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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Nachrichten vom Landtage. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 18. März 1833. Sechzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kam mer, am 15. März 1833. Die Sitzung beginnt gegen halb 12 Uhr. Das Protocoll der gestrigen wird verlesen, und nach einigen vom Staatsminister v. Könneritz und vom v. Großmann gemachten Bemerkun gen berichtigt, genehmigt, und vom Präsidenten und v. Deut ri ch mit vollzogen. Auf der Regiftrande war als neu verzeichnet: 1. Der Besitzer des Ritterguts Lockwitz, Preußer, trägt auf Abänderung der Formel des Lehneides und einen Zusatz zu demselben dahin an: „und das Beste der Gerichtsuntertha- nen möglichst und allenthalben zu befördern." Bei der Frage, an welche Deputation dieser Antrag zu verweisen sei, bemerkte v. Großmann, durch welchen derselbe übergeben worden, zur Erläuterung, daß Preußer ihm erklärt habe, es sei dabei feine Absicht, die aufgeregte Stimmung gegen das Lehns- wefen zu versöhnen. Da es sonach Zweifelhaft erschien, ob die Eingabe an die 4. Deputation gewiesen werden könne, da sie keine Beschwerde betreffe, erklärte v. Großmann, daß er den An trag zu dem seinigen machen wolle. Es wurde sonach derselbe als ständische Petition an die 3. Deputation gewiesen. 2. Allerhöchstes Decret vom 13. Marz 1833, die Mitthei lung eines Gesetzentwurfs über die Erfüllung der Militair- pflicht betreffend. 3. Bericht der 4. Deputation die vom.Hm. Professor Groh- mann an die Kammer gesendeten beiden Druckschriften betr. Auf eine der nächsten Tagesordnungen.. Als man nun zur weiteren Berathung über den Gesetzent wurf die Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreff, überging, sprach sich Zuvörderst!). v. Ammon dahin aus: Der vorliegende Gesetzentwurf habe nicht nur durch öffent liche Blatter die Aufmerksamkeit des Publikums erregt, sondern auch in der Mitte der Kammer hätten bereits 2 Mitglieder dersel ben diesen Entwurf einer ausführlichen Kritik unterworfen. Er würde für sich und seine Amtsgenossen und Amtsnachfolger diesen Verwahrungen beitreten müssen, wenn nicht die Klugheit geböte, zunächst den Ausgang der Berathung abzuwarten. Allein der Fortgang auf dem eingeschlagenen Wege der Berathung führe zu großen Entzweiungen mit der Vergangenheit. Luther, Melanch- thon, Reinhard, Lessing, Leibnitz, Euler u. a. m. wären keine Staatsdiener gewesen, und doch wären ihre Familien von den Regierungen unterstützt worden. Träte der gegenwärtige Ent wurf in's Leben, so sei dies ein Vorwurf für die frühern glorrei chen Regierungen. Doch entzweie der eingeschlagene Weg auch mit der Gegenwart. Die Mitglieder der kirchlichen Oberbehör den , der Eonsiftorien und Oberconsistorien, hätten gewisse An ¬ sprüche für ihre Nachkommen, analog mit denen der Professoren auf der Landesuniversität, auf den Akademien und den Landschu len, welche sämmtlich, wenn sie ausgezeichnete Verdienste hätten und ihre besondere Witwenkassen nicht ausreichten, aus den Staatskassen sür ihre Nachkommen Unterstützung erhalten hätten. Dies werde nach dem Entwürfe wegfallen. Drittens scheine ihm aber auch jener Entwurf den Weg zu einer bessern Zukunft durch eine eherne Pforte zu verschließen. Die Regierung könne ja eine Akademie der Wissenschaften stiften und dazu einen ver dienstvollen Geistlichen, einen ausgezeichneten Gelehrten, einen großen Dramatiker u. s. w. berufen wollen, Männer die vielleicht auf die Volksveredelung mehr wirkten, als ein ganzes Geschäfts bureau. Die Witwen solcher Männer würden Mangel leiden müssen. Der Regierung würde durch das vorliegende Gesetz zu sehr die Hand gebunden; man werde dies später fühlen und dann ändern müssen. — Der §. 1 sei die Quelle dieses Unheils, die Büchse der Pandora. Es heiße hier: „Als Staatsdiener im Sinne dieses Gesetzes sind nur diejenigen anzusehen, welche zu einem beständigen öffentlichen Amte vom Könige oder den dazu beauftragten Staatsbehörden, auf Stellen eingesetzt sind, mit denen ein bestimmtes jährliches Einkommen aus Staatskassen verbunden ist." Dieser Begriff sei nicht richtig in .theoretischer Hinsicht; denn es sei blos die reine Form vorhanden, während er doch nach dem materiellen Zwecke hatte bestimmt werden müs sen. Ferner sei er nicht richtig in praktischer Hinsicht; denn ob er gleich selbst als Oberhofprediger vom Könige eingesetzt sei und die fernem Merkmale jenes Begriffes auf sich anwenden könne, so sei er doch nicht deswegen, sondern aus andern Gründen den Staatsdienern gleich zu stellen. Drittens sei aber auch jener Be griff nicht richtig in pragmatischer Hinsicht. „Ein Staatsdiener solle aus öffentlichen Kassen besoldet werden." Wäre es nicht möglich, daß ein Diener ohne Gehalt aus patriotischer Aufopfe rung diene, daß ein zweiter Cincinnatus aufträte? Auch sei die Rede von unmittelbaren Staatskassen; wäre die mittelbare keine Staatskasse, wie z. B. die Fonds der Universität? Grund stücke derselben kämen vom Staate, sie wären Geschenke der Lan desherrn. Wolle man diesen Unterschied annehmen, so könne es dahin kommen, daß zweifelhaft sei, ob die Mitglieder des hohen Stqatsminifterii selbst Staatsdiener wären. Der König könne es für gut finden, ihnen eine Domaine anzuweisen, sie ihrer Ver waltung überlassen und den Ertrag zu ihrer Besoldung aussetzen. Der Begriff im gedachten ß. sei schwankend, was aus einem schwankenden Begriffe abgeleitet werde, sei ebenfalls schwankend ! Er erlaube sich daher den Antrag, daß die Kammer, insoweit sie ! diese Bemerkungen gegründet finde, auf eine nähere Erörterung i derselben eingehe, und nochmals auf die Verhandlungen über die
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