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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (25. November 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die weitere Entwicklung des Innungswesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 7.1882
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1882) 1
- Ausgabe Nr. 2 (14. Januar 1882) 9
- Ausgabe Nr. 3 (21. Januar 1882) 17
- Ausgabe Nr. 4 (28. Januar 1882) 25
- Ausgabe Nr. 5 (4. Februar 1882) 33
- Ausgabe Nr. 6 (11. Februar 1882) 41
- Ausgabe Nr. 7 (18. Februar 1882) 49
- Ausgabe Nr. 8 (25. Februar 1882) 57
- Ausgabe Nr. 9 (4. März 1882) 65
- Ausgabe Nr. 10 (11. März 1882) 73
- Ausgabe Nr. 11 (18. März 1882) 81
- Ausgabe Nr. 12 (25. März 1882) 89
- Ausgabe Nr. 13 (1. April 1882) 97
- Ausgabe Nr. 14 (8. April 1882) 105
- Ausgabe Nr. 15 (15. April 1882) 113
- Ausgabe Nr. 16 (22. April 1882) 121
- Ausgabe Nr. 17 (29. April 1882) 129
- Ausgabe Nr. 18 (6. Mai 1882) 137
- Ausgabe Nr. 19 (13. Mai 1882) 145
- Ausgabe Nr. 20 (20. Mai 1882) 153
- Ausgabe Nr. 21 (27. Mai 1882) 161
- Ausgabe Nr. 22 (3. Juni 1882) 169
- Ausgabe Nr. 23 (10. Juni 1882) 177
- Ausgabe Nr. 24 (17. Juni 1882) 185
- Ausgabe Nr. 25 (24. Juni 1882) 193
- Ausgabe Nr. 26 (1. Juli 1882) 201
- Ausgabe Nr. 27 (8. Juli 1882) 209
- Ausgabe Nr. 28 (15. Juli 1882) 217
- Ausgabe Nr. 29 (22. Juli 1882) 225
- Ausgabe Nr. 30 (29. Juli 1882) 233
- Ausgabe Nr. 31 (5. August 1882) 241
- Ausgabe Nr. 32 (12. August 1882) 249
- Ausgabe Nr. 33 (19. August 1882) 257
- Ausgabe Nr. 34 (26. August 1882) 265
- Ausgabe Nr. 35 (2. September 1882) 273
- Ausgabe Nr. 36 (9. September 1882) 281
- Ausgabe Nr. 37 (16. September 1882) 289
- Ausgabe Nr. 38 (23. September 1882) 297
- Ausgabe Nr. 39 (30. September 1882) 303
- Ausgabe Nr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- Ausgabe Nr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- Ausgabe Nr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- Ausgabe Nr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- Ausgabe Nr. 44 (4. November 1882) 343
- Ausgabe Nr. 45 (11. November 1882) 351
- Ausgabe Nr. 46 (18. November 1882) 359
-
Ausgabe
Nr. 47 (25. November 1882)
367
- Artikel Die weitere Entwicklung des Innungswesens 367
- Artikel Allgemeines über Gewerbebetriebe 369
- Artikel Pneumatische Uhren in Paris 369
- Artikel Die Uhr des Stadthauses zu Paris 369
- Artikel Die Automaten von Jacquet-Droz 369
- Artikel Die verschiedenen Schleifarbeiten des Uhrmachers 370
- Artikel Arithmetische Preisaufgabe des Leipziger Tageblattes 372
- Artikel Vereinsnachrichten 372
- Artikel Verschiedenes 373
- Artikel Frage- und Antwortkasten 373
- Artikel Briefkasten 373
- Artikel Anzeigen 373
- Ausgabe Nr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- Ausgabe Nr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- Ausgabe Nr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- Ausgabe Nr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- Ausgabe Nr. 52 (30. Dezember 1882) 407
-
Band
Band 7.1882
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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3uhry 36 Erscheint wöchentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die 5 gespalt. Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10 %, 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal 33 %%, 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. den 25. November 1882 Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Verlag u. Expedition. Herrn. Schlag, Leipzig. Ferdinand Rosenkranz: verantwortlicher Redakteur und Miteigentümer. Inhalt: Die weitere Entwickelung des Innungswesens. — Allgemeines über Gewerbebetrieb. — Pneumatische Uhren in Paris. — Die Uhr des Stadthauses zu Paris. — Die Automaten von Jacquet-Droz. — Die verschiedenen Schleifarbeiten des Uhrmachers. — Arithmetische Preisaufgabe des Leipziger Tageblattes. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Briefkasten. — Anzeigen. Manuskripte, ebenso wie Inserate werden jedesmal spätestens bis Montag Mittag an die Expedition des Journals erbeten, sonst kann die Aufnahme derselben für die neueste Nummer nicht mit Bestimmtheit zugesichert werden. Die weitere Entwickelung des Innungswesens. Von der Gewerbekammer Zittau war im Interesse der Förderung gesunder Entwickelung des Innungswesens an die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen, als die für den Zittauer Gewerbekammerbezirk nach dem Innungsgesetze vom 18. Juli 1881 zuständige höhere Verwaltungsbehörde, das Ersuchen gerichtet worden, eine Erklärung dahin abgeben zu wollen: a) dass beim Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen den neu gebildeten Innungen in der Regel die in § 100 e*) der Gewerbe ordnung vorgesehenen Befugnisse ertheilt werden würden und bj dass denjenigen Innungen, welche schon unter Geltung der seitherigen Bestimmungen verstanden haben, Zucht im Lehrlingswesen zu halten, bei Umgestaltung der Statuten in Gemässheit des Gesetzes vom 18. Juli 1881 auf Grund dieser ihrer bereits gezeigten Leistungen und bewährten Kraft die in § lOOe der Gewerbe ordnung vorgesehenen Rechte ertheilt werden sollten. Die vorstehenden Wünsche der Gewerbekammer Zittau *) § lOOe der Gewerbe-Ordnung lautet: Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die höhere Verwaltungsbe hörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden: 1. dass Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im § 120a bezeichn ten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwol er ein in der Innung vertretenes Gewerbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwol der Innung nicht angehört; und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrverhältnisses, sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört. Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Gewerbetreibenden, welche der Innung nicht angehören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist die selbe von einer Kommission vorzunehmen, deren Mitglieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde berufen werden. Die Bestimmungen sind widerruflich. 2 . sind erfüllt worden. — Haben die bedeutendsten deutschen Zeitungen von den Zittauer Fragen Notiz genommen und ihre Bejahung als äusserst bedeutungsvoll für die Benutzung des Gesetzes vom 18. Juli 1881 Seiten der Gewerbetreibenden und für die WeiterentWickelung des Innungswesens bezeichnet, so dürfte auch der Inhalt der nunmehr ertheilten Antwort, die im Sinne der Zittauer Kammer abgegebene Erklärung der für die Sächsische Lausitz zuständigen höheren Verwaltungsbehörde, die Runde durch die deutsche Presse machen und mancher weiteren gewerblichen Vertretung Veranlassung geben, in ähn licher Weise vorzugehen, zur Erzielung gleicher Erklärungen Seiten anderer Verwaltungsbehörden. In Rücksicht hierauf sowol, als überhaupt, dürfte es von Interesse sein, den Wort laut der kurz motivirten Eingabe der Zittauer Gewerbekammer und den darauf ertheilten Bescheid der Königl. Kreishaupt mannschaft Bautzen hier mitzutheilen. Wir entnehmen den ersteren Theil dem in allernächster Zeit zur Ausgabe gelangenden Berichte der Handels- und Ge werbekammer Zittau aufs Jahr 1881 und erste Halbjahr 1882, in welchem es bezüglich des Innungsgesetzes vom 18. Juli 1881 heisst: In der That ist ein erfreuliches Interesse an dem durch’s Gesetz Gebotenen schon bis jetzt wahrnehmbar gewesen und es ist zu hoffen, dass den bis jetzt bereits mit Innungsbildungen vorgegangenen Gewerbetreibenden bald weiteres Vorgehen folgen wird. Wünschenswerth hierbei ist, dass den in neuerer Zeit und namentlich seit dem Magdeburger Handwerkertage (Juni 1882) mehr und mehr hervorgetretenen Bestrebungen auf Erlangung obligatorischer Innungen, mindestens so lange kräftig entgegengetreten wird, als nicht eine ehrliche Probe mit dem Gesetze vom 18. Juli 1881 gemacht ist. Die Bestrebungen, obligatorische Innungen zu erlangen, müssen ja zur Folge haben, dass ein grösser Theil der Gewerbetreibenden sich passiv zu dem im Gesetze Gebotenen verhält; ein energisches kräftigeres
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