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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (18. November 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die nützlichen und schädlichen Wirkungen des Stosses
- Untertitel
- Ein Kapitel aus der Mechanik
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein interessanter Patentstreit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eintheilung des Tages bei den Arabern und Indern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbrauch an Uhrgläsern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postwesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- ArtikelGeschichtliche Notizen über die Uhrmacherkunst und Astronomie ... 359
- ArtikelUeber die nützlichen und schädlichen Wirkungen des Stosses 360
- ArtikelEin interessanter Patentstreit 361
- ArtikelEintheilung des Tages bei den Arabern und Indern 361
- ArtikelVerbrauch an Uhrgläsern 361
- ArtikelPostwesen 361
- ArtikelUnsere Werkzeuge 362
- ArtikelDas Rotationspendel von C. E. Büssen, Uhrmacher in Eckernförde 363
- ArtikelEinige Abhandlungen von Henri Robert (Fortsetzung aus Nr. 44) 363
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelAnzeigen 365
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
- BandBand 7.1882 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 361 — in derselben die lebendige Kraft der Masse, und es ist zu ihrem Fortgange nur diejenige Wirkung aufzuwenden, welche der Ueberwindung der Widerstände entspricht. Wirkt dagegen eine Maschine mit Stoss, so wird dadurch die lebendige Kraft der Massen fortwährend geschwächt, und die Massen müssen dann fort und fort angetrieben werden, wenn die Thätigkeit der Maschine gleichmässig fortdauern soll. Hieraus sieht man, wie wichtig es für die Verwendung der Betriebskräfte und auch für die Dauerhaftigkeit einer Maschine ist, dass ihre Bewegungen sanft und weich und ohne Stoss vor sich gehen. (Aus Ferdinand Redtenbacher’s „Prinzipien der Mechanik“.) Ein interessanter Patentstreit. Dem Fabrikant H. B. zu Burscheid waren zwei deutsche Reichs patente, eines auf eine besondere Art von Knieblechröhren, das andere auf eine Maschine zur Herstellung von Knieblechröhren ertheilt worden. Diese Patente datiren vom Jahre 1871 und sind Veran lassung zu verschiedenen prozessualischen Verwickelungen gewesen, die einestheils aus Patentverletzungsklagen des Patentinhabers, anderntheils aus Nichtigkeitsklagen gegen beregte Patente resultirten. Der Fabrikant Gustav Riese zu Plagwitz-Leipzig erfand selbständig die ihm ebenfalls patentirte Knierohrbiegemaschine, welches Patent je doch von dem B.’schen abhängig, sodass letzterer Umstand B. Veranlassung gab, gegen Riese und zwar mit Erfolg Patent verletzungsklage anzustrengen. Bereits 1878 wurde seitens eines Berliner Fabrikanten die Existenz des B.’schen Knierohrpaten'ts angefochten, jedoch von vornherein durch alle Instanzen ohne Erfolg für den Kläger. Indes trotz dieses ungünstigen Verlaufs des ersten Nichtigkeitsprozesses strengte auch Gustav Riese Nichtig keitsklage gegen beide B.’sche Patente an, welche am 28. Sept. a. c. durch mündliche Verhandlung beim Kaiserlichen Patentamt zu Berlin zum Abschluss gebracht und die Nichtigkeit beider Patente (715 u. 1634) ausgesprochen wurde. Die Vertretung des Klägers, Patentanwalt Sack in Plagwitz, stützte die Nichtigkeitsklage darauf, dass die durch streitige Pa tente geschützten Gegenstände schon vor Inkrafttreten der ältesten deutschen Landespatente B.’s d. i. 3. Juni bezw. 20. Oktbr. 1871 in öffentlichen Druck schriften in einer Weise beschrieben waren, welche Sachverständigen die Möglichkeit gewährte, beregte Objekte ausführen zu können. Der Beweis dieser Thatsache stiess auf verschiedene Schwierigkeiten, da gerade in der fraglichen Zeitperiode das amerikanische Patentgesetz einer Veränderung unterworfen worden war und klargestellt werden musste, ob die in Frage kommenden amerikanischen Patentschriften vor dem 3. Juni 1871 gedruckt und für Jedermann käuflich zu haben waren. Um hierin klar zu werden, wurden vom Patentamt zu Washington verschiedene Auskünfte herangezogen, von denen die ersten wegen ihrer allgemeinen Fassung vom deutschen Patentamt als nicht beweiskräftig erachtet wurden. Aus diesem Grunde wurden von Seite des Klägers weitere Schritte in Washington eingeleitet und endlich mit Hilfe des dortigen deutschen Kon sulats bezw. des kaiserl. deutschen Botschafters vom Chef des Patentamts der V. St. v. N. A. durch amtliches Schriftstück der klare und unumstöss- liche Beweis erbracht, dass die dem Nichtigkeitsbeklagten B. in Deutsch land patentirten Objekte vor dem 3. Juni 1871 in käuflich zu habenden Druckschriften ausführlich beschrieben waren, welcher Umstand hauptsäch lich dadurch mit bedingt wurde, dass die dem H. B. gehörigen, ange fochtenen deutschen Patente überhaupt amerikanischen Ursprunges sind und von Letzterem wol nur käuflich erworben, resp. nach Deutschland impor- tirt wurden. Genug, nach § 2 des deutschen Patentgesetzes musste, bedingt durch erbrachte Beweise, die Nichtigkeit der beiden Patente Nr. 715 u. 1634 ausgesprochen werden. Die dem Gustav Riese in Plagwitz-Leipzig ertheilten Patente erhalten durch die neue Sachlage selbständigen Karakter und kann nunmehr der Erfinder der deutschen Knierohrbiege-Maschine endlich nach jahrelangen Hemmnissen die Früchte seiner eigenen geistigen Thätigkeit mit Nachdruck nutzbringend verwerthen. Eintheilung des Tages bei den Arabern und Indiern. Die Araber rechnen ihren Tag von einem Sonnenuntergang zum anderen und theilen diesen Zeitraum in 24 Stunden. Es gibt aber unter ihnen Stämme, die noch bis auf den heutigen Tag von einer Uhr nichts wissen. Diese theilen den sicht baren Tag dann so ein, wie etwa die Europäer, wenn sie sagen: Dies geschah morgens früh, oder Vormittag, oder zu Mittag etc. Den Mittag nennen sie Eddurh, die Zeit um 3 Uhr Nachmittags Ela’sr, die Zeit des Sonnenuntergangs Maggrib, die Zeit etwa zwei Stunden später Elaschä, noch 2 Stunden später Elmärsa, Mitternacht Nus-Ellelj, den Anfang der Morgendämmerung Elfe’dsjer, die Zeit des Sonnenaufgangs Es-subhh, und die Morgenzeit 9 Uhr, wenn gegessen wird, El-ghadda. Von diesen Zeitpunkten ist nur der Mittag, sowie die Mitternacht genau bestimmt, so dass beide auf 12 Uhr fallen, die anderen fallen etwas früher oder später, je nachdem die Tage länger oder kürzer sind. Die 5 festgesetzten Betstunden, die von den Thürmen herab durch Rufen verkündigt werden, sind Maggrib, Nus-Ellelj, Elfe’dsjer, Edduhr und Ela’sr. — Anders ist die Eintheilung bei den indischen Völkerschaften: ihre kleinsten Zeittheile sind das Augenblinkern, Nimeschas genannt. 18 solcher Nimeschas machen 1 Casht aus; 30 solcher sind = 1 Kala, 30 Kala = 1 Eshana, 12 Eshana = 1 Muhurta, 30 Muhurta = 1 Tag und Nacht. Man sieht hieraus, dass der Indier in 4 Stunden 5,832,000 Male mit den Augen blinkern kann. Noch andere indische Völkerschaften theilen den Tag in 60 Dandas, das Dan da in 60 Vikalas, das Vikala in 6 Athemzüge. Hieraus sieht man anderseits, dass der Indier in 24 Stunden 21,600 Mal athmet und zu jedem Athemzug 4 Sekunden braucht. Sonderbar, dass die Leute nicht an die Pulsschläge gedacht haben. D. U. Verbrauch an Uhrgläsern. Wir geben hier einen allgemeinen Ueberblick über den Verbrauch an Uhrgläsern auf der ganzen Erde. Es werden jetzt jährlich 2 500 000 Uhren fabrizirt; und seit nur fünfzig Jahren sind mehr als 70 Millionen Stück in den Handel gebracht worden. Ausserdem ist hier aber auch noch ein Stamm noch älterer Uhren in Rechnung zu ziehen, den man nicht niedriger als ungefähr 15 Millionen Stück an nehmen darf: Im ganzen gibt es also mindestens 86—87 Mill. mit Gläsern versehene Uhren; obige Ziffer dürfte in Wirklichkeit noch zu niedrig sein. Die neuen Uhren bedürfen nahezu jährlich 4 Millionen Gläser. Von dem im Gebrauch befindlichen Gläsern geht durch Bruch verloren: in Privathänden ungefähr der vierte Theil; während des Einziehens und des Transportes beinahe ebensoviel; was einen jährlichen Bedarf ergibt, den man nicht unter 47 Millionen Gläser veranschlagen darf. Ausserdem muss man noch beachten, dass heutzutage jeder, ausserhalb einer grossen Stadt wohnende Uhrmacher sich ge- nöthigt sieht, stets ein den Bedürfnissen seines Kundenkreises entsprechendes Lager verschiedener Sorten Uhrgläser bei der Hand zu haben; zieht man ausserdem noch den Bedarf für Kinderuhren, Medaillons, Kompasse u. s. w. bei welchen Cheve- oder Konvex gläser gebräuchlich sind, in Betracht, so findet man sich staunend angesichts eines jährlichen Verbrauches von mindestens 100 Millionen Gläser. (Revue chronometrique.) Postwesen. Austausch von Postpacketen mit Portugal. Vom 1. Dezember ab findet, ausser im Verkehr mit Lissabon, auch mit den Hauptorten Süd-Portugals, mit der Insel Madeira und den Azoren ein Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe bis 3 kg durch Ver mittelung der Reichspost und der Königlich portugiesischen Posten statt. Der einheitliche Portosatz beträgt 1 <yft 80 $ bei Sendungen nach dem Festlande Portugals, 2 eM. 20 ^ nach Madeira und 2 60 3\ nach den Azoren. Die Beförderung erfolgt auf dem Wege über Hamburg mittels deutscher Schiffe bis Lissabon, oder auf Verlangen des Absenders durch Elsass-Lothringen über Bordeaux. Die Sendungen müssen frankirt und bei der Beförderung über Hamburg von zwei, bei der Beförderung über Bordeaux von drei Zoll-Inhaltserklärungen in französischer Sprache begleitet sein. — Für alle Packetsendungen nach Portugal, welche den Bedingungen für Postpackete nicht entsprechen, ungleichen für Packet, Sendungen jeder Art nach den übrigen Orten Portugals bleiben die bis herigen Versendungsvorschriften in Kraft. — Das namentliche Verzeichnis der zunächst an dem Austausche Theil nehmenden portugiesischen Postorte ist bei den Reichs-Postanstalten einzusehen.
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