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Die Elbaue
- Bandzählung
- 4.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 2296
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-192700004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19270000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11, Mai 1927
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 4.1927 -
- AusgabeNr. 1, Januar 1927 1
- AusgabeNr. 2, Januar 1927 5
- AusgabeNr. 3, Februar 1927 9
- AusgabeNr. 4, Februar 1927 13
- AusgabeNr. 5, März 1927 17
- AusgabeNr. 6, März 1927 21
- AusgabeNr. 7, April 1927 25
- AusgabeNr. 8, April 1927 29
- AusgabeNr. 9, April 1927 33
- AusgabeNr. 10, Mai 1927 37
- AusgabeNr. 11, Mai 1927 41
- AusgabeNr. 12, Juni 1927 45
- AusgabeNr. 13, Juni 1927 49
- AusgabeNr. 14, Juli 1927 53
- AusgabeNr. 15, Juli 1927 57
- AusgabeNr. 16, August 1927 61
- AusgabeNr. 17, August 1927 65
- AusgabeNr. 18, September 1927 69
- AusgabeNr. 19, September 1927 73
- AusgabeNr. 20, Oktober 1927 77
- AusgabeNr. 21, Oktober 1927 81
- AusgabeNr. 22, Oktober 1927 85
- AusgabeNr. 23, November 1927 89
- AusgabeNr. 24, November 1927 93
- AusgabeNr. 25, Dezember 1927 97
- AusgabeNr. 26, Dezember 1927 101
- AusgabeNr. 27, Dezember 1927 105
- BandBand 4.1927 -
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
- Links
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Nr. 1l. 4. Jahrgang die Elbaue Seilage zum .General-Anzeiger' Mai IS2 mehr und mehr in den Hintergrund. Der Kurfürst war derart in die große Politik verwickelt, daß er für die Leiden weiter Unterianenkreise wenig Fürsorge aufbrin- gen konnte. Sein« Beteiligung an den Kämpfen, die Verheerungen, die Schweden und Kaiserliche abwechselnd in seinen Erv- landen anrichteten, wir brauchen nur an Kötzschenbrodas Brand von 1635 zu den ken, nahmen ihn und seine Verwaltung ganz in Anspruch. Dazu mochte noch kom men, daß innerhalb seiner Umgebung In teressen obwalteten, die einer Au,Hebung des Ediktes von 162-3 zu Gunsten der Schuldner zuwider liefen. Die Gläubiger hatten also unerwartet viel Zeit, ihre wucherischen Forderungen rigoros einzu- treiben und damit die Kriegsleiden noch zu vergrößern. Erst nach dem Friedenschlusse von Os- nabrück/Miiustec kam man, nach rund 30 Jahren am 29. Januar 1653 auf dem Land tage zu Dresden auf diesen Punk, zurück. Man verlangte, „daß das im Jahre 1623 Pu- blizierte Münzedikt . . . gänzlich caßirei, die dudurch suspendirte Landes Constitution Chursürst Augusts völlig zur Observanz wiederum gebracht, und nach deren Inhalte, die noch schuldigen leichten Golder ad tempus contractus reduciret werden möch ten". Trotz dieses „Landes-Gravamens" könnt: sich der Kurfürst auch da noch nicht ent schließen, die offenbare Ungerechtigkeit von 1623 aus der Welt zu schaffen. Es oauerte noch weitere 3 Jahre bis er sich zur end lichen Ordnung der Nachwehen der Kippe: und Wipperzeit aufraffte und in seiner all gemeinen Londesverordnung vom 28. Jun 1656 die Constitution Kurfürst Augusts von 1572 wieder in Kraft setzte. Er bestinnnte, daß die noch schwebenden Schulden aus den Jahren 1619 — 23 entsprechend dem wahren Werte des Geldes zu damaliger Zeit bezahlt werden sollten. Ja Zwe.sels- sällen, in denen der wahre Wert der auf genommenen Schuld nicht zu ermitteln, wurde der Taler zu 5 Gulden Wert ange nommen. Damit war die Bezahlung der nach dreißig und mehr Jahren noch schwe benden Schuldposten endgültig geregelt. Für die innerhalb dieser langen Zeit schon mit gutem Gelde bezahlten Schulden jedoch hatte es sein Bewenden! „Was allbereit hiebevorn mit schwerem Gelde bezahlt und gutgethan, . . . dabey hat es auch nicht un billig sein Verbleiben und ist darwiedcr mit neuer Klage und Rechtlichem Vorbrin gen niemand zuzulafsen." Die Jnflationsgewinnler von 1623 konn ten sich also ungestört ihres bisher ein geheimsten ^aubes weiter erfreuen und so wie es heute ein vergebliches Verlangen ist, daß die in der Inflation entwerteten Reichsbanknoten in irgend einer Form aui- gewertct werden, so war es damals nicht möglich von den Unsummen, die man den wucherischen Gläubigern hatte entsprechend dc l Edikt von 1623 opfern müssen, einen Teil z retten. In den Leipz. Reust. Nachr. schrieb am 14. 4. 27 Prof. D. Dr. Ernst Kroker in seiner Abhandlung: Leipzigs Bankerott vor SOO Jahren folgende Sätze: während nach dem Weltkriege zahlreiche Schuldner die Inflation dazu benützten, 44 die aus ihren Grundstücken ruhenden Hv- potheken und andere Schulden in ganz minderwertigem Gelde abzustoßer^ wozu der neue Staat mir dem erstaunlichen Rechtsgrundsatz: Mark bleibt Mark Ja und Amen sagte, war das vor 306 Jahren nicht möglich. Einen solchen Schwindel duldete damals der Staat nicht. In Sachsen be stand seil 1 ein Gesetz, das über dis Rückzahlung von Schulden bestimmte: Auch wenn sich der Geldwert inzwischen geändert hat, muß doch das Kapital in demselben Wert zurückckstattet werden, den es hatte, als es ausgeliehen wurde. Damals galt also der Grundsatz: Kapital bleibt Kapital. Deshalb handelte es sich auch in dem Re gensburger Reichstagsabschiede, der am 17. Mai 1654 den Schuldenausgleich nach dem Dreißigjährigen Kriege zu ordnen ver suchte, nicht um eine Aufwertung zugunsten der vom Staate entrechteten Gläubiger, sondern um Zahlungsecleichteruugcn zu gunsten der durch den langen Krieg geschä digten Schuldner. Das kurfürstliche "D-.n- dcrt, das am 25. Juli 1656 diesen Reichs tagsabschied für Sachsen durchführte, ent hält sogar eine Bestimmung, die unserer Aufwermngsgesetzgebung gerade entgegen gesetzt ist: Wie nämlich die Schulden zu rückzuzahlen seien, die in den verhängnis vollen Jahren 1620 bis 1623 in minder wertigem Gelde ausgenommen worden waren. Auch hier wurde an dem Gesetz von 1572 (Kapital bleibt Kapital) festge halten, u d die Jnflationssummen wurden nach einem gerechten Maßstabe reduzier:. So wurde in Deutschland vor 300 Jahren nach einem dreißigjährigen Kriege, der das ganze Land verwüstet und in die äußerste Armut gestürzt hatte, das Recht gehand habt. Man trifft die in den vorstehenden Zeilen ausgesprochene Behauptung, daß der Staat von 1623 bezw. 1659 gerechter gewesen sei als der von 1923 d«s öfteren auch anderweitig an und der unbefargene Leser, zumal wenn er zu den Tausenden und Abertausendcn Jnflaiionsgeschädigtcr grhört, stimmt gern d«r Ansicht zu, daß die so vielgerühmte gute alte Zeit auch hierin viel besser und gerechter gewesen sei als die heutige. Es liest sich sehr schön, daß das alt« Gesetz von 1572, Kapital bleibt Kapital damals so streng gehandhabt wor den sei und den Gläubiger vor den Aus beutungen gerissener Schuld rer bewahr: habe. Aber wie Dr. Kroker in seinem Artikel einfach die Tatsache negiert, daß dieses Gesetz des Vaters August während und Jahrzehntelang nach der Kipper und Wipperzeit außer Kraft gesetzt war und erst, nachdem Tausende der Ausbeutung der Kipper und Wipperwuchecer zum Opfer gefallen, mit Widerstreben in Kraft gesetzt wurde so tun es mit ihm auch Andere, die eine Parallele zwischen dem Kipper und Wipper und der kurzvergangenen Inflation unseligen Angedenkens ziehen. Wenn das geschieht, so muß es auch in einer alle da maligen Verhältnisse berücksichügenden Weise getan werden, soll nicht ein falsches, unwahres Bild dieser Vorläuferin unserer zeitgenössischen Währungstatastrophe ent stehen. Es soll hier durchaus nicht eine Po lemik über das Für und Wider der Auf wertung der in der Inflation verton» Gelder entfessel, werden. Es soll nur da auf hingewic werden, daß die dametz Zeit durchaus nicht den Heiligenschein: ner vorbildlichen gerechten Behandlung!- Opssr einer vom Staate entfesselten M katastrophe verdient, sür deren Folgen dc selbe in weil größerem Maße verantwn lich 'war, als das heutige Deutsche Rei, sür Verpflichtungen einer untergegangm Staatsform. Benutzte Literatur: Sparmann, Dresden im Dreißigjähritz Kriege. Klotzsch, Versuch einer Chursächs. Mün gesch. 1780. Wuttke, Zur Kipper und Wipperzeit i Kursachsen. Mrr-er -es Lichts. Je vollkommener ein Wesen, in dkl hvh.re Kreise seines Daseins greift der Eir fluß Les Lichtes. Wenn uns das Lich bcdürfnis, der Lichthurger eines Lei: wes.ms einen Gradmesser seiner Entwich luug und Bildsamkeit darstellt, dann P Winnen die pflanzlichen Lebewesen unsu besondere Aufmerksrmkeit. Sie stehen s ganz und gar unter dem Einfluß der Sonn: Licht bewirkt bei ihnen selbst das, was un bei den Pflanzen als das seltsamste w schel. t: Bewegungen! Die ersten SonM strahlen Wecken die Schläfer. Die Blunm recken ihr Köpfchen hoch und ordnen ih prunkvolles Gewand, das nächtens sorgsm, in den schützenden Schrank des Blumen kelches gepackt war, breiten es runo aut, recht auffällig, als sollte Brautschau gehal ten we den. Das Licht also ruft oie "fla men wie die Langschläfer unter den Mw scheu. Die einen aber träumen lange, die „tderen , d Frühaufsteher. Daß die Frühaufsteher (zu denen du Wicsenbocksbart gehört, der schon zwifchrn drei und vier Uhr morgens ssme zelbr» Blütenaugen öfsnet) bis zum späten Naq- mittag müde geworden, ein Mittags lchläf- chcn halten, will urs zwar mer' nirdig von kommen: aber cs ist so. Der herrliche Von Mittagssternhimmel unserer Wiesen um Kleeselder ist am Nachmittag wie ausgr- löscht. Vor allem haben sich die zahlte,n Einzelblütchen der Löwenzahnköpfchen, etc früh zwischen fünf und sechs ausge^cch waren, stramm aufgerichtet und werden nm VLM grünen Kelch umhüllt, sind also dem Blick entzogen. Die meisten Pflanzen wol len, wie es sich gehört, abeitds schlafen, -<o bald die Sonne zur Rüste geht Abgesehen von einigen Nachtschwärmers Die gibt es auch im zarten Reich der Flor». Botanische Gärten lassen sie uns sehen: die berauschenden Blüten eines baum artigen Stechapfels auf Peru, die poetische Lotosblume des Nils und die grandiose Victoria regia des Amazonenstromes. Und ist nicht eine Pflanze als „Königin der Nacht" (Ccreus grandiflorus) recht eigent lich berühmt? Sie gehört den Kakteen a.i, die aus Westindien zu uns gekommen sind.
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