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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (12. August 1882)
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die verschiedenen Zeitmaasse
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Mittagslinie ziehen
- Autor
- Meyer, J.
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens XI.
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 7.1882
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1882) 1
- Ausgabe Nr. 2 (14. Januar 1882) 9
- Ausgabe Nr. 3 (21. Januar 1882) 17
- Ausgabe Nr. 4 (28. Januar 1882) 25
- Ausgabe Nr. 5 (4. Februar 1882) 33
- Ausgabe Nr. 6 (11. Februar 1882) 41
- Ausgabe Nr. 7 (18. Februar 1882) 49
- Ausgabe Nr. 8 (25. Februar 1882) 57
- Ausgabe Nr. 9 (4. März 1882) 65
- Ausgabe Nr. 10 (11. März 1882) 73
- Ausgabe Nr. 11 (18. März 1882) 81
- Ausgabe Nr. 12 (25. März 1882) 89
- Ausgabe Nr. 13 (1. April 1882) 97
- Ausgabe Nr. 14 (8. April 1882) 105
- Ausgabe Nr. 15 (15. April 1882) 113
- Ausgabe Nr. 16 (22. April 1882) 121
- Ausgabe Nr. 17 (29. April 1882) 129
- Ausgabe Nr. 18 (6. Mai 1882) 137
- Ausgabe Nr. 19 (13. Mai 1882) 145
- Ausgabe Nr. 20 (20. Mai 1882) 153
- Ausgabe Nr. 21 (27. Mai 1882) 161
- Ausgabe Nr. 22 (3. Juni 1882) 169
- Ausgabe Nr. 23 (10. Juni 1882) 177
- Ausgabe Nr. 24 (17. Juni 1882) 185
- Ausgabe Nr. 25 (24. Juni 1882) 193
- Ausgabe Nr. 26 (1. Juli 1882) 201
- Ausgabe Nr. 27 (8. Juli 1882) 209
- Ausgabe Nr. 28 (15. Juli 1882) 217
- Ausgabe Nr. 29 (22. Juli 1882) 225
- Ausgabe Nr. 30 (29. Juli 1882) 233
- Ausgabe Nr. 31 (5. August 1882) 241
-
Ausgabe
Nr. 32 (12. August 1882)
249
- Artikel Bericht der Uhrmacherschule zu Biel (Schuljahr 1881-82) ... 249
- Artikel Die verschiedenen Zeitmaasse 250
- Artikel Eine Mittagslinie ziehen 251
- Artikel Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens XI. 251
- Artikel Ueber Wasseruhren 252
- Artikel Ueber Reparaturen an Taschenuhren, das Zeigerwerk ... 252
- Artikel Vereinsnachrichten 253
- Artikel Uhrmacherverbindung "Urania" zu Glashütte 254
- Artikel Literatur 254
- Artikel Verschiedenes 254
- Artikel Frage- und Antwortkasten 254
- Artikel Anzeigen 255
- Ausgabe Nr. 33 (19. August 1882) 257
- Ausgabe Nr. 34 (26. August 1882) 265
- Ausgabe Nr. 35 (2. September 1882) 273
- Ausgabe Nr. 36 (9. September 1882) 281
- Ausgabe Nr. 37 (16. September 1882) 289
- Ausgabe Nr. 38 (23. September 1882) 297
- Ausgabe Nr. 39 (30. September 1882) 303
- Ausgabe Nr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- Ausgabe Nr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- Ausgabe Nr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- Ausgabe Nr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- Ausgabe Nr. 44 (4. November 1882) 343
- Ausgabe Nr. 45 (11. November 1882) 351
- Ausgabe Nr. 46 (18. November 1882) 359
- Ausgabe Nr. 47 (25. November 1882) 367
- Ausgabe Nr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- Ausgabe Nr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- Ausgabe Nr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- Ausgabe Nr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- Ausgabe Nr. 52 (30. Dezember 1882) 407
-
Band
Band 7.1882
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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nacht und es am 21. Dezember O h Morgens des folgenden Datums ist. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass der Auf- und Untergang eines Fixsterns zu immer anderen Zeiten statt findet und daher auch seine Kulminationszeit fortwährend eine andere wird. Hat also z. B. ein Stern am 1. Januar um Mitternacht nach mittlerer Zeit seine Kulninationszeit, so muss er um ll h 56 m der nächsten Nacht abermals kulminiren und so in jeder folgenden Nacht um ungefähr 4 Minuten früher. Zugleich sieht man aber auch daraus, dass die Sternzeit für das bürgerliche Leben nicht zu gebrauchen ist, da die geselligen Einrichtungen und alle häuslichen Geschäfte sich nach dem Stande der Sonne richten. Den Zeitabschnitt, welcher zwischen zwei auf einander folgenden Durchgängen der Erde durch den Frühlingspunkt verfliesst, nennt man tropisches Jahr. Nach genauen Erhebungen beträgt dasselbe 366,24242 Sterntage. Da nun aber ein mitt lerer Tag = 24 h 3 m 56,55 s Sternzeit und das tropische Jahr 366,24 2 42.24 Sternstunden hat, so beträgt die Dauer des letzteren 365,24222 mittlere Tage. Daraus folgt nun weiter, dass ein Sterntag = 24 h —3 m 55,909® mittlere Zeit bat, während nach dem bereits Vorausgeschickten auf den mittleren Tag 24 h + 3 m 56,55 s Sternzeit treffen. D. XJ. läge dient und das Diopter trägt, liegt flach auf der Platte. Das Ende mit dem Visirloche bleibt unten liegen, während an einem Bogen, der senkrecht an dem Lineal befestigt ist und den Stützpunkt des Diopters als Mittelpunkt hat, das andere Ende auf und nieder gerichtet werden kann, doch so, dass es immer in einer Richtung mit dem Lineal bleibe. Die Zeit, welche die Uhr zeigen soll, weicht aber vom wahren Mittage ab; wenn daher die Sonne im Meridian steht, soll die Uhr nicht gerade 12 zeigen, sondern man muss nach einer Tabelle, wie sie gewöhnlich in den Kalendern zu finden ist, die mittlere Zeit nehmen. (J. Meyer in Itzehoe.) Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens. XL Patentbeobaclituiig’eii. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent - Anwalt in Plagwitz- Leipzig. Jeder Fabrikant, Gewerbtreibende, Konstrukteur etc. ist stets bestrebt, seine Produkte oder aufgegebenen Arbeiten in solchem Sinne herzustellen bez. auszuführen, dass die MäDgel des bereits Existirenden vermiedeu und durch neue Anordnungen Veränderungen hervorgebraebt werden, die irgend welchen Einfluss auf ein Handelsprodukt ausüben. Die diesbezüglichen Veränderungen auf dem Gebiete der Gesamt industrie, genannt allgemeiner Fortschritt, stehen in einem besonderen Ver hältnis zum Patentwesen. Patente sind bekanntlich Spezialgesetze für die einzelnen Patentin haber sämtlichen anderen Reichsbürgern gegenüber, und ist jeder Fabrikant etc. gezwungen, diese Spezialgesetze bei seinem fortschrittlichen Streben mit Aufmerksamkeit in Rücksicht zu ziehen, falls er nicht Gefahr laufen will, sich wegen Patentverletzungen Nachtheilen und Unannehmlichkeiten auszusetzen, denn es ist bekannte Thatsache, dass jede Erfindung ein Ent wickelungsstadium zu durchlaufen hat, welches dem Betreffenden nicht nur Zeit, sondern oft auch bedeutende Geldopfer auferlegt, die dann sämtlich vergeblich sind, sobald sie eine Neuerung betreffen, deren Patentschutz von Seiten Anderer durch rechtzeitige Einreichung öffentliche Anmeldung und schliessliche endgültige Patentertheilung gesichert wurde. Um dieses Verhältnis für die Betheiligten zu erleichtern, ist laut Ge setz die öffentliche Bekanntmachung des Gegenstandes jedes angemeldeten und ertheilten Patentes nicht nur im „Reichsanzeiger“ vorgesehen, sondern es ist die Bestimmung getroffen, dass der Wortlaut einer jeden Patentbe schreibung mit den dazu gehörigen Zeichnungen nach dem Tage der er folgten öffentlichen Anmeldungserklärung acht Wochen lang Jedermann im kaiserlichen Patentamt, zur Einsichtnahme offen liegt. Es leuchtet jedoch ein, dass nicht Jeder die Patentlisten ausführlich und regelmässig zu Gesicht bekommt, bezüglich aufmerksam verfolgen kann, und infolgedessen in den allermeisten Fällen mindestens eine sehr mangelhafte Beobachtung der Patentanmeldungen und Ertkeilungen zu Stande kommt. Der Name des Gegenstandes, wie derselbe im Reichsanzeiger bekannt gegeben wird, ist niemals hinreichend, um das Wesen eines Patentobjektes zu erkennen, sondern es gibt derselbe event. die Anregung, nähere Ein sichtnahme des betreffenden Gegenstandes zu veranlassen, dieses ist vom Interessenten entweder persönlich durchzuführen, oder er lässt sich durch einen Patentanwalt eine Kopie der Zeichnung und Abschrift der Beschreibung nebst Patentansprüchen besorgen. (Siehe auch in Nr. 29, S. 227.) Ein ordentlicher Patentanwalt muss stets über sämtliche angemeldete und ertheilte Patente informirt sein und ist somit am ehesten in der Lage eine konsequente Beobachtung von Patentanmeldungen und Ertheilungen im Interesse seiner Klienten durchführen zu können, bezüglich denselben mit Rath und That zur Seite zu stehen, sobald sich herausstellt, dass eine Anmeldung veröffentlicht ist, deren Neuheit durch solche Thatsachen wider legt werden kann, die dem Patentamte bei der Vorprüfung nicht bekannt waren. Wie sehr wichtig die Beobachtung einschlägiger Patentanmeldungen und Ertheilungen für den einzelnen Interessenten ist, soll in späteren Aus einandersetzungen über die verschiedenen Arten von Patentprozessen noch näher erörtert und an Spezialfällen nachgewiesen werden, welche nach theiligen Folgen übersehener Patente diejenigen haben, in deren Macht es lag, durch rechtzeitigen Einspruch bezüglich Nichtigkeitsantrag die Inkraft- tretung derselben zu verhindern. Eine Mittagslinie zu ziehen. An einem Orte, der keine Sternwarte hat, ist es sehr nothwendig, dass der Uhrmacher ein eigenes genaues Maass für die Zeit habe. Hierzu passt am besten die Mittagslinie. Mancher aber mag glauben, er könne sich eine solche Linie machen, indem er den Schatten eines senkrechten Stiftes um 11 und 1 Uhr beobachte und die Mittellinie zwischen den beiden fallenden Schatten als Mittagslinie betrachte; dies ist ganz richtig, vorausgesetzt, dass die Uhr genau nach der richtigen Zeit gestellt ist. Warum aber dann noch um 11 und I Uhr beobachten? Man könnte ja gleich den Schatten um 12 Uhr nehmen; denn mit anderen Worten ausgedrückt, heisst dies ja eigentlich nur, die Mittagslinie zu suchen, wenn man sie schon hat. Geht die Uhr nicht richtig, so muss die Mittagslinie eben so unrichtig werden. Wenn eine Uhr um eine ganze Stunde zu früh geht, zeigt sic um 10 Uhr ja schon II und um 12 Uhr 1. Also diese Weise ist unpraktisch. Die Mittagslinie eines Ortes ist eine Linie von Norden nach Süden, in welcher die Sonne kulminirt, oder ihren höchsten Standpunkt erreicht. Um diese Linie zu finden, muss man einen Gegenstand haben, der uns genau eine Richtung nach Norden oder Süden angibt. Dazu dient der Nord- Polarstern. Er steht zwar nicht genau im Nordpol, sondern weicht ca l J / 2 Grad von ihm ab, kulminirt also selbst zweimal in seinem scheinbaren Umlauf um den Nordpol. Man findet den Polarstern in der Richtung der beiden letzten Sterne im Viereck des grossen Bären, er ist der nächste hellere Stern. Er kulminirt und steht also genau in der Richtung nach Norden, wenn die beiden erwähnten Sterne des grossen Bären in Ost-Südosten, oder in West-Nord westen stehen. — Auf eine Platte, die auf fester Stütze ruht und sich an solchem Platz befindet, von dem aus man nach Norden und auch nach Süden sehen kann, stelle man ein Di opter und richte dieses nach Norden, so dass es mit der wage rechten Platte einen Winkel bildet, der so viele Grade misst, als die Lage des Ortes nach nördlicher Breite ist (für Hamburg 537 a Grad). Wenn nun am Abend die Sterne in angegebener Richtung stehen, oder der Polarstern kulminirt, so visire man durch das Diopter nach dem Stern, bis dieser in der Mitte steht; dann zeichne man die Linie, welche das Diopter an gibt, auf die Platte. Ein senkrechter Stift an dem Südende in dieser Linie deckt dieselbe Mittags mit seinem Schatten. Das Diopter ist ein Rohr, das an einem Ende in der Mitte ein kleines Loch zum Visiren hat. An dem anderen Ende wird die Mitte der freien ganzen Oeffuung des Rohres durch den Kreuzpunkt zweier Haare angegeben, die so befestigt sind, dass sie den Kreis des Rohres in vier gleiche Theile tbeilen. Das Diopter wird so gerichtet, dass das Haarkreuz auf die Mitte des Sternes fällt. Ein Lineal, welches als Grund
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