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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191907193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-19
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.07.1919
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Rr. 164. 19LS. K. L.-Nr- 726. Getr. n. li. In der Woche: Marke E o. 20.-26. Juli 3 250 I. oldnen 125 Marke o. 10.-16. Aug. U 3 300 LN «M> lU el. Marke Marke ('e> Karle A auf: ^werbe- idwerks S T 250 100 eine vcklk senschaft i en I. Num- en nächsten ehen kann. L. Fockes Ung : Alfred larbciier ist rlich i, Mk. Handlungen besonderen DezirksoerbanL. Nr. 833. De. l n en er- Bezirksverband. vlr. 969. Itl. v. 27. Juli bis 2. August v. 3.-9. August Nährmittel. (Hauptoerteilung). * „Daily News" meldet: Der Abtransport der deutschen Kriegsgefangenen beginnt am 18. Juli. In oen ersten 14 Tagen werden 52 000 deutsche Gefangene nach ihrer Heimat befördert. * Nach Haoas streiken neben den Bemannungen der amerikanischen Schiffe im Newyorker Hafen auch die Besatzungen der dänischen, holländischen, schwedischen und norwegischen Schiffe. * Die Reichswehrtruppen sind aus Hamburg bis auf eine etwa 6000 Mann zählende Mtlttärpolizei versuchsweise zurückgezogen worden. ' Die Zeugenvernehmung über die Polizeiherr- schäft Eichhorns im Untersuchungsausschuß der Preußischen Landesoersammtung ergab u. a , daß von einer aus Rumänien eingetroffenen Geldsendung aus dem Schlesischen Bahnhof in Berlin durch Eich- hornsche Stcherheitsmannschaften 5 bis 6 Millionen geraubt wurden. »«»»eitetftr Sewoeg in» M«tegerü-i«be,ir» er rechung des n Finanz, rt, geht der »steuer nach einkommen ganze Ein- hkeit ersaht ibt alsdann euern: das >ten werden, vollständige der Steuer- n, daß ein als andere, uererhebung übertragen, ehen wird, sdauen, der den Bun- den, die sich n gliedern, die Reichs. Anlaß zu les an dem sein werde. Reich 75 °. s trifft nicht >m Kesamt- mmensteuer. Reich nur einlich noch lstaaten, die Delmar er- >en die Er- hsbehörden. en bestehen macht gegen n Staaten ückerhalten, cden. Hier» lanzminister it und Ge- tung keine gaben von chlllsse über ieimar noch darauf zu- rerbehörden aber unter Die Kon- Zteuer auch tcuerquellen taaten und däudestcuer, verbleiben, mand mehr der Steuer itigung der as System Fleisch verkauf Sonnabend, den 19. Juli, auf den Kopf 150, bez. 75 Gramm Gastwirtfleisch bei Hürttg. Der Ortsernährnngsausschutz für Talluberg. Jahegumq. Sonnabend, den 19. Juli Gr. Graupen M. m gr. Karte je 500 Gr. M.C rote Karte Zwieback, Gr. Nudeln Gr. Kartoffel stärkemehl, Gr. Graupen M. IV gr. Karte je 500 Gr. M.D rote Karte Keks Gr. Roggen- B graue Karie je 375 Gr. Früher Wochen- und Nachrichtsvlatt Tageblatt fb Mas, Mit, VmMs, Mas, N.W». kemiiis»L>«iem.MM viimnsdis Ma SIM«, N-Mftl». ökuaias, Äm. MmMa. Sitsjuntl «t Mftk Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat M Lichtenstein Attests Zeitung w NmtsMrichtsbezttt - — Bekanntmachung, da» Schütz rufest betreffend. Für die Dauer des diesjährigen Bogelschießens wird folgendes an geordnet : 1. Wer Eß- oder Trlnkwaren feilbieten oder Schaubuden usw. aufstellen will, hat auf dem Rathause am Sonnabend, den IS. 3«N von vormittags 8 bis nachmittags 2 Uhr hierzu um Erlaubnis nachzusuchen. 2. ist das Aufstellen von Buden, das Musizieren mit Drehorgeln usw. außerhalb des Feftplatzes verboten; Bier- und Branntweinausschank ist nur Inhabern besondere? Konzession gestattet. 3. Fede Art Ausspielung beweglicher Sachen ist an die vor- gängige Erlaubnis des unterzeichneten Bürgermeisters gebunden. Es wird Uder jede in dieser Beziehung erteilte Erlaubnis ein besonderer Erlaubnis schein ausgefertigt, welchen der betreffende Unternehmer stets bei sich zu führen und aus Verlangen dem revidierenden Polizeibeamten unweigerlich vorzuzeigen hat. Würfelspiele werden nur unter der Bedingung gestattet, daß vet einem Spiele nicht mehr als drei Würfel verwendet werden, daß diese Würfel mindestens je 1 /, Kubikzentimenter groß, von weißer Farbe und mtt deutlichen schwarzen Punkten versehen sind. Das Ausspielen darf nur nach einem für das Publikum deutlich sicht- und lesbaren Plane er folgen. Die Gewinne sind sichtbar neben die betreffenden Gewinnnummern zu stellen. Bet Spielen mtt Nieten müssen alle ungeraden Nummern ge winnen, ülle geraden dagegen verlieren. 4. müssen sämtliche Schau- und Verkaufsbuden mit einer deutlich sicht- und lesbaren Firma des Inhabers (Name und Wohnung) versehen sein. 5. müssen die Buden und Bergnügangsorte nachts ^,12 Uhr geschlossen werden. 6. ist das Umherfahren mit Kinderwagen aus dem Festplatze am Sonntag und Montag untersagt und 7. ist den Anordnungen der Polizeiorgane und der Wachtmannschaft der Schützengesellschast unvedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder ent sprechender Haft geahndet. Callnberg, am 17. Juli 1919. Der Bürgermeister. Svie MW MW«. * Die Mehrheitssozialisten sind aus dem Berliner Bollzugsrat ausgelreten, da ste mit den Kommuni sten und Unabhängigen wegen deren Verhalten nicht mehr zusammen arbeiten wollen. * 15 000 Bergarbeiter von West-Dorkshire haben gestern abend infolge Abbruches der Verhandlungen, welche mit den Bergwerksbesitzern über die Enisiyet- düng der lKohlenkommission geführt wurden, die Arbeit ntedergelegt., * Die Lonooner „Daily Mail" meldet, daß die offizielle Anerkennung der neuen deutschen Staats- form in der Sitzung oes englischen Kabinetts vom 14. Juli beschlossen worden ist. * 2n Stelttn und Stralsund hat gestern ein bürgerlicher Adwehrstr«ik Segen den Generalstreik der Arbeiter eingesetzt. kskleise er. 3 3 § 2. Der Bezirksoerband wird zur Uebergabe einen Beamten abordnen, der die ordnungsmäßige Uebergabe der Bestände an Brot, Mehl und Zucker überwacht und die Ursache etwaiger Fehlmengen feststellt. 8 3. Die Inhaber von Lebensmittelgeschäften, in denen der Kleinverkauf von Zucker betrieben wird, haben Listen zu führen, aus denen Name und Adresse der Personen ersichtlich sein muß, die ihre Zuckerkarle zur Belieferung an gemeldet haben. § 4. Zuwiderhandlungen werden nach 88 12 Ziffer 1, 17 Ziffer 2 der Reichs verordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Bersor- gungsregelung vom 1915 (R.-G.-BI. S. 607/728) bestraft. Akzeigepflicht bei Veräußerung von Brot fabriken, Bäckereien und Lebensmittelge schäften, in denen mit Brot, Biehl oder Zucker gehandelt wird. Gemäß Deroronung des Wirlschaftsministeriums vom 3. Juli 1919 wird angeordnet: 8 1. Werden Brotfabriken, Bäckereien oder Lebensmittelgeschäfte, in denen mit Brot, Mehl oder Zucker gehandelt wird, veräußert, so ist der Veräußerer oerpsllchtet, Lag und Stunde der Uebergabe spätestens acht Tage vorher hierher anzuzeigen- 2n der Anzeige hat der Veräußerer ausdrücklich zu bestätigen, daß keine Fehlmengen an Brot, Mehl oder Zucker vorhanden sind, oder etwaige Fehlmengen aufzuklären. mehlsuppe E rote Karte Panin- od.Kinder- gerstenmehl. U. Wer sich in die Liste eines Konsumvereins hat eintragen lassen, wird von diesem beliefert. Iti. Selbstversorger mtt Fleisch oder mit Butter ^oder mit Gerste oder init Hafer sind nicht bezugsberechtigt. ' IV. Etwaige vom LandeSlebensmlttelamt noch zu gewährende Sonder Verteilungen bleiben Vorbehalten. Glauchau, am 17. Juli 1919. Freiherr v. Weltk, Amtshauptmann. Eruteschähuug. In den nächsten Tagen findet in den Stadt- und Landgemeinden des Bezirks eine Schätzung der Getreide-Ernte für jeden einzelnen landwirt schaftlichen Betrieb statt. Die Ortsbehörden sind verpflichtet, den Besitzern und Bewirtschaftern von Grundstücken Auskunft über die Höhe der Schätzung ihres Getreides zu geben. Gegen die Schätzung kann bis spätester»» zum 27. Juli 1Ü1S schriftlich Einspruch unter Angabe der Gründe bet der Ortsvehörde erhoben werden, andernsalls die Einspruchsfrist erlischt. Aus erhobene Einsprüche ist von den Ortsbehörden sofort eine Nach- schätzung der Ernte vornehmen zu lassen und die Unterlagen hierüber sind unverzüglich an den Bezirksoerband wetterzugeben. Glauchau, am 14. Juli 1919. Freiherr v. Weltk, Amtshauptmann. * Wie wir hören, steht die Aushebung des Belagerungszustandes in Stettin und den übrigen pommerschen Stretkbeztrken unmittelbar bevor, damit dürfte eine Beruhigung etntreten, eine wei tere Ausdehnung des Erntearbeiterstretks hat nicht stattgesuuben. Sei Mm stil leMa mm. Amerikanische Forderungen an Wilson. Versailles, 17. Juli. Der Sonderberichter statter des „Echo de Paris" in Washington berich tet, die Kommission des Senates für auswärtige An gelegenheiten habe eine Entschließung angenommen, welche verlange, 1. daß Wilson ihr eine Abschrift des Protestes übermittele, welchen Lansing, Bliß und Withe.'gegen die Klausel de» Frtedensvertrages betreffend Schan- tung erlassen hätten. l. Es gelangen im Auftrage des Landeslebensmittelamts auf den Kopf der oersorgungsberechttgten Bevölkerung zur Verteilung: Für die Versorgung?- Auf Kinder- Für Kinder berechtigte N.-Karte bis 4 Jahren: Bevölkerung:
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