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Die Elbaue
- Bandzählung
- 3.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 2296
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-192600002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19260000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14, Juli 1926
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 3.1926 -
- AusgabeNr. 1, Januar 1926 1
- AusgabeNr. 2, Januar 1926 5
- AusgabeNr. 3, Februar 1926 9
- AusgabeNr. 4, Februar 1926 13
- AusgabeNr. 5, März 1926 17
- AusgabeNr. 6, März 1926 21
- AusgabeNr. 7, April 1926 25
- AusgabeNr. 8, April 1926 29
- AusgabeNr. 9, Mai 1926 33
- AusgabeNr. 10, Mai 1926 37
- AusgabeNr. 11, Juni 1926 41
- AusgabeNr. 12, Juni 1926 45
- AusgabeNr. 13, Juli 1926 49
- AusgabeNr. 14, Juli 1926 53
- AusgabeNr. 15, August 1926 57
- AusgabeNr. 16, August 1926 61
- AusgabeNr. 17, August 1926 65
- AusgabeNr. 18, September 1926 69
- AusgabeNr. 19, September 1926 73
- AusgabeNr. 20, Oktober 1926 77
- AusgabeNr. 21, Oktober 1926 81
- AusgabeNr. 22, November 1926 85
- AusgabeNr. 23, November 1926 89
- AusgabeNr. 24, Dezember 1926 93
- AusgabeNr. 25, Dezember 1926 97
- BandBand 3.1926 -
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
- Links
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Vie Slbaue Blatter für Zachfische heimattunde .Fi« Li»«»«- «richt«»» Uttzg««, Mr »I« v«zl«h«r d«, „S«nerai.»»zel,«r" «ofttnfrtt. ß<mpt,»IchSft,g«ll«: »»tzsch«^r«da, »0»«rh,Mr-be I, z«ri»Ipr«cher Ur. ». / »chriftirit«- ». »chr,»», XS,kd«»dr,»a.IUmnL«r<. Nr. 14. 3. Jahrgang. Seilage zum »General-Knzeiger" Juli 1926. vm. Der Gasthof zu Aitzschewi-. Kund vierhundert Jahre alt sind bie äl- gien Urkunden Les Dorfes Zitzschewig, in t/nen der Kretzschmar, der Gastwirt des selben und der Gastbof selbst erwähnt werden. Schon am 1. Januar 1925 bätte das Dorf das 400 jährige Bestehen seines Gasthofes bezw. den Jahrestag seiner ersten schrift lichen Erwähnung feiern können, und da es diesen Termin verpaßt hat, ist am 25. De zember 1S2S Gelegenheit, das Versäumte mit vollem Rechte nachzuholen. Die erste Ur kunde betrifft nicht den Gastbof selbst, son- Horn nur dessen damaligen Besitzer, der darin einen Zinsverkauf bestätigt. Wir erfahren durch dieses Schriftstück, daß der älteste be kannte Zitzschewjger Schenkwirt dec ehedem weitverbreiteten Familie der Möge! an- gebört hat, die besonders im Westen, eben in Zitzschewig und in Naundorf ansässig war. Die zweite Urkunde, die von 1529 ver dankt ihren Ursprung dem soliden Durste unsrer Altvordern, oder richtiger gesagt, des sen Befriedigung. Zwar war Zitzschewig von altersber ein Weindorf, dessen Wein fast ebenso bekannt war wie der Kötzschenbrodas, aber trotzdem huldigten die biederen Wein bauern von anno dazumal in kräftigen Li- bationen mehr und lieber dem Gambrinus als dem Bacchus. Und wenn auch beute gern behauptet wird, baß der Wein das Na- tionalsetränk der Deutschen früherer Zeit gewesen sei, so beweisen doch bie öfteren Streitigkeiten um bas Bier, seine Erzeugung und seinen Verbrauch, daß dasselbe weit volkstümlicher zu allen Zeiten gewesen ist, als es der Wein je war. Und weil dies der Fall war, wurde der Befriedigung dieses urdeutschen Bedürfnisses nach einem guten Trunk Bier von den Be hörden die größte Aufmerksamkeit g-wibmet, zumal von den Städten, die mit dem Rechte des Bierbanues, der Biermcile, von der im Verlaufe dieser Plauderei schon öfters die Rede war, begnadet waren. Dieses Recht des alleinigen Verschenkens seines Gebräus innerhalb einer Meile rund vm die Stadt besaß seit der Beleihung durch Herzog Albrecht dem Beherzten im Jahre 1463 auch Lie gute Stadt Dresden, und des- Mlößnitzer Gaststätten. Kulturhistorische Plauderei von A. Schruth. sen Rat wachte mit besonderer Au'merksam- keit un' Peinlichkeit darüber, daß ihm das selbe innerhalb Ser Bannmeile nickt im ge ringsten geschmälert und beeinträchtigt werde. Oft genug stiegen die bochedlen Ratsherren selbst auf das Streitrob, um an der Stütze ihrer reisigen Stadtkneckte gegen Lie Bier- frevler auf den Dörfern zu Felde »u ziehen. Ebensooft aber wehrten sich die Bauern gegen diesen Terror der Stadt und lehnten sich mit Gewalt dagegen auf, daß ihnen die Stadtberren ihr Menschenrecht, ihren Durst nach ihrem Belieben zu löschen, verkümmern wollten. Ja, sie zerschlugen lieber die Fäs ser und ließen bas eble Naß bavonlaufen, ehe sie bas Bier, das sie wider die Vor schrift statt aus Dresden vielleicht aus Haun (Großenhain), Riesa oder Freiberg mit vieler Mühe berangeschafft batten, den Städtern überlieferten. Wir wissen nun zwar nicht, ob fick auch Lie guten Zitzschewiger des Neiormations- zeitalrers so unbotmäßig gezeigt baben wie andere Dörfer um Dresden. Es ist dies auch kaum anzunebmen. War doch der Rat der Stadt Dresden, feit er zu Anfang des 14. Jahrhunderts seine.. Bürgern Nickel und Tietze Kundige ihr Lebn über das Dors ab- ackauit hatte. Erb- und Gerichtsherr über einen großen Teil desselben. Unb den 3itz- schewigern stand noch die Pön vo» 1479 in gutem Gedächtnis, die über sie von rats- wegen verhängt worden war, weil sie gegen die Befehle desselben „ungehorsam gewest und der stat mit Fure czu bie nuwe bad stoben nit hellfen wölben." Zwar lag Zitzschewig außerhalb der Bier bannmeile unb auf diesen Umstand vochre wieder bie gute Stadt Meißen und bean spruchte auch für sich LaS Reckt, den Durst der Zitzschewiger mit ihrem Biers zu stillen. Sie glaubte sich umsomehr dazu befugt, als ock der andere Teil des Torfes dem Bischof von Meißen von alters der untielan war. Tie Zitzschewiger wieder versteiften ück ebenso wie bie Serkowitzer auf ihr altes, in den Dorfrügen keftgelegtes Recht der ei genen Brauerei, das ihnen ia auch nicht ge schmälert werden sollte, und ganz besonders darauf, daß der Kretzschmar das Recht habe. (Nachdr. »erb.j „und frev ist, Bier zu holen czu Dresden. Meißen und Hayn und czu schenken". — Jedenfalls lagen Lie Dinge in Zitzschewig in Len 20er Jahren des 16. Jahrhundert« so. daß weder Dresden noch Meißen aus sein vermeintliches Reckt im Zitzschewlsel Krevscham neben dem Eizengebräu desselben auch ihr Bier verschenken zu lassen, verzich ten wollte, und so müßte denn der Landes herr, der Herzog zu Sachsen, Georg Ler Bär tige, als Schiedsrichter angerufen werden. Gleich einem zweiten Salomo entschied der Herzog dabin, daß weder Dresden noch Mei ßen das Reckt Ler Bierlieferung nach Zitz- schewig erhalten solle, daß vielmehr Ler Kretzschmar daselbst befugt sei, jährlich 50 Tckeffel Gerste in seiner eigenen Planar zu verbrauen, im übrigen aber „Mach, habe, Frevbergisch Bier zu schenken» von Tonatv biß usf Michaelis." (7. August bis 29. Sep tember). Die alten Zitzschewiger waren also Len größten Teil des Jahres auf das G^räu ihres eigenen Kretzschmars angewiesen, kann, ten sich aber zur Zeit des Erntefestes an dem damals berühmten unb beliebten Freiberger Biere erlaben. Diese Entscheidung Georg Les Bärtigen ist dann auch in die Gemeinb-rügen von Zitzschewig ausgenommen worden, die dem alten Handelsbuch von 1555 vorgesetzt sind. Es sind dies nebenbei bemerkt, Lie einzigen Rügen eines LöbnitzLorfes. Lie ich noch im Lriginal erbalten baben. Diese Rügen sprechen aber necen anderen Dorfonzelegenbeiten nicht nur von Len Rech ten des Kretzschmars, sondern das Dor» bie Altgemeinde legt darin auch Lie Pflich ten fest, die Ler Schankwirt den Bauer» ge genüber zu erfüllen hatte. Die wichiigste diesbezügliche Bestimmung dieses alten Dorf- gesetzes regelt den Biervreis und besagt, daß der Wirt verpflichtet sei, von seinem eizenen Gebräu den Bauern „evne Kanne zu geben umb zween Heier." Weiter verwahrten sich Lie Bauern in den Rügen dagegen, daß der Kretzschmar etwa ihnen ihr altes Recht Les Weinschankes verkümmern möchte und be stimmten in dem alten OrlSgesetz „zum neun ten: So evnen Nachbar Wepn weckst in de nen Gebürgen, den magk er verkousfen ru
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