Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^3. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 30. Januar 1833. Nachrichten v Awe/'/e öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 29. Januar. Vorlesung des Protocolls der vorigen Sitzung, wobei be schlossen wurde, den entstandenen Zweifel im Protocolle nach träglich zu bemerken: ob ein jeder der für die Verhandlungen er nannten Königl. Commissarien nur für ein bestimmtes Depar- ment oder für alle vier ernannt sey. Demnächst erhob sich der Abgeordnete vonZiegler noch mals zu Gunsten der Frauen, indem er es für wünschenswerth erklärte, daß wenigstens ein Tag in der Woche für den Zutritt derselben auf die Gallerien der Kammern bestimmt werde. Der Präsident machte darauf aufmerksam, daß man sich jetzt nur noch darüber zu erklären habe, ob das Protocoll richtig und dem Ver handelten gemäß abgefaßt wäre, daß aber die nach Inhalt des Protocolls durch Beschluß der Kammer beigelegten Gegenstände nicht von Neuem in Discussion gezogen werden dürsten. Das Protocoll wurde hierauf mit dem obbemerkten Zusatze genehmigt. Der Präsident brachte nun ein Protocoll zum Vortrag, welches über mehrere Vorschläge bei einer am 28. Jan. 1833 vom Directorio der I. Kammer abgehaltenen Conferenz ausge nommen worden. Der Secretair Hartz verlas dasselbe. In halt desselben war: 1. Ein schriftliches Verzeichniß sämmtlicher Hrn. Stände nebst Wohnung, Bezirk rc. auföffentliche Kosten zu drucken. (Wird einstimmig genehmigt.) 2. Druck der Land- tagsschristen (nach §. 13 der Landtags-Ordnung) theils solcher, worüber die Stande sich berathen sollen, theils solcher, welche das Publicum von den Resultaten der ständischen Verhandlungen in Kenntniß setzen. Sie seyen in 3 Abtheilungen oder Banden herauszugeben. Der 1. Band, solle die königli chen Mittheilungen an die Stände und Eingaben der Stande an den König; der 2. Band , Protocolle der 1. Kammer nebst Beilagen und der 3. Band, die Protocolle der zweiten Kammer nebst Beilagen umfassen. Ferner war kn jenem Protocolle noch davon die Rede, daß der Contract deßhalb mit dem meist bietenden Buchhändler abzuschließen sey. Der Secretair von Zedtwitz schlagt vor, den Eon- tract mit dem Buchhändler auch auf die nur als Handschriften zu druckenden Landtagsschriften zu erstrecken und zwar in der Maße, daß der Buchhändler für den Gewinn, den er aus dem Vertrieb der an das Publicum auszugebenden Landtagsschriften ziehen werde, die Besorgung dieser handschriftlichen Urkunden unentgeldlich übernehme. (Angenommenzeinstimmig.) om Landtage. Der Präsident stellt es als wünschenswerth dar, daß zur bessern fortwährenden Üebersicht der ständischen Gesammt- verhandlungen regelmäßige Mittheilungen der einen Kammer an die andere eingeführt würden, indem s) die königl. Mittheilungen sofort nach dem ersten Vortrag, jedoch ohne- Beilagen, an die andere Kammer gesendet würden; b) eine Abschrift der jedesmaligen in der andern Kammer auf genommenen Protocolle mitgetheilt und vorgelesen werde. Prinz Johann findet die Mittheilung der Protocolle der andern Kammer wünschenswerth; die Vorlesung jedoch zeitraubend und unnöthig. Präsident: Nur das Wichtigste solle ausgewählt und vorgelesen werden. Ein Mitglied bemerkt, daß die ganze Art der abschriftli chen Mittheilung, um somehr aber das Vorlesen, durch die Vertheilung der Landtagsschriften auf dem oben angegebenen Wege durch den Druck überflüssig werde. (Durch die Mehrheit wird obiger Antrag verworfen.) Man beschließt diesen Beschluß an die 2. Kammer gelangen zu lassen.) — Präsident geht zur Tagesordnung über. Die Wahl der Deputationen soll zuerst vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke bringt der Präsident die betreffenden §§. der Landtags- Ordnung 105,106,169 in Erinnerung. FürstvonSchönburg stellt folgenden Antrag: Da der Entwurf der Landtags-Ordnung nicht als Gesetz anzusehen sey, die Wahl der Deputation aber zu den wichtigsten Geschäften ge höre, so finde er es zweckmäßig, bei dieser Wahl ebenso, wie bei der der Präsidenten und deren Stellvertreter zu verfahren. Er sey daher der Meinung, daß man sämmtliche Mitglieder einer Deputation zugleich auf dem Stimmzettel verzeichne; daß so nach die absolute Stimmenmehrheit die Wahl entscyeide. Würde bei der ersten Abstimmung nicht sogleich für die volle Zahl der Deputationsmitglieder absolute Stimmenmehrheit sich vorsin- den, so solle man in einer zweiten Abstimmung ebenfalls durch absolute Stimmenmehrheit die fehlenden Mitglieder ergänzen. Bei einer nöthig werdenden dritten Abstimmung solle relative Mehrheit entscheiden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder