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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (7. Juni 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 20)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- ArtikelEin Beitrag zur Gehilfenfrage 177
- ArtikelNationale Preisbewerbung für Verhalten der Kompensation bei ... 177
- ArtikelUeber den Schutz der Erfindungen (Fortsetzung) 179
- ArtikelRathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 20) 180
- ArtikelSprechsaal 182
- ArtikelVereinsnachrichten 182
- ArtikelPostwesen 182
- ArtikelVerschiedenes 182
- ArtikelAnzeigen 183
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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ist, muss man den unteren Rand etwas niedriger feilen (bei Fig. 4 ist ein Querdurchschnitt des Mitteltheiles eines Ge häuses gezeigt, mittels eines glatten Stichels schabe man den bei g gezeichneten Theil mit der Spitze des Stichels weg, bis der Rand etwas unterschnitten ist, (Fortsetzung folgt.) Sprechsaal. Zur Gehilfenfrage. Geehrte Redaktion! Die Aufnahme des Vortrages von Herrn Paul Bruchmann in Nr. 20 dies. Jhrg. dürfte wol nicht allen Lesern unseres Journals entsprochen haben und würde es gut sein, wenn auch andere Kollegen ihre Meinung aussprechen würden, damit verschiedene Stellen des Vortrages eine Berichtigung erfahren. — Ich möchte nur erwähnen, dass für kleine Orte einen Wochenlohn zu zahlen, wie der vorge schlagene, ein Ding der Unmöglichkeit ist, und die Stückarbeit lässt sich höchstens beim Repassiren guter Uhren einführen und auch nur dann, wenn man das Glück hat, einen besonders gewissenhaften Gehilfen zu besitzen. H. S. in F. (Sachsen.) Vereinsnachrichten. Uhrmachergehilfen -Verein zu Karlsruhe. Am 31. März d. J. hat sich in Karlsruhe ein Uhrmacher- gehilfen-Verein gebildet und wurden folgende Herren in den Vorstand gewählt: Theodor Fritz, Vorsitzender, Anton Schröder, Stellvertreter, Otto Fritz, Schriftführer, Ignatz Hi 11er, Kassirer. Der Verein verfolgt die nämlichen Zwecke, als die anderen kollegialischen Vereinigungen. I. A. Otto Fritz, Karlsruhe, Kaiserstrasse Nr. 201. dem Absender vor der Zustellung an den Adressaten zurückgefordert werden können ; ausgenommen sind jedoch hiervon die nach Griechenland, 1 rankreich, Schweden, Serbien, Spanien, der Türkei, Aegypten und den französischen Kolonien gerichteten Werthbriefe; bei diesen ist eine Zurück forderung seitens des Absenders nicht zulässig. Einmal zur Post gegeben, müssen dieselben nach den bestehenden Landesgesetzen auch unbedingt den Adressaten ausgeliefert werden, was zur Vermeidung von Nachtheilen zu beachten ist. Postwesen. Briefe mit Werthangabe nach dem Auslande. Werthbriefe haben bis jetzt im allgemeinen nur Gültigkeit in Europa jedoch sind dieselben nach England und nach Bulgarien noch nicht zu lässig. Bulgarien wird den Verkehr wahrscheinlich demnächst einführen, während der Handelsstaat England (mit Ausschluss von Helgoland) sich dieses wichtige und bequeme Verkehrsmittel noch immer versagt. Von aussereuropäischen Ländern haben bis jetzt nur Aegypten, die dänischen französischen und portugiesischen Kolonien die Werthbriefe zugelassen. Die Höhe des zu versendenden Werth es ist in den verschiedenen Ländern noch vielfach beschränkt; ebenso dürfen die Briefe im allgemeinen nur V erthpapiere (Obligationen, Papiergeld, Ziosscheine etc.) enthalten. Nach stehend sind die einzelnen Länder aufgeführt, und ist in Klammern der zulässige Meistbetrag der \\eithangabe beigefügt, sowie angegeben, wenn aussei Werthpapieren auch gemünztes Geld nach dem betreffenden Lande versandt werden darf. Belgien (8000 Mk.), Dänemark (unbeschränkt, Geld stücke zulässig), Dänische Kolonien (unbeschränkt), Aegypten (4000 Mk.), Frankreich mit Algier, Tunis und seinen Kolonien (8000 Mk.), Griechen land (unbeschränkt, Geldstücke zulässig), Helgoland (unbeschränkt), Italien (4000 Mk.), Luxemburg (8000 Mk.), Montenegro (unbeschränkt, Geldstücke zulässig), Niederlande (8000 Mk.), Norwegen (unbeschränkt), Oesterreich- Ungarn (unbeschränkt, Geldstücke zulässig), Portugal, bezw. seine Kolonien (8000 Mk. bezw. 4000 Mk.), Rumänien (8000 Mk.), Russland (unbeschränkt), Schweden (unbeschränkt), Schweiz (unbeschränkt), Serbien (4000 Mk.) Spanien (8000 Mk.), Türkei (unbeschränkt, Geldstücke zulässig). Die Werthbriefe nach dem Auslande müssen frankirt werden, mit Ausnahme derjenigen nach Oesterreich-Ungarn, welche auch unfrankirt abgesandt werden können. Erhoben wird im allgemeinen das Porto und die Gebühr für einen eingeschriebenen Brief von gleichem Gewicht und gleichem Be stimmungsort und eine Versicherungsgebühr, welche für die verschiedenen Lander sehr ungleich ist. Für die W'erthbriefe nach Oesterreich-Ungarn gelten die im inneren deutschen Verkehr festgesetzten Taxen. — Es ma» noch bemerkt werden, dass die zur Post eingelieferten Werthpapiere von Verschiedenes. Dei Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Maass- und Gewichtsordnung von 1868 hat folgenden Grund: Die Maass- und Gewichtsordnung von 1868- hatte als Gewichtseinheit das Kilogramm festgesetzt, daneben aber in An lehnung an das frühere Gewichtssystem das Pfund als Gewichtsgrösse fort- bestehen lassen. Für das Uebergangsstadium schien das nöthig, hat aber jetzt nach 14jährigem Bestehen der Maass- und Gewichtsordnung keinen Zweck; ausserdem machen sich die Üebelstände der doppelten Gewichts grössen jetzt besonders empfindlich geltend, weswegen der vorliegende Ge setzentwurf das Pfundsystem ganz beseitigen will und als Grundlage des Maasses und Gewichtes das Meter setzt. Ferner sind in dem Gesetzentwürfe die deutschen Bezeichnungen der Maasse und Gewichte, wie „Stab“, „Neu zoll“, „Strich“, „Kette“, „Kanne“, „Schoppen“, „Fass“, „Neuloth“, nicht wieder aufgenommen, da dieselben notorisch im Verkehr gar nicht ge braucht werden. Endlich soll der Entwurf den Zweck haben, die dringend nothwendige Neuredaktion der Aichordnung zu ermöglichen, welche° auf vielfach uosicheier Grundlage entstanden, einer Ergänzung bedarf. Ueber Modellholz für Holzmodelle. In den Modelltischlereien wird am liebsten das Kiefernholz verarbeitet, ferner auch lichtenholz und Tannenholz; diese Nadelholzsorten bieten den Vortheil der leichten Bearbeitung, des geringen spezifischen Gewichtes und des billigen Preises. — Handelt es sich um Modelle, bei denen vorzugs weise auf möglichst glatte Flächen gesehen werden muss, so wendet man Erlenholz an. Bei Gegenständen, die viele kleine und freistehende Theile bieten, wie z. B. bei Modellen für Ornamentguss etc. werden die wider standsfähigen Hölzer verarbeitet: der Apfelbaum, Birnbaum, Kirschbaum, Pflaumenbaum und die Esche. Man hat die Beobachtung gemacht, dass die Widerstandsfähigkeit des Holzes von der Mitte des Stammes nach dem Umfange zu mehr und mehr abnimmt; infolgedessen verwendet man in der Modelltischlerei hauptsäch lich nur das aus der Mitte des Stammes entnommene Kernholz (das Herz), während man die äussere Holzschicht, das Splintholz (der Splint) nur bei Gegenständen in Anwendung bringt, bei denen es auf Widerstandsfähigkeit. Dichtigkeit u. s. w. wenig oder gar nicht ankommt. — Alle Holzarten müssen vor ihrer Verwendung gut ausgetrocknet werden und es hat seine Schwierigkeiten, das Holz hierbei vor dem Werfen und Reissen zu behüten; denn der Feuchtigkeitsgehalt der frischen Hölzer ist häufig ebenso gross wie das Gewicht der Holzmasse selbst, und das Schwinden des Wasser gehaltes muss nothgedrungen eine Veränderung der Faserlagerungen her vorbringen. Central -Normaluhr. Das Telephon wird neuerdings noch in ganz eigenartiger Weise nutz bringend gemacht. .Wie nämlich das Patent-Büreau von Richard Lüders in Görlitz mittheilt, führt man jetzt bei der New Yorker Telephon-Anlage eine Verbindung mit einer Central-Normaluhr ein, welche es jedem in wenigen Sekunden ermöglicht, die Privatuhr auf das Genaueste einzustellen. Nach Ablauf jeder Minute werden nämlich Schläge durch das Telephon mitgetheilt, welche nach Stunden, Zehnminuten und Minuten im Takte so gegliedert sind, dass sie bis auf die Minute die Tageszeit angeben. Diese Schläge sind so zart, dass sie das gewöhnliche Sprechen durch das Telephon nicht im mindesten stören, dabei aber bei sorgfältigem Horchen genau unterschieden werden können. Um nun aber den Telephoninhabern, welche die Extra-Ausgabe für diese beständige Zeitmittheilung nicht bezahlen wollen, den Dienst nicht gratis zu leisten, wird bei den Leitungen Jener ein so genannter „Confuser“ eingeschaltet, das ist ein Apparat, der beständig derartige zarte Schläge vermittelt und so das Wahrnehmen der für die Zeit angabe bestimmten unmöglich macht.
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