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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (17. Mai 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Gehilfenfrage
- Autor
- Bruchmann, Paul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 153
- ArtikelDie Juwelierkunst, mit besonderer Berücksichtigung Englands ... 153
- ArtikelDie Verfertigung der Goldschrötlinge 155
- ArtikelAuf- und Abwerk von A. Vallet 156
- ArtikelRathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 16) 156
- ArtikelUeber die Gehilfenfrage 157
- ArtikelAnzeigen 159
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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zu Nutz und Frommen der Herren Meister erörtert wurde, während man die berechtigten Interessen der Gehilfen voll ständig ignorirte, als ob Pflichten nicht auch Rechte erforderten. — Ja auf dem Verbandstage zu Nürnberg passirte es sogar, dass man eine Eingabe der Gehilfen, mit frommen Wünschen gespickt ad acta legte. Unwillkürlich drängt sich uns hier die Frage auf, was hat es mit der Gehilfenfrage für eine Bedeutung, welche Wichtig keit ist derselben von Seiten des Verbandes der deutschen Uhrmacher beizulegen und in welcher Weise ist dieselbe zu berücksichtigen und zu erledigen? Wollen wir uns über die Bedeutung und Wichtigkeit dieser Frage klar werden, so ist es nöthig, dass wir vorerst die weitere Frage beantworten: „Welches ist das Bestreben und das Ziel eines Gesellen oder Gehilfen?“ Es wird nun wol Jedem völlig einleuchten, dass das Streben nur dahin gerichtet sein kann, die Gehilfenjahre nach Möglich keit zur praktischen Ausbildung bei tüchtigen Meistern zu be nützen, um die spätere eigene Existenz sicher zu stellen; so wie das Ziel darin besteht, selbst ein tüchtiger Meister und biauchbares Glied der Gesellschaft und des Staates zu werden. — Indem der Gehilfe sich so für die Zukunft vorbereitet, ver tritt er gleichzeitig die Bestrebungen der Meisterschaft, um einst selbst in den Bund, welcher den Namen „Centralverband t deutscher Uhrmacher“ führt, einzutreten, und hierin liegt ge-1 wissermaassen der moralische Zwang für den Verband! sich der Interessen der Gehilfen anzunehmen und dieselben fördern und unterstützen zu helfen, hieraus ergibt sich die Bedeutung und Wichtigkeit der Frage, welcher sich der Centralverband auf die Dauer nicht verschliessen kann und wird. Seiner Zeit wurde von den Gehilfen verlangt, dass sie nur bei dem Centralverband angehörigen Kollegen Arbeit nehmen sollten. Diese Forderung ist im Interesse des Verbandes zwar wol- berechtigt, aber wo bleibt die Gegenleistung? Hier war wol von Pflichten, nicht aber von Rechten die Rede. — Eine Liebe erfordert die andere. — Verlangt man von Jemand, dass er unsei Interesse vertrete und später selbst sich unseren Be stiebungen anschliessen soll, so muss man doch wol darauf be dacht sein, sich denselben verbindlich zu machen und zu ver pflichten suchen. In welcher Meise soll das nun geschehen? Verfolgen wir zum Zweck der Erörterung dieser Frage das Leben und Leiden eines Uhrmachers von dem Augenblicke an, wo, wenn seine Lehrzeit beendet, die ernste Pflicht an ihn herantritt, für sein eigenes Ich zu sorgen. — Der weitaus grössere Theil der jungen Leute tritt unter Umständen von der Lehre ins selbständige Leben über, welche denselben so- foit in einen oft harten Kampf um die Existenz einführen. Unbemittelt von Hause aus, hat der junge Mann kaum die nothigen Werkzeuge erschwingen können und ist aus diesem Grunde gezwungen, mit einem geringen Salär fürlieb zu nehmen, und hat derselbe gar das Unglück gehabt, eine, d. h. für seine fachliche Ausbildung schlechte Lehre absolviren zu müssen, so erhält er als Gehilfe kaum das, was er auf und und in den Leib braucht. — Gewiss ein trauriges Bild, aber es erhält einen noch dunkleren Anstrich, wenn der Betreffende aus irgend welcher Veranlassung gezwungen ist, seine Stellung zu wechseln und zum Manderstabe zu greifen. . f . Ua.s liebe Mandern, es ist nicht blos ausschliesslich des Müllers Lust, auch den jungen Uhrmacher treibt es fort von Eltern und Heimath mit wonnigem Behagen. — M T er reisen will, muss jedoch Geld haben. — Aber woher soll das Geld dazu kommen, wenn die Möglichkeit zu Ersparnissen durch aus ausgeschlossen ist. — Es bleibt dem armen Handwerks burschen, den ein trauriges Schicksal auf die Landstrasse treibt, also nichts anderes übrig, als die Hilfe und das Mitleid seiner Neben- und Mitmenschen in Anspruch zu nehmen und zwar so fange, bis es ihm, vielleicht nach wochenlanger Reise gelingt wieder Arbeit zu erhalten. ^ e ? Verdienst der ersten Monate wird ein solider, ordent licher junger Mann zur Instandsetzung und Anschaffung von Gaiderobe verwenden müssen, und ist er, wie man sagt: wieder schöne raus und hat nebenbei etwas für Merkzeug erübrigt so geht die alte Geschichte mit dem Mandern wol wieder von neuem los. An Ersparnisse für die spätere Selbständig keit kann der also Geschilderte demnach schlechterdings nicht denken. Aber auch sein in jeder Hinsicht glücklicherer Kollege wird von seinem Gehilfengehalt nur eine sehr geringe Summe zurücklegen können, selbst wenn er ein tüchtiger Arbeiter ist und mehrere Jahre hintereinander auf einem Platze bleiben kann. — Mas verdienen andere Handwerksgehilfen im Ver hältnis zum Uhrmacher, und wie wenig Ansprüche stellt man an diese und wieviel an den letzteren? Hier kommen wir zu dem Punkt wo die Mitglieder des Verbandes sich die Gehilfen, ihre einstigen Kollegen und Nach folger verpflichten und verbindlich machen können und sollen. In der Folge können nur solche Prinzipale gemeint sein welche durch den Umfang ihres Geschäftes unbedingt auf Hilfskräfte angewiesen sind und nicht solche, welche Ge hilfen lediglich zu ihrer persönlichen Bequemlichkeit halten. Der Arbeitslohn für Reparaturen ist trotz mancher Klagen dennoch so bemessen, dass ein Arbeiter auch bei guter solider Arbeit, 6 Mk. pro Tag verdienen kann und ist derselbe be- sonders tüchtig und gewandt, so bringt er es wol auch auf 10 Mk. Bei dieser Arbeitsleistung, selbst nur 6 Mk. als ? rn ?. § eiec hnet, kann wol jeder Prinzipal ohne sich zu schädigen 24 Mk. pro Woche als Salär an einen Gehilfen zahlen; er verdient dann an dieser Arbeitskraft immer noch /3 °/o überhaupt. Dieser Lohnsatz ist eine gewiss berech tigte Forderung von Seiten des Arbeiters, und der Prozentsatz eine genügende Ausnutzung der Arbeitskraft von Seiten des Aibeitgebers, da derselbe nur für den Platz und das Licht zu sorgen hat. Die reellste Arbeitsleistung und Ablöhnung wird aber nur die Akkord- oder Stück-Arbeit sein, welche sich auch in unserem Fache sehr wol einrichten lässt, wenn nur der »ute Wille vorhanden ist. Um den Unterschied zwischen guten, mittleren und ge- i ingen Arbeitern festzustellen, normire man in drei Lohnsätzen nämlich % 7 2 und 2 / 3 Gehalt, gegen %, */ 2 und V, Verdienst an der Arbeitskraft, denn ein Gehilfe, welcher einen Theil der Zeit seines Meisters zu seiner Unterstützung und Ausbildung beansprucht, kann einen vollen Lohnsatz selbstverständlich nicht beanspruchen. Es wird bei dieser Lohneinrichtun cr dem Gehilfen die Möglichkeit geboten, eine Existenz durch eigene Mittel, durch eigenen Fleiss sich gründen zu können. Der durchschnittliche Lohn der Gewerbsgehilfen und Bauhandwerker beträgt, selbst in kleinen Städten pro Woche 18,30 und mehr Mark; warum soll ein Uhrmachergehilfe, von welchem man gute Kleidung, alles M'erkzeug und mehr ver langt, nicht mindestens eben so viel verdienen? Ist denn das Geschäft, d. h. das Reparaturgeschäft wirklich so schlecht, dass man einem Menschen, der für sich selbst sorgen muss, statt Lohn nur ein Taschen- und Trinkgeld gewährt, was jeder Laufjunge und jugendliche Handarbeiter, der nicht einmal etwas gelernt zu haben braucht, erhält? Gewiss nicht. — Aus den traurigen Lohnverhältnissen entsteht in vielen Fällen die Abhängigkeit des selbständigen Uhrmachers von gewissen Firmen, das Arbeiten unter der Hand für gute Bekannte, die Arbeitsleistungen für Trödler und Abzahlungsgeschäfte, alles direkte oder indirekte Anlässe zur Schädigung des selbständigen Gewerbtreibenden und Untergrabung des Ansehens unseres Standes hier ist der Punkt, wo die Herren vom Verband ein sehr lohnendes Feld für ihre Bestrebungen zur Bearbeitung vorfinden. — Leider gestattet es der Raum dieses Blattes nicht, alles für und wieder zu beleuchten und muss ich mich beschränken nur allgemeines zu berühren. Aber eins finde heute noch Erwähnung, nämlich, inwieweit es möglich ist, den auf der Reise befindlichen Gehilfen zu helfen. Manche Korporationen wie z. B. die Buchdrucker etc. haben „sehr gut“ organisirte unterstützungskasseD, und wir sehen nicht ein, aus welchem
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