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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (10. März 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den Werth und die Schätzungsmethode der geschliffenen Diamanten (Schluss)
- Autor
- Hiele, Paul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Hemmungen an Handelspendulen
- Autor
- Redier, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (XIV)
- Untertitel
- Nichtigkeitserklärung der Patente
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- ArtikelUeber den Werth und die Schätzungsmethode der geschliffenen ... 73
- ArtikelDie Hemmungen an Handelspendulen 74
- ArtikelAllgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens (XIV) 74
- ArtikelLiteratur 75
- ArtikelPostwesen 75
- ArtikelBalmain’s leuchtende Farbe 75
- ArtikelAlte Pendeluhr mit zwei Gangrädern 76
- ArtikelDas Rotationspendel von C. E. Büssen in Eckerförde 76
- ArtikelDie elektrische Kraftübertragung auf der ... 77
- ArtikelVereinsnachrichten 77
- ArtikelVerschiedenes 78
- ArtikelAnzeigen 78
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 74 — länge der Rundiste zum Quadrat, multiplizirt dies mit der drei fachen Höhe und dividirt durch 400 nach der Regel L X — Karatzahl. 400 Ist jedoch der Stein nicht viereckig, sondern oval oder läng lich, so erhält man das ungefähre Karatgewicht wenn man die Länge und Breite sowie seine Höhe misst und das Produkt aus Länge, Breite und doppelter Höhe durch 300 dividirt nach der Regel L X = Karatzahl. Es mögen diese Regeln, welche ziemlich leicht zu hand haben sind und nur der linearen Messung mit dem Millimeter- maasse bedürfen, wol geeignet sein, in manchen Fällen die Ge wichtsschätzung eines gefassten Steines zu erleichtern, jedoch bei Schmuckgegenständen, welche zur Taxation vorgelegt werden und welche manchmal mehrere hundert Steine gross und klein enthalten, dürfte dieses Verfahren nicht nur sehr schwer aus zuführen, sondern auch sehr zeitraubend, wenn nicht ganz un- - möglich sein. In solchen Fällen gehört eben ein ganz geübtes Kennerauge dazu, welches lediglich durch lange Praxis gewöhnt ist, die Steine nur mit dem Auge nach ihrem Gewichte zu schätzen. Diese Uebung zu erlangen, kann eben nur die jahre lange Praxis ermöglichen. Der Zweck dieser Zeilen ist: den Lesern dieses Blattes einige Regeln und Anhaltepunkte zu geben, nach welchen man bei Taxation von Steinen zu verfahren hat, und hoffe und wünsche ich, dass Vorstehendes Manchem von Nutzen sein möge, um vorkommenden Falls danach handeln zu können. Die Hemmungen an Handelspendulen. Vielen Uhrmachern fällt bei den gewöhnlichen in Paris gemachten Stutzuhrwerken auf, dass ein kurzes Pendel, das viel mehr Kraft zur Unterhaltung braucht, viel weniger solche zur Verfügung hat als ein langes, welches weniger Kraft benöthigt. Die Kraft, über die das Pendel bei jeder Schwingung in den gewöhnlichen Werken verfügt, steht in der That im um gekehrten Verhältnis zu der Zahl der Zähne des Hemmungs rades. Nehmen wir ein Pendel von 250 und daneben ein sol ches von 110 Millimeter an, so wird ersteres ein Hemmungsrad von 30, letzteres von 45 Zähnen haben; braucht also das grosse Pendel eine Kraft 3, so das kurze bei gleichem Werke nur eine von 2. Kann man vielleicht diesen Zustand i verbessern? Es scheint nicht, und diese Sonderbarkeit wird, kann man sagen, auf ungewisse Zeit hin fortdauern. Um hier Hilfe zu schaffen, müsste man die grossen W T erke nur für die kurzen Pendel brauchen und umgekehrt, während man jetzt des besseren Aussehens halber und zum Betrieb des Schlagwerkes das Gegentheil davon thut. Kann man aber auch die mathematisch abgeleitete bewegende Kraft nicht ändern, so kann man doch das Räderwerk derart aufstellen, dass man nicht, wie es gewöhnlich geschieht, das Uebel noch schlimmer macht. Nicht nur ist die bewegende Kraft in den kurzen Pendeln geringer, sondern das Wenige davon wird noch durch die Konstruktion der Hemmung verringert. Ein Hemmungsrad von 45 Zähnen hat nur sehr kleine Zähne und erfordert ausserordentliche Sorgfalt zur Verfertigung. Zum Unglück sind und werden die Räder mit vielen Zähnen meistens bei wolfeilen Uhren angewandt und wenig geschickten Händen anvertraut. Eine Hemmung mit weniger Zähnen macht sich viel leichter und verliert weniger an Kraft durch Fall, schlechtes Aufstellen der Uhr u. s. w. Es wäre daher ganz gut, wenn für die kürzesten Pendel das Hemmungsrad nur 36—38 Zähne hätte. Diese Idee ist nicht neu, sondern schon vom verstorbenen Henri Robert ge- äussert und von einem grossen französischen Fabrikanten mit gutem Erfolge für Qualität und Ersparnis angewandt worden. Er zahlte weniger für die Hemmungen mit wenig Zähnen und liess in den Fabriken Uhren machen, wo das Rad, welches der Hemmung vorangeht, statt 70 Zähnen deren 80 hatte. Diese so einfache Idee sollte allgemein ausgeführt werden. Sie hätte keinen Nachtheil, aber viele Vortheile. Bei den gewöhnlichen Räderwerken macht das Trieb der 1 Hemmung 120 Umdrehungen stündlich. Gesetzt aber, das Minutenrad habe 84, das Zwischenrad ebensoviel Zähne und , zwei 7er Triebe, so würde das Gangtrieb per Minute 144 Drehungen machen. In diesem Fall hätte das Hemmungsrad statt 45 nur 37 Zähne und statt 30 nur 25. Letztere könnte jeder Arbeiter leicht machen, nicht so gut aber solche mit 45 Zähnen. Diese Anordnung wäre aber auch in anderer Beziehung vor- [• theilhaft. Die Hemmungen mit Stiften von Brocot werden immer; allgemeiner wegen ihrer köstlichen Eigenschaften, aber lassen ; zu wünschen übrig, wenn die Hemmungsräder allzuviel oder allzuwenig Zähne haben. Bei einer Begrenzung von 25 bis 37 Zähnen für das Hemmungsrad würde man die Extreme von 45 oder mehr oder weniger Zähnen vermeiden. Der selige Henri Robert wollte, wenn ich nicht irre, für alle Pendellängen nur eine Hemmung rathen und nur die Zahl der Zähne des Zwischenrades verändern. Das war vielleicht zu radikal, aber der Gedanke war richtig: Statt die Zahl der Zähne des Hemmungsrades von 30—45 frei zu lassen, schlug: er vor, dem Zwischenrad 70—84 Zähne zu geben. Zur Verwirklichung solcher Reformen müsste ein enges 1 Bündnis zwischen den Fabrikanten von gewöhnlichen Pariser Pendulen bestehen. (Von A. Redier in Revue chronometrigue.) j Allgemeiniiütziges aus dein Gebiete des Patentwesens. XIV. Nichtigkeitserklärung' der Patente. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent - Anwalt in Plagwitz- Leipzig. Die Rechtsbeständigkeit eines Patentes kann auch dann noch an- f gefochten werden, wenn während der achtwöchentlichen öffentlichen Aus- f legefrist kein Einspruch erhoben worden und demzufolge von Seiten des: kaiserlichen Patentamtes die definitive Ertheilung des Patentes beschlossen wurde. Sobald die Ertheilung eines Patentes öffentlich bekannt gegeben ist, kann dasselbe auf dem Wege des Niclitigkeitsverfahrens angefochten werden.' Das Einspruchsverfahren, welches die Ertheilung eines Patentes verhindern t und die Versagung desselben zur Folge haben kann, unterscheidet sich wesentlich vom Nichtigkeitsverfahren. Beim Einspruchsverfahren ist nur das Urtheil des kaiserlichen Patentamtes maassgebend, während in Nichtig- r keitsprozessen das Reichsgericht als letzte Instanz urtheilt. Aus diesem Grunde ist der Einspruchsprozess viel schneller durchzuführen, als die end- i gültige Nichtigkeitserklärung eines Patentes. Das Einspruchsverfahren dauert 8—12 Wochen, während ein Nichtigkeitsprozess 12—18 Monate in Anspruch nimmt. Falls aus dem Beweismaterial des Klägers und der Entgegnung des Beklagten die allgemeine Sachlage noch nicht genügend erhellt, wird für beide Parteien zugleich ein mündlicher Verhandlungstermin anberaumt, in i welchem die endgültige Klarstellung der Sachlage erfolgt und die Ent scheidung des kaiserlichen Patentamtes ausgesprochen wird. Ungefähr vier Wochen nach dem mündlichen Termin im Patentamt wird von letzterem: den beiden Parteien das Protokoll der Verhandlung übersandt und läuft vom Tage der Zustellung dieses Schriftstückes die sechswöchentliche Be- ./ rufungsfrist an das Reichsgericht, welches, falls die Berufung erfolgt, von neuem die Prüfung der Sachlage anordnet und schliesslich das endgültige Urtheil fällt. Nichtigkeitsprozesse sind in ihren Begründungen und Beweisen sehr 1 verschiedenartig, weshalb die allgemeinen karakteristischen Eigenthümlich-, keiten am besten durch einige nachstehende Beispiele erläutert werden. Dem Mechaniker N. zu H. wurde auf eine Lehre zum Messen von ' geringen Dicken ein Patent ertheilt, welches vom Lehrer Sch. angefochten wurde, durch die bewiesene Behauptung, dass er bereits 1871 ein solches auf demselben Prinzip (die Anwendung des Keils zum Messen von kleinsten Dimensionen) beruhendes Instrument konstruirt habe, dasselbe sei als Mess keil in der „Zeitschrift für gesamte Naturwissenschaften“, später auch in „Poggendorfs Annalen“ beschrieben worden. Diesem Thatbestande gemäs wurde auf Nichtigkeit des N.’schen Patentes entschieden, worauf N. Einspruch erhob und denselben damit
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