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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (17. Februar 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weiteres über Innungen
- Untertitel
- Die Ausbildung von Lehrlingen – kein Privilegium der Innungsmitglieder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- ArtikelWeiteres über Innungen 49
- ArtikelUeber die gewerbliche Organisation in Frankreich (Fortsetzung) 51
- ArtikelUmfassender Bericht über die Städtische Uhrmacherschule zu Genf ... 52
- ArtikelEine kunstgewerbliche Uhr 52
- ArtikelZwei neue amerikanische Rückersysteme 53
- ArtikelGeschichtliches über die Uhrmacherkunst und Astronomie 53
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 54
- ArtikelBriefkasten 54
- ArtikelAnzeigen 54
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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LEIPZIG, den 17. Februar 1883 Weiteres über Innungen. Die Ausbildung von Lehrlingen — kein Privilegium der Innungsmitglieder. Während es gegenwärtig jedem Meister eines Handwerks (auch dem Fabrikbesitzer) freigegeben ist, Lehrlinge auszubilden, so geht der Wunsch mancher Freunde des Innungswesens da hin, jene Berechtigung nur für Mitglieder der Innungen zu reserviren, wenigstens da, wo die Innungen auf diesem Felde bereits günstige Resultate erreicht haben. Dieser Angelegenheit hat sich in den letzten Tagen auch eine grössere Anzahl von Reichstags-Abgeordneten angenommen, um das bezeichnete Verlangen durch eine gesetzliche Bestimmung zu verwirklichen. In der Reichstagssitzung am 31. Januar d. J. kam deshalb ein dahin gehender Antrag, der von 151 Abgeordneten unter zeichnet war, zur Berathung. Es war nämlich zu § 100 e der Novelle zur Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 noch ein Zu satz beantragt worden, der zwar schon bei der früheren Berathung dieses Gesetzes — also im Jahre 1881 — ein gebracht, aber mit einer Mehrheit von 7 Stimmen abgelehnt worden war, und dessen Annahme daher jetzt auf’s neue ver sucht werden sollte. Der erwähnte Paragraph in seiner bisherigen Fassung lautet: „Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die höhere Verwaltungs behörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden: 1. Dass Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im § 120 a bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwol er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwol der Innung nicht angehört. 2. Dass und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrlingsverbältnisses, sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeit gebern gehört. Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Gewerbtreibenden, welche der Innung nicht angehören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist dieselbe von einer Kommission vorzunehmen, deren Mitglieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde berufen werden. — Die Bestimmungen sind unwiderruflich.“ Zu diesem Paragraphen ward nun durch jene Antragsteller noch folgende Ergänzung als Nr. 3 vorgeschlagen: 3. Dass Arbeitgeber der unter Nr. 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen. Am 31. Januar trat das Haus in die erste und dann auch gleich in die zweite Berathung ein, wobei abwechselnd ein Redner für und einer gegen den Antrag sprach. Für denselben traten namentlich die Abgeordneten Ackermann (von dem der Antrag ausging), Freiherr von Hertling, Lohren und von Kleist- Retzow ein. Gegen denselben wendeten sich hauptsächlich die Abgg. Dr. Baumbach, Walter, Köhl und Dr. Böttcher. Wir können hier nicht alles, was zur Begründung und Vertheidigung, wie andererseits zur Bekämpfung des Antrags gesagt worden ist, wiedergeben; nur die Hauptsachen mögen zur Mittheilung kommen. Herr Ackermann - Dresden, der als Antragsteller zuerst das Wort ergriff, führte etwa folgendes aus: Im Lande ist allenthalben ein starkes Verlangen nach obligatorischen Innungen anzutreffen. Ich selbst bin vor der Hand nicht für Zwangs innungen, so lange nicht die Handwerker volles Verständnis für die korporativen Verbände gezeigt haben. Ich will erst den Willen und die Kraft der Handwerker erproben, dann kann die Zeit kommen, wo auch ich ihnen obligatorische Innungen zubillige. Bisher aber haben die Handwerker wenig oder nichts gethan, um den ihnen jetzt gebotenen Innungen beizutreten. Sie verlangen grössere Rechte. Diese sind allerdings den Innungsmitgliedern zu verleihen, womit zugleich grössere Reize zum Beitritt verschafft werden, so dass dieser nicht verdrossen und unwillig erfolgt. Ein solches Recht nun soll die gesetzliche Bestimmung gewähren, dass Lehrlinge nur durch Innungsmit glieder ausgebildet werden dürfen, aber nur da, wo sich die Inhalt: Weiteres über Innungen. — Ueber die gewerbliche Organisation in Frankreich (Fortsetzung). — Umfassender Bericht über die Städtische Uhrmacherschule zu Genf (Fortsetzung). — Eine kunstgewerbliche Uhr. — Zwei neue amerikanische Rückersysteme. — Geschichtliches über die Uhrmacherkunst und Astronomie. — Frage- und Antwortkasten. — Briefkasten. — Anzeigen. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Verlag u. Expedition; Heim. Schlag, Leipzig. Ferdinand Rosenkranz: verantwortlicher Redakteur und Miteigenthümer. Erscheint wöchentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die ögespalt. Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10%, 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal 33 V,%> 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf.
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