Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (16. Juni 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber Ziel und Methode des elektrotechnischen Unterrichts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (XIV)
- Untertitel
- Zurückgewiesene Nichtigkeitsanträge
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schmirgel auf Leder zu befestigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- ArtikelUeber Ziel und Methode des elektrotechnischen Unterrichts 185
- ArtikelAllgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (XIV) 187
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 187
- ArtikelSchmirgel auf Leder zu befestigen 187
- ArtikelTheoretische und praktische Betrachtungen über Eingriffe mit ... 188
- ArtikelOesterreichische Patente 190
- ArtikelPostwesen 190
- ArtikelVerschiedenes 190
- ArtikelAnzeigen 191
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 187 — Fächern sich auf gewisse Gebiete beschränkt, dass man Männer heranbildet, welche eine so breite und tiefe wissenschaftliche Grundlage in sich haben, dass sie in dem kombinirten Gebiete „bis zu dem Augenblicke noch genügen, in welchem sie nach einem Menschenalter von der Bühne ihrer Thätigkeit abtreten.“ Gerade demjenigen aber, der sich zur Technik berufen fühlt, diese Bildung zu geben, ist im Interesse der 'Weiterent wickelung praktischer Wissenschaft schon deshalb nöthig, weil der Gelehrte meist gern aus dem bewegten Getriebe des prak tischen Lebens zu seiner ruhigen Forschung zurückkehrt und daher gewöhnlich nicht lange der Technik treu bleibt. Und auch einen Vortheil wird eine solche Vereinigung haben; der Zusammenfluss der Kenntnisse des auf beiden Gebieten Wün- schenswerthen und Erreichbaren wird häufig Ideen zu Tage fördern, die bei der Trennung der Kenntnisse in verschiedenen Köpfen gar nicht entstehen. Die praktischen Bedürfnisse zu kennen, sei nothwendig; häufig begebe sich der nur mit dem einen Gebiete Vertraute an Fragen heran, die, selbst nach langer Arbeit gelöst, doch ohne technischen Werth seien. Damit werde Zeit und geistige Arbeit vergeudet; dem vorzu beugen gehöre mit zu den Aufgaben der technischen Hoch schulen. Allgemeiimütziges aus dem Gebiete des Patentwesens. xv. ZurUckgevriesene Nichtigkeitsanträge. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent-Anwalt in Leipzig. Der Antrag auf Nichtigkeitserklärung des J. H. R., gegen das der Maschinenfabrik S. & L. ertheilte in der Patentrolle unter Nr. 1287 ein getragene Patent auf Roststäbe mit seitlich polygonalen Ansätzen zur Erzeugung sich kreuzender Rostplatten, wurde abgewiesen und die Kosten des Verfahrens dem Maschinenfahrikanten und Eisengiesser J. II. R. zu W. zur Last gelegt und zwar aus folgenden Gründen: Der Fabrikant R. zu W. behauptet, einen dem patentirten gleichen Rost bereits vor der Einreichung des S. & L.’schen Patentgesuches erfunden, angefertigt und offenkundig benutzt zu haben, sowie er es als möglich be zeichnet, S. & L. hätten ohne seine Einwilligung Kenntnis von seiner Kon struktion genommen und dieselbe hei ihrem Patentgesuch verwendet, wes halb er den Nichtigkeitsantrag stellt. Die Patentinhaber weisen die klägerischen Behauptungen als durchaus unbegründet zurück, indem sie angeben, die klägerische Rostkonstruktion sei im wesentlichen schon im „Engineering“ beschrieben und sei dadurch von der ihrigen verschieden, dass bei letzterer nicht an die Roststäbe seit lich prismatische oder pyramidale Ansätze, sondern auf die Oberfläche der oben prismatisch zugeschärften Roststäbe polygonale prismatische Stücke aufgegossen seien, wodurch schmale und sich kreuzende Spaltenreihen ge bildet würden. Sie beantragen aus diesen Gründen die Abweisung des Antrages. Da der Antragsteller nur die Möglichkeit behauptet, dass die Patent inhaber auf unrechtmässige Weise Kenntnis von seiner Rostkonstruktion erhalten haben, aber keinerlei Beweis darüber führt oder nur antritt, so ist die Behauptung durchaus unerheblich. Die R.’sche Rostkonstruktion erlaubt ein Formen von oben, was die S. & L.’sche nicht gestattet, weshalb die Erfindungsgedanken beider Kon struktionen als verschieden zu betrachten sind, der Antrag auf Nichtigkeit würde daher auch in dem Falle abzuweisen sein, wenn der R.’sche Rost wirklich, wie Antragsteller behauptet, bereits offenkundig vor Anmeldung des S. & L.’schen Patentes in offenkundigem Betriebe gewesen wäre, was aber, wie nachstehend gezeigt wird, nicht der Fall war. Eine offenkundige Benutzung lag deshalb nicht vor, weil R. die von einem Zeichner gefertigten Kopien einem selbständigen Modellschreiner mit der Weisung zusandte, die Zeichnungen vor der Einsichtnahme anderer Personen zu bewahren. Die Modelle wurden gefertigt, verändert, endlich auch die eisernen Modelle zum Abgiessen bereit gemacht und waren daher jedem Arbeiter in der Fabrik zugänglich. Diese Behauptungen sind zwar vom Patentinhaber nicht bestritten und daher als thatsächlich anzusehen, weshalb aber trotzdem in diesen Vorgängen keine offenkundige Benutzung, dass danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint, zu erkennen ist, da nur die frühere Anfertigung, nicht die frühere Benutzung des R.’schen Rostes nachgewiesen ist. Die frühere Anfertigung würde aber nur als früher getroffene Ver anstaltung zur Benutzung der Erfindung im Sinne des § 5 des Patentge setzes angesehen werden und zur Folge haben können, dass die Wirkung des Patentes gegen denjenigen nicht eintritt, welcher diese Veranstaltung getroffen, aber in dessen Folge das von dem ersten Anmelder ertheilte Patent nicht für nichtig erklärt werden können. Dies würde auch dann nicht der Fall sein, wenn der Antragsteller die Erfindung in den Räumen seiner Fabrik nicht nur angefertigt, sondern auch in eigene Benutzung genommen hätte. Sollte die Anfertigung und eigene versuchsweise Benutzung einer Erfindung die Patentirung ausschliessen, so könnten überhaupt keine voll ständig durchgeführten Erfindungen, sondern nur Projekte zur Patentirung gelangen, was der Bestimmung entgegen wäre, dass nur vollkommen durch gearbeitete Beschreibungen und Zeichnungen eingereicht werden dürfen und vorläufige Patentbeschreibungen und Zeichnungen wie in anderen Ge setzgebungen im deutschen Patentgesetz nicht zugelassen sind. Es muss daher dem Erfinder die Möglichkeit geboten werden, Vorarbeiten zu seinem Patentgesuch ausführen zu können, ohne demselben dadurch zu schaden. In der hiernach genommenen Auffassung kann für den vorliegenden Fall auch der Umstand nichts ändern, dass der Antragsteller seine Zeich nung einem selbständigen Modelltischler zufertigte und Modelle anfertigen liess. Derselbe wurde dadurch zum Mitgehilfen bei der Ausführung des Erfindungsgedanken, welche nothwendig war, um die Anmeldung in der vom Gesetz verlangten Weise zu bewirken. Die Abweisung des Antrages ist hiernach aus den verschiedentlich erörterten Gründen gerechtfertigt. Deutsche Reichs-Patente. Patent - Anmeldungen. Nr. 2277. Kl. 83. Aime Richard in Morez (Jura) Frankreich; Ver treter: Specht, Ziese & Co. in Hamburg: „Neuerung an Weckern.“ Nr. 903. Kl. 83. The Standard Time and Telephone Company, limidet in London; Vertreter: F. Edmund Thode & Knoop in Dresden, Augustus- strasse 3, II: „Neuerungen an Apparaten, um Normal- oder andere Uhren durch Zeitsignale mit einander in Uebereinstimmung zu bringen, deren Verbindungsdrähte gleichzeitig für telephonische oder telegraphische Zwecke benutzt werden.“ Nr. 2436. Kl. 83. Dr. Ladislaus W e i n e k in Leipzig und Otto Wigand in Zeitz: „Welfzeit-Anzeiger“. Nr. 2281. Kl. 83. Julius Moses, genannt Moser, in Berlin NO., Kaiserstrasse 46, II: „Normal-Remontoir-Gewichtsuhr“. Patent-Ertlieilungeii. Nr. 22872. Kl. 83. N. Silberberg in Jassy (Rumänien); Vertreter: F. E. Thode & Knoop in Dresden : „Aufziehvorrichtung für tranportahle Uhrwerke durch Längenänderung einer Metallkette bei Temperaturwechsel“. Nr. 22873. Kl. 83. The Standard Time Company in New-Haven, Conn., V. St. A.; Vertreter: Robert R. Schmidt in Berlin W., Potsdamer strasse 141: „Methode, um Uhren zu stellen“. Nr. 22791. Kl. 83. G. Wiehert in Hennef an d. Sieg, Reg.-Bezirk Köln: „Vorrichtung zum Versetzen des Ganges bei Cylinderuhren“. Nr. 22723. Kl. 63. Gebr. Kreuzer in Furtwangen: „Neuerungen an Schlagwerken mit Rechen für Gewichts- und Federzuguhren“. Nr. 22498. Kl. 83. K. Flügel in Salmünster, Reg.-Bezirk Kassel: „Konstruktion an Grossuhren“. Nr. 22539. Kl. 83. Standard Time Company in New-Haven, Conn. V. St. A.; Vertreter: Robert R. Schmidt in Berlin W., Potsdamerstr. 141: „Neuerungen an Vorrichtungen, um Uhren mit einander in Uebereinstim mung zu bringen“. Nr. 22540. Kl. 83. Standard Time Company in New-Haven, Conn., V. St. A.: Vertreter: Robert R. Schmidt in Berlin W., Potsdamerstr. 141: „Neuerungen an Uhren zum Abgeben elektrischer Signale“. Erloschene Patente. Nr. 19271. Kl. 83. Central-Weckapparat. Nr. 19365. Kl. 83. Hemmungssystem für Uhren. Nr. 10783. Kl. 83. Chronometer-Gang. Nr. 14094. Kl. 83. Neuerungen an Pendeluhren. Nr. 20812. Kl. 83. Hemmung für Thurmuhren. Schmirgel auf Leder zu befestigen. Zu diesem Zwecke koche man den Leim sehr dünn und gebe etwas Milch dazu. Hierauf zupfe man das Leder auf, man mache es rauh, und trage danach den Leim auf dasselbe, worauf man den Schmirgel darüber streut und kalt werden lässt. T.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder