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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (2. September 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die gegenwärtige Lage des Gewerbewesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeines über Gewerbebetrieb
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Literatur
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bibliothek des Kaiserl. Patentamts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
- BandBand 7.1882 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 275 — Für Einführung von Zwangsinnungen dürfte aber doch wol die Zeit noch nicht gekommen sein, da es gewiss sehr schwer fallen würde, für diesen Zwang jetzt schon die rechte Grenze zu finden, und es könnte leicht der Fall eintreten, dass bei Uebereilung damit das Uebel, anstatt es zu heilen, nur ärger gemacht wird, wie wir ja Beispiele von solchen über eilten Gesetzen erlebt haben. Aber Innungen auf dem Wege freier Vereinigung zu bilden, das könnte ja geschehen, ohne dass andere Interessen dabei beeinträchtigt würden, und aus der Art ihrer Entwickelung würde zu erkennen sein, ob ein wahres und wirkliches Be dürfnis zur Gründung von Innungen vorhanden ist. Werden sie sich so entwickeln, dass sie den von ihnen gehegten Er wartungen entsprechen, dann wird der Zwang zum Beitritt ganz aus ihnen selbst hervorgehen. Dieser Zwang wäre dann ein ganz natürlicher, der Niemandes Interessen schädigte, und die Regierung würde dann auch in der Lage sein Gesetze ausarbeiten, die allen Verhältnissen Rechnung tragen. Sollen aber Innungen erst auf Grund gesetzlichen Zwanges gebildet werden, so wäre es sehr fraglich, ob etwas Gutes dabei herauskäme. Wenn darum eine durchgreifende Aenderung der Gewerbe gesetze jetzt noch nicht zur Ausführung kommt, so wollen wir uns darüber beruhigen, denn dazu ist überhaupt die ganze Lage der Sache noch nicht geklärt genug. Einzelne Abänderungen, deren Nothwendigkeit und Zweckmässigkeit sich jetzt schon klar übersehen lässt, mögen immerhin stattfinden, aber eine radikale Umänderung möge einer Zukunft Vorbe halten bleiben, die hoffentlich auch nicht mehr in weiter Ferne liegt. Jeder Einzelne der Betheiligten hat aber die Pflicht, sowol gegen sich selbst wie gegen die Gesamtheit, dass er seine Wünsche und Beschwerden an der rechten Stelle zu erkennen gibt, dass er aber auch wol erwägt, in welchem Verhältnis dieselben zum grossen Ganzen stehen und wie sie sich mit demselben vereinbaren lassen; denn so wie jeder Staatsbürger dem Staate und der Gemeinde sein Opfer an Steuern zu bringen hat, so hat auch nach Umständen Jeder einen Theil seiner Interessen dem Wohle des Ganzen zum Opfer zu bringen, denn nur dadurch können die entgegen stehenden Interessen ausgeglichen werden. Möge unter Handwerkern und Gewerbetreibenden die Erkenntnis immer mehr wach werden, dass Regierungsbehörden, Polizei und Korporationsvorstände nicht den fertigen Brei Jedem nach seinem Geschmack und Bedürfnis entgegenbringen können, sondern dass Jeder von seinem Standpunkte aus das Seinige dazu beitragen muss, eingedenk des Spruches: „Hilf Dir selbst, so wird Dir auch geholfen werden“. (Sachs. Gew. Ver. Ztg.) Allgemeines über Gewerbebetrieb. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent-Anwalt Plagwitz-Leipzig. I. Einleitendes. Obwol die Höhe der industriellen Leistungsfähigkeit eines Landes durch natürlichen Bodenreichthum, sowie durch hohe Produktionsfähigkeit der Landwirthschaft sehr beeinflusst wird, so ist doch für eine blühende Industrie stets die Intelligenz der Bewohner des Landes als maassgebend anzusehen. Jeden falls unterliegt die Entwickelung der Industrie im allgemeinen gewissen natürlichen Gesetzen, nach welchen von den einzelnen Gewerbtreibenden mit Absicht oder unwillkürlich gehandelt werden muss, damit die Gesamtheit und der Einzelne nicht nur auf der erreichten Höhe stehen bleiben, sondern ein stetiges Fortschreiten der Weiterentwickelung bedingt wird. Diese maassgebenden, zu beachtenden Bedingungen sind der Natur der Sache gemäs für verschiedene Geschäftsarten ver schieden, weshalb der prinzipielle Unterschied der gewerblichen Unternehmungen und die Wirkungskreise derselben näher zu bezeichnen sind. Die Art der Entstehung, Ausbildung und Erhaltung selbständiger Gewerbsbetriebe sind von Verhältnissen abhängig, über die sich der Geschäftstreibende von vornherein klar sein muss, ehe er sein Unternehmen mit dem erforder lichen Nachdruck ins Werk setzen kann. Gerade diese bei Gründung von selbständigen Gewerbetrieben so wichtigen Be dingungen werden sehr häufig unbeachtet gelassen und führen dann nicht selten zu Misserfolgen, weshalb es nicht überflüssig erscheinen dürfte, die Art des Geschäftsbetriebes und seine Mängel im allgemeinen einer näheren Betrachtung zu unter werfen. Auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -Nehmer wird häufig nicht genug Werth gelegt und sind sich letztere oft nicht klar, welche Aufgabe dem Arbeitgeber obliegt, wo durch nicht selten das Einverständnis zwischen Beiden getrübt wird bezw. gestört werden kann. Ueber den Zweck der Innungen, sowie über die Staatshilfe zur Hebung des Gewerbes sind die Meinungen getheilt und wäre zu versuchen, ob zu unterscheiden ist, für welchen Theil der Gewerbtreibenden das eine oder andere Mittel zur Förderung von Interessen dienlich ist. Die Exportfabrikation, welche in Deutschland bereits zu einer hohen Blüthe gelangt ist, wird von bestimmten Verhältnissen beeinflusst, die stets im Auge zu behalten sind, um das Gebiet des Exporthandels stetig zu vergrössern, zu welchem Zweck Exportfabrikanten, Exporteure und Kom missionäre in richtiger Weise Hand in Hand gehen müssen. Die allgemein angeführten Hauptmomente, welche Indu strielle, Geschäfts- und Kleingewerbtreibende mehr oder weniger berühren, können nur einzeln etwas näher behandelt werden, was in den nachfolgenden kurzen Abschnitten versucht werden soll. Literatur. A. Bohmeyer: Der Proportionalzirkel. Auf Grund der Abhandlung über die Eingriffe, enthalten in Nr. 14, 16, 18, 20 und 22 dieses Jhrg. hat Herr Bohmeyer sämtliche Regeln über Eingriffe leicht fasslich in einem kleinen Heftchen in Notizbuchformat zusammengestellt. Dasselbe ent hält keine algebraischen Formeln und ist deshalb auch für Lehrlinge verständlich. Für jeden vorkommenden Fall ist eine Regel zu finden. Das kleine nützliche Werk kostet 70 Pfennige und ist sowol von dem Verfasser als von der Expedition d. Bl. zu beziehen. Bibliothek des Kaiserl. Patentamts. Nach Uebersiedelung des Patentamts in seine jetzigen Diensträume ist es möglich geworden, auch die Bibliothek desselben der allgemeinen Benutzung in erhöhtem Maasse zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek, deren erster im März 1880 in Carl Heymann’s Verlag in Berlin erschienener Katalog einen Bestand von etwa 12900 Bänden aufwies, ist gegenwärtig auf etwa 20600 Bände angewachsen und wird fortwährend durch neue Anschaffungen vermehrt. Ausser den Publikationen der bedeutenderen auswärtigen Patentbehörden umfasst sie in Zeitschriften, Handbüchern und Monographien das gesamte Gebiet der technischen Literatur des In- und Auslandes und ist bestrebt, nicht allein die neuesten für die täglichen Fortschritte des technischen Wissens und Könnens wichtigen Erscheinungen sondern auch die Werke früherer Epochen in sich zu vereinigen, in welchen sich die Entwickelung der technischen Wissenschaften und Erfindungen verfolgen lässt. Die Bibliothek des Patentamts bietet daher allen den jenigen, welche sich über die Geschichte und den neuesten Stand irgend eines Zweiges der Technik unterrichten wollen, eine reiche Quelle der Auskunft und Belehrung dar. Die Bibliothek ist dem Publikum an allen Werktagen in den Stunden Vormittags von 10 bis 2 Uhr geöffnet. Mit Rücksicht auf die eigenen dienstlichen Bedürfnisse des Patent amts muss jedoch die Benutzung der zu entleihenden Werke auf die in den Bibliothekräumen eingerichteten Lesezimmer beschränkt bleiben. (Patentblatt.)
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