Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 18.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190918
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-18
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HrankenberKr Tageblatt Anzeiger Septemter 1919 78. 3«hrg»ll, Donnerstag »es 1 81« »ffellarte brauchen, haben die «eiteren Nr. 11 2. Der Preis sür 1 Psund Konfervenfleisch-wird auf 4.70 Mark ieftgesetzt. Flöha, den 16. Septems 1919. Ler VaesitendaH« Kmmm»n« Verteilung v, nmeriEnniMem GchweinefteiM für Kinder, die bis zum 1S. September 1919 da« 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, be- sttmmtm Landeskartoffelkarte,! ist bei der Ausgabe der Ablchnitte 0 und 0' abzutrennsn. Dm,. AM«» und GomuKtztS diefer^Wochr gtt-naen, wieWu« ML«M mit der r^elmWaen KommunalverbLnden wird anhetmgegebm, sowett möglich, au« ihren eigenen BWMdin LleMt-' ^Wochmfleffchmmae, für Personen über 6 Jahre ISS Gräimn UM für KAHs unt« « Jahre brauch« auf deren Antrag zentnerweise zu bestes«». «2 Gramm amerikanische« «chrsMefletzch gegen BezUkMuoweiy Vll zur Vsteiluno. Die Landeskartoffelkarten sind vor der Ausgabe mit dem Namen der ausgeb enden Gr- Die Gem^ndebehordm «ollen die Be-ugsansWäse VH umgehend an die Bezugsberechtigten melnde auf jedemLm:n«ablchnttt abzuftempeln, 'soweit die Gemeindenamen nicht bereits auf- aushändtgm tzssm. . .. . . , druckt find. Die Freizügigkeit dies« Landrskarloffslkartm darf durch keiNttlei Ausfuhrverbot« Der Bakauf des Fleilche»hat ind« bisherigen ME HU «folgen. Ds KleinvttkuMprebe od« andere Beschränkungen irgendwelcher Art leitens der Kommunalo«bände od« d« Gemeinden sür da« Fleisch^wird auf 4U«rtkür da» Psund settachcht. Die Weischer haben die Bezugs- beschränkt ««den. Ueb« etwaige Beitef«ung d« num«t«tm Abschnitte am oberen Rande d« ausweile Vil Montag den 22. d». Mts. andie Zentralstelle fürFieilchverssrguna ab»ull«k«u und Karte bleibt «eit«e Bestimmung Vorbehalten. dabei einen etwa übrig gebliebenen Befiand an MAsch zu melden. „ Es haben zu reichen Erwachsen« mit dem Zuwiderhandlungen ««den mit Gefängnis bi» ,ü einem Jahre od« mit Geldstrafe bis im sscher haben die Bezugs- zu 10 Der Vorsitzende des Kommunalverbanbes. Smtshauptmann Dr. Jlberg. Frankenberg, den 17. September 1V1S. und Bethmann-Hollweg ist es 1914 mißlungen. Es ist nicht richtig. Es sicherte uns die russische wohlwollende zu verkennen, daß sich Kaiser Wilhelm ll. sür die Gestaltung tät sür den Fall, daß Deutschland von Frank, der deutschen Politik'mehr auf das Gewicht seiner persön- griffen würde. Das ist der springende Punkt, de lichen Beziehungen zu fremden Souveränen verlassen hat, uns einem neuen Waffengang mit dem westlich«! wie auf praktische, feststehende und für Deutschland nützliche im Reiche entgegensetzen. Dafür gestand Deutsch! Abmachungen, obwohl « an dem Verhältnis zu seinem Onkel, land Wahrnehmung seiner Interessen bezüglich de, König Eduard von Engländ, einen Beweis dafür hatte, Konstantinopels und der Meeresenge zu. Zu lener land Ruß- baß fürstliche Verwandtschaft noch lange nicht mit politischer AnteressengemeiNschast gleichbedeutend zui sein braucht. , Staats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg a. — Druck und Verlag: E. G. Robbers in Frankenberg i. Sa. land Wahrnehmung seiner Interessen bezüglich des Balkans, Zu jener Zeit war melnde aus jedemLenmerabIchnitt ab- druckt find. Die Freizügigkeit dies« Landrskarloffslkartm darf durch od« andere Beschränkungen irgendwelcher Art seitens d« Kommunaloavc_.„ beschränkt ««den. Ueb« etwaige Belteferung d« numerterten Abschnitte am ob«en Rande d« Karte bleibt «eitere Bestimmung vorbehalten. 2. A.: aez. Bohl», Bors. bestem worden. « Flöha.dm 15. Septemb« 1919. Al, ständig« GteUoeetret« de, untazeichveten vorfitzenden d« veriicherungsantt« bet der «mtshauptmmmschast Flöh« ist bis aus «eite«» Rechtsanwalt Dr. Aürr-el und restlose Abli«s«ung d« Kartoffeln zwecks Erfüllung d« Lleferauflage» mßbeztrken nachdrücklich durchgesührt wttden. Die Bedarssvabande habm u ihnen zugewiesenen sächsischen llebsschußbezirkm in Vttbtndung zu letzen mdm, die bei d« Feststellung, Ausbringung und Abnahme» sowie ffeloorräte von Anlang an mitzuwtrkm habm. , von d« ihnen von der Landeskartoffelftelle auf«legten ! mindestens biszum 20. Oktober 1919 35 v. H. bi» zum 15. Novemb« 1919 und, soweit die Witterung dann noch Verladungen zuläßt, bi« zum 15. Dezember Amtsblatt für die Amtshau-tmannschaft Flöha, Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg ver 2wei Mme« Wstg Zur deutschen auswärtigen Politik vor dem Kriege sind in den letzten Tagen zwei sehr bemerkenswerte' Verüffent- lichungen erfolgt. Es sind das Bismarcks Rückversicherungs- Vertrag mit Rußland aus dem Jahre 1867 und Verband- lungen zwischen den, deutschen Kaiser und dem russischen Zaren im Jahre 1904 angesichts des russisch-japanischen Krie ges. Der von dem Reichskanzler Graf Caprivi au^ehobene Rückversicherungsvertrag kennzeichnet das Ziel all« Bismarck- jchen Politik, Deutschland gegen einen Zwei-Fronten-Krieg Zuwiderhandlungen ««den mit 009 Mark bestraft. Flöha, den 16. Septemb« 1919. Oeffentliche Sitzung des Arbeiterrates Freitag den 1S. September abends V»8 Uhr im Zeichenfaal der Realschule Zu diel« Sitzung ««den die Arbettaausschüfir von Frankenb«« und Gunnasdorf ein- geladen. Erscheinen all« ist dringend notwendig. Tagesordnung: Freimachung von Arbeitsstellen. «Mchetm an jede« Wochentag -b«ad» sür den folgenden Lag. »er «ezussprett betrügt vlrrlett. 4.»v Mk., monatl. l^o Mk. (Träger, lohn besonder«). Mnz«lverkans»pr«iS für die Nummer 10 4. werde« In nnserer Geschäftsstelle, do» de» Boten und Nu«- gabestellen In Stadt und Land, sowie von allen Postanstalteu Deutschland» und Österreich? angenommen. — PostscheckkoMo« 8-iPjig 88LV1. «««,sprech« SI. Leiegrammer rageblatt Frankentergsachsen. Im Hinblick auf die bevorstehende Verlegung ve» Rechnungsjahr« für den Staatrha balt de, Freistaates Sachsen aus die Zelt vom 1. April des einen bi« ,um 31. März de« folaenden Jahre» find d'e Boxb«ett»ng,arbeiten für die «Schltjährig« Einschätzung zur Sink»»n»«p und Ergänzungssteuer bi» auf «eitere» eivzuitell«». Die» gilt insbesondere hinsichtlich du Ausstellung und Ausfüllung d« Lausliften, d« Aufforderung zur Abgabe der Lohn- und Ge- dvltsnachweisungen, d« Behändigung d« Deklarationrausford«ungm und d« Einreichung d« Deklarationen zu den Siantesteu«». Dresden, am 13. Septemb« 1919. Finanzministerium, iv. Abteilung. ' Der Rückversicherungsvertrag ist vielfach angefocht-n wor den, es ist auch zweifelhaft, ob es gelungen wäre, ihn bi» in die Gegenwart zu verlängern, aber sein Prinzip wm richtig. Es sichert« uns die russische wohlwollende Neutrali tät für den Fall, daß Deutschland von Frankreich ange griffen würde. Das ist der springende Punkt, denn er ließ uns einem neuen Waffengang mit dem westlichen Nachbar flutlittm in NmsmUsiM «i «iM mm Vass« > zu der am Srntedmikfest erfolgende» -Verteilung von Stiftung«,lasen und »elchmk« können Areitag de« iS. September ds. As. nachmittags von 2 bis V,S Mr im Erdaeschoß Schloßstraß« 12 bewirkt ««den. Frankenberg, am 16. Septemb« 1919. Der Stabtratr Pvsonen, die vom Bezug auf Landeskartoffelkarte keinen Gebrauch machen, können die einzelnen Zentnsabschnitte ihr« Landeskarioffelkarte gegen Wochenmarken ihre« Kommunal. o«bandes Umtauschen. E« soll zunächst tmm« nur eine Zenteneikarte auf einmal umaetauscht ««den, damit der Inhaber d« Landeskartoffelkarte die Möglichkeit behält, die übrigen Zentner- ablchnitte noch durch rentnerweisen Einkauf zu verwerten. Außerdem kann sich jedermann bi» zum 10. Novemb« 1919 unt« Rückgabe d« Lande», kartoffelkarte od« einzeln« Abschnitte an den Kommunalverband von diesem einen Bezugsschein aus di« gleiche Menge Kartoffeln «um Bezüge aus einem dem Kommunaloerbande zugewiesenen auß«sächfischm Lleserkreife ausstellen lasten. * 5. Der Preis für die Tonne Kartoffeln aus d« Ernt« des Jahre» 1919 beträgt, wenn die Lieferung nach dem 14. Septemb« 1919 «folgt, gemäß 8 4 Abs. 2 d« Verordnung de» Reichsminiftmum» vom 15. Juli 1919 (RGBl. S. 648) im Fretftaate Sachfen beim Ankauf durch den Kartoffelnzeug« 145 Mark. D« Preis für den Einkauf auf Landeskartoffelkarte unmittelbar beim Erzeug« beträgt 7 Mk. 50 Pfg. für den Zentner. Zu den m Absatz 1 und 2 genannten Preisen dürfen für jeden Zenten« bl» zum 30. No vemb« 1919 die Schnrlltglertsprämie von 59 Pfg. und die Anfubrprämie von 5 Pfg. für jede» angesangme Kilometer bt» »um Höchstbetrage von 25 Pfg., jedoch unt« Abrechnung de» ersten KuometU-H LLLadlt werden. , 6. Di« P«ise für den pfandweisen Klelnverkauk ««den durch die Kommunalverbände od« in deren Auftrag durch die Ortsbehörden festgesetzt. 7. Abstempelung der Frachtbriefe Um zu verhindern, daß unrechtmäßig, z. B. ohne Kartoffelmarken «worbene Kartoffeln versandt wadm, hat du Beilader den Frachibrtek nach Eintragung de» Gewicht« vom Kom- munalvvband od« d« vom Kommunalouband beauftragten Gemeindebehörde de« Orte«, au» dem die Kartoffeln stammen, abstempeln zu lasten. Die adftempelnde Behörde kann hi«bet Vor legung d« Angenommen« Kattoffelmarken oalangen. D« Verland aus einen nicht aus diese Weile abaeftempelten Frachtbrief ist unzulässig. 8 versand durch Selbstversorger Selbstversorger, die ihren Wohnsitz nicht am Orte ihre» landwirtschaftlichen Betriebe» haben, dürfen gleichfalls ihren zulässigen Kartoffeibedarf von 5 Ztr. für die Person nur auf einen in gleich« Weste abgestemprlten Frachtbriet »«senden. 9. Jede Veräußerung und feder Erwerb von Kartoffeln, der dielen Vorschriften nicht entspricht, insbesondere ohne Kartoffelmarken, ist streng vuboten. , In Gastwirtschaften, Volklüchm,*Ma1lm^^sunM^ dürfen Kartoffeln nur auf Gast- hauskattoffelmarkm abgegeben «udm. Die Erfassung und restlose muß von den Ueberschußbeztrken sich umgehend mit den ihnen — — — ....... . und dorthin Vertret« zu entsenden, die bei der Feststellung, Ausbringung und Abnahme, sowie bei d« Enteignung der Kartoffeloorräte von Anlang an mitzuwtrken haben. Die Ueberschuhverbände haben von da ihnen von i - - - - Lieferungsmenge mindesten» bi« zum 25. 252: 25 - .— — wettere 49 v. H. und, soweit die Witterung dann noch Verladungen zuläßt» bi« zum 15. Dezember 1919 die restlichen 2b v. H. an die »uzewtesenm Bedarssbezirke abzuliefern. 3. Landeskartoffelkarte Für die Versorgung ab 2. Novemb« 1919 werden durch die Kommunaloerbände Lande»- kartoffelkarten an sämtliche Ntchtlelbfto«lorg« ausgegeben. Die Kommunalverbände können die Ausgabe d« Landeskartoffelkarten von dem vomB«- brauch« zu «bringenden Nachweis abhängig machen, daß « üb« geeignete Aufbewahrung«-- räume zur Lagerung d« Zentnermengen verfügt. Solchen Pasanen, ote sich durch zu frühzeitigen Verbrauch ihr« Kartoffelvorräte al» un- zuverlässig «wiesen haben, können die Kommunaloerbände dle Ausqabe von Landeskartoffel- —.. karten »«weigern und sie entweder in Wochenvulorgung nehmen od« ihnen die Ablchnitte nur 2n d« Woche »o« 15. bi» 21 einzeln nacheinander ausbändigen und die Aushändigung de» nächsten Abschnittes davon ab- Frischfleisch bezw. Wurst und igü Gr hängig machen, daß der Verbraucher mit dem auf den letzten Abschnitt bezogenen Zentner au«- «halten die Hälftedtesa^Mengm. gekommen ist. Die Landeskartoffellarten habm 3 Zentner-Abschnitte. Davon ««den zunächst nur die Abschnitte 4 und v zur Belieferung freigegeben. Sie berechtigen »um zentnerwmm Einkauf vorr, Kattoffeln bet jedem Kartoffelerzeug« im ganzen Lande vom 24. Septemb« 1919 an. Bon den für Kinder, die bis zum 15. Septemb« 1919 da« 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, be- kartosselversorgunk im Wirtschaftsjahr ISISsM 1 Allgemein« Versorgung Bis »um 2. Novemb« 1919 findet die Kartoffelversorguna kn der bish«ia«t Weise auf Wochenkarten d« Kommunalverbünde statt. Mit Zustimmung d« Landeskartoffuftelle kann der Kommunalverband dielen Zeitpunkt verlängern. Die Ration wird vorläufig aus 7 Pfund kür Kopf und Woche festgesetzt. Kind«, die bi« zum 15. Septemb« 1919 da» 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, «hatten wöchentlich nur 5 Pfund. Zu diesen Grundrationen wird auf die Zeit vom 2. Novemb« 1919 bl» 14. Februar 1929 eine Zulage von 2 Pfund wöchentlich gewährt. ein Konflikt Rußlands mit Japan nicht zu ahnen, und es I ist deshalb fraglich, ob der Vertrag spät« unter allen Um- Bezugsansweise sür amerikanisches Fleisch ««den in der Leb«n»»ittelkarten-An»gab« lMartt 14) wie folgt ausgegeben. Donnerstag den 18.9.19. vormittags 8-12 Uhr für den 1. Bezirk , ...» nachmittag» 7,2—5 , ,, 2 , Frettag „ 19.9.19. vormittags 8-12 , , , 3. , » , nachmittags 7,2-5 , , .4. , Die Aurhändigung «folgt nur gegen Vorlegung d« Ausweiskarte. Fleischselbstverforg« und Gastwirtschaften find von d« Zuteilung de» Fleische« ausgeschlossen. Richtdankwürdiaes Rind- «nd Schweinefleisch UMS mittag» 7,5 Uhr ab an dle Bewohn« de» 3. Bezirke» Nr. 1951 bt» 1399. Es ««dm 125 Gram» auf dm Kopf abgegeben. — Ausweiskarte ist vorzulegen. , Berkaus von Birne» SW 2 bi» 7,6 Uhr an Minderbemittelte de« 4. Bezirke» gegen Vorlegung d« ««ist«« Lebensmittel karte. Auf einen Kopf entfällt 1 Pfund ,um Preise von 45 Pfg. Frankenberg, dm 17. Septemb« 1919. Lebrnsmtttei-Abtellnng des Stadtratm. auf Abschnitt bezogenen Ztr. bt» zum 19. Januar 1929, » » 1^ » » » , 28. März 1929, Kinder unter 4 Jichrm mit dem auf Abschnitt bezogenen Ztr. bis zum 24 Januar 1929» , „ » , , , , 15. Mat 1929. Sofern in einem Kommunaioabande die Versorgung auf Landeskattoffelkarte spät« al» am 2. Novemb« 1S19 beginnt, habm die daraus Ungedeckten Personen entsprechend läng« mit dm bezogenen Zentenem zu reichen. 4. WeLzengebSA (Brötchen) -etreffen- Die Herstellung von Wetzengebäck, (Brötchen) «trd von letzt ab wted« zugelafim. E« ist Leizenmehl in d« jetzigen Ausmahlung (bis aut «eit«« 94 Pro».) zu verwenden. Die Her- tellung de» Weizmaebäcks (Brötchm) darf nur Mittwochs und SonnabenS» stattfinden. Bei d« Bermuna de« Weizengebäcks dürfM keine,M» mehr als 728 Srmum Weizenmehl «mf 1 KUogramm Wetzengebäck v«»mdtt ««den. Die Brötchen dürfen nur in Form von Semmeln, und zwar sogenannter dreiteM««* ausgeschnitten« Semmel, h««stellt ««dm. Das Gewicht ein« dreiteiligen Brötchen« hat 225 Gra nm (nach Abkühltma d« Brötchen«) »u betragen. D« Preis sür ei« dreiteilige» Brorctzen zu 225 Granmt bettägt 2V Pf«., sür elnm Teil eine» solchen Brötchens zu 75 Gramm 7 Pfg-, Die bi«h« üb« Wetzengebäck «lassen«! Bestimmunam: werdm. ausgehoben. Zuwtd«- bandlungm gegm diese Bekanntmachung werden aus Grun» d« einschlagmdM Bestimmungen L« Reichsgetceideordnung für die Ernte 1919 kftraft. . Flöha, dm 15. Septemb« 1919- Der K»»nm,sa!»erbMtb sicher zu stellen, dessen Gefahren der erste Kanzler bei un- serer geographischen Lage klar erkannte. Bismarck ist da» geglückt, Bülow hat schon hart darum zu kämpfen gehabt und Bethmann-Hollweg ist es 1914 mißlungen. Es ist nicht Jedermann, auch d« Selbstversorger, hat ohne Anrechnung auf sein sonstige« Kattoffelbe- recht einen Anspruch auf einmalige Gewährung «in« Gafthauskarloffrlkarte, auf 28 Mahl en (zu je etwa 7« Psund) lautend- Die Kartm werdm nach einem einheitlich«« Must«'für den ganzen Freistaat gültig au«- egeben. Die Gasthamkartoffelmarken de» letzten Jahre» v«li«m mü dem 39. Septemb« 191» re Gültigkeit. ' Pasonm, dle mehr al» eine solche Gasthaus! lsthauskartoffelkartm gram gewöhnliche Kartostell-.-., ^.. «—— rfm «in Fremde, die nicht im Besitz« von Gasthauekarloffelmarkm find und die M es außssachsischm Kommunalverbaude» vorweism, Kartoffeln ohne Markm abgegebm Die dem Kommu«alv«band übettragmm Geschäfte ««dm durch seinen Borfitzmdm ahrgmommm. 12. Zuwidsrhaudlunam am die vorstehmdm Bestimmungen werdm mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit eldstrafe bi« zu 10909 Mark oder mit ein« dies« Strafen »bestraft. Dresden, dm 13. Septemb« 1919. Wtttfchastsvttüffttzrim». Landeslebensmittelamt. TI« « wm dc-ite »inhmltlgr PeUtt-tl« »« tm amtk. Lell« Äe gtü« 10» H «in-esölät u. «Älameil im Redaitkultelle «0 Für rUiiüMiünam «i» d«M «mwbqtrk grankenb-rg b«tra«n dl« Preis- SV, SV und 7» «leine An»«««» sind bei «usaabe »» Sqnhle«. gür Nachvriü u. «ermitilluna »S U SonderatbUk. Fllr schwierige Vatz-rien und bei PlLt»»rfchristea«usschm,, sü, WiederhulungbabdruSarmSßiaung »och seslsiehender Staffel. «ouderbxUag«» nach auslirgender Llste.
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