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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 25.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191909250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190925
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-25
- Monat1919-09
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L, trage«, G« «t« unv«-ßgltch, A-liefesnng und Bergung I Eigentum »er velfrücht« ermöglichen. I Anordnui A 6. . oder die ! > an ihnen aus Antrag des Reich-an-s-vße- dura Anordnung der zuständigen Behörde auf den Reich»au»schus oder die von ihm bezeichnete Person übertragen (Enteianung). Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Da» Eigen tum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Wer Oelfrüchte zur Zeit der Enteignung besitzt, gilt zu gunsten des Reichsausschusses oder der Person, auf die das Eigentum übertragen wird, als Eigentümer, es sei denn, daß dem Reichsausschuß oder der bezeichneten Person bekannt ist, daß einem anderen das Eigentum zusteht. Der Erwerber hat fü» die enteigneten Borräte einen angemessenen Preis zu zahlen, der im Streitfall unter Be rücksichtigung der zur Zeit der Enteignung geltenden Höchst preise sowie der Güte und Berwertbarkeit der Borrät« nach Anhörung von Sachverständigen von der höheren Rerwal- tungsbehörde endgültig festgesetzt wird. Sie bestimmt auch, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Bei OelfrÜchten, für die kein Höchstpreis festgesetzt ist, tritt an Stelle des Höchstpreises ein Preis, der unter Berück sichtigung der tatsächlich gemachten Aufwendungen und, so weit die» nicht möglich ist, durch Schätzung zu ermitteln ist. 8 11. Der NeichsauSschuß hat für die alsbaldige Verarbeitung der übernommenen Oelfrüchte zu sorgen. Er hat da« ge wonnene Oel, soweit es nicht aus Anordnung des Reichs- Wirtschaftsministeriums zu technischen Zwecken Verwendung findet, der Reichsstelle für Speisefette abzugeben. 8 12. Die gewerbsmäßige Herstellung von Oel au» pflanz lichen Stoffen ist nur mit Genehmigung deS ReichswirtschastS- Ministeriums zulässig. Die zum Verbrauch in der eigenen Wirtschaft zurück behaltenen Mengen (8 1 Abs. 2 Nr. 2) dürfen von den Mühlen nur bei Vorlegung und Ablieferung eines Erlaubnis scheines angenommen werden. Die Erlaubnisscheine stellt der zuständige Kommunalverband aus. Die Kommunalverbände und der Reichsausschuß sind verpflichtet und berechtigt, die Konkolle über die in den ein zelnen Bezirken bestehenden Mühlen auszuüben und darüber zu wachen, daß nicht entgegen den Bestimmungen Oelfrüchte geschlagen werden. 8 13. Der Reichsausschuß untersteht der Aufsicht des ReichS- wirtschaftSministeriumS. 8 14. Das Reichswirtschaftsministerium kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulasten. E« kann die Vorschriften dieser Verordnung buch aus andere als die im 8 1 genannten Oelfrüchte ausdehnen. 8 15. Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. 8 16. r Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geld- kafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer von leiden Skafen wird bestraft: s 1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 8 1 Abs. 1 verpflichtet ist, beisetteschafft, zerstört, verarbeitet, . Die für Oelfrüchte festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. Sie verstehen sich für Lieferung frei nächste Bahnstation des Lieferungs- Pflichtigen. Der Reichsausschuß hat dem Lieferungspflichtigen un mittelbar nach Ankunft der Oelfrüchte am Empfangsort mit- zuteilen, welchen Preis- er als angemessen erachtet. Die Zahlung erfolgt binnen vierzehn Tagen nach Abnahme^ Dem Lieferungspflichtigen ist das auf der Abgangs station ordnungsmäßig festgestellte Gewicht der Oelfrüchte zu bezahlen. Die Sewichtsfeststellung ist ordnungsmäßig, wenn sie bahnamtlich vorgenommen wird oder wenn sie Angaben über die Art der Gewichtsermittlung, die Sackzahl und das A Gewicht der leeren Säcke enthält und Hirse Angaben von - -vei Zeugen schriftlich bestätigt werden. Unterbleibt die ordnungsmäßige Gewichtsfeststellung vor der Absendung, so ist da- am Empfangsort am Lager des ReichSauSschusseS durch vereidigte Verwieger festzustellende Gewicht für die Bezahlung maßgebend. Bei Aufgabe von Stückgut ist das bei Auflieferung auf der Abgangsstation amtlich festgestellte Gewicht maßgebend. « 8 7- Erfolgt die Abnahme der Oelfrüchte nicht binnen zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, von dem ab der Lieferungs pflichtige nach seiner Anzeige zur Lieferung bereit ist (8 5), so ist der Kaufpreis nach Ablauf dieser Grist mit ein- vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont zu verzinsen. Für Verwahrung und pflegliche Behandlung nach Ablauf der Frist erhält der Lieferungspflichtige eine Vergütung von seK Mark für je 1000 Kilogramm und je angefangene vier Wochen. Von dem Zeitpunkte ab, von dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Wertminderung auf den Reichsausschuß über. Den Nachweis des Zustandes der Oelfrüchte im Zeitpunkt des Gefahrüberganges hat der Lieferungspflichtige durch zwei zu diesem Zeitpunkt von einem Beauftragten des Reichsaus- schuffeS gezogene Muster der Oelfrüchte von je mindestens V, Kilogramm Gewicht, von denen das eine in dichtem Leinensäckchen, da» andere in luftdicht abgeschlossenem Gefäße verpackt sein muß, zu führen; er hat diese Muster dem Reichs- Ausschuß einzusenden. 8 8. Das Reichswirtschaftsministerium kann besondere Bestim mungen über die Preise für den Verkauf zu Saatzwecken treffen. , 8 9. Neber Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung von OelfrÜchten an den Reichsausschuß ergeben, entscheiden end- gtttig die von den Landeszentralbehörden zu errichtenden SchlichtungsauSschüffe. Die Schlichtungsausschüsse bestehen aus einem höheren Beamten als Vorsitzenden, einen Land wirt und einem sachverständigen Händler oder Oelmüller als Beisitzer. 8 10. Werden Oelfrüchte nicht freiwillig geliefert, so wird das ' verbraucht ein«, andse« Hi W Michs- auSschüß liefert; 2. wer die An nach Z 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 zu- stehenden.Mengen an OelfrÜchten oder die von ihm hieraus gewonnenen Erzeugnisse, oder die ihm nach 8 2 zustehenden Mengen Oel oder die ihm nach 8 3 gelieferten Futtermittel (Rückstände) an andere als die im § 3 Abs. 3 bezeichneten Personen oder an diese Personen zu anderen ZwÄen als zum eigenen Verbrauch abgibt; 3. wer hie ihm nach 8 4 obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich un vollständige oder unrichtige Angaben macht; 4. wer die Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleg lichen Behandlung (8 5 Abs. 3) zuwiderhandelt; 5. wer den nach 8 15 erlassenen Ausführung-bestim- mungen zuwiderhandelt; 6. wer ohne die Erlaubnis de- Reichsausschusses Oel- - saaten entgeltlich oder unentgeltlich erwirbt; 7. wer ohne die nach 8 12 «forderliche Gewchmiaung des Reichswirtschaftsministeriums Oel au» pflanz lichen Stoffen gewerbsmäßig herstellt; 8. wer ohne Abnahme des Erlaubnisscheines Oelfrüchte zur Verarbeitung annimmt; S. wer Oelsaaten, die er zu Saatzwecken empfangen . ' hat, nicht zur Aussaat verwendet oder die ihm übriggebliebene Menge nicht an den NeichsauSschuß zurückliefert. Neben der Glase kann auf Einziehung der Vorräte er kannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 17. i Ob und inwieweit diese Verordnung auf Oelfrüchte An wendung findet, die aus dem Ausland in da- Reichsgebiet eingeführt werden, bleibt besonderer Regelung Vorbehalten. 8 18. ES Keten außer Kraft: 1. die Verordnung des Bundesrat« über Oelfrüchte Aid darauf gewonnene Produkte in der Fassung vom 23. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 646), soweit sie sich aus inländische Oelfrüchte bezieht; 2. die Verordnung über die Lieferung von Oel au» Anlaß der Zusammenlegung von Oelmühlen und über die gewerbsmäßige Herstellung von Oel vom 7. August 1917) Reichs-Gesetzbl. S. 697); 3, die Verordnung über die Preise von OelfrÜchten vom 7. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 699; 4. 8 4 der Verordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 119). 8 19. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung n Kraft. Das Roichswirtschaftsministerium bestimmt den Zeitpunkt de« Außerkrafttretens. Die- hat spätesten» am 31. Dezember 1920 zu geschehen. Weimar, den 16. August 1919. Der ReichSwirtschafttmittlster. Schmidt. Neue kMscdeMuegen 1 Bisher ist die Entente nicht von ihren Erklärungen ab- gewichen, daß sie an dem Prozeß gegen den deutschen Kaiser, die deutschen Staatsmänner und Heerführer sesthalte, ob wohl schon Stimmen laut wurden, das Gerichtsverfahren werde nicht stattsinden, weil in England und Amerika weite Kreise dagegen seien. Man kann nach der jüngsten Wiener Veröffentlichung über die Vorgeschichte des Krieges wohl an- yehm«, daß der Prozeßbeschluß tatsächlich abgeändert wer den wird, denn es steht nunmehr fest, daß die maßgeben den deutschen Kreise Oesterreich gegenüber lediglich ihre Bünd. niskeue betont, aber das Kriegsultimatum des Wiener aus wärtigen Ministers Grafen Berchtold nicht vorher gekannt, und ebensowenig mit bestimmten feindseligen Absichten Ruß lands und Englands gerechnet haben. Es bleibt also nichts von einer Schuld, das heißt von einer bewußten Absicht, den Weltkrieg herbeizuführen, übrig. ! Es ist vorauszusehen, daß die für das österreichische Ultimatum an Serbien verantwortlichen Stellen jetzt er klären werden, daß ihnen ebenfalls nichts ferner gelegen habe, als den Weltkrieg zu entzünden, sondern, daß nur der Konflikt mit Serbien habe aus der Welt geschafft werden sollen. Wenn es feststeht, daß die russische Kriegspartei zum Beginn der Feindseligkeiten entschlossen war, so hätte aller dings der österreichischen Regierung ein milderes Ultimatum auch nichts geholfen. Jedenfalls hätte sie aber vermeiden müssen, die Note nach Belgrad abzusenden, bevor die Berliner Stellen von dem Wortlaut des Schriftstückes Kenntnis er halten hatten. Gerade weil der deutsche Kaiser und der Reichskanzler fest auf dem Boden des Bündnisses standen, mußte es für sie selbstverständlich sein, vor dem allerletzten entscheidenden Schritt in Wien die genaueste Information zu eichalten. > ' Wäre die Friedensliebe bei der Entente größer gewesen, hätte sie die Dinge nichts so zu überstürzen "brauchen,' wie es geschehen ist. Wenn Rußland Serbien nicht Oesterreich. Ungarn ausliesern zu lassen gedachte, so mußte es vor allen Dingen abwarten, was mit Serbien geschehen würde. Und England hatte nicht nötig, sich für Rußland so, wie es ge schehen ist, ins Zeug zu legen. Nachdem für uns der Zwei frontenkrieg entschieden war, blieb jedenfalls für uns nichts anders übrig, als den Kriogsplan des früheren Generalstabschcfs Grafen Schliessen, den Einmarsch in Belgien, zur Ausführung zu bringen. Bei einem Angriff nur gegen die französischen Grenzbefestigungen hätten wir uns nutzlos geopfert. ' Wenn die Entente eine Schuld Deutschlands am Welt kriege auf Grund der neuen Feststellungen verneinen muß, so kommt sie vielleicht auch zu einer vernünftigeren Berechnung der Kriegskostenentschädigung, die der französische Finanz minister Klotz bekanntlich auf 665 Milliarden berechnet hatte. Der französische Abgeordnete Marin, hat in der Pariser Deputiertenkammer nur 445 Milliarden herausbekommen, und auch das ist ein Betrag, bei dem nur der „Sieger", aber nicht die Gerechtigkeit mitgerechnet hat. Daß Deutsch land bei den obwaltenden Verhältnissen auch diesen Betrag nicht zahlen kann, ist außer Zweifel. Er muß daher er- mäßigt werden. Wenn Pariser und Londoner Zeitungen ge- schrieben haben, wir brauchten ja nur zu arbeiten, um un- s«M Verpflichtungen nachzukommen, so muß die Mente dazu -td-nken, daß mc Seid zum Kauf der Arbeitsmittel und l der Nahrung haben Müssen. Wenn alles Geld nur an die große Ententekaffe abgeliefert werden soll, erstirbt zudem die Lebensfreude. Und ist die fort, so hört auch bei dem fleißigsten Menschen die Arbeitsfreude aus. Es bedarf also neuer Entscheidungen, die der Wirklichkeit Rechnung tragen. Kriegsgefangeueuheimkehr Gestern trafen in Chemnitz 35 heimkehrende Kriegs gefangene ein. Bon diesen 35 waren 9 aus Chemnitz und die übrig« aus der näheren Umgebung: Pleißa, Raben stein, Reichenbrand usw. Sie kamen aus dem englischen Lager in Vitny in Frankreich. Aus dem Bahnsteig wurden die aus englischer Gefangenschaft auf französischem Boden heim kehrenden Kriegsgefangenen empfangen und mit zahlreichen Liebesgaben bedacht. Die amerikanische Regierung hat die sofortige Heim- schasfung aller in den Vereinigten Staaten befindlichen Kriegs gefangenen befohlen. Die Beförderung findet am 25. Sep- tember -auf dem amerikanischen Truppentransportdampser „Pocahontas" statt, der von Newyork nach Rotterdam fährt. lleber Eydtkuhnen kommen russische Rückwanderer in kleinen Abteilungen von 19 und 20 Mann andauernd an. Der Gesundheitszustand, die Stimmung, und die Haltung der Mannschaften ist im allgemeinen vorzüglich, s Die Streiks Di« Situation im Berliner Metallarbeitergewerbe ist nach wie vor ungeklärt. Nachdem am Montag die Ver trauensleute und die Fünfzehnerkommission den Vorschlag! gemacht hatten, in den einzelnen Betrieben über den Streik abstimmen zu lassen. Diese Abstimmungen sind jedoch am Dienstag nicht erfolgt. In den meisten Betrieben so beim Sielyens-Halske-Konzern, bei den Daimlerwerken, bei Borkig und den Schwartzkopffwerken haben überhaupt keine Ab stimmungen stattgefunden. Es scheint überhaupt, als ob unter den Arbeitern die Streiklust nur sehr gering ist. Es wird auf den meisten Werken weiter gearbeitet bis auf die Betriebe, die schon vor ewigen Tagen stillgelegt waren. Anscheinend leistet die Masse der Arbeiter den Führern keine Folge. . Die Tarifbewegung in -er Dortmunder Hütt«- und Metallindustrie droht sich zu einem gewaltigen Kampfe äuszuwachsen. Bis Mittwoch abend muß die Abstimmung der Arbeiterschaft, die über den Eintritt in den Streik entscheiden soll, erfolgt sein. > ! Der Hafmarbeiterfkeik in Brem« zieht immer weitere Kreise. Nachdem sich bereits die Ham burger Seeleute mit den Bremer Hafenarbeitern solidarisch erklärt haben und in «inen Sympathiestreik cingetreten sind, hat ein solcher Sympathiestreik nunmehr auch in allen deut schen Nordseehäfen eingesetzt. Nach einem Bericht aus Bremer haven sind die Fischdampfer-Besatzungen der Unterweserhäfen am Dienstag vormittag offiziell in den Sympathiestreik für die Bremer Hafenarbeiter emgetreten. Der sich über ganz Amerika erstreckende Stahlarbeiter, streik häi um Mitternacht des 2?. September begonnen. Mel- düngen aus Pittsburg, Chicago, Cleveland und anderen Ort« besagen, daß Tausend» d« Arbeit niedergelegt hab«, Die Angaben über die Ausdehnung des Streiks lauten jedoch bisher widersprechend, beispielsweise erklären in Pittsburg die Beamten der Gesellschaft, daß, die meisten Betriebsanlagen mit verringerten Arbeitskräften arbeiten. Die Arbeiterführer dagegen erklären, daß der Streik in seiner ganzen Größe erst in zwei Tagen zur Geltung kommen werde. ! ! —. i i Der Ausschutz der Nationalversammlung zur Beratung des Betrie-SgesetzeS begann seine Beratungen. Er beschloß, die Einladung der industriellen Verbände zur Teilnahme an einer Aussprache über das, Gesetz anzunehmen. In der Generaldebatte er- klärt« der Berichterstatter, Abg. Erkelenz (Dem.), den Grund gedanken des Gesetzes für-gut. seine Ausführung aber für falsch. Gewerkschaften und llnternehmerverbände genügten zur Vertretung der beiderseitigen Interessen. Der BÄchterstatte^ legt« einen von ihm ausgearbeiteten Gegengesetz-Entwurf vor. Er tadelte an der Regierungsvorlage, daß diese in ih-er Ten- denz zur Eyndika lisierung in den Betrieben führen müssen. ' - !st list. -1 ! Der Haushaltsausschutz der Nationalversammlung hielt am Dienstag seine erste Sitzung in Berlin ab. Man beriet dm Etat des Reichsfinanzministermms. Bei der Besprechung üb« dm Reichsfinanzhof kam er zu ein« allgemein« Aussprache infolge von Mitteilung« der Mnanzminifte» üb« die Durch führung der Reichsfinanzordnung. ! ... ... .. — ! j I I' ' ! ,i ! AvSliefernng der deutschen Geheimatten Londoner Blätter lassen sich aus Päris melden daß der Rat der Alliierten am kommenden Donnerstag zu den Wiener Enthüllungen Stellung nehmen wird. Voraussichtlich wür den die Alliierten die Auslieferung der sämtlichen Geheim dokument« aus den Wiener und den Berliner Archiven von der österreichischen und deutschen Regierung verlangen» Die „Morning Post" schreibt: Die Wiener Veröffentlichung« seien für die Alliierten von unschätzbarem Wert der einem zweit« gewann«« Feldzuge gleichkomm«. — Clemenceau« „Homme libre", der „Temps", „Echo de Paris" und „Jour- nal" schreib« übereinstimmend, daß die Alliiert« auf Grund der Veröffentlichung der Wiener Akten zum Kriegsausbruch die Auslieferung und Aburteilung des Graf« Berchtold an erster Stell« verlangen werd«, i ! ! , ! ! st ! «i« J-ter»ie« «ölig Mert» Heber die künftigen deutsch-belgischen Beziehung« sagte ' der König der Haß gegen die Deutschen werde in Belgien npch jahrelang fortdauern, da Belgien nicht vergessen könne, wieviele seiner Bürger erschossen oder verschleppt worden seien. I)ie Handelsbeziehungen würden jedoch selbstverständ lich wieder ausgenommen werden. Falls der Völkerbund ein Mißerfolg würde, und fall» ein neuer Krieg Europa bedrohen sollt«, würde Belgien sich genau so verhalten wie im Jahre 1914. — Der König, di« Königin und Prinz Leopold von Keylm sind stach AmerG abgettistz ' ! i > . I j j
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