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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (17. Februar 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weiteres über Innungen
- Untertitel
- Die Ausbildung von Lehrlingen – kein Privilegium der Innungsmitglieder
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- ArtikelWeiteres über Innungen 49
- ArtikelUeber die gewerbliche Organisation in Frankreich (Fortsetzung) 51
- ArtikelUmfassender Bericht über die Städtische Uhrmacherschule zu Genf ... 52
- ArtikelEine kunstgewerbliche Uhr 52
- ArtikelZwei neue amerikanische Rückersysteme 53
- ArtikelGeschichtliches über die Uhrmacherkunst und Astronomie 53
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 54
- ArtikelBriefkasten 54
- ArtikelAnzeigen 54
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 50 — Innungen hierin bereits bewährt haben. In dieser Forderung ist etwas Ungeheuerliches durchaus nicht. Warum soll man Denen, die ein Verständnis für den Werth der Innungen noch nicht gewonnen haben, nicht verwehren, Lehrlinge auszubilden, und dies dagegen Demjenigen erlauben, den man geprüft hat, ob er sein Handwerk gut versteht? Wer sein Handwerk be? treiben will ohne Lehrlinge, der wird von dieser Bestimmung nicht betroffen; will er aber Lehrlinge halten, so mag er der Innung beitreten. Eine Beschränkung wird damit auch für Fabrikanten nicht geschaffen, da es jedem Werkmeister gestattet ist, der Innung beizutreten. Uebrigens wird die Grossindustrie nur einen Vortheil von unserer Forderung haben, indem ihr solche Arbeiter, die durch den Handwerkerstand tüchtig vor gebildet wurden, zugeführt werden. — Die österreichische Ge werbegesetz-Novelle geht viel weiter als unser Antrag; dort sind jetzt mit grösser Majorität obligatorischelnnungen beschlossen. Helfen Sie also, bei uns den Handwerkern, die jetzt nur Pflichten haben, auch Rechte zu erwerben. Freiherr von Hertling betonte ebenfalls, dass der Hand werkerstand durch organisatorische Institutionen zu schützen und zu kräftigen sei. Würden den Innungen nicht gewisse Vortheile für ihre Genossen verliehen, so sei eine gedeihliche Entwickelung derselben nicht zu erwarten. Eine sehr wichtige Bedingung aber sei damit gestellt, dass sich die Thätigkeit der betreffenden Innung auf dem Gebiete des Lehrlingswesens bewährt haben müsse. Und den Verwaltungsbehörden müsse man das Zutrauen schenken, dass sie in konkreten Fällen das Richtige treffen werden. Abg. Lohren suchte nachzuweisen, dass die neuen Innungen im Gegensätze zu den alten nicht für die Meister, sondern für die Lehrlinge geschaffen seien, dass sie einen sozialen Zweck hätten und Lehrlings-Erziehungsanstalten sein sollten. Um dieses Zweckes willen sei die beantragte Bestimmung erforderlich. Das Prinzip der Gewerbefreiheit werde aber dadurch nicht tangirt. Wenn nun allen diesen Freunden des Antrags die gute Absicht, den Gewerbestand zu heben, das Lehrlingswesen zu bessern, vor allem aber die Innungen zu beleben, nicht abzu sprechen ist, und wenn sie alle auch mit viel Wärme für den Antrag eintraten, so scheint doch das, was gegen die Sache vorgebracht wurde, mehr für sich gesprochen und einen weiter reichenden Eindruck gemacht zu haben, wodurch naturgemäs der Sieg errungen wurde. Zuerst trat Dr. Baumbach als Gegner auf. Er wies zu nächst darauf hin, dass der Antrag den Verwaltungsbehörden zu weitgehende Rechte einräume, und verlangte, man möge es erst einmal mit den freien Innungen versuchen, den zünftlerischen Bewegungen aber wehren. Das Handwerk müsse sich selb ständig entwickeln. Wenn dagegen der Antragsteller dasselbe dadurch zu heben suche, dass er den bewährten Innungen gewissermaassen als Tugendpreis die Berechtigung geben will, allein Lehrlinge zu halten, so möchte Redner ihm den Vers Vorhalten, welcher auf der Gewerbe-Ausstellung in Nürnberg von einem verständigen Glasermeister in einer Glasscheibe eingebrannt war: „Dem Handwerk hilft kein Reichsstatut, Die Submission macht es kaput, Da hilft kein sozialer Kifer, Nur gute Arbeit, — gute Käufer.“ Mit dem Antrage solle ein gewisser Anreiz für die In nungen geschaffen werden. Dieser könne aber nicht darin liegen, dass die Mitglieder das Recht besitzen, Lehrlinge aus zubilden. In Wirklichkeit sei der Antrag nichts weiter als ein Apell an den Egoismus der Handwerker, die berechtigt werden sollen, die billigen Arbeitskräfte möglichst auszunutzen. Damit jedoch werde der soziale Friede nicht gefördert. „Die Arbeits kraft ist das Patrimonium der Enterbten, und wer sie darin schädigt, schädigt sie in ihrem heiligsten Eigenthumsrechte.“ Am durchschlagendsten scheint das, was der Abgeordnete Walter (Vorsitzender des Dresdner Gewerbe-Vereins) in über zeugender Weise ausführte, gewesen zu sein. Seine Darlegungen waren ungefähr folgende: Der Antrag bezweckt thatsächlich nichts weiter, als eine Rückkehr zu obligatorischen Innungen. Führt man hierbei jedoch das Verlangen der Handwerker an, so habe ich dagegen doch darauf hinzuweisen, dass auf einem Handwerkertage in Bautzen sich für Zwangsinnuugen nur 13 der kleinsten Innungen aussprachen, während einige 60 da gegen waren. Hiernach dürfte man also einseitigen Wünschen einer kleinen Minderheit nicht nachgeben. Auch im Jahr 1881 würde die Ablehnung von § 100 e Absatz 3 schon mit viel grösserer Majorität erfolgt sein, wenn damals der Reichstag mehr Handwerker und zwar tüchtige Fachleute in seiner Mitte gehabt hätte; die Diätenlosigkeit bringt es ja aber mit sich, dass dieser grosse Stand hier nur sehr schwach vertreten ist. Zur Begründung des Antrags wird nun angeführt, es solle Zucht und Sitte unter den Lehrlingen gefördert werden. Was versteht man denn unter Zucht und Sitte? Wird die moralische Führung der Lehrlinge nicht darunter leiden, wenn die Hälfte der Gewerbetreibenden eines kleinen Ortes keine Lehrlinge halten darf und infolgedessen die Eltern genöthigt sind, ihre Söhne nach einem entfernten Orte zu geben? Man will ferner das Gewerbe an sich auf eine höhere Stufe bringen. Ist denn nicht die Leistungsfähigkeit des deutschen Gewerbe- f Standes in den letzten fünfundzwanzig Jahren in bewunderungs würdiger Weise gestiegen ? Geschmack, Solidität der Ausführung und Zweckmässigkeit haben in bedeutendem Maasse gewonnen, wie z. B. die Nürnberger Ausstellung glänzend gezeigt hat. Die Annahme des Antrags würde nun der Gewerbefreiheit ein Ende bereiten, und das wäre ein Unglück nicht allein für das Gewerbe, sondern für das ganze deutsche Volk. Sollen wir zu früheren Verhältnissen zurückkehren? Wie stand es denn mit dem Lehrlinge zur Zeit der Zünfte und der alten Innungen? Er war lediglich Knecht, musste Stiefel putzen, in der Küche helfen, Kinder ausfahren, und wenn die Lehrzeit vorüber war, hatte er nichts gelernt. Ich selbst habe mein Handwerk nicht in der Lehre, sondern erst auf der Wander- ' schaft erlernt. Diese Uebelstände haben ja erst dazu geholfen, die alten Innungen zu beseitigen, die nicht abermals auf leben sollen. Anträge, wie der vorliegende, rufen nur eine unheil volle Unsicherheit hervor, wer bürgt dafür, dass nicht über’s Jahr ein anderer Antrag kommt, der sogar das Halten von Ge sellen gewissen Meistern verbieten will? Es ist nöthig, dass endlich einmal Ruhe und Stabilität eintritt, dass jene Stim mung unter dem Volke keine neue Nahrung erhält, die da sagt: Was wird der Reichstag wieder bringen ? Neue Steuern und neue Einschränkungen! Auch der Abgeordnete Köhl verlangte, dass endlich ein Ruhepunkt in der Gesetzgebung eintrete. Erst wenn die In nungen sich gebildet haben, wird sich’s zeigen, ob ihnen weitere Rechte einzuräumen seien. Der Antrag will einmal eine Prämie für denjenigen Handwerker, der einer Innung beitritt, und ‘ zweitens eine Strafe für den, der sich von der Vortrefflichkeit der Innungen nicht überzeugen lassen will. Dadurch aber wird eine neue Privilegiums-Wirthschaft eingeführt, und weiter eine Majoritäts-Wirthschaft schlimmster Art. Um der Noth des Handwerks abzuhelfen, ist vor allem Ruhe nöthig, Ruhe vor solchen Rezepten, welche die Gleichberechtigung der Bürger : schädigen. Im Vorstehenden haben wir, wie schon oben angedeutet, weder die Sprecher sämtlich vorführen, noch auch den In halt ihrer Reden in aller Vollständigkeit mittheilen wollen; wol aber sind die wichtigsten Gründe, welche für und gegen den Antrag geltend gemacht wurden, angegeben. Als dann die Diskussion geschlossen war, wurde der An trag in namentlicher Abstimmung mit 170 gegen 148 Stimmen abgelehnt. Auch für die dritte Lesung dürfte diesmal ein anderes . Resultat nicht erwartet werden. Gleich wol glauben wir, dass ' damit der Antrag nicht aus der Welt geschafft ist, sondern in späterer Zeit doch wieder auftauchen wird. Und welch’ Schicksal ihm dann werden wird, nun, das soll uns jetzt nicht alteriren. (Sachs. Gew.-Ver.-Ztg.)
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