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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Außerordentliche Berlage zur Leipziger Leitung. Dresden, Freytags, den 1. Februar 1833. Ä" Nachrichten vom Landtage. Vier^ öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 31. Jan. 1833. Vormittags 10 Uhr. Nachdem das Protocoll der lctzt.n Sitzung verlesen worden war, bemerkte der Abgeordnete V.-Deutrich, daß an derjeni gen Stelle desselben, wo von dem Beschlüsse der Kammer dar über, daß man über die vorläufige Verweisung der eingcgange- nen Allerhöchsten und-Höchsten Decrete an eine der Deputationen vor allen Dingen eine Resolution zu fassen habe, die Rede sei, als Motiv zu diesem Beschlüsse das Einverständniß des im Saale anwesenden Staatsministers v. Könneritz angegeben worden sei, daß aber ein solches Einverständniß des Herrn Ministers, ein Motiv sür dieKammer nicht abzugeben habe, noch abgeben könne. Es ward daher darauf angetragen, daß statt der Worte: „weil auch damit der Herr Staatsminister rc. einverstanden," gesagt werde: „womit auch rc. rc. einverstanden;" und mit dieser Ab änderung wurde das Protocoll genehmigt und verfassungsmäßig unterschrieben. Als hierauf das Präsidium aus der" Negistrande dasjenige mitzutheilen beginnen wollte, was an die Kammer eingegangen, erbat sich v. Krug das Wort und zugleich die Erlaubniß, den Nednerstuhl betreten zu dürfen, wo er sich in folgender Rede vernehmen ließ: Höchst- und hochzuverehrende Herren! Indem ich heute Zum erstenmale diesen Nednerstuhl betrete, vor einer so hochansehnlichen Versammlung und wegen Unge wohnheit der Sache nicht ohne Schüchternheit, so muß ich Ihre Nachsicht in hohem Grade in Anspruch nehmen. Bei der Neu heit der Sache kann noch niemand diejenige Uebung und Ge wandtheit erlangt haben, welche anderwärts bei dergleichen öf fentlichen Vorträgen erfordert wird. Es kann also auch meine Absicht nicht sein, Ihre Phantasie durch rhetorische Künste un terhalten, oder in einer wohl meditirten oder memorirten Rede Sie in eine leidenschaftliche Stimmung versetzen zu wollen, wel che letztere auch ohnehin nicht geeignet scheint, wo es dieBera- thung über die wichtigsten Interessen des Gemeinwesens gilt. Nur um mich über einen Antrag in schlichter Weise auszuspre- chm, betrat ich die Nednerbühne, theils, weil mir dieser Antrag wichtig genug erscheint, um ihn etwas ausführlicher zu motivi- ren, theils um besser verstanden zu werden, als cs vielleicht beim Sprechen vom Platze aus möglich ist, obgleich ich wohl fühle, daß ich wenig geeignet bin, um als der erste diesen Ort zu betre ten. Um mich der Kürze, die ich selbst so sehr liebe, zu befleißi gen und eine hohe Kammer nicht zu lange zu belästigen, gehe ich sogleich zum Gegenstände meines Antrages selbst über und er- - bitte mir dafür die geneigte Aufmerksamkeit der verehrten Mit glieder. In der vorgestrigen und gestrigen Sitzung sind mehrere De putationen aus unserem Mittel ernannt worden. Unter andern auch die sogenannte Nedactionsdeputation, deren Aufgabe es ist, ! die Rcdaction und den Druck der für das große Publicum be stimmten Schriften zu besorgen. Als Mitglied dieser letzteren ! hat Eine hohe Kammer mich selbst zu ernennen die Güte gehabt. Als ich nun aus dem Entwürfe der Landtagsordnung mich ge nauer über die mir obliegenden Pflichten zu unterrichten suchte, fand ich im tz. t9. des Entwurfs, welcher sich vorzugsweise auf diesen Gegenstand bezieht, folgende Bestimmungen: die Depu tation ist dafür verantwortlich, daß die Nedaction in ang e- i messen er Weise besorgt werde. Zugleich wird dabei auf den tz. 136. der Versassungsurkunde verwiesen, worin ebenfalls die Verantwortlichkeit der Deputation dafür, daß die Nedaction der Landtagsschristen in angemessener Meise geschehe. Gleich bei dem ersten Punkte stießen mir einige Bedenklichkeiten auf, die ich Einer hohen Kammer zur Erwägung vorlege, damit mir die selbe darüber Belehrung ertheilen möge. Die Deputation soll verantwortlich sein. Hier fragt sich's zuerst: wem soll sie ver antwortlich sein? der Regierung? den Kammern? oder wem sonst? Der Negierung allein unstreitig nicht; denn diese hat die Deputation nicht erwählt, nicht ernannt. Gleichwohl kann die Regierung auch hierbei nicht ganz ausgeschlossen werden, weil mancherlei Schriften, die von ihr ausgehen, oder sie sonst berüh ren, der Redaction unterworfen sind. Den beiden Kammern aber muß die Deputation allerdings verantwortlich sein, weil sie von derselben erwählt worden ist. Daraus geht hervor, daß sie eine doppelte Verantwortlichkeit hätte. Wie nun, wenn ein Zwie spalt in den Ansichten beider Behörden (Regierung und Kam mern) entstünde? oder wenn selbst unter den beiden Kammern ein Widerspruch einträte, was doch an sich auch möglich ist? Wie soll ein solcher Zwiespalt gehoben werden? — Gesetzt aber auch, Regierung und Kammern wären vollkommen einig, so ent steht die neue Frage, auf welche Weise ist die Verantwortlichkeit in Vollziehung zu bringen ? Soll die Deputation rectisicirt wer den, Verweise bekommen? Neber alles dieses müßte doch etwas Festes bestimmt werden. Allein noch bedenklicher bin ich gewor den in Ansehung des zweiten Punktes, da in der Redaction eine angemessene Weise verlangt wird. Was heißt das? daß die Schriften in schicklicher Ordnung gedruckt werden, das ver steht sich von selbst. Der nächstfolgende Satz des tz. giebt darüber einigen Aufschluß. Er sagt darüber, daß etwas Anstößiges nicht ausgenommen werde, und über die Beobachtung der Vorschriften
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