Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (27. Januar 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Betrachtung über Werkzeuge in Beziehung zu den menschlichen Gliedern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherschule zu Furtwangen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- John Léchaud †
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- ArtikelBeiträge zur Geschichte der Uhrmacherei 25
- ArtikelBetrachtung über Werkzeuge in Beziehung zu den menschlichen ... 26
- ArtikelUhrmacherschule zu Furtwangen 27
- ArtikelJohn Léchaud † 27
- ArtikelPatentwesen 27
- ArtikelPostwesen 27
- ArtikelHölzerne Taschenuhren 28
- ArtikelNachspannung von Lepaute 28
- ArtikelUebelstände betreffs der Zeitrechnung in Genf 29
- ArtikelAus der Praxis 29
- ArtikelUeber Perlmutter 29
- ArtikelVerschiedenes 30
- ArtikelBriefkasten 30
- ArtikelAnzeigen 31
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 27 — Ohrmuschel legt sich die gekrümmte Hand, um die Klang wirkung zu verstärken. Die künstlichen Hörwerkzeuge sind eine Nachbildung des äusseren Gehörganges. Das Monochord und das Klavier haben in ihrer Besaitung ihr Vorbild im Ohre, welches in dem Corti’schen Organ ein gleiches Instrument besitzt. Hier kann allerdings von irgendwelcher Nachbildung nicht die Rede sein, da der Marchese Corti jenes mikrosko pische Organ erst dann entdeckte, als man schon längst im Besitze dieser künstlichen Instrumente war. Die vollkommenste Projektion des menschlichen Stimm- apparats ist die Orgel. Die sich hebende und senkende Brust mit der Lunge, die Luftröhre mit dem Kehlkopfe und der in Mund- und Nasenhöhle ausgehende Schlund haben ihre Ana logie in den Hauptbestandteilen der Orgel, nämlich Blase balg, Windlade, Pfeife und Zuführungsrohr. — Auf diese Weise Hessen sich die Beispiele dafür noch häufen, dass theils bewusst, theils aber auch unbewusst Glieder und Organe des Menschen in Werkzeugen und Apparaten ihr vollkommeneres Abbild finden. Jedenfalls ist es aber als eine grosse Errungen schaft der Neuzeit anzusehen, dass der Mensch gelernt hat, sich selbst in den Gegenständen um sich herum zu erkennen und in ihnen das Maass für seinen Leib zu gewinnen. Cz. Uhrmacherschule in Furtwangen. Die Uhrmacherschule in Furtwangen wurde 1877 als Staatsanstalt gegründet; sie untersteht dem grossh. badischen Ministerium des Innern direkt. Zweck derselben ist, durch Unterricht in den verschiedenen Zweigen der Uhrmacherei mit besonderer Berücksichtigung des Schwarzwälder ührengewerbes tüchtige Uhrmacher heranzubilden. Das Lehrerpersonal be steht aus dem Vorstande, Ingenieur Hubbuch, 1 Hilfslehrer und 1 Leiter der Werkstätte. Der Unterricht wird in einem Jahreskurse ertheilt und umfasst: A. Theoretischen Unterricht: Freihandzeichnen und Fach zeichnen mit Inbegriff der Projektionslehre, Geometrie, Algebra, Physik und Theorie der Zeitbestimmungen, Mechanik, Techno logie der in der Uhrmacherei zur Anwendung kommenden Materialien, Werkzeuge und Maschinen, Uhrenkunde, Buch führung. B. Praktischen Unterricht: Unterweisung in der Werk statt, in der Handhabung der Werkzeuge und Benützung der Werkzeugmaschinen bei Bearbeitung verschiedener Materialien. Aufnahmebedingungen sind: das zurückgelegte 16. Lebens jahr, erfolgreicher Besuch einer erweiterten zweiklassigen Ge werbeschule oder Nachweis der betreffenden Kenntnisse und mindestens zweijährige erfolgreiche praktische Beschäftigung in einer Uhrmacherwerkstatt. Das jährliche Schulgeld beträgt 25 Mark. Den Schülern werden die Unterrichtsmittel mit Ausnahme der Schreibhefte, eines Reisszeuges und der ein fachen Handwerkzeuge von der Schule gestellt. Die Schule wird gegenwärtig von 12 Schülern besucht. (Bad. Gwbztg.) John Lecliautl f. Am 21. November v. J., gerade an dem Tage, an welchem die Socidtd des arts zu Genf den Beschluss fasste, eine Preis bewerbung für die beste Ankerhemmung auszuschreiben, ver starb John Ldchaud, einer der ersten Fabrikanten in dieser Spezialität. Derselbe war am 15. Dezember 1815 zu Petit-Saconnex im Kanton Genf geboren, allwo sein Vater Jean-Jacques-Thomas Ldchaud das Uhrmacherhandwerk betrieb, bei welchem er auch seine Lehrjahre verbrachte. Im Jahre 1856 machte er sich als Fabrikant von Hemmungen selbständig und schuf im Verein mit seinem Bruder Antoine, der gleichfalls Meister in diesem Fache war (letzterer starb schon im Jahre 1876) eine Werkstatt. John Ldchaud war ausgezeichnet in seiner Kunst, die für ihn eine Leidenschaft geworden war; bis zu seinem letzten Augenblick beschäftigte er sich mit der peinlichsten Beobachtung seiner Hemmungen in Bezug auf Präzisionsreglage, wobei er vor allem für eine gute Ausführung auch bis in die geringsten Kleinigkeiten auf das eifrigste bemüht war. Seine Bestrebungen hierfür sind von solcher Bedeutung, dass man ihn mit vollem Rechte zu den Männern rechnen muss, die der wahren Genfer Uhrmacherei ihren, in aller Welt hochgeschätzten Karakter bewahrt haben. Die Hemmungen John Ldchauds werden ihren Verfertiger überleben nnd während langer Zeit die besten Erinnerungen an diesen geschätzten Künstler bilden. Sein Sohn Salomon, welcher mit ihm arbeitete und auf welchen er Hoffnungen gesetzt hatte, die sich leider nicht erfüllen konnten, versprach ein würdiger Nachfolger des Vaters zu werden, denn schon im Jahre 187 < hatte derselbe bei einer Konkurrenz für Uhrentheile in Genf eine silberne Medaille erhalten. Unglücklicherweise musste der Tod zwei Jahre später eine so trefflich begonnene Lauf bahn beendigen. Der Tod dieses Sohnes hatte John Ldchaud tief ergriffen, seine Gesundheit wurde immer unbeständiger, so dass er schon seit einiger Zeit sich selbst keine Hoffnungen auf grosse Lebens dauer mehr machte, und schon bei Zeiten die nöthigen Vor kehrungen getroffen hat, um seiner Familie, welcher er all’ seine Sorgfalt zugewendet, den Ruf zu erhalten, welchen er sich durch seine Liebe zur Kunst so ehrenhaft erstritten hatte. Was seinen Karakter anbelangt, so war er von allen die ihn kannten, hochgeschätzt. Niemand konnte sich ihm ohne ein Gefühl lebhafter Zuneigung nähern, er hat das einmüthigste Beileid aller seiner, der Genfer Fabrikation angehörenden Kollegen mit ins Grab genommen. (Journal suisse d’horlogerie.) Patentwesen. Warnung für Fabrikanten oder diejenigen, welche angemeldete Patente bezeichnen: (Patent-A.) Der Kaufmann N. F. verfertigte und versendete Porzellan-Korke mit einer besonderen Vorrichtung zum Verschluss von Flaschen, und suchte bei dem Kaiserlichen Patentamt am 1. Dezember 1880 um den Schutz dieses Fabrikates nach. Noch bevor er die Entscheidung, durch welche übrigens am 14. Juni 1881 die Verleihung des Patentes verweigert wurde, in seinen Händen hatte, liess er auf der Platte der Porzellan-Korke die Bezeichnung: „Patent A.“ anbringen, welche bedeuten soll: „Patent ange meldet“. Auf seine Beschwerde ist nun zwar am 20. Dezember 1881 nach träglich das Patent verliehen, allein die anderen Fabrikanten, welche gleich falls luftdichte Flaschen-Verschlüsse hersteilen, denunzirten ihn wegen Uebertretung des Patent-Gesetzes. In dieser Angelegenheit stand nun zum vierten Male Termin an, weil der Beklagte immer ein neues, ihn ent lastendes Beweismaterial zur Stelle bringen wollte. Der Staatsanwalt hielt die Anklage aufrecht und betonte, dass es ganz unmöglich sei, ein Ver fahren, wie es der Beklagte inne gehalten, gut zu heissen. Der Angeklagte habe sich zweifellos einer Uebertretung des Patent-Gesetzes schuldig ge macht, er beantrage deshalb gegen ihn eine Strafe von 50 Mark. Trotz aller gegentheiligen Gründe der Vertheidigung schloss sich der Gerichtshof den Ausführungen des Staatsanwalts an und verurtheilte den Beklagten zu 50 Mark Geldstrafe, event. fünf Tagen Haft. In der Sache wurde vor der Verhandlung privatim das Gutachten des Vereins deutscher Patent-Anwälte eingeholt, und es ist erfreulich, dass das Gericht gerade so, wie in diesem Gutachten resumirt, entschieden hat. Postwesen. Aufschrift der Postsendungen nach fremden Ländern. Wiederholt ist auf die Nothwendigkeit hingewiesen worden, für die Abfassung der Aufschriften bei Postsendungen nach fremden Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig oder gar nicht gebräuchlich ist, z. B. nach Russland, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Amerika etc. etc., lateinische Schriftzüge anzuwenden. Aufschriften in deutschen, den fremdländischen Postanstalten unbekannten Schriftzeichen geben in den betreflenden Ländern nicht selten Anlass zu Irrthümern und Weitläufig keiten, so dass derartige Briefe den Adressaten mit Verzögerung zugehen oder als unbestellbar behandelt und nach dem Aufgabeorte zurückgesandt werden. Es wird deshalb auf das obige Erfordernis von neuem aufmerk sam gemacht.
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