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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (2. Februar 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber unechte Goldlegirungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arithmetische Preisaufgabe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- ArtikelPreisbewerbung von Schweizeruhren in Bezug auf die Güte ihrer ... 33
- ArtikelVolta-elektrische Induktion 33
- ArtikelSilberähnliche Legirungen 35
- ArtikelNeues elektrisches Zeigerwerk 36
- ArtikelRegeln für die Behandlung von See-Chronometern (Schluss) 37
- ArtikelUeber unechte Goldlegirungen 37
- ArtikelArithmetische Preisaufgabe 38
- ArtikelPostwesen 38
- ArtikelVerschiedenes 39
- ArtikelBriefkasten 39
- ArtikelAnzeigen 39
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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- 38 — meter im Quadrat messen, so zerschneidet man jedes Blättchen in vier gleich grosse Quadrate und bearbeitet dieselben zwischen Pergamentblättern genau so, wie es der Goldschläger mit dem Feingolde thut; in der Regel wird aber das Ausdehnen nicht so weit getrieben wie bei dem echten Golde, indem das Material kein kostspieliges ist und die Arbeitskosten zu hohe würden. Das fertig geschlagene Metall wird so wie das echte Blattgold in Büchelchen aus Seidenpapier eingelegt, welche, um das An haften des Metallblattes an das Papier zu verhindern, leicht mit Englischroth eingerieben wrnrden. Das Blattgold findet vielfache Anwendung zur sogenannten unechten Vergoldung und können Gegenstände, die auf diese M eise falsch vergoldet sind, durch sehr lange Zeit ihre schöne Farbe beibehalten, wenn man sie unmittelbar nach der Voll endung mit einem dünnen und dabei ganz farblosen oder schwachgelben Firnisse überzieht. Wenn man dem Firnisse eine kleine Menge einer reinen Farbe beimischt — die soge nannten Anilinfarben eignen sich ganz besonders zu diesem Zwecke — so kann man die Farbe des Metallüberzuges leicht in Roth, Grün, Violett, umändern. (Aus Krupp: die Legirungen; erschienen bei Hartleben. Wien.) Arithmetische Preisangabe von R. Sch . . . g. Das Leipziger Tageblatt veröffentlicht folgende Preisaufgabe: Aus den 9 Ziffern 1, 2, 3, 4. 5, 6, 7, 8, 9 sollen etliche und zwar mindestens 4 Zahlen so gebildet werden, dass das Produkt aus zwei dieser Zahlen gleich der Summe der übrigen ist. Der Schlusstermin für die Einsendung der Auflösungen ist der 17. März 1884. Für die drei Löser, welche die meisten Lösungen einsenden, setzt die Redaktion des Leipziger Tageblattes Preise von 30 Jlark, 20 „ und IO „ aus. Bei gleichviel Lösungen entscheidet die Priorität. Für die Lösungen sind folgende Bedingungen festzuhalten: 1) Das Produkt ist links, die Summe rechts zu setzen. Z. B. 9x 2% = 8 + 7 + 5+ 3 +1 ' X 3 = 9 + 6 + 5 + 4 / 8 + V 2 . 2) Die zu bildenden Zahlen müssen entweder ganze Zahlen oder ein fache Brüche z. B. 5 / 8) Vs) sein. Die gemischte Zahl (z. B. 4 3 /„, 5 6 / 12 ) ist nur für das Produkt gestattet. Rechts sind daher z. B. statt der 2 Zahlen ■D .8 + - die 3 Zahlen 4 + 2 + 3 / 8 zu setzen. Unechte Brüche OL, 12 A r 1 X V 4) ,8/) Doppelbrüche f JL J un( f Dezimalbrüche sind nicht erlaubt. Jede der 9 Ziffern muss Vorkommen, jede aber nur einmal. 0 (Null) darf nicht be nutzt werden. 3) Bei jeder Auflösung sind die Zahlen auf beiden Seiten nach ab steigendem Werthe anzuordnen. Daher nicht 2 4 / 6 X 9 = 5 + 8 + 1 + 3 + 7 oder 3 x 7 = 6 + 7« + 5 + */. + 9, sondern wie oben unter der ersten Bedingung. Nicht 5 h + 4 + 2 3 , sondern 4 + 2 / 3 + 5 / 8 , weil 2 / 3 grösser als 5 /a- Lei Brüchen von gleichem \\ erthe sind die grösseren Zahlen voran zustellen. Daher nicht V 2 + 4 / 8 , sondern 4 / e + 1 2 . Bei ganzen Zahlen sind die Einheiten derselben Ordnung gleichfalls absteigend anzuordnen. Setzt man daher die Zahlen senkrecht untereinander, so müssen die Einer von oben nach unten ununterbrochen abnehmen, ebenso die Zehner u. s. w. Statt 13 + 57 oder 17 + 53 oder 53 + 17 muss es daher 57 + 13 (erst 5, dann 1 Zähner, erst 7, dann 3 Einer), statt 14 + 8 muss es 18 + 4 heissen. Bei dem Produkt aus einer ganzen Zahl und einem einfachen Bruche muss die ganze Zahl grösser als der Zähler genommen werden. Daher nicht 17 x 3 7e4- sondern 32 17 / 64 . ^ Die Auflösung mit 3 / 24 gilt als verschieden von einer anderen mit 4 32 , wenn alle übrigen Zahlen dieselben sind. Dies gilt auch in Bezu°- auf 65 + 34 und 56 + 43. 4 Die Auflösungen sind hinsichtlich des Produktes nach absteigendem Werthe anzuordnen. Daher nicht 23 X 1 = . . . sondern 26 8 / 14 x 5 = 26 4 / 7 x 3m... 26 4 / 7 x 3 = 2fi X 9 = . . . 26 ' x 9 = 26 8 /i4 5 = . . . 23 x 1 — Bei Auflösungen mit vollkommen gleichen Produkten sind die Summanden (rechts) absteigend anzuordnen. Daher nicht . . . = 58 + 16 sondern . . . = 68 4- 5 -i- 1 . . . = 68 + 5 + 1 ... ^ 58 + 16^ Anmerkung. Mindestens 521 Auflösungen sind möglich. 5) Die Auflösungen sind an die Expedition des Leipziger Tageblattes einzusenden. Die Aufschrift muss die Bemerkung „Arithmetische Preis aufgabe betr.“ enthalten. Auch Nichtabonnenten des „Leipziger Tageblattes“ können sich um die Preise bewerben. Postwesen. Vortheile bezüglich der Drucksachen im bayrischen Postverkehr. Welche Yortheile und dankenswerthen Erneuerungen auf postalischem Gebiete unsere Reichspost namentlich in den letzten Jahren geschaffen hat., brauchen wir nicht hervorzuheben. Um so mehr ist es aber zu bedauern, dass die königl. bayrische Post, abgesehen davon, das 3 in Bayern beispiels weise Stadtpostbriefe nur 3 Bestellgeld kosten, auch in anderer Be ziehung dem Publikum grössere Yortheile bietet. Dass sich letztere auch ausserhalb Bayerns Interessenten unter Umgehung der Reichspost nutzbar machen können, geht aus nachfolgendem hervor. Ein Fabrikgeschäft Thüringens hatte kürzlich eine grössere Partie Plakate (gedruckte Ansichten ihres Etablissements) an seine zahlreiche Kundschaft innerhalb des Deut schen Reiches zu versenden. Diese Plakate sollten in Rollenform .als Drucksache“ der Post zur Beförderung übergeben werden, wurden jedoch von dem betreffenden Reichspostamt, weil angeblich die Rollen etwas zu lang, als .unzulässig“ zurückgewiesen. Eine Petition an die betreffende Ober-Post-Direktion, die Beförderung dieser Partie ausnahmsweise zu ge statten, blieb ebenfalls erfolglos und schickte man sich schon an, die Rollen mit der fünffach theueren „Packetpost“ befördern zu lassen. Da erhielt die Firma zufällig eine noch etwas grössere Rolle, „als Drucksache“ be zeichnet, mit der Briefpost aus Bayern. Das betreffende Reichspostamt, hierauf aufmerksam gemacht, erklärte: „Bayern hat andere Bestimmungen“. Nun wurden natürlich sofort sämtliche Rollen zusammengepackt, über die nahe bayrische Grenze geschickt, mit bayrischen Postmarken versehen und als „Drucksache“ abgeschickt. — Jetzt hat nun die Reichspost die aus Bayern kommenden Plakatrollen, nur wenige Exemplare davon waren für Bavern selbst bestimmt, anstandslos befördert, während die bayrische Post das Porto dafür eingenommen hat. Die betreffende Firma hat hierdurch einige hundert Mark erspart. Bestrafte Portohinterziehung. Yor kurzem ist, wie die „D. Yerkehrsztg.“ mittheilt, vom Schöffen gericht zu N. ein Buchhändler daselbst wegen versuchten Betruges in 14 in den letzten Monaten nachgewiesenen Fällen zu einer Geldstrafe von je 15 Mk.. zusammen 210 Mk. event. 21 Tage Gefängnis verurtheilt worden. Der versuchte Betrug wurde darin erblickt, dass der Buchhändler bezw. das Geschäftspersonal desselben es versucht hat, Drucksachen gegen die er- mässigte Taxe zur Postbeförderung zu bringen, welche unzulässige Zusätze oder Aenderungen am Inhalte erhalten hatten, oder denen geschriebene Zettel mit unstatthaften Mittheilungen oder verschlossene Briefe beigefügt waren; in einem Falle hatte die Sendung aus Kartons mit Briefbogen be standen. Das Gericht nahm an, dass der Buchhändler mit allen einschlägigen Bestimmungen des Posttaxwesens etc. genau vertraut sei, da ihm seit langer Zeit Postsendungen, w-ie die hier in Rede stehenden, von der Postanstalt zurückgegeben worden seien und zwar unter Belehrung und Warnung seitens der Beamten. Trotzdem habe der Beklagte immer wieder derartige Sendungen aufgegeben, auch versucht, zurückgewiesene Sendungen zu anderen Tageszeiten bezw. an anderen Schaltern zur Aufgabe zu bringen. Fenier sei der unerlaubte Inhalt so geschickt in den zur Anklage ge stellten Fällen verborgen gewesen, dass es einer förmlichen Untersuchung bedurft habe, um auf den Kern zu gelangen; es liege also hier die völlige beabsichtigte Täuschung vor zum Zwecke, die Sendungen zu einem niedrigeren Porto, als taxmässig, befördert zu erhalten, den Postfiskus also zu schädigen. — Diese Entscheidung des Gerichts ist für die Yersender von Drucksachen von grösser W ichtigkeit. Der Fall beweist, dass die sonst so sehr nachsichtige Postverwaltung auch im geeigneten Falle gegen Defrau-
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