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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (8. November 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Ursachen der Zerstörung durch Reibung in der Uhrmacherei und über die Mittel, die sich reibenden Theile zu erhalten (Fortsetzung aus Nr. 43)
- Autor
- Robert, Henri
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Reparaturen der Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- ArtikelUeber die Ursachen der Zerstörung durch Reibung in der ... 353
- ArtikelUeber die Reparaturen der Uhren 355
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 355
- ArtikelUeber eine alte Taschenuhr mit einem grossen Rad (Schluss aus ... 356
- ArtikelLiteratur 357
- ArtikelRathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 44) 357
- ArtikelVerschiedenes 358
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 358
- ArtikelAnzeigen 359
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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bestehen durch, Anwendung von Steinen beseitigen zu können, aber man hatte sich dabei getäuscht. Auf Grund dieser jetzt angeführten Beispiele wiederhole ich nochmals, dass in einigen Fällen die Steine das beste Material bieten um Zapfenlager und einzelne Hemmungstheile herzustellen, dass man sich aber wol hüten muss die Uhr, welche die meisten Steine enthält, auch für die beste anzunehmen. Eine Verschwendung II der Steine ist viel mehr als ein Vergehen anstatt als eine Ver- I vollkommnung anzusehen; meist ist Marktschreierei der Grund zu solcher übermässigen Anwendung, indem man sucht, eine solche Uhr dann theurer zu verkaufen. (Schluss folgt.) Ueber die Reparaturen der Uhren. In dem Dresdener „Gewerbeschutz“ Nr. 20 d. J. ist über obiges Thema von einem Uhrmacher ein sehr beachtenswerther Artikel erschienen, welcher eine weite Verbreitung in der Tages presse verdient. Der achtbare Kollege schreibt der Redaktion des „Gewerbeschutz“ folgendes: Ich bitte Sie, ein Wort über Uhren-Reparaturen und den heillosen Betrug zu veröffentlichen, der bei Uebernahme solcher Arbeiten durch im Fache Unbewanderte an dem oft mühsam erworbenen Verdienst des armen Arbeiters verübt wird. Eigentlich machte es sich nöthig, neben jede der in Tageblättern erscheinenden Schwindelannoncen eine Warnung zu setzen, denn ! man weiss nicht, soll man mehr die geringe Kenntnis der Kunst des Uhrmachergewerbes, oder die Leichtgläubigkeit und die allzugrosse Sucht nach Billigkeit bewundern. Unser Geschäft i ist mit so vielen Konsequenzen verknüpft, dass es nöthig wäre, tägliche Aufklärungen darüber in die Blätter zu bringen; sind doch die billigen Preisangaben nichts als Lockvögel. Da bei Zurückgabe der Uhr die Reparaturkosten sogleich bezahlt werden müssen, so sehen die Besitzer derselben dann regelmässig erst zu spät ein, dass sie ihr Geld hinausgeworfen haben. Es wäre doch die einfachste Regel, wenn sich die Leute an einen bekannten und tüchtigen Uhrmacher wendeten, dann werden sie schon er fahren, was eine Reparatur kostet, aber auch, was sie leistet und wie sie hält. Sehen wir uns die Sache, wie sie von jenen Pfuschern be trieben wird, einmal etwas genauer an. Eine in allen ihren Theilen noch exakte Uhr wird wegen einer gebrochenen Feder, einer Streifung, oder sonst einer Störuug im Gange in Reparatur gegeben und bei Abholung ein oft ganz anständiger Preis, den ein tüchtiger Fachmann kaum zu fordern wagen würde, dafür bezahlt. Der Betreffende war mit Uebernahme der Arbeit und Annahme der Bezahlung für ordentliche Ausführung der Arbeit unbedingt verpflichtet. Wie aber sieht die Erfüllung dieser Verpflichtung oftmals in Wirklichkeit aus? Solange der Inhaber der Uhr im Geschäft sich befindet, geht dieselbe, doch kaum hat er seine Wohnung erreicht, so ist es aus mit dieser Herr lichkeit und trotz öfteren Nachh'elfens wird es nicht besser, bis sich der Geschädigte dann entschliesst, nach einem tüchtigeu Fachmann sich zu erkundigen. An dieser Stelle muss dann oftmals die Auskunft ertheilt werden, dass die Uhr weder ge reinigt, noch reparirt, wol aber recht ordentlich verdorben worden ist und wohl oder übel muss dann der Entschluss ge fasst werden, noch einmal dafür zu bezahlen. Oft aber ist diese Bezahlung für den seine Geschäftsehre hochhaltenden Fach mann nur ein recht kärglicher Lohn für seine nun doppelte und dreifache Mühe, denn es ist ja bereits vom Inhaber der Uhr an den ersten Uhrmacher dafür bezahlt worden und nun will er natürlich nicht noch viel weitere Unkosten haben. Wäre es nun möglich, eine solche, sei es aus Unkenntnis, sei es aus ^Gewissenlosigkeit an der betreffenden Uhr ausgeführte Pfuscherei als Sachbeschädigung hinzustellen und den Verfertiger gerichtlich zu belangen? Denn man kann doch nicht verlangen, dass der Auftraggeber den Betreffenden erst auf seine Fach kenntnis prüfen soll, man muss sich eben auf seine öffentliche Empfehlung verlassen. Bei Einkäufen würde schon ein anderes Verhältnis stattfinden. Da kann Jeder seine Waare zu beliebigem Preis verkaufen, wie man zu sagen pflegt, und doch wäre auch da Vorsicht dahin geboten, nur solide Geschäfte aufzusuchen. Eine Uhr wird eben nicht wieder abgesetzt, wie ein abgetragenes Kleidungsstück und deshalb soll man nur nach dem Soliden greifen. Eine im Einkauf billige Uhr kostet oftmals dem Be sitzer derselben nach und nach durch viele Reparaturen ein kleines Kapital, denn nicht selten finden sich in einer noch verhältnismässig wenig getragenen Uhr acht bis zehn und auch noch mehr Reparaturzeichen. Rechnen wir nun jede Reparatur nur zu 1 Mk. 50 Pf., so sind das bereits 12—15 Mark, von denen der Betreffende die Hälfte, auch mehr ersparen konnte, wenn er eine gute, wenn auch etwas theuere Uhr kaufte oder wenigstens gleich einen tüchtigen Fachmann mit der ersten Reparatur betraute. Wie oft kommt es auch vor, dass Leute, die Uhren zur billigeren Reparatur an stellenlose Gehilfen oder entlaufene Lehrlinge gegeben haben, diese gar nicht wieder zurückbekommen können, weil die letzteren ihren Aufenthaltsort gewechselt, nicht wieder zu finden sind oder über die anvertraut erhaltenen Uhren rechtswidrig im eigenen Interesse verfügt haben. Die Gerichtsverhandlungen machen es zur Genüge bekannt, dass mancher der betreffenden Arbeiter bereits oftmals wegen Ver kauf oder Versatz fremder Uhren bestraft wurde. Also auch nach dieser Richtung hin ist Vorsicht am Platze. Die Folge dieser geschilderten gewissenlosen Manipulationen ist, dass die Uhrmacher beim Publikum in zum Theil nicht verdiente Missachtung gerathen sind und Jeder, der etwas für eine Reparatur bezahlt, es für hinausgeworfenes Geld erklärt, weil man nicht sehen kann, welchen Umfang die Reparatur ge habt hat. Nicht selten wird dem reellen Geschäftsmann geradezu die Hälfte des geforderten Lohnes geboten, was ganz gewiss in keinem ändern Geschäftszweig gewagt werden würde. Doch alle diese Uebelstände können nur dann das so gänzlich ge sunkene, einst so hochgeehrte Gewerbe wieder heben, wenn die Innung für dasselbe fest eintritt und ein einmüthiges Zusammen gehen der noch vorhandenen Fachleute gegen dieses Unwesen ankämpft, die Lehrlinge wieder zu tüchtigen Gehilfen heranbildet und so dem Stande seine Ehre, seine einst so hochangeschätzte Kunstfertigkeit wiedergibt. Möchten diese Zeilen dazu beitragen, neben der Aufklärung nach aussen hin, eine Aufmunterung zum gemeinsamen Handeln innerhalb der Fachgenossenschaft und damit der erste Schritt zur Aenderung wie zur Besserung zu sein. Deutsche Reichs-Patente. Patent-Anmeldungen. Nr. 5118 (B). KI. 83. Francois Beal in La Chaise-Dieu (Frankreich); Vertreter: Richard Lüders in Görlitz: „Uhrenhemmung mit schaukelnder Auslösung“. Nr. 4551 (H). Kl. 83. C. Hall 1 weg in Stettin: „Stundenschlagwerk mit Repetition“. Zusatz zum Patent Nr. 29082. Nr. 1002 (J). Kl. 83. Gehrüder Junghans in Schramberg (Württem berg): „Neuerung an Weckeruhren“. Nr. 2469 (S). Kl. 49. Societe Dubail, Monn in, Frossard&Co. in Porrentruy (Schweiz); Vertreter: J. Brandt in Berlin W., Königgrätzer- strasse 131: „Maschine zum Drehen bezw. Abdrehen von Uhrgehäusen“. Patent-Ertlieiluugeii. Nr. 29558. Kl. 83. A. Vanoli jun. in Freiburg (Baden): „Neuerung an der Schaltung schwingender Uhren“. Nr. 29573. Kl. 83. V. Gail et in Brest (Frankreich); Vertreter: Specht, Ziese & Co. in Hamburg, Fischmarkt 2: „Uhr mit elektrischem Wecker“. Nr. 29592. lvl. 83. Japy freres & Co. in Beaucourt (Frankreich); Vertreter: Wirth&Co. in Frankfurt a/M.: „Ankerhemmung für Uhren“. Nr. 29596. Kl. 83. F. Sohl in Gross-Wanzleben bei Magdeburg: „Automatisch-elektrischer Fernwecker mit Antwort-Kontroll-Vorrichtung“. Nr. 29685. Kl. 44. E. Richardson in Birmingham, Grafschaft Warwick (England); Vertreter: Robert R. Schmidt in Berlin W., Pots- damerstr. 141: „ArmbandVerschluss ohne besondere Feder“. Nr. 29728. Kl. 83. A. E. Müller in Passau, Schrottgasse 156: „Rollen-Chronometergang für Taschen- und Marine-Uhren“. Erloschene Patente. Nr. 26168. Kl. 83. Vorrichtung zum Anzeigen des Ablaufens einer Uhr. Nr. 5016. Kl. 83. Neuerungen an Uhren. Nr. 21575. Kl. 83. Uhrwerk, dessen Schlag- resp. Repetirwerk auto matisch vom Gehwerk aufgezogen wird. Nr. 25400. Kl. 83. Vorrichtung zur Regulirung von Pendeluhren.
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