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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (9. September 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens XII.
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine kostbare und historisch interessante Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- ArtikelDie Repassage einer Spindeluhr 281
- ArtikelErfindungs-Schwindel in Amerika 282
- ArtikelAllgemeinnütziges aus dem Gebiete des Patentwesens XII. 283
- ArtikelEine kostbare und historisch interessante Uhr 283
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Schluss aus Nr. 34) 284
- ArtikelEinige Abhandlungen von Henri Robert (Fortsetzung) 284
- ArtikelVereinsnachrichten 286
- ArtikelLiteratur 286
- ArtikelAnzeigen 287
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
- BandBand 7.1882 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— £83 — gabungen entweder geheim oder öffentlich. Sie gehen auf zweierlei Wegen vor: Entweder sind sie mit ihrer Erfindung fertig und zeigen einige der am meisten in die Augen stechenden Resultate, von deren Werth sich aber die unglücklichen Opfer ganz falsche Anschauungen bilden, oder sie brauchen zur Vollendung ihrer Erfindung Geld, da ihnen blos noch eine Schraube etc. zur Vervollständigung fehlt, und dabei vergehen Wochen, Monate und Jahre, bis die das Geld liefernden Freunde abfallen, da sich keine Aussicht auf Erfolg zeigt. Eine der merkwürdigsten Erscheinungen auf diesem Gebiete ist der sogenannte Keely-Motor, der, obgleich kein Perpetuum mobile, schon bei der gewiss genügsamen Speisung von einem Glase kalten Wassers eine so kolossale Kraft entwickelt, dass man sich davon gar keine Vorstellung machen kann. Der Schwindel spukt schon seit Jahren. Die Fach- und Tagespresse hatte das Unternehmen wiederholt als frechen Schwindel be zeichnet, aber dennoch finden sich wieder und wieder Leute, die mit dem verkannten Menschenfreunde sympathisiren und demselben ihre Börsen öffnen. Ja, dieser rührende Glaube der Aktionäre an den Werth der Erfindung geht sogar so weit, dass sie den Erfinder, welcher das Geheimnis seit Jahren in seinem Busen verschlossen trägt, gerichtlich zwingen wollen, seine Erfindung öffentlich oder wenigstens einigen Vertrauens männern bekannt zu geben. Es wäre ja jammerschade und ein wesentlicher Verlust für die Wissenschaft, wenn Keely plötzlich sterben und sein streng gewahrtes Geheimnis mit in das Grab nehmen sollte. Der von den Aktionären gewählte Vertrauensmann ist aber entweder so ehrenwerth, dass er das Geheimnis durch kein Wort verräth, oder er ist so einfältig, dass er von dem Geheimnis gar nichts begriffen hat. Jedenfalls fühlen sich die Aktionäre weder schlauer noch gemüthlicher als zuvor. . Eine andere Erscheinung dieser Art ist das von Petre & Proeis erfundene Perpetuum mobile, welches kürzlich in New-York öffentlich ausgestellt war. Wir haben wiederholt die Unmöglichkeit des Perpetuum mobile nachgewiesen, so dass wir kein weiteres Wort darüber verlieren, denn wer an das selbe glaubt,' ist ja doch nicht zu kuriren. Das ausgestellte Perpetuum mobile jedoch setzte ohne sichtliche Triebkraft eine Apfelquetschmaschine in Bewegung. Da jedoch der Treibriemen zwischen beiden Maschinen nicht gelöst wurde, auch auf Er suchen nicht, so lag klar auf der Hand, dass in der Quetsch maschine eine verborgene Triebvorrichtung angebracht war. Am gefährlichsten aber sind wol die heimlichen Erfinder, weil dieselben ihre Opfer im Verborgenen aussaugen und diese nur schwer gewarnt werden können. Dieses Gebiet ist vie grösser, als gewöhnlich angenommen wird, da die Opfer sich nachher meistens scheuen, ihre Verluste einzugestehen. Solche Erfindungs-Schwindeleien werden in der verschie densten Weise betrieben und die Opfer gehören fast allen Ständen an, je nach dem besonderen Genie des Erfindeis. Derjenige, welcher sein Geld in sicherer Weise anlegen will, wird sich schwerlich auf derartige Unternehmungen einlassen, besonders, wenn er sich nicht vorher über den Werth der Erfindung genau und eingehend unterrichten kann. Es ist lobenswerth, tüchtige Erfinder zu unterstützen, aber es ist nicht geschäftsmässig, eine Katze im Sack zu kaufen. Wir wollen hiermit aber durchaus Niemanden von der Betheiligung an einem soliden Unternehmen abhalten. Will man sich in ein derartiges Unternehmen einlassen, so muss man sich aber über den Werth der gemachten Versprechungen ein möglichst unparteiisches Urtheil zu bilden suchen, unc wenn man dies nicht selbst kann, sollte der Rath unpartei ischer und rechtschaffener Männer mit speziellen Fachkennt nissen eingeholt werden. ‘ („Der Techniker.“) Allgemeinnütziges aus dein Gebiete des Patentwesens. XII. Anfechtbarkeit angemeldeter Patente. Von Otto Sack, Civil-Ingenieur und Patent-Anwalt in Plagwitz- Leipzig. Sobald die öffentliche Anmeldung eines Patentes erfolgt, ist die Er findung von Seiten des kaiserl. Patentamtes für neu befunden worden und geschieht die Anmeldung bezügl. die öffentliche Auslegung der Beschreibung nebst Zeichnung des Patentobjektes zu dem Zweck, damit eventuelle Inter essenten in die Lage kommen können, gleichfalls über die Neuheit der Erfindung zu urtheilen. Befinden sich unter den angemeldeten Patenten Gegenstände, deren Zusammensetzung entweder in ihrer Gesamtheit nicht neu oder deren Patentansprüche schon Vorhandenes und Neues einschliessen, so muss die Reduzirung der letzteren bezügl. die Versagung des ganzen Patentes beantragt werden, indem beim kaiserl. Patentamt Einspruch gegen die betreffende Anmeldung erhoben wird. Bei der Einsprucherhebung kommt es hauptsächlich darauf an, solche Gründe beizubringen, die unter die allgemeinen Begriffe „offenkundige Be nutzung“ und „Beschreibung in Druckschriften“ zu rechnen sind; der Ein spruch ist nicht nur allein auf die Beschreibung und Zeichnung des ange griffenen Patentes zu beziehen, sondern der Inhalt der Patentansprüche muss mit dem vorliegenden Beweismaterial in vergleichender Weise iden- tifizirt werden, damit alle wesentlichen Punkte der ersteren durch vorhandene Thatsachen als nicht neu klargelegt werden. Ist der Gegenstand der Patentansprüche nur zum Theil als nicht neu anzusehen, so muss das Gewicht der Einspruchsbeweise eben nur auf den anzufechtenden Theil des Patentes gelegt und alle unwesentlichen nicht zur Sache gehörenden Erörterungen vermieden werden, weil durch derartige Weitschweifigkeiten die Klarheit der Darstellung leidet. Obwol das Einspruchsverfahren eine sehr vortheilhafte Bestimmung des Patentgesetzes bildet, hat sich leider auch ein Uebelstand desselben gezeigt, indem die Einspruchserhebung sehr oft von Seiten der sich bedroht fühlenden Konkurrenz nur zum Zweck der Einschüchterung des Patentinhabers oder der Hinausschiebung der der definitiven Patentertheilung eingeleitet wird. In solchen Fällen werden meistens nur Scheingründe angeführt, die manchen schlecht berathenen und ängstlichen Patentinhaber einschüchtern, infolgedessen er die Entgegnung auf den Einspruch unterlässt und demge- mäs der Einsprechende den Zweck erreicht, indem event. die Versagung des angefochtenen Patentes ausgesprochen wird und die betreffende Erfindung nun als Gemeingut von Jedem ausgebeutet werden kann. Die Entgegnung auf Einsprüche setzt, falls sie von Erfolg begleitet sein soll, voraus, dass das angeführte Beweismaterial richtig beurtheilt wird und macht zur Bedingung, dass Scheingründe als solche treffend klargelegt werden, indem der Wortlaut der Patentansprüche mit dem schon mehr fach erwähnten Begriffen „offenkundige Benutzung“ und „Beschreibung in Druckschriften“ in solche vergleichende Zusammenstellung gebracht wird, i die Neuheit und Unantastbarkeit des Patentes klar und deutlich hervortritt. Bei einigem Scharfblick lässt sich von vornherein nach Kenntnis nahme des Beweismaterials mit ziemlicher Gewissheit bestimmen, ob gegen ein angemeldetes Patent mit Erfolg Einspruch erhoben werden kann und ebenso lässt sich erkennen, ob es mit Schwierigkeiten verknüpft ist, einen erhobenen Einspruch durch beweiskräftige Entgegnung unschädlich zu machen. Eine kostbare und historisch interessante Uhr besitzt der Kunst- und Antiquitätenhändler Wollmann in Berlin, König- grätzerstrasse 19. Das Gestell ist aus Polisanderholz und ausser dem Hauptzifferblatt trägt die Uhr noch vier kleinere Zifferblätter. Diese geben Tag, Datum, Stunde und Minute an. Jede Viertelstunde repetirt die Uhr. Nach jeder Stunde spielt sie eins von folgenden acht Musikstücken und ergreift durch ein wunderbar klingendes Harfenwerk: eine Sinfonie, ein Menuett, ein Trio, eine Polonaise, einen Marsch, Steyrisch, Anglaise (Eng lisch) und Ballet. Die Uhr ist von J. G. Fischer im Jahre 1720 gefertigt und wurde August dem Starken von der sächsischen Stadt Grossenhain zum Geschenk gemacht.
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