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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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sein, daß heutzutage andre Verhältnisse obwalten, oder daß zu Erreichung der im Obigen ausgesprochenen Absichten andere und bessere Mittel vorhanden seien, als die vorerwähnten Gesetze. Wenn nun schon der 28 der Verfassungsurkurrde Ausnahmen von der Regel, daß jeder sein Gewerbe nach eigener Neigung wählen könne, zuläßt, so dürfte sich eine solche hier, wo es sich um das Wohl des Landes, wie der Städte, mithin des Ganzen handelt, wohl vollkommen rechtfertigen lassen. Daher scheint die Frage, ob nicht diö Bestimmungen der Gesetze vom 6. Nov. 1760 und 31. Marz 1767 auch ferner beizu behalten seien, eine reifliche Erwägung zu verdienen. Jedenfalls würde es bei dem §. 53 des Gesetzes vom 17. März 1832 ausge sprochenen Wegfall der Verbindlichkeit der Personen aus dem Bauernstände, zwei Jahre bei dei- Gerichtsobrigkeit zu dienen, verbleiben. Endlich aber könnten Dispensationen von der vier jährigen Dienstzeit, in Fallen, wo hinlängliche Gründe dazu vorhanden wären, namentlich wegen körperlicher Untüchtigkeit, oder wegen Mangels an Gelegenheit, einen Dienst bei der Land- wirthschaft zu finden, dadurch erleichtert werden, daß wegen sol cher nicht Bericht an die höchste Staatsbehörde zu erstatten wäre, sondern dergleichen Dispensationen von der Obrigkeit im Einver ständnis mit der Commun des Orts und zwar unentgeldlich er- theilt würden. Beim Beginn der Berathung, wobei die königlichen Com- missarien Breuer und v. Schumann gegenwärtig waren, und später von Wietersheim , äußerte zuförderft der Vice präsident v. Haase, daß das Separatvotum des Abgeordneten von Friesen, welches auf Beibehaltung der alten Gesetzgebung abzwecke, zuchrderst eine allgemeine Berathung nöthig machen dürfte, weil, wenn man ihm bcistimme, die Berathung über den Gesetzentwurf selbst sich erledigen würde. Er für seine Per son finde den Gesetzentwurf zweckmäßig. Der Abg. v. Friesen bemerkte, daß er durch seinen Zusatz zum Deputationsgutachten beabsichtigt habe, auf die Wichtigkeit des vorliegenden Gegenstandes aufmerksam zu machen. Es sei der Einwand gemacht worden, daß die beiden frühem Gesetze nicht geeignet, dem Uebel abzuhelfen. Zwar habe der Hr. Staats minister v. Lindenau in einer der letzt vorhergegangenen Sitzun gen eröffnet, daß das von ihm, in dem Deputationsberichte er hobene Bedenken durch das Heimathsgesetz und die neue Ge werbeordnung erledigt werden würde. Der Inhalt der neuen Gesetzgebung sei aber noch nicht bekannt, auch habe durch die Eröffnung des Herrn Ministers sein Bedenken neue Bestätigung erhalten. Er wolle wenigstens dasselbe dahin modificiren, daß die Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf bis zum Erscheinen jener Gesetze ausgesetzt werden möge. Der Abgeordnete Lehmann tritt dem Deputationsgutach- ten vollkommen bei, und aussert sich dahin, daß man doch ja nicht die freie Wahl des Berufs beschränken möge. — Auch der Abgeordnete Axt laßt sich gegen die Ansichten des Abgeordneten v. Friesen vernehmen und sagt, insbesondere aufdie von demselben geschehene Aeußerung rücksichtlich der Dispensationen von den fraglichen Gesetzen, daß er aus Erfahrung kenne, daß dieselben doch öfters aus nicht erheblichen Gründen gesucht und ertheilt würden. Er könne sich nicht denken , ob der Mangel an Gesinde und Ar beitern wirklich so groß und fühlbar sei; wenn er ja in einigen Gegenden stattfande, so würde sich dieses Verhaltniß sehr bald ausgleichen. Der befürchteten Steigerung des Gesindclohnes werde die neue Gesindeordnung entgegentrcten. Der Zudrang der Landbewohner zu den städtischen Gewerben werde ebenfalls nicht so groß sein, und zwar aus psychologischen Gründen; denn der Sohn habe gewöhnlich Lust, beim Gewerbe des Vaters zu bleiben und das Landleben biete so manche Annehmlichkeiten für die physische Gesundheit dar. Der Sprecher schließt mit der Bitte, die Berathung über vorliegenden Gesetzentwurf doch ja nicht auszusetzcn. Abgeordneter Sachße: Die Gründe für den vorliegenden Gesetzentwurf seien so trefflich entwickelt, daß er ihnen seinen Beifall nicht versagen könne; er sei der Meinung, daß der An drang zu den städtischen Gewerben nicht vermehrt werden , und der Stand der Dienenden und Arbeiter auf dem Lande mehr ge sucht werden werde. Schon das neue Gewerbegesetz werde den großen Andrang zu den städtischen Gewerben verhindern. Auch werde durch das vorliegende Gesetz ein lang geübtes Unrecht gegen den Bauernstand wieder gut gemacht. Die an einigen Orten z. B. noch geltende Gcsindeschau sei eine Recrutirung, und zwar eine doppelte, die Männer und Frauen treffe. Sonst habe man auf dieLausitz hingesehen, als ob sie in liberalen Ansichten zurück wäre, jetzt aber sei auch die Leibeigenschaft und die hier in Frage stehenden Verhältnisse aufgehoben. Der Abg. v. Mayer nimmt hierbei Gelegenheit zu bemer ken, daß es in der Lausitz keine Leibeigenschaft gegeben habe, wo gegen, nachdem im Laufe der Discussion der Abg. Hatttzschel (aus Königstein) darauf hingewiesen, daß in seiner Gegend der Mangel an Gesinde sehr groß, und die Städte eine zu große Menge Handwerker bekämen, die hernach kein Brodt finden könnten, der Abg. Sachße äussert, daß der Ausdruck Erb- unterthänigkert nur ein Euphemismus für Leibeigenschaft sei. Was die Ueberhäufung der Handwerker in den Städten anlange, so hätte dies bis jetzt mehr von der begünstigten Aufnahme der Fremden hergerührt, was durch die neuere Gesetzgebung vom Jahre 1830. sich erledige. Steige der Lohn, so könne man auch mehr Gesinde bekommen. Am wenigsten dürften die Ritterguts besitzer sich hierüber beklagen, welche ohnehin schon früher z. B. die Militairpfücht auf Städte und Land gewälzt hätten. Der Abg. v. Friesen erinnert, daß in seinen Aeusserungen von Rittergütern gar nicht die Rede gewesen. Der königl. Commissar v. Wietersheim meint, daß er, nachdem der Gesetzentwurf bereits von mehrern Mitgliedern paffend vertheidigt worden sei, nur noch einiges Faktische zur Er läuterung bemerken wolle. Es seien in den letzten drei Jahren 1226 hierher gehörige Dispensationsgesuche eingebracht worden, 1080 derselben seien bewilliget, 146 bei denen ärztliche Zeug nisse über Untüchtigkeit zum landwirthschaftlichen Dienste nicht beigebracht worden, abgeschlagen worden; 660 dieser Gesuche waren allein aus dem erzgcbirgischcn Kreise gewesen. Wenn auf die zu erwartende neue Gewerbeordnung und das Gesetz über das Staatsbürger - und Heimathsrecht hingewiesen werde, so sei dadurch eine Verminderung des Andrangs zu den städtischen Gewerben in sofern zu erwarten, als nach diesem Gesetzentwürfe das Mcisterrccht nicht erlangt werden könne, bevor der Bittstel-
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