monat Brennstoffe aus dem Bezirk Ihrer Verteilungsstelle an folgende, von mir in dem vorhergehenden Monat nicht belieferte Händler abgegeben: (folgt Aufzählung der Namen und Adressen der Händler)." 8 6. Von der in 8 5 vorgeschriebenen Meldung ist demjenigen Vorlieferer Abschrift durch eingeschriebenen Brief zu übersenden, von dem dis der Meldung zugrunde liegenden Brenn stoffe bezogen waren. Der Empfänger einer solchen Meldung hat sie mit einem von ihm rechtsverbind lich gezeichneten Weiterleitungvermerk durch eingeschriebenen Brief an denjenigen Vorlisfsrer zu senden, von dem er die der Meldung zugrunde liegenden Brennstoffe bezogen hat; für den weiteren Lauf der Meldung gilt entsprechend § 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung. 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach Z 7 der Bekannt machung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß K 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 304) mit Geldftraft bis zu 3000 Mark bestraft. F 8. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1918 in Kraft. Berlin, am 21. Juni 1918. Der Neichskommifsar für die Kohlenverteilung. I. V.: Keil. Durch Beschluß der Königl. Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse ist die Bestimmung unter Ziffer 6 der Ausnahmebestimmungen für die Bezirksanstalt zu Bohnitzsch vom 25. April 1911 mit Rücksicht auf die jetzige Teuerung bis auf weiteres dahm abgeändert worden, daß für die von dem Zögling bei seiner Aufnahme mitzubringenden Kleidungsstücke, wenn deren Beschaffung von der Anstaltsverwaltung ge wünscht wird, an Stelle von 20 Mark künftig IW Mark an die Kasse der Königl. Amtshauptmannschaft zu zahlen sind. Meißen, am 28. Juni 1918. 1180 VI. r» « Die Königliche Amtshauptmauuschast. Unter dem Pferdebestande des Gutsbesitzers Br. Bormann in Herzogswalde und Grünberg in Helbigsdorf ist die Rände avsgebroche». Die Räude in dem Gehöft des Gutsbesitzers Tamme in Herzogswalde, Erb- gerichtsbesitzer Kaiser in Grumbach und Rittergutspächter Böhme in Klipphausen ist erloschen. Meißen, am 30. Juni 1918. V. Königliche Amtshauptmannschast. Kirschen-Derkaus. Freitag Nrn. 1851—2150 je 1 Pfund. Wilsdruff, am 4. Juli 1918. «n Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabteilung. Grumbach. Sonnabend den 6. Juli 1S18 im Gemeindeamt Marken-Ausgave vormittags 10—11 Uhr Hausnummern 1—30b, „ 11—12 Uhr „ 31—60, nachmittags 3—4 Uhr „ 61—90, „ 4—5 Uhr „ 91—120, 5—6 Uhr „ 121—151. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Marken nur während der oben angegebenen Zeit verabfolgt werden und daß dieselben bei Empfang sofort an Ort und Stelle genau nachzuprüfen sind, da nachträgliche Einwendungen unberücksichtigt bleiben müssen. Grumbach, am 4. Juli 1918. NN Der Gemeindevorstand. GWs MPes Haus, msm NM Sonntag de« 7. Juli Musikalischer Abend. ZN7LL7.L'. Begin« VeO Ahr. Eintritt 0,75 Mk. Lebensmittelversorgung. Freitag den 5. Juli. Kunsthonig, 250 Gramm für 38 Pfg. auf Bezugs marke Nr. 16. Nährmittelabgabe gegen Abtrennung von -Ab schnitten 11s—15b: 1. der gelben Nährmittelkarten: 250 Gramm Graupe« ««d Nudel«, 5 Würsel Knorrs Suppen; 2. der blauen Nährmittelkarten: 150 Gram« Graupe« u«d Nudeln, 3 Würsel Knorrs Suppen; 3. der roten Nährmittelkarten: 100 Gramm Graupe« «nd Nudeln, 2 Würfel Knorrs Suppen. Verkaufspreis: Graupen das Pfund 36 Pfg., Nudeln 82 bez. 60 Pfg., Suppenwürfel das Stück 10 Pfg. Grumbach, am 4. Juli 1918. Der Nahrungsmittel-Ausschnh. Inseraten-Teil. Den geehrten Bewohnern von Stadt und Land zur gefl. Kenntnisnahme, daß Klavierstimmer Sachse in den nächsten Tagen nach Wilsdruff kommt. Gefl. Meldungen von Aufträgen sind lisch „Stadt Dresden" zu richten. nm Eine Grasmähmaschine mit Verlängerung, gut erhalten, zu verkaufen. Brockwitz Nr. 27 b. Coswig (Sachsen). ss?? Ein zuverlässiges, fleißiges Mädchen vom Lande, welches Kochen erlernen will, wird für 1. Aug. gesucht. reis Elise Gerlach, Niederwartha. Ml neues Hans, «u^min der Nähe d. 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