Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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209
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M 34. Außerordentliche Beilage Zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 29. Marz 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünf und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten" Kammer, am 27. Marz 1833. Die Sitzung wird nach 9 Uhr eröffnet. Das Protocoll der vorhergehenden verlesen und nach einigen Bemerkungen dcsBüe- germstr. Hübler und v. Polenz mit vollzogen.— Aus der Registrande kam zur Mittheilung: Zwei vom 9. Krug eingercichte Petitionen, u. des Hrn. Hofrath I). Heinroth, die vom Hrn. v. Groh- mann beantragte Abschaffung der Todesstrafe betreff., und d. der israelitischen Gemeinde zu Dresden, die Bewilligung des Bürgerrechts an eingeborne Israeliten betreffend. Zur Bevorwortung dieser Eingaben nahm v. Krug das Wort, und ließ sich ungefähr folgendermaßen vernehmen: Höchst und hochzuoerehrende Herrn! Nur wenige Worte erlauben Sie mir, zur Bevorwortung dieser beiden Eingaben. Die erste ist von dem Hofrathe O.Hein- rorh zu Leipzig, der durch seine Schriften über Criminalpsycholo- gie und psychische Heilkunde Ihnen allen gewiß rühmlich st bekannt ist. Seine Eingabe bezieht sich auf denselben Gegenstand, auf welchen sich die Grohmannssche Schrift bezog, nämlich auf Ab schaffung der Todesstrafe. Nur sind beide entgegengesetzter An sicht. Nachdem aber die Deputarion über die Grohmannssche Schrift ihr Gutachten abgegeben hat, so erlaube ich mir nur noch zu bemerken, daß die vorliegende wohl an dieselbe Deputa tion kommen möchte, um zu ermessen, ob noch ein Nachtrag zu ihrem Gutachten Zu machen sei. — Von ganz anderer'Beschaffen heit ist die zweite Eingabe. Es ist cirw Petition der im König reiche Sachsen eingebornen Juden. Ich glaube nicht, daß ein einziges Mitglied der Kammer schon im Voraus gegen eine solche Petition eingenommen sein werde, obwohl ich weiß, daß Man cher außerhalb derselben eine Art von Schauder' über dergleichen empfindet. Der Inhalt der Petition kann mir wenigen Worten bezeichnet werden. Ich bediene mich hierzu der Worte eines be rühmten Staatsmannes in Preussen, welcher in einer Berathung über die Judenordnung sagte: „ich stimme nur für ein Gesetz, welches aus 4 Worten besteht, nämlich: gleiche Rechte, gleiche Pflichten." Der Inhalt dieser Eingabe ist also eine Bitte, deren Gewährung auch die Verfassungsurkunde verheißt, welche allen Bewohnern des Königreichs Sachsen völlige Gewissensfreiheit zusichert. Die Entziehung des Bürgerrechts ist eine harte Strafe, die man nur groben Verbrechern angedeihen lassen kann, denn derjenige erleidet den bürgerlichen Tod, dem das Bürgerrecht ent zogen wird. Nun sind aber die Juden keineswegs solche Verbre cher, daß sie mit einer solchen Strafe belegt werden müßten.— In Bezug auf die Entstehung dieser Petition muß ich noch fol gendes hinzufugen. Als ich hörte, daß man in der 2. Kammer eine Petition gegen die Emancipation der Juden überreicht habe, so fragte ich einen meiner Bekannten unter den Israeliten, ob sie nicht auch eine Bittschrift für ihre Emancipation einreichen wollten? hierauf gab er mir zur Antwort, daß man es nicht wage, indem es voreilig zu sein scheinen möchte. Ich mußte ihm Muth entsprechen, und endlich nach langem Zaudern ent schlossen sich seine Glaubensgenossen, mir diese Petition zu über reichen. Man hat zwar ost gesagt, die Juden wollten gar nicht emancipirt sein; allein dieser Behauptung widerspricht schon die Petition. Eben so hat man gesagt, sie waren noch nicht reif ge nug zum Bürgerrechte. Allerdings giebt es unter ihnen ungebil dete, ungesittete, lasterhafte Menschen, doch finden sich solche auch unter den Christen, denen man darum das Bürgerrecht nicht entzieht. — Ferner hat man behauptet, sie besäßen keine Anhäng lichkeit an das Vaterland; doch wäre das auch von den Christen zu behaupten, da jetzt Viele derselben ihr Vaterland verlassen und nach Amerika auswandern. Auch hat der eigentlich kein Vater land, dem man in seinem Geburtslande das Bürgerrecht verwei gert. Ein anderer Vorwurf, den man den Juden macht,, besteht darin, daß sie dem Talmud, zu sehr anhangen sollen. Allein viele aufgeklärte Juden nehmen blos die mosaischen Schriften zur Richtschnur. Ich selbst kenne eine Schrift, welche blos rcinmo- saische Religionsgrundsatze enthält, welche, wie allen Menschen, so auch allen Christen zur Befolgung ancmpfohlen werden kön nen. Im Talmud, der allerdings manches Anstößige enthalt, ist auf der andern Seite auch viel Gutes enthalten. Feindesliebe, Gehorsam gegen die Obrigkeit, Unverletzlichkeit des Eides auch gegen die Bekenner eines andern Glaubens wird darin empfol)- len. Durch ihn wird zum Ackerbau und zu Erlernung von Handwerken aufgefordcrt. Den Juden deshalb das Bürger recht zu versagen, weil sie an dem Talmud hangen, würde keinen Grund für sich haben. Mehrmuls hat man aus der Sabbaths- feier ein Bevenken gegen die Emancipirung der Juden herleiten wollen. Da wir aber Gott alle Tage verehren sollen, so ist es an und für sich gleichgiltig, ob diese Verehrung am Sonnabend oder Sonntag Statt findet. Wie würden z. B. die Christen die Maßregel nennen, wenn der türkische Kaiser ihnen befehlen wollte, die Feier des Sonntags auf den Freitag zu verlegen! Entsteht aus der Feier des Sabbaths ein Nachrheil, so wird er blos die Juden treffen; daher ist die Verlegung der Sabbathsfeier auf den Sonntag eine unbillige Forderung. Die Ausgleichung des dar aus hervorgehenden Uebelstandes wird viel besser der Zeit überlas sen; auch widerspräche diese Verlegung, wie mir selbst ein Rab biner sagte, keinesweges den religiösen Grundsätzen vieler Juden; sie muß nur aus freier Ueberzeugung hervorgehcn. Es empört aber das Gefühl, wenn man eine solche Forderung von außen her machen will. Ich kann mich in dieser Hinsicht auch aufThat- sachen berufen. In Holland, um nur diesen einen Staat anzu führen, wo die Juden vollständig emancipirt sind, und sogar richterliche Aemter bekleiden, hat ihnen kein Mensch die Bedin gunggemacht, dem Talmud zu entsagen oder die Sabbathsfeier zu verlegen. Es herrscht in dieser Hinsicht die vollständigste Frei heit, und gleichwohl finden sich unter den holländischen Juden die nützlichsten Bürger, die sich auch als Vertheidiger des Vaterlan des als gute Staatsbürger gezeigt haben, und es ist noch allen er innerlich, wie tapfer sie sich in dem letzten Kampfe zwischen Frank reich und Holland bei der Vertheidigung der Festung Antwer pens benonrmen haben. Man sieht also, daß die Sabbathsfeier die Juden von der Erfüllung ihrer Pflichten als Staatsbürger nicht abhalt, die Rabbinerdispensiren sie auch ausdrücklich von dieser davon, wenn
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