Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191803066
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19180306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-06
- Monat1918-03
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- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.03.1918
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Der Friedeusvertrag mit Rußland. Tcr 3. März, an dem der Friede zwischen den Mit- - L j t o >v s k, scbisse entweder in russisch- Häfen über K Vereinbarungen Vorbehalt run Re"ublik: Die Bevollmüchtigieu sind in Brest L'tou Sk Zu se vertroosg'l>eßeni><'N T ;le werden die beit durch eigene Landeseinn lila rgei die beige fügten nifse dieser »Mischung in die inneren entschlaud und ^enerreich-tlngern bcrbsich chjcksal dis.r Gebiete im B.neh- igea, de? tüustige dort ge- jede T; tEelsserc i craa tcn jede Agitation gegen die Negierung einriedNingen des anderen Teilcs unterlassen. Beziehungen Bierbundes und Rußland bis 5 enthaltenen Bestim- zwar Anlage 2 für die nun einer deutschen Polizeimacht besetzt bi Bevollmächtigten at: Die im Wortlaut des Vertrages genann- us'ührlicheu Titel und Bornamen sind hier lassen T. Schrss Bon der deut schen Negie- v. Kühlmann, Dr. v Ngsenberq. Äencralma- sss erklären, das; der Krjgsznstanv Mischen ihnen beendet is». Tie sind entschlossen, tartan in Frie den und r e u n e s ch a s t miteinander zu leben. Tie Verp'lichtung gilt soweit tie Rußland obliegt, auch, lür die von den Marinen des Vierbundes besetzten t^rtietc Beiträge als lveieutlicber März. Ter politische ololnikon'. Karachau, Karte iAnlage 1.) Tie genaue fZzstHguug der Li nie n ird durch eine deutsch russische Kommission erirlacn. Tea ju Nede srebenden Gebieten werd.ui auS der eh: .notigen .iugeltörigleit zu Neilane teincrtci Verpflichtungen irrg-nüber Rußland erwachsen. Rußland oeczichler auf vder B'. anagauda Ctaal'-- und Heer Konsuln bleiben besondere ten Artikel ll. Mr die wirtschaftliche« zwischen den Mächten des sind die in den Anlagen 2 mungen maßgebend, und 3 Aitike! telmäcksten und Großrußband unterzeichnet wurde, ist »nid bleibt ein geschichtlich denktvürdiger Tag sür die tLröße der westlichen Kultur, die allein das Ueber- gewi-bt an Menschen- und Waffenmengen in diesem Ringen großer Böller ausgeglichen und einem weit iüberrageuden Koloß eine Niederlage gebracht hat. Rußlands Fläcbeugehali ist — in großen Umrissen gesprochen -- viermal io gross, wie Deutschland und dreimal so groß wie Oesterreich Ungarn; die Bevöl- tkruagszuhl ist etu>a zweieiubalbmal so groß wie die d. utsche und dreimal so groß wie die österreichisch- ungarische. » Ucber den Wortlaut des KriedensvertrageS wird beute folgendes gemeldet: neten Linie zu räumen, soweit nicht Artikel 6 anl.'-es bestimmt- Rußland wird alles in seinen Krusten Ziehende tun, um die alsbaldige Räumung »er -ftauatolischt« Provinzen und ch.e ordnungsmäßige Rückgabe an tie Türkei sichcrz stellen. Die Bezirke Erdehan. S:rs und Bä- tum werden gleichfalls ohne Verzug von den russi schen Truppen geräumt. Rußland wird sich in die Neuorbmiua der staatsrechtlichen und vtzlkerrechilichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht eiumismeo. sondern überlLsst es der Bevölkerung dieser Bezirk die Ncncrdnung im Einvernehmen mit oen Nichüarstga- ten, namentlich der Türkei, ourchzusühem, Artikel 5 Rußland wird die völlig? Demohilmachnng ß lnes 5'eer es, einschließlich ver n^u der jetzigen Regierung neugebildeten Heeresteeke, unverzüglich durch ssi b re n. Ferner wird Naßland seine 2. Dje Artikel 7 Bon der Tatsache ausgebend, oaK Perffe« «,» freie und unabhängige Staaten sind, verpflichte« EM dir rertragschließenden Teile, die politische und wirb» fchaitliche Unabhängigkeit und » ie territoriale Uicher- schrtheit dieser Staaten zu achten. Artikel 8. Tie beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre Heimat entlassen. Di; Regelung der Viermit zusammenlzängenden Fragen erfolgt durch die im Artikel 12 vorgesehenen Einzelverträge. Artike» st Tie vertragschließenden Teile Verzicht» ten gegenseitig auf den Ersatz ihrer AriegSkofte», d. h. der staatlichen Aufwendungen für die Kriegst h- runa, sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, d. h. derjenigen Schäden, die ihren und ih^n Ange« hörige:' in den .Kriegsgebieten durch militärische Maß nahmen mit Einschluß aller in Feindesland V»c8»> nvmmenen Requisitionen entstanden sind Artikel 10. Die < diplomatischen «nd konsularische« Bezieh««ge» zwischen den vertragschließenden Teilen werden sofort nach der Ratifikation des Friedensvertrages Wiede« amaem."nmen. Wegen Zulassung der *>>i erseitigex tHeuptverirag. der beute unterzeichnet mer^.-m soll, iviitct: Friedeusvertrag nvifchen DeuOchlaua, Oester- reich-Ilugarn. Bulgarien and der Türkei einerseits und Russland andererseits: Ta Deutschland Oesterreich Ungarn, Bulgaren und die Türkei einerseits und Rußland anderer-Kis übcr- cinaekommen sind, den Kriegszustand zu be-nden, und die Friedensverbaudluiigen möglichst nasch zum Zie le zu t-übren, wurden zu währlelch! und die staatliche Ordnung hergsstellr ist. Rußlano wird alle verhafteten oder verschleppen Bewohner Estlands und Livlands josart sreilassen und grn'öbrleistet die sichere Rücksendung asser rer- f.hleppieu Estländer und Livländer. Auch «Finnland nnd Aalands Inseln iverden st>ald von russischen Truppen und der rus sischen Raten Garde, die sinnländischen.Hälen Von drr unichchen Flotte und den russischen Seessreitlrissten geräumt Solange das Eis die Uebersühraug der russ iE.heu Kriegsschiffe in russische Häf-M ausschließt, werden auf den Kriegsschiffen nur schwache KomMau k rs zm äckbleiben. Rußland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung öden die öffentlichen Einrichtungen Finnlands ein. Tic aus der. Ualauds- Jni'cku angelegten Befestigungen lind sobald wie mög lich zu i ntst-ruen. Ueber die dauernde Nfchtb-festigung dieser Faseln sowie über ihre sonstig» Behandlung in militänrber und schiffahrtstechnischer Hichicht ist ein be'enderes Abkommen zwischen Teutschland, Rußlae.d. Finnland und Schweden zu tressen. Es beslebt Einverständnis darüber, daß hierzu aus Wunsch Ttulj.hu.nds auch andere Anliegerstaaten dec Ostsee hi'.znza.'.ieben sein werden. führen und dort bis zum allgemeinen Friedens - schlnst belassen, oder sofort desarmieren Kriegs schiffe der mit den Mächten des Bierlundes ,m Kriegszustände verbleibenden Staaken werden, seweit sie " h in russischem Machtbereiche befinde», wie russisch'' Kriegsschiffe behandelt werden. Tas Sperr gebiet im Eismeer bleibt bis zum allgemeine Frie densschluss bestehen. In der Ostsee nnd. sowe't die russische Macht reicht, im Schwarzen Me-r wird sofort mit der Wegränmung der Minen begonnen. Die Hund e?s s ch i s sahrt in diesen Se^gebietrn ist frei ""d wird sofort wieder ausgenommen. Zur Fest legung drr näheren Bestimmungen, namentlich zur Bekanntgabe der gefahrlosen Wege für die Handels schiffe, werden gemischte Kommissionen eingesetzt Tie SchzZahrtswege sind dauernd non treibenden Minen sreizuh-Dien. Artikel 6 Rußland vcrpN.chtet sich, sofort Frieden mit der ukrainischen Volks republik z« schließen uuo veu Friedensvertrag zwischen diesem Staate und den Ms^en des Vierbnndes anzuerst'nn'n. Tas ukrainische Gebiet wird unverzüglich von den russi schen Truppen und der russischen Roten Garde ge räumt. Rußland stellt jede Agitation oder Prnpa- gnn. a oeaen die Regierung oder die örfeatlchea Ein- richtu»gen der ukrainischen Bol^Scepubl-t ein. Estland nnd Livland werd'» gleichfalls ohne Verzug von den rusiischeu Truppen und der russischen Roten Garde ge rn nw l. Tic Ostgrenze von Es,Kano läuft im all- gemei-wu den Narwasluß entlang. Tie Ostgrenzc von o „w,ch verläuft im allgeM"in?n durch den Privus See nnd Pskowschen See oi? zu dessen Süd- wesrrcH, daccn über den Lubanschen See in Richling Liv.nhos an der Tüna. Estland und Livstlud werden deutsch-russischen, Anlage 3 sür die österreichisch-uuqo- risB-russischen, Anlage 4 sür die bulgarisch-russischeU Anlage st sür die tückisch-russischen Beziehungen. Artikel 12. Tie Herstellung der öffentlichen nnd privaten Rechtsbeziehn«ge«» drr Austausch der Kriegsgefangenen und Zivtlinter- ten, dir Amnestiesrage sowie die Fragen dec Bebanv- lung drr in die Gewalt des Gegners gelangten Han delsschiffe werden in Einzelverträgen mit Russland ,gr regelt, welche einen wesentlichen Bestauoteil de- gegenwärtigen Friebensvertrages bilden uaid, soweiß tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten. Artikel 13. Bei der Auslegung dieses Vertrages sind sür die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland der deutsche und dec ru>sisch>- Tert, sür di» B.-ziehunaen zwischen Teutschland und Rutzlano der deutsche und der russische Text, sür die Beziehungen zwijchen Oesterreich-Ungarn und Rußland der deut* sche, der ungarische und der russische Tert für dis Beziehungen zwischen Bulgarien und Rußland der bulgarisch-' und der russische Text nnd "ür die Bezieh- r'ngru Wäschen der Türkei und Rußland der türk» sche und der russische Text maßgebend Artikel 14. Ter gegenwärtige Friedeusvertrag wir» ratcs-z er: werden. Die > Ratifikationsurk««ve» sollen tunlichst bald iu Berlin ausgetau.cht werden^ Tie russische Regierung verpslichtet sich, den Aus <» tausch der Ratifikationsurkunden auf Wunsch einer d-.r M lchie des Vierbllndes innerhalb ccn zwei Wo chen vwzunehmen. Tee Friedensvertr-.g tritt sotveiE nicht seine Artikel, seine Anlagen oder di? Zusatz- vcn.üge anderes bestimmen, mit seiner Ratifikutio» iu K:ass Zu strknud dessen haben die Bevollmächtigten die sen V -trag eigenhändig unterzeichnet. Änsgefertigt in fünffacher Urschrift in Brest-Litvwsl au, 3. März 1018. Folgen Unterschriften. - cAitvterkuug des W.-T.-B.: Die hinoelsvolitischnG Fragen, aus die Artikel ll sich bezieht, sind nachdem Fordernuw'u des deutschen Ultimatums uns onalo« dem ukrainischen Vertrage geordnet- Was die rechts-- politischen Vereinbarungen angeht, so entsprechen st« im weiezttlichen den Vorschlägen, oie aus Grund deäk Ultimatums von deutscher Seite in oec < rst:n SitzunA unterbreitet worden sind.) Artikel 3 Tie Ge b i e t e . die w-stlict dec zwischen den vei'rogfchließeuden Tellen ve'relubalten Linie lirgerc nnd zu Rußland gehört haben, werden der riississsun Staatshoheit nicht nwlw u:'t." steli?u. Die verciularte Linie ergibt iich ans der diesein Frieden.s- jor Hassmann, Kapitän zur See Hn'i; v'n der K. «ad K gemcinsame» österreichisu'-unaarZchen Neg-e- ruug: Grat Ezcrnin, Merev v. UavaSMer- Csie- serres v. Bacsann: von dec »önigl. Bulgarischen Regierung: Tonischen, Wanischew Tr. An-aslasiok:, von der Kaiserl. Osmanischen Regjeruu,!- Ho.kki- Pascha, von der rusiischeu föderativ-m Sowjet- deu Friedeusverbandlunaeu zusammeugetreten uno kabel' sich uach Barlegung ihrer in guter und ge höriger Form befundenen Vollmachten üler so'g^nde Bestimmungen geeinigt: Art-kcl 1 Deutschland Oesterreich Ungarn, Bulga rien n."d die, Türkei einerseits und Rußland anderer- ,ucn w.ss. ihren Bevölkerungen zu aestssnmen Ar Z'el 4 D e u t s ch l a u d i st b eceit, 'pbald dec ccllgrun. ssie Friede geschlossen und die i ussssche Demo- bilmassc nna vollkommen durchg.süh.t ist, das G e- oiet ö s'lich d er im Artikel 3 Abw.ß l bezcich- Aus Nah und Dem- Lichtcustcin, - Mär; i'N8 - ^cr Friede mit Rußland ei« schul sreier Fag. Das sächsische Miliisrerium des Kultus und ö'seuttichen lintecristus hat ungeordnet, Faß we- gcn des Friedensschlusses mit Rußland der Unterricht in den Schulen beute Dienstag uusiällt — In der hiesigen Bürgerschute saud ein Aktus statt, an dem die Obcrklassen teiluatu»en. Im Mittelpunkte der Feier stand die von Gesungen und Detinmatioucu umrahmte Ansprache des Herrn T Herlehrer Sebra mm, tvelclie die Bedeutung des Friedens- sicht ns se-' niit Rußlaiid und die weschelmisse im Osten in rcchter Wesse beleuchieie. " - Fürs Rote Kreuz. Das Ergebnis der San:"ssuna um Roten >ireiz Ta"! »ad Opsertag betrügt in Lichtenstein rund 80t> Mark. In Eulln barg tvnrde das erfreuliche Ergebnis von L-cO Mar! erbracht. f * -- Reiche Spende«. Dem Zweigvcrein vom Roten streu; Glanchau und Umgegend hat anläßlich des sttsseu Sammeltages ein nicht genannt sein wol lender Elunchaucr Industrieller 10 000 Mark gefpw- det. F-'ruec hat Herr Trikotagensabrikant Steinert aus Meinsdorf dem Zweigverein 1000 Mark ge schenkt und dein Verein He-matdunk Glauchau-Lund eine Stiftung von 3000 Mark ausgesetzt, deren Er- trägntssc ssuf die nächsten 30 Fuhre den Kiisg-'r- witwcn und Kriegerivaisen zugutelomnien sollen; spä- ter soll das Kapital der Schulgemeinde Meiasoors ZN' Nnwrüiu.ung beqabtec Volksschülcr zusallen. Bei den Glen Gebern sei für ihre hochherzigen reichlichen Spenden, noch an dieser Stelle verbindlichst gedealt. * Pom Kriegser«ähr««gsamt wird umilich initgev'sst Ein möglichst umfangreicher A'lbau von Frülssartofseln in allen Gegenden, welche sich duz» eignen, 'N auch in diesem Jahre ganz besonders ge beten. ssöw im vergangenen Jahre, wwden die srühc- sten Sorten, welche in Mistbeeten, Treibhäusern und garten mäßigen Kulturen gezogen sind, von dec Fest ¬ setzung eines einheitlichen Höchstpreises für dos Reichs gebiet nnd von der öffentlichen Bewirtschaftung, und» zwar !-s zum 30. Ium. ausgenommen bleiben. -Zur Beachtung! Zwangs-BewirsschafturM lcmdml'.lscl'astlicher uno gärtnerischer Grundstücke bi» Ende des Fabres 1VN>. Nach dem bisherigen Recht krame sssh die Zwangsbewirtschuftuag von londwirt« schusslilbeu und gärtnerischen Arunostücken nur biN Ende o,» Fuhres Ivl!d erstrecken. Jin Interesse d-e Bcwircilt assnug brach liegender (Wundstücke und zu« Fördwung des K l e i u g a r t e n b a u e s war bei Fort- daiur d-s Krieges eine weitere Hinausschiebnis de- Eudi iiutles ssir die Nutzungsentziehung geboten^ Eine in diesen Tugen ergangene Buudesrc'.tsve-'ocd- Ming ssetu daher vor, daß di° Nntzungsentziebung diT Ende e>s Fabres 1010 erfolgen kann * Oeffentlichc Wohnung4«achwe»se i» Sachsen! Wie das „Zwick. Tageblss' erfährt, ifh eine bedeutungsvolle neue Verordnung des sächstM- schen Ministeriums des Innern erschienen, Vie deE Gemeinden die Errichtung öffentlicher Wohnungnach^
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