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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (18. Februar 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uebertragung der Kraft vom Rade auf den Anker (Fortsetzung aus Nr. 5)
- Autor
- Grossmann, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Medaillon mit Firmenstempel
- Untertitel
- (D. R.-Patent Nr. 15335)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Statut der Uhrmacher-Innung zu N. (Fortsetzung und Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- ArtikelBericht über "das Lehrlingswesen und die Lehrlingsprüfungen" 49
- ArtikelPraktische Abhandlung über die Repassage einer Cylinderuhr ... 50
- ArtikelSprechsaal 51
- ArtikelDie Uebertragung der Kraft vom Rade auf den Anker (Fortsetzung ... 52
- ArtikelUnsere Werkzeuge 53
- ArtikelMedaillon mit Firmenstempel 53
- ArtikelStatut der Uhrmacher-Innung zu N. (Fortsetzung und Schluss) 53
- ArtikelLiteratur 54
- ArtikelEin Gedenkblatt 55
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 55
- ArtikelAnzeigen 55
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
- BandBand 7.1882 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 53 langen, er wird sich doch immer diesem Ideal zu nähern suchen. Aus diesem Gesichtspunkte wollte ich auch nur, dass die Zeichnungen Fig. 9 (in Nr. 5) und 10 aufgefasst werden möchten. Bemerken wir noch, dass eine stählerne Gahel und goldene oder messingene Hebestifte kein Oel bedürfen und dass auch keine wesentliche Abnutzung stattfindet, selbst wenn die ühr lange Jahre gegangen ist. (Fortsetzung folgt.) Unsere Werkzeuge. Einfache Mitnehmer-Vorrichtung für Drehstifte. Obwol durch die Erfindung des Herrn Vogel in Schön berg (abgebildet in Nr. 47 Jahrg. 1881) kein Bedürfnis vor handen, dürfte es doch für manchen von Interesse sein, die von mir zu dem gleichen Zwecke konstruirte Vorrichtung kennen zu lernen. Fig. 1 stellt eine Drehstuhlspitze samt Rolle c in natür licher Grösse dar. <* ist eine 1 mm starke Messingscheibe, •welche zur Aufnahme des im Drehstifte befindlichen Stiftes ", mit einem Schlitze » versehen ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich. Der Stahlstift s ist in dem in Fig. 2 mit dem gleichen Buchstaben hezeichneten Loche festgenietet, und kann durch die Schraube & somit auch die Scheibe a festgestellt werden. Gegenüber dem Stahlstift * befindet sich eine Stahlklammer, welche durch die zwei in die Scheibe gebohrten Löcher hin durchgeht, so dass die Scheibe «, wenn auch die Schraube & nicht angezogen ist, absolut feststeht. Das Mittelloch in der .Scheibe a ist nur so gross, dass es an dem Zapfen der Dreh stuhlspitze nicht streifen kann. Man wird ersehen, dass sich diese Vorrichtung für beide Zwecke verwenden lässt; schiebt man die Klammer zurück (Fig. 1), so ist das vordere Ende der Spitze frei. Hat man jedoch etwas zu drehen, wobei ein Mitnehmer aufgespannt werden muss, so schiebt man die Klammer vor, damit sie den Mitnehmer fassen kann. Franz Peschel, Wien. Medaillon mit Firmenstempel. (D. R.-Patent Nr. 15335.) Das nachfolgend abgebildete Medaillon bietet in zierlicher Form einen recht nützlichen Gebrauchsgegenstand, und eignet sich besonders auch durch seine Billigkeit als Verkaufsobjekt für Uhrmacher. Auf Seite 48 in voriger Nummer ist die Hauptansicht des Medaillons gegeben. Ferner zeigt nachfolgende Fig. 1 das Medaillon im aufgeklappten Zustande, und zwar in der Stellung, welche es gestattet, den Deckel des Medaillons abzuheben, damit es als Stempel benutzt werden kann. Die Behandlung beim Gebrauche ist sehr einfach, indem man den Deckel oben am Kopfe lockert, ihn rechtwinklig zum anderen Theil stellt und ihn seitlich herausnimmt. Der auf diese Weise freigemachte Deckel hat, indem man ihn an dem Ringe hält, alle Eigenschaften eines bequem zu handhabenden Stempels. Der Bajonett-Verschluss, welcher die Trennung der beiden Theile nur in der beschriebenen Lage (Fig. 1) ge stattet, hat den Zweck, ein Verlorengehen des Stempel-Deckels zu verhindern, falls aus irgend einer Ursache das Medaillon unbeachtet sich selbst öffnen sollte. Herr Bijouteriefabrikant Alb. Uebele, ist der Erfinder dieser Neuheit; deren Verkauf für Deutschland Herr August Stütz, Graveur in Schwäb.- Gmünd in Händen hat. Durch den Massenabsatz ermöglicht sich die aussergewöhnliche Billig keit des patentirten Gegenstandes. Die Verwendbarkeit ist eine mannigfaltige; wo man sich immer befinden möge und die Unterschrift, Namenszug oder Firma in deutlich markanter und authentischer Weise anbringen will, z. B. auf Briefbogen, Couverts, Postpacketadressen, beim Mangel an Visitenkarten etc. namentlich aber auf Reisen, wird der jeden Augenblick dienst bereite Medaillon - Stempel als äusserst praktischer und nütz licher Begleiter sich erweisen. Statut der Uhrmacher-Innung zu K Auszug’ aus dem Normal-Innungsstatut. (Fortsetzung und Schluss.) Nach den Abschnitten über die Mitgliedschaft, den Aus tritt und Ausschluss aus der Innung, welche in voriger Nummer enthalten sind, kommen die Bestimmungen über die Innungs versammlung (über das Stimmrecht, den Vorsitz), über die Innungsämter (bestehend aus einem Vorstand; einem Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen; einem Ausschuss für das Lehrlingswesen). Lehrlingswesen. §. 53. Mitglieder der Innung, welche sich nicht in dem Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, dürfen Lehrlinge nicht annehmen. Ausserdem kann solchen Innungsmitgliedern, welche die Pflichten eines Lehrmeisters gröblich verletzt haben, auf Antrag des Ausschusses für das Lehrlingswesen durch Beschluss der Innungsversammlung die Befugnis, Lehrlinge anzunehmen, bis auf weiteres entzogen werden. §. 54. Als Lehrlinge dürfen von den Innungsmeistern nur solche junge Leute angenommen werden, welche die erforderlichen Schul- kenntnisse besitzen und nicht an körperlichen oder geistigen Ge brechen leiden, welche sie zur Erlernung des Handwerks untüchtig machen. §. 55. Die Annahme eines Lehrlings erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Lehrvertrages nach einem in den wesentlichen Punkten vom Innungsvorstande festgestellten [von der Innungsversammlung zu ge nehmigenden] Formulare und durch Einschreiben des Lehrlings in die Lehrlingsrolle der Innung. In den Lehrvertrag muss die Bestimmung auf genommen sein, dass Meister und Lehrling sich den durch dieses Statut über das Lehrlingswesen getroffenen Bestimmungen und den auf Grund derselben von der zuständigen Stelle getroffenen Entscheidungen unter werfen. Die Dauer der Lehrzeit darf ohne ausdrückliche, nur nach Anhörung des Ausschusses für das Lehrlingswesen zu ertheilende Genehmigung des Innungsvorstandes nicht unter [4] Jahren festgestellt werden. §. 56. Der Innungsmeister, welcher einen Lehrling annehmen will, hat denselben bei dem Innungsvorstande unter Einreichung des für ihn ausgestellten Arbeitsbuches (§. 107 der Gewerbeordnung) und des abzu- schliessenden Lehrvertrages anzumelden. Entstehen Zweifel über das Vorhandensein der gesetz- oder statuten- mässigen Voraussetzungen für die Annahme des Lehrlings, so entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Ausschusses für das Lehrlingswesen über die Zulässigkeit der Annahme. Entstehen solche Zweifel nicht, oder werden dieselben durch Ver handlung mit dem Lehrmeister gehoben, so erfolgt in einem vom Vorstande anzusetzenden Termine, zu welchem auch der Ausschuss für das Lehrlings-
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