Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 22.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191905220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190522
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190522
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-22
- Monat1919-05
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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Donnerstag den 22. Mai 1818 78. Jahrgang find sp orte den Korps Landerlebensmittetamt. rnu und In Gel Flöha, am 20. und B«,ng-mark«ü «erden nur Freitag vormittag« von Di« Ortskoblenstelle lat ISIS. EN 21 ««»gab- neuer Rährmittelkarten ««»Kunden. ierium angeorvneten Einschaltung der lährmtttel-erteilung und der v»m hi» Laupthändl« und Biel für da« von den Truppen selb! wiederum gleichzeitig mit der regel- zur Verteilung. ste, in denen die Saurhalte in dm .. . Die G mit dem 27.? verkauf nicht der jNeugegründeten Kleinhandel» derN^hrmittelverteilüng und in Verbindung damit^ie Äüktt8ung^neuer Kundenlisten ^ür den Bezug von Nährmitteln notwendig. Hierzu wird das Folgende angeordnet: mässe «r. 8 gegen Kohlenkarte abgegebm. rankenberg mäßigen Wochenfl, Die Abgabe In der Woche vom 1S. bi« 2k. Mai d». 2». werden für Personen über 6 Jahre 150 «ramm und für Kinder unter «Jahre 75 Gram« Fleisch bezw. Wurstware« sichergettelst. ,ach dem Stand» Gemeindebehörde In die Lau Zeitraum (Reihe 12) «lischt Kethe 12 Zuck« im Klein« Ke» ISISLb gelten die Zuckerkarten und Bezugskarten der Reihe 13, die ank die ^?2^om ?b- Mat bi« 8. September 1919 lauten. Die neuen Karten lind diesmal auf Waff«- kÄ^vavler (Rankensireifen) gedruckt, so daß Fälschungen und Nachdrucke ohne weitere« Vie Bestimmungen dieser vekannrmachun «ber»dork mit Rücklicht auf die iu nächster Z darf nach Chemnitz leine Verwendung. Für Ebersdorf verbleibt es gegebenenfalls auch noch über den 15. Juni hinaus bei der gegenwärtigen Regelung. Flöha, am 20. Mai 1S1S. Der Kovtnumalverband. Brennbott-Berkauf - findet morgen Donnerstag nur nachmittag» von V.2 bi» 5 Ahr statt. Frankenberg, dm 21. Mai ISIS. Dievrt-kohlenstelle. figen Kommunalverbande beschlossenen Heranziehung au« organisationen zu der Nährmmelverteilung macht sich eine Städtischer Arbeitsnachweis Krankenberg. Tchloßftraße Nr. IS. Kostenlose Vermittelung für Arbeitgeber und Artettneb»«. Geschäftszeit: 8 bi» 12 Uhr vormittag«. finden auf die Einwohner der Gemeind« t bevorstehende Siuverteibung von Ebers« schärferen Kontrolle dringend erforderlich. Äu« dem gleichen Grunde dürfen Zuckerkarten (nicht Bezua-karlen und Ergün,ungskartm) der Reihe 13 nur bis zum 20. Juni 1S1S beliefert werden, da spät« nur noch Ergänzungskarten zur Ausgabe gelangm. _ _ . Die im Laufe de» B«sorgungszeitraum« ausgegebmen Zuckerbezugskarten (für gewubliche Zwecke) und Ergänzungszuckukartm der Reihe 13 lind fortlaufend nach Eingang, spätestens aber 1t Tage nach Empfang an die Lieferanten weiterzugeben. . . Das Ministerium behält sich vor, gegen säumige Einlief«« mit geeigneten Maßnahmen vorzugehen. . - , Erneut wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Zuckerkarten mit Ramen, Wohnort des Inhaber» und mit dem Stempel de» Kleinhändler» zu versehen sind. Karten, die diesen Er- fordernisten nicht entsprechen, dürfen nicht angenommen werden. Die Zuck«n«ieilirngsftelle wird künftig d«arlige Karim nicht mehr einlösen. Jede Einsendung von Kartm hat unt« »Einschreiben* oder mittelst Wertpakete» zu er folgen. Bei Nichtbeachtung dies« Bestimmung wird im Falle de» Verluste« kein Erfatz geleistet. Durchlochte Kartm gelten al« entwertet und dürfen nicht mehr beliefert werdm. Ergänzungekarten ohne Zeit« und Reibenanaal» und ohne dm Stempel de« ausgebmden Kommunalverbande« od« der sonstigen Ausgabestelle find ungültig. Die Annahme solch« Kartm ist unzulässig und strafbar. Dresden, am 17. Mai 1S1S. Wirtschaft»minist«lu«. Landeslebensmittelamt. Do»»«r»t«g den 22. b». Mt». an die Bewohn« d« 1. Bezirke» Rr. 401 bi» S50 bet Kerber. gegen 1. Abschnitt für Mai d« Landessperrkarte. — Die Au»«ei»kart« ist vorzulegen. Franksnbarg. dm 21. Mai 1919. — Die stcheraeftcllte Meng« besteht etwa zur Hälfte au» Frischfleisch, zur Hälfte au» Konseroenfleisch und Konservenwurst. D« Preis für 1 Konservenfletsch bezw. servenfleisches ist ein I 2. In 3 4 Absatz 2 Satz 1 find das Komma und die Worte Bedarfsstellen im Rahmen ihres Aufschrift: Militärbezugsschei " S. In 8 S find die W fund frische» Rindfleisch wird auf 2,45 Mark und d« Preis für 1 i onseromwurft aus 4,40 Mark festgesetzt. Zur Empfangnahme de» Sß mitzubringen. - lat 1919. Der Vorsitzende de» Kommunalverbander. jWti- 11- Brikett-Verlais ass Rr. 3 -er WtMi-kack könnend 24.'"!? »^rk^^ Eckhardt, Kämpf« und «leb«». 8 bl» 10 Uhr an 8. Bezkrk »uliefern. Da tm Laufe des Versorgung» kartm nicht mehr ausaegeben w«dm, ist Berkouf von Mnvnorine bei sämtlichen Händlern Freitag den 2S. d». Mt». auf Lebe«»mitt«lmarke «r. 47 je 150 Gramm zum Preise von 2.20 Mark für da» Pfund. Stabtrat Frankenberg, dm 21. Mai I9IS. sir ----- - ou »um Lu. Mevruar ivi»/ von ^019 an ihre Ltef«antm ein,«senden. Sollten trotz diel« Verordnung irrtümlich«- LÄ5.Z""«'°uswei e d« Reihe 12 fich nach tn dm Händen ch« Händl« befindm, so find Ne »»vorzüglich auf dem üblichen Wege d« Zuck«vuteilüna«wlle für Sachsen zuzufübren. e noch bet dm Ländlern befindlichen Bezugakarten und Ergänzungekarten d« Reihe 12 eften» bi» IU den nachstehend angegebenen T«minm abzuliefern, und zwar: Utens der Kleinhändler an die Zwischengroßbändl« bl» zum 20. Juni 1919, seitens der Zwischengroßhändl« an die Zuckerver- tetlungsstelle ongehörenden Großhändl« .... bl» zum 25. Juni 1919, lotens der Großhändl« an die Zuckerverteilungsstelle bis zum 30. Juni 1919. 3n de» Siri»«« Terminen find die von dm ' """ ,-au-weise an die aenanntm Stellen ab " ' >m Kommunalv«bänden Normal-Zuck« Die Inhaber und Letter der für die Belieferung der RSHnuittelkarten in Betracht kommenden Geschäft« haben die sich zur Belieferung durch ihre Geschäfte anmeldenden Kunden in eine Kundenltst« einzutraaen und diese Kundenliste, zu der ihnen Vordrucke durch die Ge meindebehörden zugehen werden, tn doppelten Stücken gleichzeitig mit de« zu se 50 Stück ge bündelten und nach der verschiedenen Farbe ber Abschnitte geordneten Anmeldeabschntttmr ch an die Gemeindebehörde de. Orte», wo sich da» Geschäft befindet, spätestens bis zum 29. Mai d». I»., einzureichen. Der Kommunalverband wird dann im Einvernehmen mit der Großeinkaufsgesellschast Deutscher Konsumvereine und den neugegründeten Kleinhandelsorganisationen wegen Belieferung der Geschäfte mit Nährmitteln da» Notwendige in die Wege leiten. « SO. Die Verfolgung von Kranken mit Zusatznährmittelkarten und die Belieferung von Gast- und Schankwirtschaften mit Nährmitteln wird vom 15. Juni ds. Js. an ebenfalls in anderer Weise geregelt werden. Insoweit ergeht an die Gemeindebehörden besondere Anweisung. Ausfüllung «0« Haushaltuugslisten zwecks Durchfüh- d« Bekanntmachung des Wirtfchaftsministerioms andeslebeusmtttelamt — vom 8. Mai 1818 iiver Berkaufspreise für ausländisches Mehl und PSkelfchweiuefleifch. , Bon einem noch festzusetzendm Zeitpunkte ab erfolgt die Abgabe de» ausländischen Mehle» vom 21. Mai1919 au-zufüllen und spätestens bis zum 27. Mai 1919 an die Die Bekanntmachung üb« den Berkehr mit Schlachtvieh vom 1. Februar 1919 (Nr. 32 der „Sächsischen Staatszeitung") wird wie folgt abgeändert: " 3 ist Absatz 2 zu streichen. ' " - -- „desgleichen die militärischen > zulässigen Fleischbedarfer solche mit gelbem Längrband und du zu streichen. _. -.. „ _ „und soweit es fich nicht um Schlachtvieh handelt, das ein in einem anderen Kommunalverband ansässig« Truppenschlacht« zulässigerweise auf Mili'ärbezugr- schein erworben hat* zu streichen. 4. 8 8 Absatz 3 «hält folgende Fällung: „Für Trupoenschlächt« übermittelt 0« Borstand de« Viel verteilungsvellen die erforderliche Anzahl von Anweisungen au! vateilungsstellen und von Schlachtgenehmigungsschetnen l". gehaltene Vieh. Die Anweisungen gelten al« Schlachtgenehmiz Dresden, am 19. Mai 1919. Wirtfchast-minift« Die Aufstellung vou Vermögensverzeichuiffeu detresfeud Unt« Bezugnahme auf die kürzlich ulastene öffentliche Aufforderuna der Besttzsteuerämt« zur Aufstellung von Bermögensvuzttchnsssen wird zur Vermeidung von Mißverständnissen noch mal- darauf htngewiesen, daß in den Vermvgensmrzeichnillen da« Damögen nach dem Stande vom 81. D«zemb«r 1918 anzugeben ist. Die Aufstellung du Verzetchnisse ist bi» zum 31. Mai 1919 zu^bewtttai. Mai 1919. Fiuanzminist«iu«. iv. Abteilung. kolt^ .. ^ur °r^t WaNerreichen versehenen Karten find gültig. Die Annaowe ^^Er^Kartm kann den Ausschluß vom Zuckerhandel wegen Unzuverlässigkeit und Bestrafung , ^.^Die Bezügsausweise du Reibe 12 waren laut Bekanntmachung vom 10. Februar 1919 »menge, amerikanische» Schwei -.folgt durch diejenigen Fleisch Kundenltften eingetragen find. Fleischsslbftvusorg« und Gastwirtschaften find von d« Zuteilung ausgeschlossen. Personen üb« 6 Jahr« «halten Pfund und Kind« unt« 6 Jahre Pfund. Die Abgabe «folgt auf di« gleichen Fleischmarken, gegen die tn dies« Woche die Wochen- flrischmenge entnommen wird. Diejenigen Personen, di« ihr« Mahlzeiten ausschließlich in Gastwirtschaften einnehmen und dah« tn keiner Fleischerkundenliste eingetragen find, haben sich bei du Gemeindebehörde ihre« Wohnort« eine Bescheinigung ausstellen zu lallen und gegen d«en Abgabe bei einem Fleisch« da» Fleisch zu entnehmen. Die Fleisch« haben die Bescheinigungen mit den Fleischmarken an die hiesige Fleischzentrale abzuliefern. Der Preis beträgt auch diese» Mal noch durchgängig 0,10 M. für 1 Pfund. Flöha, am 20. Mat 1919. Der Vorsitzen»« d«, Kommunalo«b»nd«. In den nächsten Tagen werden durch die Gemeindebehörden an altz nach den seitherigen Vorschriften schon mit Nährmitteln zu versorgende Personen neu« mit Anmeldeabschnttten ver seh«»« Rährmttt«lkart«n zur Ausgabe gelangen. Nur diese neuen Nährmittelkarten berechtigen vom 15. Juni -s. I». ab noch zum Bezüge »0» Dä^r NM^ittellarten verlieren mit dem 14. Juni ds. Is. ihre Gültigkeit und lind gelegentlich der letzten Nährmittelvert lung, die auf diese Karten in der Woche vom 8. bis 14. Juni stattfinden wird, nach noch zu erlassender näherer Anordnung einzuziehen. 3 3. Gegen die neuen Nährmittelkarten ist der Bezug von Nährmitteln iu jede« fich «tt d«r Abaab« von RSHrmltteln befasieuden Kftinhandel-«Ichäfte od« in jeder Konsumverein»- verkauft stelle, gleichviel in welch« Gemeinde die Geschäfte liegen, zulässig. Die Bindung d« verbrauch« an «tn« v«rkanf»stell« am Wohnort d« verbrauch«« fällt alfo «tt dem 15. Juni d». Js. weg. 8 4. Die Anmelduna zum Nährmlttelbezua« zunächst für die Wochen vom 15. Juni bis 12. Juli ds. 2s. hat mittelst des AnmeldeaGchnmes 4. in der Zeit vom 20. bi« 27. Mai d«. 2s. in dem Geschäfte, bei dem der Einkauf der Nährmittel in dem obengenannten Zeiträume bewirft werden soll, zu erfolgen. / R»r RS hrm ittelkart« n, di« zur Belieferung fristgemäß ana«m«ldet worden find, könn«« tu den tu» ersten Absatz dtese» Paragraphen genannte« Woch«n »tt Nährmitteln beliefert ««den. Wegen der Nachmeldung von in diesem Zeiträume neu zuziehenden od« sonst in Zugang kommenden Personen ergeht besondere Anweisung an die Gemeindebehörden. altungsltften find alle zum Haushalte gehörigen Personen aufzunehmen, auch wenn fie zur Staatseinkommensteu« nicht befand«» eingelch»V, find. Die Haus-aftungsvorftände find verpflichtet, die Steuerklasse, zu der ste und die zu ihrem Lausbalte gehörigen Personen für da- laufende 2ahr zur Staatseinkommensteu« eingeschätzt für dieses Jahr noch nicht «halten bah hat die Ein- fchätzuna zur Staatseinkommensteu« .für da- vorige Jahr zu Grunde zu leg«r. Personen, die Jab?«ZnLmen üb« 100^ Mark genügt die Angabe „üb« iFoOO Mark«. Die Nachprüftmg der Angaben gegenüb« Personen, die eine Prei-vergünmgung bean- spruchm. blttbt Vorbehalten. ^„ggxMllte und ordnungsgemäß untttschriebene Saushaltungslille nicht «WFÄLVg^ Erledigung dies« Ausstände angenomm«^ daß ste ü^r Person seit der letzten Einschätzung zur Staatsein- . ^»d btt^ner verwrgungso«^ Einkommen eingetreten, so stobt sowohl dies« Person, kommensteuer wesentliche V« H Veränderung bei dem Bezüge d« auf Grund d« fn ^ä uWAift «wA neu einrusührenden Ginfuhr-Zusatz Karten gell«nd^u Echen.^ eine and«« Klass, der Bezug-berechtigten hat keine rückwirkende Kraft. Flöha, d«n 20. Mai «»«munalvrrband d« «mtsbauptmarmschaft Flöha.
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