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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (2. September 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die gegenwärtige Lage des Gewerbewesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
- BandBand 7.1882 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— -271 — Ausdruck „Innungen“ dafür gebrauchen will, von den alten Innungen ganz wesentlich verschieden sein müssen, geht schon daraus hervor, dass das Maschinenwesen eine ganz veränderte Lage der Dinge herbeigeführt hat, und der Weltverkehr verlangt jetzt eine ganz andere Produktionsweise, als die frühere war. Die Gewerbefreiheit hat den Käfig geöffnet, in welchem der schaffende Menschengeist gefesselt und auf einen engen Wirkungskreis beschränkt war, und keiner Macht der Erde wird es gelingen, die entfesselten Schwingen in ihrem Fluge aufzuhalten und wieder in engere Schranken zu bannen. Dieser Theil der alten Zunftrechte, der wichtigste unter allen, das Monopol der Arbeit in der betreffenden Branche, ist nun einmal unwiederbringlich verloren, und diejenigen Zünftler, die sich eine Innung nur mit Verbietungsrechten denken können, mögen nur ruhig die Hände in den Schoss legen, denn ihr Bemühen wird ein vergebliches sein. Wenn nun überhaupt die Bede von Neubildung der Innungen sein soll, so muss die Frage sein: welchen Zweck sollen dieselben haben? Der hauptsächlichste Zweck, welcher als erreichbar an gesehen werden könnte, wäre wol der, den häufigen Klagen über das so sehr in Unordnung gerathene Gehilfen- und Lehrlingswesen Abhilfe zu schaffen. Dann wäre es wieder die Herbeiführung einer Centralisation der Gewerbe mit gleich artigen Interessen, um durch gemeinsames Zusammenwirken denjenigen Einfluss auf die Gesetzgebung zu erlangen, zu welchem ja jeder Reichsbürger berechtigt ist, den aber geltend zu machen dem Einzelnen nur selten möglich wird. Ferner wären es die durch eine solche Vereinigung zu erreichenden Vortheile, die sowol dem Ganzen wie dem Einzelnen zu Gute kommen, als: Hilfskassen, Mustersammlungen, Fachbibliotheken, Gehilfen-, Lehrlings- und Arbeitsnachweisebüreaus etc. Ueber- haupt liesse sich da noch Manches anführen, was sowol dem Ganzen wie dem Einzelnen zum Wohle gereichte und was auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen ausführbar wäre, wenn es nur zur Ausführung gebracht würde. Es ist, wie ich schon eingangs bemerkte, bereits so viel über diesen Gegenstand geschrieben und gesprochen worden, dass ich es für überflüssig halte, mich noch weiter darüber zu verbreiten, und ich will nun der Frage etwas näher treten: Wie kommt es, dass man in dieser Sache noch nicht weiter gekommen ist? Zunächst ist dies wol dem Umstande zuzuschreiben, dass, wie schon erwähnt, die ganze Lage des Gewerbewesens eine andere geworden ist, indem schon ein ziemlicher Theil des Gewerbebetriebs in den Fabrikbetrieb übergegangen ist, und, wie es den Anschein hat, in nicht allzu ferner Zeit aller Gewerbebetrieb und alle Hausindustrie in dem Fabrikbetrieb aufgehen werden, mit Ausnahme derjenigen wenigen Gewerbe, die sich ihrer Natur nach nicht für den Fabrikbetrieb eignen. Den Hauptfaktor bei diesem Uebergang bildet das Maschinenwesen, durch welches die Produktionsweise in Bahnen geleitet worden ist, die mit dem früheren Handwerksbetrieb gar keine Aehnlichkeit haben. Da es aber doch noch Gewerbe gibt, die von den Fang armen der Grossindustrie nicht berührt werden, so dürfte es für diese wol in erster Linie gerathen sein, sich zu solchen Innungen zu vereinigen, um sich gegen die aus den Folgen der Gewerbefreiheit hervorgegangenen Zügellosigkeiten im Gehilfen- und Lehrlingswesen nach Möglichkeit zu schützen. Und dass dies auch unter den gegenwärtigen Gesetzen aus führbar ist, das beweisen ja schon gemachte einzelne Versuche, welche bis jetzt schon recht befriedigende Resultate ergeben haben. Ob aber nicht auch die Grossindustrie sich in gewissen Beziehungen den Innungen anschliessen könnte, dies dürfte immer noch eine offene Frage sein. Auch beim Fabrikbetrieb gibt es Zweige, die nur mit praktisch ausgebildeten Arbeitern betrieben werden können, und es mag da wie beim Klein gewerbe oft genug Vorkommen, dass sich Personen für Fach leute ausgeben, die sie gar nicht sind. Diese Uebelstände dürften aber nicht auf Rechnung der Gewerbefreiheit allein zu setzen sein. Der grössere Antheil daran würde wol auf die Polizeibehörden und Polizeigesetze fallen, durch die Art und Weise, wie das Pass- und Legitima tionswesen gehandhabt wird. Wenn z. B. ein Handwerker oder auch Nichthandwerker sich auf die Wanderschaft begeben will und sich hierzu von der Behörde eine Legitimation aus stellen lässt, so wird er nicht gefragt: „Was sind Sie?“ und „Können Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Dokumente beweisen?“, sondern man richtet ganz einfach die Frage an ihn: „Als was oder für welches Geschäft wollen Sie Ihr Arbeitsbuch oder Legitimation ausgestellt haben?“ Wenn nun z. B. ein Weber als Schieferdecker, oder auch Einer, der gar nichts gelernt hat, als Sattler, Schmied oder sonst etwas reisen will, so bekommt er ohne weiteres die gewünschte Legitima tion ausgestellt. Und dieses Verfahren hat begreiflicher Weise zur Herbeiführung solcher Misstände wesentlich beigetragen. Gehen wir weiter in der Frage, warum man noch nicht weiter gekommen ist, so wird man uns von gewisser Seite her antworten, da müssen erst die Gesetze geändert werden, denn diese gewähren uns keinen Schutz und stehen uns hindernd im Wege. Dass dem aher nicht ganz so ist, das beweisen die schon bestehenden Vereinigungen, welche sich zu Lokal-, Kreis- und Centralverbänden gebildet haben, und kein Gesetz, keine Behörde tritt ihnen hindernd in den Weg. Sie verfolgen ruhig ihre Tendenzen im Genüsse gesetzlichen Schutzes und erfreuen sich der Erfolge ihres Stjebens. Würden sie aber Dinge an streben, die mit der gegenwärtigen Zeitrichtung im Widerspruch stehen, so würden sie weder zur Entwickelung noch zu einem Ziele gelangen. Dass übrigens unsere Gewerbe-Gesetzgebung noch nicht das ist, was sie sein soll, und dass sie noch der Verbesserung bedarf, darüber ist ja nicht zu streiten. Welche Aenderung sie aber erfahren wird, diese Frage ist für den Gewerbestand von der allergrössten Wichtigkeit. Obgleich einzelnen Gewerben und Korporationen der Ruhm gebührt, zur Lösung dieser folgenschweren Frage das ihrige beigetragen zu haben und auch immer noch darum bemüht zu sein, so kann doch der grossen Mehrzahl der Gewerb- treibenden der Vorwurf nicht erspart werden, dass sie zur Klärung dieser Frage fast gar nichts gethan haben. Im Gegen- theil kann man behaupten, dass eine Anzahl derselben durch Bildung gewerblicher Parteien diese Frage höchst einseitig und vorurtheilsvoll behandelt und durch reaktionäre Bestrebungen die öffentliche Meinung irre geführt hat. Während vielleicht 90 pCt. aller Gewerbtreibenden bis heute noch nicht gesagt haben, was' sie wollen oder was sie nicht wollen, hat dagegen nur ein kleiner Prozentsatz derselben seine Stimme erhoben und bei den höchsten Behörden Vorstellungen und Vorschläge gemacht, welche entweder von Parteiinteressen diktirt waren oder darauf schliessen lassen, dass sie kein richtiges Verständnis für die Gesamtinteressen des Gewerbestandes haben. Wenn auch schon Vieles durch Wort und Schrift zur Belehrung und Aufklärung über diesen Gegenstand in die Oeffentlichkeit gelangt ist, so ist dies doch seltener von Gewerbtreibenden, zum grössten Theile aber von Gelehrten, von Männern der Wissenschaft ausgegangen, die sich der Sache in dankenswerther Weise angenommen haben. Von diesen ist aber doch nicht zu verlangen, dass sie all die verschiedenen sich oft durchkreuzenden Interessen, Gewohnheiten und Ge bräuche des Kleingewerbestandes kennen sollen. Das kann nur Sache des Gewerbe- und Handwerkerstandes selbst sein. Dass aber diese, die zunächst dabei Interessirten, für ihre eigene Sache so wenig Interesse an den Tag legen, das ist wol der Hauptgrund, dass diese Sache so sehr langsamen Schrittes vorwärts geht. Es ist nicht genug, dass blos Klagen erhoben werden über vorhandene Misstände, es muss auch davon gesprochen werden, wie denselben abzuhelfen ist, und das können nur die am besten, die dabei betheiligt sind. Es ist schon mehrfach über die Frage verhandelt worden, ob freie Vereinigungen oder Zwangsinnungen eingeführt werden sollen.
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