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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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35. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 30. März 1833. Nachrichten vom Landtage. Sechs und zwanzigste öffentliche Sitzung der er sten Kammer, am 28. Marz 1833. Die Sitzung begann gegen 10 Uhr. Nach Vorlesung des Protocolls der letzten Sitzung, woraus unter andern Reiche- Eisenstuck einen in Bezug auf ihn gebrauchten Ausdruck, daß er nicht „gewagt" habe, auf einen von ihm gemachten Vorschlag einen besondern Antrag zu stellen, entfernt zu sehen wünschte, weil das Nichtwagen ganz gegen seine Natur sei, wurde dasselbe genehmigt und durch v. Crusius und v. Erdmannsdorff mit vollzogen. Hierauf trat der Oberstlieutenant v. Schönberg auf Lim- bach und Rothschönberg in die Kammer und erhielt, nachdem er den Eid geleistet hatte, den ihm durch das Loos zugefallenen Platz angewiesen. Aus der Registrande kam zur Mittheilung: 1. ein Antrag der Innungen der Nagelschmidte zu Budissin, Zittau und Kamenz, auf höhere Besteuerung der ausländi schen Nagel und Verminderung der Grenzaccise von rohem Eisen; wurde an die 4. Deputation gegeben; 2. Vorschläge des Mitgl. Reiche-Eisenstuck, wegen Bil dung eines Pensionsfonds für Wittwen und Waisen der Staatsdiener; diese Eingabe wurde vorgelesen, wie folgt: Der §.46 des Staatsdienergesetzes verordnet: „daß zu Erleichterung der vom Staate fürStaatsdiener-Witt- wen und Waisen übernommenen Pensionslast, gewisse Bei trage für den Pensionsfond mittelst Abzug von dem Dienstge halt, Wartegeld, oder von der Pension zu erheben seien." und die Bemerkungen und sorgfältigen Erörterungen der Depu tation Z. 46 lassen voraussetzen, daß dieser Abzüge ungeachtet die Staatskasse immer noch mit einem jährlichen Aufwande von eire» 25,000 Thlrn. belastet bleiben wird. Der sächsische Staatsbeamtete, von welchem man doch, be sonders in neuerer Zeit gleiche Dienstleistungen, wie von den Staatsbeamteten anderer Staaten fordert, ist gleichwohl größ- tentheils der kärglichst besoldete in Deutschland, wo nicht in Europa, besonders in denjenigen Dienstbranchen, welche in der jüngstverflossenen Zeit nicht einer Reform unterlagen, und wo die Dienstgenüsse noch nach den Preisen der Lebensmittel früherer Jahrhunderte geordnet sind, wobei ich auf die Justizofsicianten vorzüglich Hinweise, welche man in andern Beziehungen gegen äußere Einflüsse sicher zu stellen suckt, und sie auch gegen den Despoten der Nah rungssorgen vor allen andern sicher zn stellen suchen sollte. Es würde daher drückend für viele Staatsbeamtete sein, von ihrem unverhältnißmäßigcn Diensteinkommen noch Abzüge für den Wittwen- und Waisenfond erleiden zu müssen. Andererseits ist es fürwahr wohl einer näheren Berücksichti gung werth, daß das Budget nicht noch mehr mit Pensionsauf wand belastet werde, da selbiger ohnedies gegenwärtig gegen eine halbe Million beträgt. Von diesen Gesichtspuncten geleitet, habe ich eine Quelle aufgefunden, welche reichlich für den Wittwen - und Waisenfond fließen und nicht allein die Abzüge der Staatsbeamteten in Weg fall bringen, sondern auch vielleicht die Belastung des Budgets zu diesem Behuf umgehen oder mindern könnte. Es ist unläugbar die Si »Herstellung des zu pensionieren den Staatsbeamteten gegen Nahrungssorgen nicht minder als die Belohnung für geleistete Dienste, welche den Staat zur Pensionsertheilung verpflichtet. Wo aber bei einem pensionirten Staatsdiener U eberfluß vorhanden statt Bedürfniß, da kann es weder in den Absich ten noch in den Interessen des Staats liegen, einzig die Beloh nung der Staatsdienste — die doch an sich ohnedem sehr ver schieden geleistet werden >— ins Auge zu fassen, und den, wenig stens eben so nahe liegenden Beweggrund, nämlich die sich ge bieterisch aufdrängende Frage: ob der pensionirte Staatsbeamtete auf Kosten des Staatsver mögens, und mittelbar größtentheils der im Schweis ihres Angesichts ihr Brod essenden Staatsbürger von der Pension Schätze für seine ohnedies dereinst wohlversorgten Hinterlasse nen, wohl gar für lachende Erben sammeln solle? ganz unerwogen zu lassen. Ich erlaube mir daher folgenden Vorschlag und Antrag: 1. Es wird ein Pensionsfond für Wittwen und Waisen der Staatsbeamteten aus Beiträgen solcher Pensionairs ge bildet, welche erweislich von ihrem Privateinkommen mehr als die Hälfte der ihnen ausgesetzten Pension beziehen, gleichviel ob die Pensionairs dem Cioil- oder dem Militair- ftande angehören; die andere Hälfte der Pension ist sodann unter den «nd4 angegebenen Bestimmungen der Betrag der Beitragsquote zum Wittwen- und Waiscnfond. 2. Jedoch dürften diese Beiträge nicht mehr als die Hälfte des Gesammtbetrags der ihnen ausgesetzten Pension betragen, als welche eine Hälfte als Belohnung der geleisteten Dienste ihnen unbedingt und unbelastet verbleibt. 3. Bei Pensionairs, deren Privatrevenüen überhaupt nicht die Höhe des Pensionsbetrags übersteigen, wird die Beitrags quote auf den 4. Theil des ganzen Pensionsquanti ermäßigt. 4. Hiernächst sind bei Bestimmung der Beitragsquote die
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