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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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' 38. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 3. April 1833. Nachrichten vom Landtage. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. April 1833. Nach ein viertel aufzehn Uhr wird die Sitzung eröffnet, und zuvörderst das Protocoll der vorhergehenden verlesen. Zu demselben wird vom v. Krug bemerkt, daß er, nach demjeni gen, was man gegen seine frühem Bemerkungen über den Wirkungskreis der dritten und vierten Deputation erwiedert, er eine große Jnconsequenz darin finde, daß man statt des Ausdrucks „Petitionen" nicht vielmehr „Reclamationen" sage. Secretair Hartz entgegnet, daß wahrend der ganzen Ver handlungen das Wort „Petition" gebraucht worden sei, und das Protocoll dem Vorgegangenen sonach treu sein dürfte. Staatsminister v. Carlowitz bemerkte, mit Beziehung auf die Worte, daß bei weitem der größte Theil der an die Kam mern gelangenden Eingaben einzelner Staatsbürger und Ge meinden gar nicht zur Berücksichtigung durch die Ständever- sammlung geeignet waren. Bei Durchgehung der Landtags ordnung werde es eine sehr nothwendige Rücksicht sein, darauf zu denken, daß die kostbare Zeit nicht durch dergleichen Behel ligungen verloren gehe. Das Protocoll wurde hierauf genehmigt und durch die Mitglieder v. Beust und v. Lüttich au mit vollzogen, sowie aus der Registrande als neu eingegangen vorgetragen: Protocoll der zweiten Kammer vom 22. Marz, ein in geheimer Sitzung zu verhandelndes Allerhöchstes Decret vom 26. Febr. betreffend. — Es wurde alsdann ein Urlanbsgesuch des Mitgliedes Reiche-Eisenstuck bewilligt. — Demnächst, und ehe man zur Tagesordnung überging, erhob sich das Mitglied v. Ziegler und Klipp Hausen und äußerte sich unter Andern dahin: der §.44. derVerfafsungsurkunde unterscheide zwischen Staats- und Hofdienern. Zu den Erstem gehöre, außer den Civildienern auch das Militair. Da ein Gesetz über die Verhältnisse der Civil-Staatsdiener nunmehro vorliege, so scheine ein ähnliches für die Militairstaatsdiener um so nothwendiger, als das Militairstrafgesetzbuch einer Ab änderung gar sehr bedürfe. Auch das Militair müsse sich der Wohlthat der Verfassung erfreuen können, und er bitte, daß sich die anwesenden Herren Staatsminister darüber erklären woll ten, was in dieser Hinsicht etwa noch an die gegenwärtige Ständeversammlung gelangen dürfte. In Bezug auf diese Aeußerungen wies der Staatsminister v. Zezschwitz darauf hin, daß bereits in der Thronrede Vor schläge über die Veränderungen des Militairstrafgesetzbuchs zu gesichert, und unfehlbar noch an die gegenwärtige Ständever sammlung gelangen würden. Der Plan über die Organisa tion der Justizbehörden und das Recrutirungsgesetz lägen be reits vor, und Vorschläge wegen Abänderung der Ordonnanz würden baldigst mitgetheilt werden. Was jedoch den innem Dienst anlange, so wären Bestimmungen hierüber zu Mitthei lungen an die Stände nicht geeignet. Uebrigens werde er sich über den zur Sprache gebrachten Gegenstand weiter verbreiten, sobald ihm das Verlangen der Kammer selbst hierzu Veranlas sung gebe. — v. Ziegler und Klipphausen erklärte, daß er von einem allgemeinen Gesetze über die Verhältnisse der Militair staatsdiener spreche. O. Deutrich meinte, daß sonach von einem Anträge auf eine ständische Petition die Rede sei, welche nach tz. 116. der Landtagsordnung schriftlich motivirt und bestimmt gestellt sein müßte; worauf v. Ziegler entgegnete, daß er den Gegen stand nur vorläufig habe zur Sprache bringen wollen und bei weiterer Verfolgung desselben die gesetzlichen Vorschriften nicht verabsäumen werde. Es stand nun zunächst aus der Tagesordnung die Bern- thung über den Bericht der 1. Deputation über das höchste De cret vom 27. Januar 1833 die Errichtung des Staatsgerichts hofes betreffend, und da der Referent, Bürgermeister Weh ner, behindert war, so bestieg, aufgefordert vom Präsidenten der Bürgermeister Bernhard! die Rednerbühne, um sowohl das Decret, als das Gutachten der Deputation hierüber vorzu tragen, welches Letztere dahin lautete: 1. daß die Wahl der von der ersten Kammer zu ernennenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs und der zwei Stellver treter, ohne Anstand, nach Maßgabe des §. 143. der Ver fassungs-Urkunde und des mit selbiger, ingleichen mit der Erklärung im Decrete vom 10. August 1831 im Einklänge stehenden neuerlichen Decrets vom 27. Januar jetzigen Jah res, und zwar bei der Wichtigkeit dieser Wahlen, durch ab solute Stimmenmehrheit und besondere Abstimmung über jede in Vorschlag gebrachte Person, für die Dauer des jetzi gen Landtags, bewerkstelligt, und das Ergebnis Sr. Ma jestät dem Könige und Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Mttregenten, ehrfurchtsvoll angezeigt, zugleich aber auch 2. daß beim Schlüsse des jetzigen Landtags in Gemäßheit des Decrets vom 27. Januar jetzigen Jahres eine anderweite
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