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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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31. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 26. März 1833. Nachrichten vom Landtage. Zwei und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 22 Mai 1833. Die Sitzung begann nach 10 Uhr, und nachdem das Pro tokoll verlesen, genehmigt und durch v. Keil und Fürst Schönburg mit vollzogen worden war, kam aus der Regi- strande folgendes zur Mittheilung: Herr 21. Gehe, Pfarrer zu Tharand, trägt aufAussetzung von Prämien für ausgezeichnete Dienstboten an; 2. derselbe trägt auf ein Verbot des Fangens und Haltens innländischer Singvögel oder wenigstens auf eine hohe Besteuerung des Haltens solcher Vögel an; 3. derselbe trägt auf Anregung und Begünstigung bestimmter Volksfeste ay; 4. derselbe tragt auf Abschaffung des Beichtgeldes und Ent schädigung der Geistlichen aus Staatskassen an; sammtliche 4 Eingaben wurden der 4. Deputation zugewiesen. Man ging hierauf zur Tagesordnung über, welche die fernere Berathung über den Gesetzentwurf, die Civilstaatsdiener betref fend, enthielt, v. Krug hatte sich als Sprecher über den §. 19., über welchen dieBerathung fortgesetzt wurde, einschreiben lassen, urtd betrat, vom Präsidenten aufgefodert die Rednerbühne, von wo aus er sich ohngefähr in folgender Maße vernehmen ließ: Höchst- und hochzuverehrende Herren! Ich will Sie nicht mit einem langen Vortrage belästigen, sondern nur wenige Worte zur Unterstützung des Antrags sagen, daß es der hohen Kammer gefallen möge, den tz. 19. des Gesetz entwurfs, über welchen schon in der gestrigen Sitzung gesprochen worden, in der heutigen Sitzung ohne weiteres anzunehmen. Vielleicht findet Jemand in diesem Anträge einen Widerspruch mit mir selbst, da ich vor einigen Tagen an demselben Platze manches an dem Entwürfe auszustellen fand. Allein, obwohl ich allerdings einige Härten darin zu entdecken glaubte und auf Milderung derselben antrug, so verkannte ich doch auch das viele Gute nicht, was darin enthalten ist, und nahm es dankbar an. Zu diesem Guten scheint mir auch der §. 19. zu gehören, weil die Bestimmungen desselben gerecht, billig und politisch nothwendig sind. Sie werden nicht laugnen, meine Herren , daß es im Staatsleben Fälle geben kann, wo es nöthig wird, Staats diener in den Ruhestand zu versetzen. Unter diese Fälle gehört z. B. der, wenn der Staatsdiener, der früherhin sehr brauchbar und tüchtig war, späterhin aus irgend einem Grunde untüchtig und unbrauchbar wird. Der Staatsdienst selbst würde offen bar leiden, wenn man einen solchen Diener nicht quiesciren wollte. Ebenso, wenn eine neue Organisation der Behörden nöthig, und in Folge derselben einer oder der andere Beamte überflüssig wird. Auch hier würde eine O.uiescirung nothwendig eintreten müssen. Man hat ja ohnehin schon über zu viele oder auch unbrauchbare Beamte bitter geklagt. Wie sollen denn da die Minister ohne die Befugniß zu quiesciren helfen? — Es kommt also nur auf die Art und Weise an, wie dies geschehen soll. Dies bestimmt j der §. 19. folgendermaßen. Es heißt hier: „Daher kann jeder Staatsdiener in Folge einer administrativen Erwägung oder or ganischen Verfügung mit Belassung seines Titels und Ranges, so wie mit Belassung eines Theils seines Gehaltes entweder für immer oder auf Zeit in Ruhestand gesetzt werden, ohne daß hier gegen eine gerichtliche Klage statt findet." Der letzte Zusatz ist nothwendig, weil eine gerichtliche Klage die ganze Maaßregel wo nicht aufheben , doch sehr verzögern könnte. Ueber Ungerechtig keit kann dabei der Diener nicht klagen; denn äusser Titel und Rang und der Hoffnung zur Wiederanstellung bleibt ihm ein beträchtliches Wartegeld. Sieben Zehntel des zeitherigen Dienst einkommens (denn so sollt' es statt „Gehalts" heißen , wie schon die Deputation richtig bemerkt hat), ist schon eine nicht unbedeu tende Summe, mit welcher der Quiescirte schon auszukommen vermag , besonders da er Zeit und Kraft auf andere Geschäfte verwenden kann , indem er von den Amtsgeschäften entbunden ist und auch keinen Amtsaufwand mehr zu machen hat. Von Seiten der Gerechtigkeir und Billigkeit ist also gegen den §. nichts einzuwenden. Ich fürchte nicht, daß man sagen könnte, ich gäbe den .Bestimmungen desselben darum meine Zustimmung, weil ich nichts davon zu fürchten hatte, indem die Professoren der Universität bisher nicht quiescirt zu werden pflegten, wenn sie es nicht selbst wünschten. Allein ich erkläre offen, daß ich mich allen diesen Bestimmungen ohne Murren unterwerfen würde. Man könnte aber sagen, es werde dadurch den Staatsministern eine discretionaire Gewalt überlassen, die sie mißbrauchen könnten. Allein bedenken Sie, meine Herren, alle Menschen haben von der Natur, oder vielmehr von Gott eine discretionaire Gewalt er halten, die sie mißbrauchen können. Allem Mißbrauch , allem künftigen Uebel vorzubeugen, ist unmöglich. Was würden Sie von einem Gesetzgeber sagen, der jedem, der aus dem Hause tritt, Hand - und Fuß-Schellen anzulegen befehlen wollte, um den Mißbrauch der Hande und Füße zu verhüten. Warum wol len wir also den Ministern nicht ein gleiches Zutrauen schenken, als wir allen übrigen Menschen zugestehen. Es kann dieses Zu trauen auch um so weniger bedenklich erscheinen, da uns bereits die Bürgschaften gegen den möglichen Mißbrauch desselben gege ben sind, einmal im Vortheile der Minister, zweitens in der Verfassungsurkunde und endlich im vorliegenden tz. selbst. Was den eignen Vortheil der Minister anlangt, so ist es klar, daß kein Minister in der Welt sein Amt ohne tüchtige Mit arbeiter verwalten kann. Die Wohlthat, die in der Beihülfe tüchtiger Männer liegt, ist zu groß, als daß sie ein vernünftiger Mensch von der Hand weisen sollte. Daher müßte man anneh men, ein Ministerium wäre ganz von Gott verlassen, wenn es eine Menge von tüchtigen Beamten in Ruhestand versetzen wollte. Allein wir wollen einmal das Aeußerste setzen. Wir wollen setzen, daß es künftig in Sachsen einmal ein so thörichtes Ministerium gäbe, — denn von dem jetzigen ist das ohnehin nicht anzuneh men — so brauchten wir deshalb noch nichts zu fürchten, da wir in der durch die Verfassungsurkunde ausgesprochenen Verant wortlichkeit der Minister eine zweite Bürgschaft haben. Was würde geschehen, wenn das Ministerium brauchbare und tüchtige Männer nach Willkühr in Ruhestand versetzen wollte? Würde sich nicht im ganzen Lande ein Geschrei des Unwillens vernehmen
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