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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 45)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Musterschutzgesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- ArtikelUhrmacherschule zu St. Imier 377
- ArtikelRathschläge für junge Uhrmacher (Fortsetzung aus Nr. 45) 378
- ArtikelDas Musterschutzgesetz 379
- ArtikelPatentbeschreibungen 380
- ArtikelBeschreibung sämtlicher Arbeiten der Repassage einer ... 381
- ArtikelLiteratur 382
- ArtikelVerschiedenes 382
- ArtikelAnzeigen 383
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 379 — in Zeichnung 0* angedeutet wird. Diese Vertiefung sollte sich weiter, als das innerste Ende des Rohres K erstrecken, um der Luft freien Durchgang zur Röhre zu lassen, selbst^ wenn das obere Brett k ganz heruntergesunken ist, wie in Fig. 5 zu sehen. Die inneren Ventile oder Klappen befinden sich bei den, durch h und i Fig. 5 angedeuteten Punkten, und um ihre Wirkung zu verstehen, muss man sich den Blasebalg im wirklichen Ge- brauche vorstellcn. Das mittlere Brett L hat zwei vorstehende Eisenstifte, bei nn Fig. 4; diese sind in zwei aufrechten Säulen oder Ständern befestigt, sodass das untere Brett fallen kann. Es ist selbstverständlich, dass das Wachstuch an den Seiten des Blasebalgs sorgfältig angenagelt sein muss, so dass, sobald als das untere Brett M heruntersinkt, die Luft das Ventil bei h hebt, und den Raum zwischen L und M füllt. In N* ist das Ventil oder die Klappe für sich gezeichnet. Die ganze Oberfläche desselben ist mit Leder überzogen; das Leder muss an der unteren Seite des Klotzes angeleimt werden, und nach hinten vorstehen wie es in s Zeichnung JV* gezeigt ist, damit es an die Bretter L oder M festgenagelt werden kann. In p Fig. 4 und 5 ist ein Stück Eisen dargestellt mit einer Oese, wie sie in Fig. 5 zu sehen ist, woran eine Hebestange, in Fig. 5 mit l bezeichnet, befestigt ist. In den Brettern L und M, un mittelbar unter den Klappen müssen Löcher von 5 cm Durch messer gebohrt werden; der Zweck dieser Klappen ist der, die Löcher zu schliessen. (Jm die Wirkung des Blasebalges zu er klären, müssen wir annehmen, die Stifte n n seien in 2 aufrechten Pfosten befestigt und das untere Brett M hinuntergegangen, so wird die Klappe h sich heben, und die Luft in den Raum zwischen den Brettern L und M hereinlassen; wenn nun der Stab l durch den Hebel R gehoben wird, so wird die Luft durch das Loch unter der Klappe i gepresst, das Brett K wird ge hoben, und die Luft durch die Düse k gedrückt. Die 3 Bretter sind durch Aufnageln von Leder oder Wachstuch verbunden. Der Besuch einer Schmiede wird jedem eine Vorstellung geben, wie ein solcher Blasebalg gemacht ist, nach der Beschreibung, welche oben von der Anordnung der Ventile oder Klappen gegeben ist. Mit einem Ofen, so eingerichtet, wie beschrieben, und wenn 5 oder 6 Gasflammen mit zugeführter Gebläseluft um den Schmelztiegel herum angebracht sind, kann man Gold oder Silber schmelzen, ohne irgend welche Asche oder Schlacken. Petro leumdämpfe, wie man sie in vielen Gasolinbrennern sieht, wür den dasselbe Resultat hervorbringen. Wenn man die Schmelztiegel in Sätzen kauft, so werden die grössten sehr selten gebraucht; diese grösseren können aber zu einem nützlichen Zweck verwandt werden, indem man den Boden ausbricht und die kleineren hineinsetzt, sowie man einen irdenen Blumentopf in einen Untersatz stellt, sodass, im Falle der Schmelztiegel während des Schmelzens springt, der Boden des zerbrochenen grösseren Tiegels das Gold am Hinein fallen in die Asche hindert. -Die Anwendung von Erd- oder Solaröl, als Brennstoff, ist bei weitem das reinlichste und billigste Brennmaterial, welches wir anwenden können, wenn nicht die Gefahr einer Explosion vorhanden wäre, aber Kohlenwasserstoff gas ist von diesem Bedenken ausgenommen, und wenn ungefähr 6 Flammen von genügender Grösse in dem Feuerherd oder Ofen A angebracht werden und eine reichliche Zufuhr von Zugluft beschafft wird, um eine gute Verbrennung herzustellen, können mehrere Unzen Gold oder Silber in wenig Minuten geschmolzen werden. Eine sehr billige Art von Zentrifugalgebläsen wird in unserem nächsten Abschnitte beschrieben werden, und der Leser wird dann die Wahl zwischen diesen und dem eben beschriebenen Blasebalge haben. Es ist in der That sehr wenig zwischen ihnen zu wählen und das Verhältnis ist ungefähr folgendes: die Blase bälge sind in mancher Beziehung das beste und die rotirenden Gebläse das billigste; aber bei beiden würde der Aufwand ein ganz unbedeutender sein, wenn man den grössten Theil davon selbst herstellte. Es liegt in der Absicht des Verfassers, den jungen Kollegen nachzuweisen, wie sie mit Leichtigkeit Gold oder Silber verarbeiten können, mit verhältnismässig geringem Aufwand an Zeit oder Geld, und gleichzeitig solche Aufschlüsse zu geben, tvie sie für den praktischen Gebrauch am besten er scheinen; so im vorliegenden Falle, bezügl. des Schmelzofens. Diese Form ist die beste, welche dem Verfasser jemals vorge kommen ist, und mit einem guten scharfen Zug, kann man Gold vortrefflich reinigen und schmelzen. Der Blasebalg ist eine nothwendige Aushilfe für den Mangel an Zuge und er ist unentbehrlich, wenn Gas oder Petroleum gebraucht wird. (Fortsetzung folgt.) Das Musterschutzgesetz. Im „Verein für deutsches Kunstgewerbe in Berlin“ hat Herr Geh. Ober postrath. Professor Dr. Dam hach einen hochinteressanten Vortrag über „Musterschutz und Nachbildungsrecht“ gehalteu. Der Vortragende begann mit einem Rückblick aut die Geschichte der Entstehung des Gesetzes. Bereits vor fünfzehn Jahren hatte derselbe in privaten Kreisen sich dahin geäussert, es sei nothwendig, den Kreis des Urheberschutzes zu erweitern, ein wirklicher Musterschutz sei durchaus er forderlich. Damals begegnete dieser Ausspruch noch entschiedener Ableh nung — aber schon nach ungefähr fünf Jahren wurde Redner beauftragt, den Entwurf eines Musterschutzgesetzes auszuarbeiten, und ein halbes Jahr später wurde das Gesetz im Reichstage angenommen; am 1. April 1876 trat das Gesetz in Kraft. Die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, desselben war inzwischen eine so allgemeine geworden, dass von der ursprünglichen Absicht, es erst zum 1. Juli 1876 einzuführen, zurückgekommen wurde. Schon im Jahre 1876 betrug die Zahl der Eintragungen 12 759, im Jahre 1878 bis zum 1. April: 83 060; bis zum 1. Juli 1880 erhöhte sich die Zähl auf etwa 186 700 — und heute beläuft sich die Gesamtzahl aller bisher geschützten Muster auf mehr als 300 000, der beste Beweis, dass das Gesetz einem wirklichen Be dürfnis abgeholfen hat und dass die Arbeit an demselben keine vergebliche gewesen ist. Jetzt ist wol Niemand mehr gegen das Gesetz, abgesehen von einigen Freibeutern, denen dadurch das Handwerk gelegt worden ist. Verschiedene Umstände wirkten mit, einen vollständigen Umschwung der Meinungen her beizuführen; einmal die Wiener Weltausstellung, auf welcher das deutsche Kunstgewerbe bekanntlich nicht den besten Eindruck machte, sodann die Annexion von Elsass-Lothringen; dort hatte man unter der französischen Herrschaft ein Musterschutzgesetz und entbehrte dasselbe in Deutschland, welches jetzt das Absatzgebiet bilden sollte, so sehr, dass unsere Regierung aus Mülhausen und anderen Industrieorten des Eisass förmlich um Muster schutz bestürmt wurde. Dazu kam noch, dass, nachdem man einmal be schlossen hatte, den Nachdruck zu verbieten, konsequenter Weise die An schauung durchdringen musste, dass die geistige Arbeit überhaupt zu schützen sei, nicht nur die der Schriftsteller, sondern auch die der Künstler und Kunstgewerbetreibenden. Diese selbst verlangten es, nicht minder die öffentliche Meinung und die Juristenwelt; das Auftreten dieser drei Faktoren veranlasste die Entstehung des Gesetzes. Ohne nun auf rein juridische Fragen speziell einzugehen, wird doch eine Erläuterung des Gesetzes und seiner hauptsächlichsten Bestimmungen von Wichtigkeit sein, da in vielen industriellen Kreisen in dieser Beziehung noch Unklarheit herrscht. Die drei Hauptfragen, um die es sich handelt, sind: Wer, — was, — und wie wird geschützt? Auf erstere Frage hört man nicht selten die Antwort: wir E abrikanten! Das ist total falsch. Ebensowenig wie durch das Nachdrucksgesetz in erster Reihe der Verlagsbuchhändler, oder der Musikalienverleger, oder der Theaterdirektor geschützt werden, sondern der Schriftsteller, der Komponist, der Dichter — ebensowenig schützt das Musterschutzgesetz zunächst den Fabrikanten. Das beruht eben auf dem Prinzip des Urheberrechtes: das Gesetz ist geschaffen, um die geistige Thätigkeit des Urhebers zu schützen, also wird der Urheber des Musters, der Zeichner, der Modelleur geschützt, nicht derjenige, der diese Muster verwendet. Etwas anderes ist es, wenn der Urheber seine Rechte an den kabri kanten überträgt, letzterer also der Rechtsnachfolger des eisteien ist. Dies ist sehr wichtig, und dringend muss den Fabrikanten empfohlen werden, wenn sie für ihre Erzeugnisse den Schutz des Gesetzes gemessen wollen, dass sie, wenn ein Künstler ihnen den Entwurf geliefert hat, sich schiift- lich von demselben die Rechte aut den Entwurf übertragen lassen. Eine blose mündliche Verabredung genügt nicht immer; stirbt z. B. der Künstler, so ist der Fabrikant, wenn er keiue schriftliche Rechtsübertragung besitzt, wegen des Beweises seines Rechts vielleicht in Verlegenheit.
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